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Qualität vs. Preiskampf

AW: Qualität vs Preiskampf

Also solche Dellen wären dir doch wohl aufgefallen oder?
Deine Chance wäre jetzt noch die AudioVideoFotoBild ( ja ich weiß Bild ) . Die haben nen sehr guten Leserservice. Du musst dann allerdings noch ne Weile auf deine Cam verzichten. Einfach denen deinen Sachverhalt schildern und mit ein wenig Glück kümmern die sich drum und du erhälts ne neue Cam.

Hab ich bei meinem Notebook auch gemacht und war erfolgreich.

Auf keinen Fall würde ich jetzt die Reparatur annehmen! Halte noch ein wenig durch. Solche Dellen müssen vorher aufgefallen sein, wenn sie da gewesen wären.
 
AW: Qualität vs Preiskampf

suspekt. äusserst suspekt.

ich würd emir die cam nun erstmal zurückgeben lassen.

bei dem linken roten kreis sehe ich einen abgebrochenen ferritring (der sollte wohl mal komplett drumrumgehen). ich rechten müsste man vergleichen, wie es nochmal aussieht. ich frage mich ersthaft, wie im gekäuse ein ferritring abplatzen kann ?!

also so schnell würde ich hier nicht aufgeben.
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Wer sagt Dir, das die Fotos von Deiner Cam sind :evil:
spannender ansatz .... vor allem weil die fotos von elektronischen bauteilen sind, und an sich ein defket im spiegelkasten angegeben ist. vielleicht wirklich mal nachgucken ob das alles so seine richtigkeit hat.
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Stimmt...kann ja jeder gemacht haben. Ohne Beiweis geht da nichts.

Allerdings baue ich jetzt mal auf ein wenig Hilfe vom Forum:
Hat jemand eine bessere Idee bzgl. eines Schreibens?

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 06. August 2010 habe ich bei Ihnen eine Canon 5d mark II Spiegelreflexkamera mit einem technischen Fehler abgegeben.

Dort wurde festgestellt und dokumentiert, dass die Kamera mit Band, ohne Objektiv und mit Akku eingesendet worden ist.

Zusätzlich hat Ihr Mitarbeiter die Kamera gründlich kontrolliert und einen einwandfreien Zustand bestätigt.
Dieser deckt sich mit dem Kaufdatum der Kamera vom 06. Mai 2010.

Es sind keine erkennbaren Mängel an der Kamera festgestellt worden und diese befanden sich auch nicht an der Kamera. Dies wurde ebenfalls in Ihrem System und auf meinem Abholschein niedergeschrieben.

Am 20. August 2010 erhielt ich Schadensbilder bei denen eine Platine mit Schaden abgebildet ist und auf einmal dicke Einkerbungen in der Kamera zu sehen sind. Ebenfalls muss die Spiegelmechanik instandgesetzt werden.

Die Kosten von 545,91 Euro zur Instandsetzung der Kamera trage ich nicht, da das Verschulden auf Ihrer Seite liegen muss.

Ich bitte Sie mir die Kamera bis zum 03. September 2010 kostenlos instandgesetzt zur Verfügung zu stellen.
Ebenfalls fordere ich Sie auf die eindeutig sichtbaren Schäden am Gehäuse zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Hallo,

Du musst doch gemerkt haben, ob Dir die Kamera heruntergefallen ist, oder nicht. Die beiden Schäden am Gehäuse sind ja nun ziemlich offensichtlich. Das wiederum ist durchaus eine Chance für Dich.

Ich gehe mal davon aus, dass Dir die Kamera wirklich nicht zu Boden gefallen ist. Bei der Abgabe wurde Dir der optisch einwandfreie Zustand der Ware bestätigt. Da die Mängel so deutlich zu sein scheinen, dass ein Dritter sie ohne große Problem hätte bemerken müssen, dürfte Dir diese Bestätigung weiterhelfen. Denn nun muss der Händler beweisen, dass die Spuren schon vor der Abgabe vorhanden waren.

