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Qualität vs. Preiskampf

AW: Qualität vs Preiskampf

Nein, eben nicht, innerhalb der ersten 6 Monate muss Canon nachweisen, dass eine solche Einwirkung vorlag und das geht ohne irgendwelche sichtbaren Merkmale für Canon eben genauso wenig wie für den Besitzer.

Sicher dass du grade nicht Händler-Gewährleistung und Hersteller-Garantie komplett durcheinanderbringst? ;)
 
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Sicher dass du grade nicht Händler-Gewährleistung und Hersteller-Garantie komplett durcheinanderbringst? ;)

Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen:

Eine Besonderheit besteht, wenn die Sache von einem Endverbraucher erworben wurde, der sie nicht für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit nutzt. Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten auf, wird in solchen Konstellationen in der Regel vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang vorlag. Der Verkäufer hat allerdings das Recht, diese Vermutung , soweit möglich zu widerlegen.

Eine Aussage "muss runtergefallen sein" ist sicher in keiner Weise rechtlich relevant noch vor irgendeinem Gericht haltbar, ohne einen knallharten Nachweis seitens Canon.
 
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Sicher dass du grade nicht Händler-Gewährleistung und Hersteller-Garantie komplett durcheinanderbringst? ;)

Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen:

:lol:
Glückwunsch.... Vermutung bestätigt! Du zitierst aus den Bestimmungen zur Gewährleistung! Die hat mit der Hersteller Garantie null und nichts zu tun ;)

Eine Hersteller-Garantie ist nirgends gesetzlich geregelt!
 
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Der Nachweis ist doch relativ simpel, wenn der Spiegel gebrochen ist oder?

Der Spiegel muss ja bei Kauf ganz gewesen sein, nur die Frage ob er vielleicht mangelhaft hergestellt worden ist oder schon einen Mikroriß enthielt.

Ich liege aber zum Glück noch in den 6 Monaten...sind erst 5 herum :)
 
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Relevant ist hier aber die Händler-Gewährleistung, d.h. crattats Post sagt alles. Der Anspruch besteht gegen den Händler, und dieser müsste das Gegenteil nachweisen.
 
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Der Nachweis ist doch relativ simpel, wenn der Spiegel gebrochen ist oder?

Der Spiegel muss ja bei Kauf ganz gewesen sein, nur die Frage ob er vielleicht mangelhaft hergestellt worden ist oder schon einen Mikroriß enthielt.

Ich liege aber zum Glück noch in den 6 Monaten...sind erst 5 herum :)

Der Nachweis wird sicher sehr kompliziert sein, denn wer kann sicher feststellen, ob der Spiegelarm/Halterung nicht bereits bei Kauf angebrochen war? So ein Stoß kann ja auch bereits im Werk, bei der Lieferung zum Händler oder durch den Händler selbst passiert sein. Prinzipiell müssten die Dir also nachweisen, selbst wenn es ein Sturzschaden ist, dass auch von Dir verursacht wurde. Anders wäre es sicher, wenn da irgendwo ein dicker Kratzer oder sonstwas zu sehen wäre, was Du ja definitiv beim Kauf bereits gemerkt haben müsstest.
 
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ok... dann greift halt die (sowieso freiwillige) hersteller-garantie NICHT aber die Sachmängelhaftung des Verkäufers... Wenn dieser nicht beweisen kann, dass KEIN Microriss vorlag, dann muss ER sich mit Canon kloppen, dir muss er aber eine Neue Kamera geben oder nachbessern

Grüße

Alex
 
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:lol:
Glückwunsch.... Vermutung bestätigt! Du zitierst aus den Bestimmungen zur Gewährleistung! Die hat mit der Hersteller Garantie null und nichts zu tun ;)

Eine Hersteller-Garantie ist nirgends gesetzlich geregelt!

Es ging nicht darum ob es ein Garantiefall ist sondern darum, das nicht der Kamerabesitzer den Schaden einfach so tragen muss. Diese Wortklauberei ist ein bisschen lächerlich, meinste nicht auch?

EDIT: Die Gewährleistung ist im deutschen Vertragsrecht gesetzlich geregelt und zwar hier in dem Fall genau unter den Punkten Gefahrenübergang und Mängelhaftung.
 
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Ich habe sogar zum Glück die Dokumentation das die Kamera frei von Schäden, Dellen oder Beulen ist, aber nur global beschrieben mit:"frei von sichtbaren Mängeln".

