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Recht ? oder !

Ich würde meine mühsam und teuer erworbene Expertise nicht unentgeltlich einer großen Masse zur Verfügung stellen, wenn ich damit ebenso gut meinen Lebensunterhalt erwirtschaften könnte.

Na wie gut für dich und mich das hier in den Foto-Foren ja auch Berufsfotografen uns Amateure nicht mit Wissen verhungern lassen. :eek:

Deshalb ja auch mein Startposting - ohne ein miteinander an Infos geht es nicht!
 
Aber Schadenersatz? Hallo? Für welchen Schaden? Den Eventualschaden, dass irgendwer irgendwann mal 100 Fantastilliarden für dieses Bild zahlen möchte????

Nein, den Schaden, daß da jemand was benutzt hat, ohne dafür zu bezahlen, also entgangene Einnahmen.

Der Gewinn den der Rechteverletzer hat ist ja eben genau die Einsparung dieser Kosten.

Das ist nicht anders als beim Schwarzfahren, dann kann auch keiner sagen, er habe die Bahn nicht beschädigt und die sei ja eh von A nach B gefahren.
 
die Abmahnkosten des Anwalts (in De fuer 'einfache' Faelle auf 100 EUR begrenzt: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html)

Ja,in einer heilen rosaroten Welt wird das wohl so sein....:lol:
In der harten Realität hier im richtigen Leben,wird kein Anwalt auf eine "Extrazulage" verzichten wollen...
Zumal er sie niemanden vorher abnicken lassen muß.
Du bekommst deine Rechnung über einige Hunderter und wenn du maulst,sagt dir der Rechtsverdreher warum so viel nötig ist.:evil:
In beiden Fällen brauchst du selbst anwaltlichen Rat und der wird teuer,denn der Freifahrtschein von der Rechtsschutzversicherung wird ausbleiben ,weil die nämlich genau wissen was passiert.....:angel:
Schon mal eine privat ärztliche Abrechnung der Leistungen gesehen ,oder schlimmer : erhalten ?;) von einem Zahnarzt beispielsweise ?
da ist ganz grundsätzlich alles " das gewöhnliche Maß übersteigend" oder "besonders schwierig da schwer zugänglich" oder auch gerne " besonders aufwendig wegen schwieriger Positionierung".
Hier ging es nur um einen Eckzahn der geröntgt und gebohrt wurde und dann zum 2,300 fachen Wert abgerechnet wurde.:angel:

Da wird doch ein halbwegs gewiefter Anwalt aus jeder Urheberverletzung einen komplizierten BGH-Fall konstruieren können,oder nicht ?:cool:
 
Och Mensch... Man kann auch vieles falsch verstehen, wenn man das denn unbedingt möchte.

Der Löwenanteil der Existenzsicherung entsteht zumindest bei den professionellen Fotografen, die ich bis jetzt kennen lernen durfte (und ja, das sind nur einige wenige) in erster Linie durch das Verkaufen von Fotografien; bei den meisten als Auftragsarbeit auf Hochzeiten und im Studio, bei ganz wenigen als Kunst oder in der Pressearbeit (wenige bieten noch geführte Touren an). Keiner von denen ist darauf angewiesen seine/ihre Existenzgrundlage mit einer Beratung zum Neu- oder Gebrauchtkauf, mit Objektivempfehlungen für Städte- oder Backpackerreisen oder Kommentaren in den Galerien zu erwirtschaften. Ich habe hier im Forum dagegen noch keine Rechte an verdienstversprechenden Fotografien geschenkt bekommen, die der Schaffende auch verkaufen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schade das hier keine Anwälte oder Richter etc. offiziell mitschreiben können. :mad: Da hakt es ja schon meiner Meinung nach im Rechtssystem.
So prallen nur jeweils sehr kontroverse Meinungen aufeinander, auf einen Nenner kommen wir bestimmt nicht...

Solangsam werden die hier vertretenen Auffassungen zu Recht und Ordnung absonderlich!

Was willst Du damit sagen?

Sind Urteile und Gesetze nur dann ok, wenn der Verurteilte damit zufrieden ist?

Glaubst Du vor Gericht kommt man "immer auf einen Nenner"?

Die Gefängnisse sind voll von Leuten die sich für unschuldig halten oder die nur deswegen da drin sind, "weil sie irgendwer erwischt hat" und nicht etwa, "weil sie irgendwas getan haben".

Schrei nicht nach Juristen, geh mal in ein Gericht und dann hör Dir da nicht nur die Urteile an, sondern hör die mal an, was die Verurteilten (oder noch besser deren Angehörige) nach dem Urteil auf dem Flur sagen, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Du wirst Dich fragen, ob Du und die im selben Prozess waren!
 
