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Recht ? oder !

Wie sieht das eigentlich bei Portalen wie diesen Schulfreund-Treffs aus, habe bewusst keinen echten Namen benutzt. Dort werden doch immer wieder Klassenfotos veröffentlicht, die von professionellen Fotografen angefertigt wurden - ist hier ein Schülerfotograf und wie sieht der so etwas? Die Rechtslage müsste doch identisch sein, oder?

Stimmt. Da gab es auch schon mal einen großen Bericht drüber, leider weiß ich nicht mehr ob im Netz oder TV. Ich glaube bei Akte war das, ist aber nur geraten, also ein Schuss ins blaue...
 
:confused:

Erklär mal bitte was du meinst, der Groschen will einfach nicht fallen bei mir? :confused:
Er meint:
"bei uns bezahlt man die Buße UND das eigentlich nötige ticket"

Ich musste es aber auch dreimal lesen bis mir klar war, dass er keine Busse meint...

So wie der Satz da steht macht er natürlich keinen Sinn.

EDIT: Zu spät
 
Er meint:
"bei uns bezahlt man die Buße UND das eigentlich nötige ticket"

Ich musste es aber auch dreimal lesen bis mir klar war, dass er keine Busse meint...

So wie der Satz da steht macht er natürlich keinen Sinn.

EDIT: Zu spät

Emundem lebt laut seiner Website in der Schweiz. Das ß ist in der Schweiz nicht gebräuchlich (unter Windows noch nicht mal auf der CH-Tastatur ohne Alt-Codes erreichbar); mehr noch, ich selbst werde als Schweizer oft angefeindet, weil ich es eben doch normalerweise verwende.

Aber das nur am Offtopic-Rande.

@Clari, genau das mit dem gezielten Abmahnen wegen kopierten (Trivial-)Bildern wird im von mir verlinkten Artikel auch kritisch beleuchtet. Das geschieht tatsächlich (Stichwort M. Kochbuch, mag ned verlinken) und wurde bisher von allen Richtern als legitim, wenn auch fragwürdig, bewertet.
 
Um bei einem (unpassenden) Diebstahlvergleich zu bleiben: im diskutierten Fall geht es aber nicht um den Dieb, sondern um Leute, die das gestohlene Gut ueber min. 2 verschiedene Weiterverkaeufer/Hehler gekauft haben (und trotzdem den Verdacht haetten haben koennen, dass es sich um Diebesgut handelt). Man mahnt also nicht die ab, die das Bild von deiner Seite genommen haben, sondern irgendjemand, den man ueberhaupt abmahnen kann.

1.
Ist der Vergleich mit dem gutgläubigen Erwerb einer gestohlenen Sache nach § 932 BGB* auf den Du wohl hinaus willst völlig unpassend, da hier ja offenbar keiner der abgemahnten Nutzer das Werk, bzw. ein Nutzungsrecht dafür, irgendwo von jemandem in einer Art und Weise erworben hat.

Und schon garnicht in einer Art und Weise, die den Anforderungen des §932 (2) genügen würden, denn man kann davon ausgehen, daß die jetzt abgemahnten das fragliche Bild nicht von irgendwem den sie für einen rechtmäßigen Anbieter hielten, analog zu einem Hehler, angeboten oder zur Verfügung gestellt bekommen haben, sondern sie dieses einfach genommen haben.

Und eine Sache einfach so zu nehmen, weil es einem egal ist ob oder wem sie gehört darf man sicherlich zu den Fahrlässigkeiten (wenn nicht schlimmer) zählen die laut §932 (2) BGB einen "guten Glauben" beim Erwerb ausschließen.


Wäre dem so, daß ein Dritter dem nun Abgemahnten das Bild zur Nutzung überlassen hätte, ohne dazu rechtlich befugt zu sein, könnten man nämlich den anderen in Regress nehmen und würden dies auch sicher tun, zumal laut dem Artikel ja auch eine anwaltliche Beratung erfolgte.