Andererseits könnte man argumentieren, dass der Defekt ohne diesen äußeren Einfluss gar nicht erst entstanden wäre, so dass Du die Kamera dann ja auch nicht zur Reparatur hättest bringen müssen. Anders ausgedrückt, der Spiegelbruch muss eindeutig im kausalen Zusammenhang mit dem Gehäuseschaden stehen. Diese Kausalkette ist aber wieder vom Händler nachzuweisen.

Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass Du nach bestem Wissen und Gewissen handelst. Allerdings ist es schon etwas seltsam aus meiner Sicht, dass Du selbst nicht zu wissen scheinst, ob dieser Gehäuseschaden vorhanden war oder nicht. Eigentlich müsste doch sowas auffallen. Insbesondere, wenn man die Kamera eingehend in Verbindung mit einem Reparaturauftrag inspiziert.

Es ist also folgendes zu klären:

1. Befand sich die Kamera bei Abgabe im Laden im optisch einwandfreien Zustand?

2. Falls nicht, besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Gehäuseschaden und dem Spiegelbruch?

Wenn Du Dir hinsichtlich des ersten Punktes schon nicht sicher bist, und ein Verschulden nicht eindeutig ausschließen kannst, dann wäre ich dem Händler so fair gegenüber, die Reparaturkosten zu übernehmen.

Gruß,

Thorsten
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Jetzt nach Rücksprache mit dem Händler:

- Der Platinenbruch ist kein sichtbarer Mangel.
- Die Kratzer auf der Unterseite sind egal, weisen aber zu 100% auf einen Fallschaden hin
- Die Spiegelmechanik! ist defekt (auf der Platine?)
- Auflistung was ausgetauscht werden muss gibt es nicht
- Die alten Teile gibt es schon mal gar nicht

...ja sehr suspekt....ich will da auch nichts unterstellen, aber ziehe ja wohl den kürzeren.

Was die kringel darstellen ist mir nicht bewußt, da habe ich zu wenig Verständnis von der Technik.

Also die Bilder der Platine zeigen exakt gar nichts. Nur die eine
Lötstelle (nord-nordwest am linken roten Kringel) sieht ziemlich
suspekt aus... könnte durchaus ein elektrisches Problem sein.
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Ich bitte Sie mir die Kamera bis zum 03. September 2010 kostenlos instandgesetzt zur Verfügung zu stellen.
Ebenfalls fordere ich Sie auf die eindeutig sichtbaren Schäden am Gehäuse zu beseitigen.

Wenn der Sachverhalt aus Deiner Sicht eindeutig ist, dann würde ich nicht um eine Reparatur der Ware bitten, sondern um die Lieferung eines Neugeräts oder zusätzlich um den Austausch der defekten Gehäuseteile. Schließlich darfst Du nach der Gewährleistungsreparatur nicht schlechter gestellt sein als vorher. Eine Alternative wäre ein entsprechender Schadenersatz.

Nochmals, alle meine Angaben beziehen sich auf den Fall, dass Du ein Eigenverschulden ausschließen kannst. Ist in gewisser Weise auch eine Gewissensfrage. Insgesamt hat der Händler aber schon aufgrund seines Hinweises, das die Kamera bei Übergabe optisch keine Mängel aufwies, die deutlich schlechteren Karten. Hierauf würde ich sehr klar und deutlich hinweisen.

Gruß,

Thorsten
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 06. August 2010 habe ich bei Ihnen eine Canon 5d mark II Spiegelreflexkamera mit einem technischen Fehler abgegeben.

Dort wurde festgestellt und dokumentiert, dass die Kamera mit Band, ohne Objektiv und mit Akku eingesendet worden ist.

Zusätzlich hat Ihr Mitarbeiter die Kamera gründlich kontrolliert und einen einwandfreien Zustand bestätigt.
Dieser deckt sich mit dem Kaufdatum der Kamera vom 06. Mai 2010.

Es sind keine erkennbaren Mängel an der Kamera festgestellt worden und diese befanden sich auch nicht an der Kamera. Dies wurde ebenfalls in Ihrem System und auf meinem Abholschein niedergeschrieben.