Weder beim Ladendiebstahl noch beim Schwarzfahren wird ein Schadenersatz eingefordert, da es regelmäßig schwierig sein wird, einen Schaden nachzuweisen. Da, wie jemand schon schrieb, der Bus ja eh gefahren wäre.
(...)


Ok, Du bist schonmal keiner der Juristen die andere sich hier herbeiwünschen!

Wobei ich ganz bei Euch bin, dass es sich um einen Urheberrechtsverstoß handelt, der auch entsprechend verfolgt werden kann, von mir aus auch mittels Abmahnung....aber Schadenersatz? Never.


Träum weiter! Schadenersatz ist die Realität und das was deutsche Gerichte in solchen Fällen dem Geschädigten zusprechen.

Und natürlich ist der Schadenersatz höher als der reguläre Preis, denn der Aufwand der durch den ganzen Zauber verursacht wird gehört zu Schaden dazu.

Andernfalls wäre das ja eine Aufforderung zum Urheberverstoß, nach dem Muster:

Wer im Fotoladen was klaut, muß es schlimmstenfalls bezahlen wenn er erwischt wird!

Die Abmahnung ist übrigens ein Mittel diesen Schadenersatz für beide Seiten einfacher und günstiger als durch ein Gerichtsverfahren zu regeln. Wer die Abmahnung nicht will und sich im Recht fühlt, kann gerne vor Gericht ziehen. Eine Abmahnung ist nichts, was man annehmen muß!


Was Du Dir dagegen erträumst ist viel gefährlicher!

Durch einen Aushang an dem man am Supermarkteingang vorbeiläuft wird ein rechtsgültiger Vertrag mit irgendwelchen Vertragsstrafen geschlossen?

Wo kämen wir denn da hin?
 
In der harten Realität hier im richtigen Leben,wird kein Anwalt auf eine "Extrazulage" verzichten wollen...
Zumal er sie niemanden vorher abnicken lassen muß.
Du bekommst deine Rechnung über einige Hunderter und wenn du maulst,sagt dir der Rechtsverdreher warum so viel nötig ist.

Dem Anwalt kann (und ist) das voellig egal sein, der wird sowieso vom _Rechteinhaber_ bezahlt.

http://www.augsburger-allgemeine.de...e-von-100-Euro-bleibt-bestehen-id7299336.html
 
So langsam kommen wir hier von Höcksken auf Stöcksken, hab mich ja auch selber verleiten lassen!

Bitte alles OT in einem neuen "Fred" weiterführen, es geht hauptsächlich um den in Post 1 genannten Artikel. Danke.
 
Das ist endlich mal ein Spiegelartikel gewesen, dessen Auswirkungen ich länger verfolge.

Zur rechtlichen Seite:

Die ist eindeutig. Da gibts nicht viel zu diskutieren. Mit der Erstellung des Bildes entstehen die Rechte des Fotografen. Dazu ist auch kein Copyrightvermerk auf dem Bild nötig oder sonstwas anderes. Wer eine Homepage oder Blog hat, sollte inzwischen wissen, was er verlinken oder hochladen darf.

Zu den Kosten:

Der Blogger sollte zahlen und fröhlich sein. Bei uns auf Arbeit hat ein Kollege ein Foto aus einem Entwurf an einen Partner weitergegeben. Nur das wir uns später für ein anderes Foto entschieden haben... Wir waren so kulant und haben die vierstellige Rechnung von Getty an unseren Partner übernommen. Und es war ein Sch...foto, für das ich keinen Cent bezahlt hätte.

Der Blogbetreiber bekommt gerade dermaßen Klicks, dass es sich schon wieder lohnt...

Klicks x geschaltete Werbung = Einnahmen = Schaden des Fotografen

Und jetzt mal Hand aufs Herz. Wer von uns würde auf Geld verzichten, wenn er ein Foto gemacht hat, dass Zuspruch findet, aber unrechtmäßig weitergegeben wird?