Dass dies nicht geschieht zeigt: sie haben das Bild jemandem "geklaut", den sie für den Urheber hielten oder es war ihnen schlicht egal, woher das Bild kommt.

2.
Geht es ja bei alledem eben nicht um den Diebstahl einer Datei, im Sinne einer Sache, sondern um die Nutzung des Bildes, also eines urheberrechtlich geschüutzten Werkes, und dafür ist es ziemlich egal woher man die Bilddatei hat bzw. über wieviele Stationen die gelaufen ist.

Wenn jemand ein Bild aus einer Zeitung scannt und dann z.B. als Titelbild seines Buches benutzt, dann macht das auch keinen Unterschied zu jemandem der das Bild direkt von der Website des Fotografen nimmt.




*§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
 
Um bei einem (unpassenden) Diebstahlvergleich zu bleiben: im diskutierten Fall geht es aber nicht um den Dieb, sondern um Leute, die das gestohlene Gut ueber min. 2 verschiedene Weiterverkaeufer/Hehler gekauft haben (und trotzdem den Verdacht haetten haben koennen, dass es sich um Diebesgut handelt). Man mahnt also nicht die ab, die das Bild von deiner Seite genommen haben, sondern irgendjemand, den man ueberhaupt abmahnen kann.

Das lese ich daraus nicht. Es steht dort nur, das sich das Bild verbreitete, nicht aber, wie der Verteilungsweg aussah und wie der Blogger an das Bild kam. Aber wie ich schon schrieb: man fährt mit der Einstellung am Günstigsten, das man keine Bilder veröffentlicht, an denen man keine Rechte hält. Wenn man den Urheber nicht ausfindig machen kann, verzichtet man einfach auf eine Veröffentlichung, ganz einfach.

PS: In gutem Glauben Lizenzen zu kaufen (wobei das die wenigsten "witzige Bilder" Portalbetreiber wirklich machen dürften, die nehmen eher Zusendungen von Usern) schützt auch vor Strafe nicht. Ich hatte den Fall selber mal, als ich Musik für Werbung von einem sehr professionell wirkenden Vermarkter lizensierte. Das Problem war: er hatte selber keine Rechte! Da kam dann der Urheber auf uns zu und wir mussten blechen. Wir hätten uns nun an den Vermarkter halten können, nur war er leider nicht greifbar (da insolvent). ...
 
Zuletzt bearbeitet:
1.
Ist der Vergleich [...] unpassend [...]

Warum stand da wohl 'unpassend' in Klammern dabei?

Und schon garnicht in einer Art und Weise, die den Anforderungen des §932 (2) genügen würden, denn man kann davon ausgehen, daß die jetzt abgemahnten das fragliche Bild nicht von irgendwem den sie für einen rechtmäßigen Anbieter hielten, analog zu einem Hehler, angeboten oder zur Verfügung gestellt bekommen haben, sondern sie dieses einfach genommen haben.

Tumblr waere in diesem Fall der (letzte) Hehler. Und es hat einen Grund, warum ich 'und trotzdem den Verdacht haetten haben koennen, dass es sich um Diebesgut handelt' hinzugefuegt habe.

Und eine Sache einfach so zu nehmen, weil es einem egal ist ob oder wem sie gehört darf man sicherlich zu den Fahrlässigkeiten (wenn nicht schlimmer) zählen die laut §932 (2) BGB einen "guten Glauben" beim Erwerb ausschließen.

Ich darf den Satz weiter oben zitieren: Und es hat einen Grund, warum ich 'und trotzdem den Verdacht haetten haben koennen, dass es sich um Diebesgut handelt' hinzugefuegt habe.

Geht es ja bei alledem eben nicht um den Diebstahl einer Datei, im Sinne einer Sache, sondern um die Nutzung des Bildes, also eines urheberrechtlich geschüutzten Werkes, und dafür ist es ziemlich egal woher man die Bilddatei hat bzw. über wieviele Stationen die gelaufen ist.