Am 20. August 2010 erhielt ich Schadensbilder bei denen eine Platine mit Schaden abgebildet ist und auf einmal dicke Einkerbungen in der Kamera zu sehen sind. Ebenfalls muss die Spiegelmechanik instandgesetzt werden.

Die Kosten von 545,91 Euro zur Instandsetzung der Kamera trage ich nicht, da das Verschulden auf Ihrer Seite liegen muss.

Ich bitte Sie mir die Kamera bis zum 03. September 2010 kostenlos instandgesetzt zur Verfügung zu stellen.
Ebenfalls fordere ich Sie auf die eindeutig sichtbaren Schäden am Gehäuse zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich würde nicht schreiben, dass das Verschulden auf Ihrer Seite liegen muss, sondern, dass kein Verschulden deinerseits vorliegt. Ebenfalls ist auf den Fotos nicht zu erkennen, dass es sich um deine Cam handelt, also Seriennummer muss zu sehen sein. Die sichtbaren Schäden zu beseitigen würde ich auch nicht schreiben, denn auf deiner Cam sind keine Schäden.
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Um noch mal auf das erste Bild der Werkstatt zurück zu kommen. Darauf kann auch ich als Dipl.-Ing. der Elektrotechnik nichts Wesentliches erkennen. Insgesamt ist die Qualität des Bildes aber auch zu schlecht (zu dunkel), um hier einen durch einen Sturz hervorgerufenen, mechanischen Defekt an den markierten Bauteilen erkennen zu können. Zudem zeigt das Bild nicht den defekten Spiegel.

Skuril finde ich die Reparaturhinweise, dass die Spiegelmechanik auf der Platine defekt und die Kratzer an der Unterseite für den Schaden unerheblich seien. Oder beziehen sich diese Kratzer nicht auf die beiden im zweiten Bild gezeigten Dellen? Welche Spiegelmechanik auf der Platine ist gemeint?

Gruß,

Thorsten
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Würde mir bekannt sein, dass ich die Kamera heruntergeworfen hätte oder sie irgendwann mal vom Teppichboden aufgehoben hätte, weil sie über Nacht runtergefallen ist hätte ich die Kamera direkt in Willich reparieren lassen.

Das ist alles nicht der Fall.

Danke für Eure Mithilfe.

Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 06. August 2010 habe ich bei Ihnen eine Canon 5d mark II Spiegelreflexkamera mit einem technischen Fehler abgegeben.

Dort wurde festgestellt und dokumentiert, dass die Kamera mit Band, ohne Objektiv und mit Akku eingesendet worden ist.

Zusätzlich hat sich Ihr Mitarbeiter die Kamera gründlich kontrolliert und einen einwandfreien Zustand bestätigt.
Dieser deckt sich mit dem Kaufdatum der Kamera vom 06. Mai 2010.

Es sind keine erkennbaren Mängel an der Kamera festgestellt worden und diese befanden sich auch nicht an der Kamera. Dies wurde ebenfalls in Ihrem System und auf meinem Abholschein niedergeschrieben.

Einen kausalen Zusammenhang zwischen dem von mir beschriebenen sporadisch auftretenden Error 30, dann ständigem Error 30 und den Stoß schließe ich aus.

Am 20. August 2010 erhielt ich Schadensbilder bei denen eine Platine mit Schaden abgebildet ist und auf einmal dicke Einkerbungen in der Kamera zu sehen sind. Ebenfalls muss die Spiegelmechanik instandgesetzt werden.

Die Kosten von 545,91 Euro zur Instandsetzung der Kamera trage ich nicht, da kein Verschulden meinerseits vorliegt.

Ich weise an dieser Stelle explizit auf den dokumentierten Zustand der Kamera hin. Die tiefen und sichtbaren Abschürfungen an der Kamera würde jeder Außenstehende Dritte bemerken und dokumentieren.
Den von Ihnen zugesandten Bildern kann ich nicht entnehmen, dass es sich um meine Kamera handelt.

Ich bitte Sie mir die Kamera bis zum 03. September 2010 kostenlos instandgesetzt zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Hab da mal was vorbereitet

"Sehr geehrte Damen und Herren,


am 06. August 2010 habe ich bei Ihnen eine Canon 5d mark II Spiegelreflexkamera mit einem technischen Fehler zur Überprüfung und gegebenenfalls Reparatur abgegeben.