Daniel
 
stichwort schwarzfahren: bei uns bezahlt man die busse UND das eigentlich nötige ticket. der "schaden" wird also auch bezahlt.

thema foto: wieso ist das eigentlich für gewisse ein problem, dass er sich nur um die fälle kümmert und abmahnt, bei welchen der erfolg auch eintreten kann? ich würde einem russen auch nur ein email schreiben und wenn nichts passiert nichts mehr unternehmen.. will ich etwa in russland klagen? fremde sprache, total fremdes rechtssystem, keine kontakte... das heisst aber nicht, dass ich kein problem mit dem russen habe.. nur der aufwand steht halt nicht unbedingt im verhältnis zum ertrag...

gruss
michel
 
Zum Thema „Urheberrecht im Netz“ und der mögliche Widerspruch zwischen Rechtsempfindung und Rechtssprechung gab es kürzlich einen guten Artikel hier:

http://www.brandeins.de/archiv/maga...s-digitale-urheberrecht-steht-am-abgrund.html

Deckt eigentlich so ziemlich alles ab, incl. Marions Kochbuch, Abmahnwahn, Urheberschutz für Bagatell-Bilder, „Flatrate“ etc. Und auch Schadenersatz:

Peifer bei BrandEins schrieb:
Warum? Der Ersatz eines Schadens setzt doch voraus, dass ein solcher entstanden ist.

Im Urheberrecht gilt ein anderer Schadensbegriff als im Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Urheberrecht muss dieser Zusammenhang nicht dargelegt werden. Es gibt eine alte Rechtsprechung, die schon das Reichsgericht gebraucht hat, und diese Rechtsprechung sagt, der Schaden bemisst sich an der Gebühr, die der Rechteinhaber hätte verlangen können, wenn er gefragt worden wäre. Rein technisch gesehen ist das eine Lizenzanalogie. Der Jurist stellt einen fiktiven Schaden fest und gründet auf diesem den Anspruch auf Schadenersatz. Diese ganzen Streitereien interessieren den Juristen also gar nicht.

Ich fand’s noch interessant, mal die Sicht eines Jura-„Theoretikers“ statt Rechtsanwaltes zu lesen. Mir wurde so klar, weshalb die Situation so ist, wie sie ist. Ich sag nur Beuys-Urteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von Peifer bei BrandEins

Warum? Der Ersatz eines Schadens setzt doch voraus, dass ein solcher entstanden ist.

Im Urheberrecht gilt ein anderer Schadensbegriff als im Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Urheberrecht muss dieser Zusammenhang nicht dargelegt werden. Es gibt eine alte Rechtsprechung, die schon das Reichsgericht gebraucht hat, und diese Rechtsprechung sagt, der Schaden bemisst sich an der Gebühr, die der Rechteinhaber hätte verlangen können, wenn er gefragt worden wäre. Rein technisch gesehen ist das eine Lizenzanalogie. Der Jurist stellt einen fiktiven Schaden fest und gründet auf diesem den Anspruch auf Schadenersatz. Diese ganzen Streitereien interessieren den Juristen also gar nicht.



Ok, dass der Schadensbegriff im Urheberrecht ein anderer ist, als der im BGB war mir nicht bewußt. Damit sind alle meine bisherigen Beiträge im Thread Mumpitz. Wieder was gelernt.

Ich würde sie aber trotzdem gerne stehen lassen, um den Thread nicht zu shreddern...


EDIT: Heißt das aber im Umkehrschluss auch, das Geschäftsmodell "Urheberrechtsrelevante Inhalte ohne größere Einnahmeaussichten kostenlos ins Netz stellen und dann, sofern es unerlaubt weiterverbreitet wird, vielfach Schadenersatz in beträchtlicher Höhe, jedenfalls ein Vielfaches dessen, was man mit regulärem Verkauf hätte erzielen können, verlangen" funktioniert? Halte ich, wenn auch scheinbar von der allgemeinen Rechtslage gedeckt, auch irgendwie für fragwürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder, der seine Bildchen irgendwo hochlädt, mus damit rechnen, dass diese potentiell weltweit durch Dritte genutzt werden könnten. Auch kommerziell. Das ist nach deutschem Recht nicht in Ordnung. Die deutsche Rechtsprechung (und vor Allem das deutsche Verhältnis zu Eigentum) ist weltweit aber natürlich nicht on te fly durchsetzbar. Dieses Risiko ging der Fotograf vermutlich bewusst ein (die Vorstellung, er tat dies, ohne erahnen zu können, was mit Daten im www geschieht erscheint geradezu grotesk). Natürlich ist eine solche Verwendung nachdeutschem Recht nicht erlaubt. Natürlich ärgert man sich, wenn Dritte mit den Eigenen Bildern Geld verdienen. Natürlich versucht man dann auch dagegen vorzugehen. Ändert das aber etwas an der Situation?
...

Man kann das auch umkehren: jeder der Bilder online stellt (oder einbindet) an denen er keine Rechte hält, muss damit rechnen, dass dieses Vorgehen potenziell abmahngefährdet ist, bzw. Kosten nach sich ziehen kann und der Urheber an ihn herantreten wird. Das gilt insbesondere für kommerziell betriebene Seiten.