Fuer das Gesetz ja, da gibt es nichts zu diskutieren, fuer manchen ist es trotzdem ein Unterschied, _den_ habe ich versucht zu erkaleren. Nicht sehr erfolgreich, aber egal ;)

Das lese ich daraus nicht.

Entschuldigung, aber das steht _deutlich_ dort drinnen.

verlinkter Spiegelartikel schrieb:
Außerdem habe er das Bild gar nicht auf seinen Server hochgeladen, sondern nur auf seiner Website eingebunden. Die Datei liegt, nach wie vor, auf den Servern des Blog-Anbieters Tumblr.


Noch einmal in aller Deutlichkeit: selbstverstaendlich aendert das _nichts_ an der Rechtslage und selbstverstaendlich wurden alle zu Recht abgemahnt.
Totzdem muss einem _als_Abmahnenden_ klar sein, dass man in so einem Fall nur irgendjemanden 'am Ende der Kette' erwischen kann und nicht die 'eigentlichen' Uebeltaeter, die das Bild urspruenglich verbreitet haben. _Rechtlich_ gibt's _fuer_mich_ nichts zu diskutieren, da liegt der Fall klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wg. Bildherkunft: dann habe ich das übersehen, ist in dem Fall aber auch unerheblich, ausser das der Urheber auch gegen Tumblr vorgehen könnte. Für den Kopierer ist die Situation dadurch noch immer diesselbe: keine Rechte - keine Veröffentlichung oder riskieren erwischt zu werden.
 
Und worum geht es Dir dann? Das hier jemand abgemahnt wurde, der ein Foto nutzte, an dem er keine Rechte hielt, weil er es von einer Stelle bezog, die ebenfalls schon keine Rechte hatte und er somit den Urheber nicht ausfindig machen konnte?

Für dieses Problem gibt es nur eine kostengünstige Lösung: nicht veröffentlichen.
 
Und worum geht es Dir dann?

Um die Frage, _ob_ man so jemanden abmahnen _will_, unter Beruecksichtigung folgender Fakten:
- man kann _nie_ wieder Kontrolle ueber ein so veroeffentlichtes Bild erreichen, geschweige denn die weitere Verbreitung beeinflussen
- man kann auch denjenigen (diejenigen), der das Bild tatsaechlich von meiner Seite genommen hat und weiterverbreitet hat nicht feststellen, geschweige denn belangen
- man kann also nur noch irgendwelche Leute abmahnen, die dumm genug sind, das Bild auf einer Seite zu veroeffentlichen, wo man einfach zu den Daten der Person kommt
- dazu kommen noch die Nachteile, falls solche Abmahnungen bekannt werden:
* man verliert Sympathie bei den 'Internetusern', die davon hoeren
* wenn das die 'falschen' mitbekommen, wird man auch noch belaestigt (bestenfalls nur auf Social-Network-Seiten)


Btw. auch fuer Rechteinhaber ist die kostenguenstigste (Zeit ist Geld!) Loesung, _nicht_ im Internet zu veroeffentlichen, insofern muss man sich auch die Frage stellen, _was_ man im Internet (unter Beachtung der moeglichen Aspekte oben) veroeffentlichen will
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun gut, der Fotograf handelt in meinen Augen insofern nachvollziehbar, als das er nicht generell alle abmahnt, die das Bild veröffentlicht haben, sondern nur die, die ihre Seite kommerziell betreiben. Und in diesem Rahmen finde ich sein Vorgehen absolut ok.

Btw. auch fuer Rechteinhaber ist die kostenguenstigste (Zeit ist Geld!) Loesung, _nicht_ im Internet zu veroeffentlichen, insofern muss man sich auch die Frage stellen, _was_ man im Internet (unter Beachtung der moeglichen Aspekte oben) veroeffentlichen will

Wenn ich meine Bilder selbst verbreiten möchte, welche Möglichkeit bleibt mir dann noch? Es kann doch nicht sein, das ich keine Bilder veröffentlichen kann, weil es zuviele Menschen mit zuwenig ausgeprägtem Unrechtsbewußtsein und Selbstbedienungsmentalität gibt!