Es wurde festgestellt und dokumentiert, dass die Kamera mit Band, ohne Objektiv und mit Akku eingesendet worden ist.
Zusätzlich hat Ihr Mitarbeiter die Kamera gründlich kontrolliert und einen einwandfreien Zustand bestätigt.Dieser deckt sich mit dem Kaufdatum der Kamera vom 06. Mai 2010.
Es sind keine erkennbaren Mängel an der Kamera festgestellt worden und diese befanden sich auch nicht an der Kamera. Dies wurde ebenfalls in Ihrem System und auf meinem Abgabeschein niedergeschrieben.

Am 20. August 2010 erhielt ich Schadensbilder bei denen eine Platine mit Schaden abgebildet ist und dicke Einkerbungen im Kameragehäuse zu sehen sind. Es soll die Spiegelmechanik instandgesetzt werden. Mir ist es nicht erklärlich, was die von Ihnen gezeigte Platine mit einem gebrochenem Spiegel zu tun hat. Ebenfalls waren an meiner Kamera keine äußeren Beschädigungen vorhanden. Da keine Zuordnung zur Seriennummer meiner Kamera besteht, muss ich davon ausgehen, dass die gezeigten Bilder nicht von meiner Kamera stammen.
Ich weise an dieser Stelle explizit auf den dokumentierten Zustand der Kamera hin. Die tiefen und sichtbaren Abschürfungen an der Kamera würde jeder Außenstehende Dritte bemerken und dokumentieren.

Die Kosten von 545,91 Euro zur Instandsetzung der Kamera werde ich nicht tragen, da kein Verschulden meinerseits vorliegt.

Ich bitte Sie die Kamera bis zum 03. September 2010 gemäß Ihren Gewährleistungspflichten instandzusetzen.
Anderenfalls bitte ich Sie mir eindeutige Beweise vorzulegen, die die gezeigten Mängel eindeutig meiner Kamera zuordnen.


Mit freundlichen Grüßen
"
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Um noch mal auf das erste Bild der Werkstatt zurück zu kommen. Darauf kann auch ich als Dipl.-Ing. der Elektrotechnik nichts Wesentliches erkennen.
nicht ? also ich sehe da, dass der "ring" um das "kreisförmige ding" nur noch zu 3/4 besteht ;)
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Ich habe mich noch mal für einen telefonischen Kontakt entschieden.

Der doch immer noch freundliche Service-Mitarbeiter des Elektromarkts holt nun Bilder ein von der defekten Spiegelmechanik, lässt Bilder der Seriennummer mit dem Gehäuse etc. fertigen, sodass der Bezug eindeutig klar ist.

Des Weiteren bestätigt er den einwandfreien Zustand der ebenfalls dokumentiert ist und dazu wird anschließend eine Lösung gefunden.
Wie diese aussieht...fraglich. Kann man nur diese Teiile austauschen oder wie läuft so etwas? Kennt sich da jemand aus?

Den kausalen Zusammenhang zwischen den Stoßschaden, den Abschürfungen und dem technisch defekten Spiegel bzw. der Mechanik, der defekten Platine etc. wird von der Werkstatt noch mal ausgeführt.

Die nächste weitere Information kommt am Montag vom Elektronikmarkt.

Insgesamt also eine sehr komische Situation von vermutlich einem anfänglichen kleinen Schaden :(
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Ja, das ist genau das Problem bei Garantie, vor allem werden dort meist "Verschleißteile" ausgeschlossen, was bei einer Kamera ja nahezu jedes bewegliche Teil sein kann.

Bei Verschleißteilen ist aber ebendieser Verschleiß ausgeschlossen, nicht das Teil an sich. Wenn Du mit einem Neuwagen vom Hof fährst und bei der ersten Bremsung die Bremsscheibe reißt, ist das das schon ein Gewährleistungsfall.


- Die alten Teile gibt es schon mal gar nicht

Was die kringel darstellen ist mir nicht bewußt, da habe ich zu wenig Verständnis von der Technik.