Zu mindestens ein interessanter Punkt, dass mir vielleicht die Erstattung der Reparaturkosten bescheren kann oder gar die kostenlose Reparatur.

Da Kaufbeleg etc. beim Konzern vorliegen und man dennoch eine kostenlose Reparatur nicht durchführen möchte / kann wird es wohl auf ein Gerichtsstreit hinauslaufen.

Ich hoffe ja noch auf Kulanz vom Elektronikmarkt, aber diese Hoffnung ist schon kaum nennenswert.
Wäre ja mal super, wenn man hier etwas positives niederschreiben könnte.
 
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Es ging nicht darum ob es ein Garantiefall ist sondern darum, das nicht der Kamerabesitzer den Schaden einfach so tragen muss. Diese Wortklauberei ist ein bisschen lächerlich, meinste nicht auch?

Es ging darum dass der Canon-Service den Garantiefall ablehnen kann!
Der Tip von F-Stop Fitzgerald, die Kamera direkt nach Willich zu schicken ist daher ebenfalls für die Füsse... ebenso dein Einwand dass Canon die Kamera kostenlos reparieren MUSS...

Ansprechpartner für die Gewährleistung ist einzig und alleine der Händler... der kann dann auf SEINE KOSTEN die Kamera bei Canon reparieren lassen oder sie gegen ein einwandfreies Exemplar umtauschen.

Es ist immer wieder erstaunlich welches "gefährliche Halbwissen" vor allem in Foren über Garantie und Gewährleistung verbockt wird...
 
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Es ging darum dass der Canon-Service den Garantiefall ablehnen kann!
Der Tip von F-Stop Fitzgerald, die Kamera direkt nach Willich zu schicken ist daher ebenfalls für die Füsse... ebenso dein Einwand dass Canon die Kamera kostenlos reparieren MUSS...

Ansprechpartner für die Gewährleistung ist einzig und alleine der Händler... der kann dann auf SEINE KOSTEN die Kamera bei Canon reparieren lassen oder sie gegen ein einwandfreies Exemplar umtauschen.

Ich habe nirgends behauptet, das Canon die Kamera kostenlos reparieren muss, noch das er diese zum Hersteller schicken soll, oder? Ich hab einzig darauf hingewiesen, dass der TO sich nicht damit abspeisen lassen muss und ggf. per Anwalt und vorhandener Rechtschutz dagegen auf jeden Fall angehen soll, da das sein gutes Recht ist und er damit ziemlich sicher auch durchkommen wird.

Wenn Dir das alles so sehr gut bekannt ist, wieso hast Du nicht selbst drauf hingewiesen und wieso soll er die zu Nightshot schicken? :lol:
 
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Es ging darum dass der Canon-Service den Garantiefall ablehnen kann!
Der Tip von F-Stop Fitzgerald, die Kamera direkt nach Willich zu schicken ist daher ebenfalls für die Füsse... ebenso dein Einwand dass Canon die Kamera kostenlos reparieren MUSS...

Wofür geben die noch mal eine Garantie? Damit es auf den Kartons schön aussieht? Eine Garantie ist nichts, wo man einfach so sagen kann: Machen wir nicht, keine Lust. "Freiwillig" heißt nicht, dass sie einfach so entscheiden können, wer Garantie bekommt und wer nicht.
Das ist schon eine Verpflichtung. Sonst hätte es ja gar keinen Wert und dürfte gar nicht angeben werden.
 
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Wer mit Garantie wirbt muss sie auch geben...
Das Problem ist allerdings das in vielen Garantiebestimmungen so sachen drinn stehen wie: in Einzelfällen, unter bestimmten Vorraussetzungen etc...
Einfach mal die von Canon anschaun...
 
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Ich habe sogar zum Glück die Dokumentation das die Kamera frei von Schäden, Dellen oder Beulen ist, aber nur global beschrieben mit:"frei von sichtbaren Mängeln".

Zu mindestens ein interessanter Punkt, dass mir vielleicht die Erstattung der Reparaturkosten bescheren kann oder gar die kostenlose Reparatur.

Da Kaufbeleg etc. beim Konzern vorliegen und man dennoch eine kostenlose Reparatur nicht durchführen möchte / kann wird es wohl auf ein Gerichtsstreit hinauslaufen.