Und was hindert eigentlich jemanden daran, einen einfachen Textlink zur Seite/zum Bild des Urhebers/Fotografen zu setzen? Man bietet seinen Lesern damit immer noch einen Service: die Akkumulation von Informationen eines bestimmten Genres (z.B. Witzbilder), und bleibt dabei fair dem Urheber gegenüber.
Direkt veröffentlicht, entzieht man dem Fotografen die Kontrolle über das Bild und dem User die Information über die Herkunft (er könnte ja auch an weiteren Werken interessiert sein).

Der abgemahnte Blogger hat im übrigen noch Glück: auch wenn der Fotograf ein Model Release für die abgebildeten Personen hat, gilt dies nicht für den Kopierer, d.h. die abgebildeten Personen könnten ebenfalls juristisch tätig werden, da auch ihre Rechte verletzt wurden.

Mir persönlich wäre es viel zu heikel, mich mit fremden Federn zu schmücken, aber das muss jeder selber wissen. Heutzutage jedoch zu behaupten, Bilder die veröffentlicht werden, wären gemeinfrei, halte ich für blauäugig und unfair.
Die Behauptung, der Fotograf hätte es lediglich eingestellt um später erfolgreich abmahnen zu können, halte ich für unerträglich. Natürlich veröffentlicht man als Fotograf Bilder, sonst könnte man sich die ganze Mühe auch gleich sparen, es sei denn man fotografiert einzig für sich selbst und Freunde.

Ich veröffentliche auf meiner Seite ebenfalls Bilder, einfach weil ich ich sie (auf meiner Seite) zeigen mag, biete aber jedem mehrere Möglichkeiten mich zu kontaktieren und mit mir eine mögliche Verwendung zu klären. Wenn jemand aber selbst diese nicht wahrnimmt und Bilder ungefragt veröffentlicht, wird er sich spätestens wenn ich es bemerke mit mir auseinandersetzen müssen, da kann ich dann nur sagen: das wäre auch einfacher gegangen.
Wobei ich ähnlich wie der Fotograf im Artikel unterschiedlich vorgehen würde: Privatleute bekämen erst eine höflich bestimmte Aufforderung das Bild zu entfernen, kommerzielle Nutzer eine Rechnung, die ich genauso aufgemacht hätte, wenn sie mich kontaktiert hätten.
 
Die Behauptung, der Fotograf hätte es lediglich eingestellt um später erfolgreich abmahnen zu können, halte ich für unerträglich.


Ja, in jeder Hinsicht.

Da könnte man auch behaupten, daß Menschen die U-Bahn benutzen, weil sie hoffen von sog. "U-Bahnschlägern" angegriffen zu werden und ein Schmerzensgeld zu kassieren.

Wie es zu solchen Vorwürfen kommt und welches Licht das auf jene wirft die den Fotografen sowas unterstellen ist dagegen leicht zu erklären:

Es ist schlicht Neid darauf, daß der andere Schadenersatz bekommt. Das hätte man aiuch gerne und dann etsteht im eigenen Kopf die Idee "man könnte doch auch irgendwo Bilder im Internet haben und dann...", die man dann dem anderen unterstellt.


Was ich in Diskussionen um Urheberrechtsverletzungen immer sehr schade finde ist, daß man oftmals nicht zwischen den Urhebern die sich wehren und Dritten die als Unbeteiligte abmahnen unterscheidet.

Viel wichtiger als eine Deckelung der Beträge hätte ich es gefunden, dafür zu sorgen, daß nicht völlig Unbeteiligte gewerbsmäßig andere abmahnen können.

Denn das diskreditiert die legitimen Forderungen von uns Urhebern und es beschädigt das eigentlich zu alle Seiten vorteilhafte Instrument der Abmahnung, denn per se ist die nichts besonders böses. Sie dient vor allem dazu, zu vermeiden, daß der (dann) Beklagte (der weiß, daß er keine Chance hat zu gewinnen) es nur deswegen zu einem Verfahren kommen läßt, um dem Geschädigten, quasi als Revanche, die Prozesskosten aufzuhalsen, indem er vor Gericht dessen Anspruch einfach sofort anerkennt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

Die Abmahnung hat die Funktion, Streitigkeiten auf direktem und kostengünstigem Weg ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen. Sie ist aus Sicht des Verletzten notwendig, um dem Risiko zu begegnen, dass die gegnerische Seite eines gerichtlichen Verfahrens ihre Unterlassungspflicht sofort anerkennt, wenn sie auch sonst keinen Anlass zum Betreiben des Verfahrens gegeben hat (vgl. § 93 ZPO). In einem solchen Fall hat der Verletzte die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten selbst zu tragen.