Auf die alten Teile hast Du m.W. nach Anrecht, denn du bist ja Eigentümer. Schließlich hast Du sie mal gekauft.

Die Kringel auf der Platine zeigen Beschädigungen an innenliegenden Teilen. Bei dem großen, linken Bauteil ist die Ecke rechts unten abgebrochen.


Wenn das ein Magnet für die Spiegelmechanik ist, kann das schon erst viel später Auswirkungen zeigen: Wenn eben ohne die Ecke die Kraft nicht mehr reicht und diese irgendwann einfach weit genug von ihrer richtigen Position verrutscht ist.


Ist denn jetzt tatsächlich der Spiegel an sich gebrochen, oder "nur" die Mechanik?
 
AW: Qualität vs Preiskampf

Wenn das ein Magnet für die Spiegelmechanik ist, kann das schon erst viel später Auswirkungen zeigen: Wenn eben ohne die Ecke die Kraft nicht mehr reicht und diese irgendwann einfach weit genug von ihrer richtigen Position verrutscht ist.


Ist denn jetzt tatsächlich der Spiegel an sich gebrochen, oder "nur" die Mechanik?
Das würde auch den Schluß zulassen, dass das abgebrochene Teil vielleicht in den Spigelkasten gefallen ist, und beim nächsten Auslösen den Spiegel zerbrochen hat. Das wäre denkbar.
 
AW: Qualität vs Preiskampf

@Stoecky:
Sorry aber deine Empfehlung, daß er die DSLR zurück geben lassen soll und selbst nach Willich schicken soll ist einfach nur schlecht. Die werden mit Sicherheit bei dem Schadesbild keine Garantiereparatur durchführen.

@McMaster81:
Auf jeden Fall am Händler dran bleiben! Gut ist, daß dir der Äußerlich erkennbaren Zustand der DSLR bei Abgabe beim Händler dokumentiert wurde. Die beiden Kerben und ein gebrochener Spiegel hätten nach meiner Einschätzung dabei auffallen müssen. Mit der Abgabe deiner DSLR ist auch der Gefahrenübergang auf den Händler vollzogen und somit bist du für Schäden, die danach aufgetreten sind nicht verantwortlich. Und ob das beim Transport, in der Werkstatt oder schon beim Händler im Nachhinein passiert ist, ist für dich nicht wichtig.

Da bei solch einem Sturzschaden ja auch andere Teile in deiner DSLR in Mitleidenschaft gezogen sein könnten, die noch keinen Fehler aufweisen, würde ich nun von deinem Recht Gebrauch machen und eine neue EOS 5D Mk II verlangen. Wer weiß welche Lötstellen in Mitleidenschaft gezogen sein könnten, eine bloße Reparatur würde ich hier als Unzumutbar für dich ansehen.

Sicherlich kannst du nun versuchen mit einem Schreiben den Händler zum Einlenken zu bewege, doch ich befürchte, daß du um einen Rechtsbeistand nicht umhin kommen wirst.

Und keine Angst, ein erstes Gespräch mit einem Anwalt kostet keine Unsummen. Ggf kannst du auch eine kostenlose Beratung bei einer Verbraucherzentrale erhalten.
 
AW: Qualität vs Preiskampf

gründlich kontrolliert und einen einwandfreien Zustand bestätigt.


Hier würd ich einen "äußerlich einwandfreien Zustand" schreiben, denn dass die Kamera nicht einwandfrei ist, ist ja klar, sonst hättest Du sie nicht hingebracht. Und damit könnte man direkt die Glaubwürdigkeit des Ergebnisses des Mitarbeiters infrage stellen.
 
AW: Qualität vs Preiskampf

@Stoecky:
Sorry aber deine Empfehlung, daß er die DSLR zurück geben lassen soll und selbst nach Willich schicken soll ist einfach nur schlecht. Die werden mit Sicherheit bei dem Schadesbild keine Garantiereparatur durchführen.
Da gebe ich Dir recht, ich hätte den Threda komplett zu Ende lesen müssen, denn mit dem Verlauf hat sich der Sachverhlat massiv verändert, als die Ausgangsproblemfrage im Leitpost.
 
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