Ich biete auf meiner Seite Kontaktmöglichkeiten, wer die nicht wahrnimmt, hat in meinen Augen schlicht Pech gehabt, auch wenn er Dritt- oder Viertverwerter ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heißt das aber im Umkehrschluss auch, das Geschäftsmodell "Urheberrechtsrelevante Inhalte ohne größere Einnahmeaussichten kostenlos ins Netz stellen und dann, sofern es unerlaubt weiterverbreitet wird, vielfach Schadenersatz in beträchtlicher Höhe, jedenfalls ein Vielfaches dessen, was man mit regulärem Verkauf hätte erzielen können, verlangen" funktioniert? Halte ich, wenn auch scheinbar von der allgemeinen Rechtslage gedeckt, auch irgendwie für fragwürdig.
Um auch dieses Argument mit dem Thema Schwarzfahren zu vergleichen (der Vergleich gefällt mir zunehmend immer besser :)):

Ist dann auch das "Geschäftsmodell" eines öffentlichen Verkehrsunternehmens fragwürdig, das Schwarzfahren zwar prinzipiell zu ermöglichen - indem sie keine rigorosen Zutrittskontrollen, ev. mit Türsteher vor jedem Waggoneinstieg vorsehen - und aber dann wenn jemand dabei erwischt wird von ihm ein Mehrfaches zu verlangen als sie mit dem regulären Ticketverkauf erzielen hätten können? :confused:

Das nur um zu zeigen dass solche Umwälzversuche auf den Urheber bzw. Geschädigten mMn nicht funktionieren.
Die für den Erwischten mehrfachen Kosten kommen hier wie da ja nur dadurch zu Stande dass eben wegen seiner unlauteren Handlung ein Zuschlag erhoben wird - andernfalls wäre es ja sehr lukrativ schwarzzufahren oder sonstige Unrechtmäßigkeiten zu setzen: wenn man erwischt wird zahlt man halt was man sonst auch bezahlen hätte müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich meine Bilder selbst verbreiten möchte, welche Möglichkeit bleibt mir dann noch?

Die Bilder in so niedrigen Aufloesungen ins Internet stellen, dass sie fuer eine tatsaechliche komm. Nutzung nicht geeignet sind und alle anderen Verwendungen (etwa als Meme) ignorieren.

Es kann doch nicht sein, das ich keine Bilder veröffentlichen kann, weil es zuviele Menschen mit zuwenig ausgeprägtem Unrechtsbewußtsein und Selbstbedienungsmentalität gibt!

Erstens muss dir mal klar sein, dass es in einigen (tatsaechlich wohl der Mehrzahl an Laendern der Erde) Laendern _ueberhaupt_ nicht verboten ist und zweitens muss man nun mal mit der derzeitigen Situation leben. Wer die Vorteile der Veroeffentlichung im Internet haben will muss nun einmal auch die Nachteile in Kauf nehmen.
 
Für mich ist das ein kommerzielles Angebot, im Gegensatz zu meinem Blog z.B. den ich komplett aus eigenen Mitteln finanziere.
 
OT entfernt. Steffen

der vollständigkeit halber: hintergrund für meine aussage war unter anderem dieser teil von clari:
Weder beim Ladendiebstahl noch beim Schwarzfahren wird ein Schadenersatz eingefordert, da es regelmäßig schwierig sein wird, einen Schaden nachzuweisen. Da, wie jemand schon schrieb, der Bus ja eh gefahren wäre.

der entstandene schaden des nicht-gekauften tickets wird also bezahlt plus eine strafgebühr (busse :D ).

gruss
michel
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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