ZPO § 93 Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kläger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.
 
:confused:

Erklär mal bitte was du meinst, der Groschen will einfach nicht fallen bei mir? :confused:


Das ist eines der üblichen billigen Argumente:

Weil der öffentliche Personennahverkehr aus Steuergeldern subventioniert wird, darf man ihn als Steuerzahler (oder gleich als Bürger) natürlich umsonst und ohne Ticket benutzen.

Es stimmt ja auch, die Verkehrsbetriebe werden daran kaum Pleite gehen, weil das Gemeinwesen die Schwarzfahrer (Sowohl über Steuern und Subventionen als auch über steigende Ticketpreise) mitbezahlt und im Extremfall z.B. die Stadt Hamburg dann die Verkehrsbertriebe in Hamburg finanziell stützen wird, damit sie nicht pleite gehen, weil man will, daß die S-Bahn weiterhin für die Bürger zur Verfügung steht, um z.B. zur Arbeit zu kommen ohne das ein Verkehrschaos ausbricht.

Dadurch, daß die Allgemeinheit die Folgen des Schwarzfahrens auffängt und der Schwarzfahrer vielleicht Steuern zahlt oder irgendwann mal Steuern gezahlt hat, wird Schwarzfahren aber nicht legal, sondern eher sozialschädlich/asozial.

Analog würde sonst ebenso gelten:

Wenn Dein Nachbar sich demnächst ein steuerlich gefördertes Elektroauto anschafft, dann ist das auch Deins und Du kannst Dir das jederzeit leihen.

Ebenso kannst Du dir auf dem Bauernhof holen, was Du brauchst, wenn der Bauer Subventionen erhält.

Wenn Deine Schwiegermutter zu Besuch kommt, dann muß die nicht ins Hotel, die kannst Du einfach bei einer Familie mit einer subventionierten Sozialwohnung unterbringen, die dann für diese Zeit ein Zimmer frei machen müssen.

Und natürlich kann man auch die vom Steuerzahler alimentierten Hartz IV Empfänger jederzeit mit Gewalt zu Gartenarbeiten heranziehen, denn die gehören dann ja auch dem Staat und sind somit Leibeigene eines jeden Steuerzahlers.
 
Wie sieht das eigentlich bei Portalen wie diesen Schulfreund-Treffs aus, habe bewusst keinen echten Namen benutzt. Dort werden doch immer wieder Klassenfotos veröffentlicht, die von professionellen Fotografen angefertigt wurden - ist hier ein Schülerfotograf und wie sieht der so etwas? Die Rechtslage müsste doch identisch sein, oder?
 
Und was hindert eigentlich jemanden daran, einen einfachen Textlink zur Seite/zum Bild des Urhebers/Fotografen zu setzen? Man bietet seinen Lesern damit immer noch einen Service: die Akkumulation von Informationen eines bestimmten Genres (z.B. Witzbilder), und bleibt dabei fair dem Urheber gegenüber.
Direkt veröffentlicht, entzieht man dem Fotografen die Kontrolle über das Bild und dem User die Information über die Herkunft (er könnte ja auch an weiteren Werken interessiert sein).

Nur hat das mit diesem Fall nichts zu tun, wie schon gesagt geht es hier um ein Bild, dass bereits auf den meisten 'ueblichen' Sweiten veroeffentlicht wurde, man also max. Links zu diesen Seiten setzen koennte, da i.A. nicht mehr herausgefunden werden kann, wer der tatsaechliche Urheber ist (in diesem Fall vielleicht noch, da es nicht so verbreitet ist).

Ich veröffentliche auf meiner Seite ebenfalls Bilder, einfach weil ich ich sie (auf meiner Seite) zeigen mag, biete aber jedem mehrere Möglichkeiten mich zu kontaktieren und mit mir eine mögliche Verwendung zu klären. Wenn jemand aber selbst diese nicht wahrnimmt und Bilder ungefragt veröffentlicht, wird er sich spätestens wenn ich es bemerke mit mir auseinandersetzen müssen, da kann ich dann nur sagen: das wäre auch einfacher gegangen.

Um bei einem (unpassenden) Diebstahlvergleich zu bleiben: im diskutierten Fall geht es aber nicht um den Dieb, sondern um Leute, die das gestohlene Gut ueber min. 2 verschiedene Weiterverkaeufer/Hehler gekauft haben (und trotzdem den Verdacht haetten haben koennen, dass es sich um Diebesgut handelt). Man mahnt also nicht die ab, die das Bild von deiner Seite genommen haben, sondern irgendjemand, den man ueberhaupt abmahnen kann.
 
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