Ich hoffe ja noch auf Kulanz vom Elektronikmarkt, aber diese Hoffnung ist schon kaum nennenswert.
Wäre ja mal super, wenn man hier etwas positives niederschreiben könnte.

Geh nochmal hin zum Laden, sprich mit denen, ggf. lass den Ladenleiter/Gesch.-Führer kommen und sag denen, wie Du die Lage siehst und dass Du das Deinem Anwalt übergibst, wenn es hier nicht zu einer kostenlosen Reparatur kommt oder wenigstens ein Teil der Kosten übernommen wird (immer noch besser als ein Rechtsstreit ohne Versicherung). Ein Versuch ist's allemal Wert, zu Nightshot kannst Du immer noch gehen, wenn nichts bei rauskommt und Du den Rechtsweg nicht gehen willst.
 
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Wer mit Garantie wirbt muss sie auch geben...
Das Problem ist allerdings das in vielen Garantiebestimmungen so sachen drinn stehen wie: in Einzelfällen, unter bestimmten Vorraussetzungen etc...
Einfach mal die von Canon anschaun...

Ja, das ist genau das Problem bei Garantie, vor allem werden dort meist "Verschleißteile" ausgeschlossen, was bei einer Kamera ja nahezu jedes bewegliche Teil sein kann.
 
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Richtig...

was mir gerade einfällt... da gabs doch hier im Canonunterforum vor einiger Zeit schonmal so einen fall... war glaub ich ne 450d oder so wo der Verschluss kaputt war und Canon auch gemeint hat, es sei durch einen Sturzschaden dazu gekommen.
 
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Was macht ihr denn so ein Bohei? Die Sache ist doch ziemlich einfach.

Der TO hat innerhalb von zwei Jahren einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Elektromarkt. Dieser muss die Kamera reparieren lassen. Da er sogar bestätigt hat, dass die Kamera bei Übergabe keinerlei äußere Schäden aufwies, kann er auch nicht so einfach beweisen, dass der Schaden durch den Kunden entstanden ist. Eine Beweislastumkehr liegt hier ebenfalls nicht vor, da zwischen Kauf und Reklamation des Schadens noch keine sechs Monate verstrichen sind. Fakt ist, der Händler kann sich hier nicht einfach herausreden, sofern der Schaden nicht durch den Kunden hervorgerufen wurde, wovon ich nach dem bisher Gesagten ausgehe.

An Canon könnte man sich im Rahmen der Garantie wenden. Canon hat diese eingeräumt und dafür auch eine entsprechende Vergütung im Zusammenhang mit dem Kaufpreis erhalten. Also ist Canon an diese Garantie gebunden. Sie sind zwar grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Garantie zu gewähren, wenn dies aber geschehen ist, dann kann man sich nicht einfach wieder eines Anderen besinnen. Allerdings müssen hier die in Verbindung mit der Garantie erwähnten Einschränkungen hinsichtlich Verschleißteile etc. berücksichtigt werden. Der Spiegel als solches dürfte aber wohl kaum ein derartiges Verschleißteil darstellen. In dem Fall wäre eine Garantie sinnlos, da man alles unter Verschleißteile subsumieren könnte. Anders sähe es aus, wenn zum Beispiel die Spiegeleinheit explizit von der Garantie ausgeschlossen ist.

Also, zum Elektronikmarkt gehen und auf die Gewährleistungsansprüche sowie die Sachlage hinweisen. Es könnte aber trotzdem hilfreich sein, vorab mit Canon in Verbindung zu treten, ob der Schaden im Rahmen der Garantie abgewickelt werden könnte. So, wie ich es verstanden habe, kam der Kostenvoranschlag ja von einer Vertragswerkstatt des Händlers und nicht von Canon, oder?

Gruß,

Thorsten
 
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Also, zum Elektronikmarkt gehen und auf die Gewährleistungsansprüche sowie die Sachlage hinweisen. Es könnte aber trotzdem hilfreich sein, vorab mit Canon in Verbindung zu treten, ob der Schaden im Rahmen der Garantie abgewickelt werden könnte. So, wie ich es verstanden habe, kam der Kostenvoranschlag ja von einer Vertragswerkstatt des Händlers und nicht von Canon, oder?

Das ist korrekt, die Vertragswerkstatt sendet einen Kostenvoranschlag und nicht Canon selber.
 
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