AW: Qualität vs Preiskampf
nicht ? also ich sehe da, dass der "ring" um das "kreisförmige ding" nur noch zu 3/4 besteht
Ups. Da habe ich doch tatsächlich viel zu sehr auf die Details geachtet, ohne mir das Bauelement als Ganzes anzusehen.
Ist ein klarer Bruchschaden, der wohl so nur durch einen Sturz hervorgerufen worden sein kann. Das wiederum macht die Argumentation eigentlich einfacher. Denn da der TO die Bestätigung des Händlers besitzt, wonach die Kamera bei Abgabe frei von äußeren Schäden war, dürfte dieser Schaden erst nach Abgabe entstanden worden sein und demzufolge nicht mehr in den Wirkbereich des TO fallen.
Noch was. Bitte dem Händler oder der Vertragswerkstatt nicht unterstellen, sie habe hier mutwillig täuschen wollen, indem er/sie eventuell Bilder des Gehäuses einer anderen Kamera zeigte. Sowas dient nicht zur Lösung des Problems und kann unter Umständen sehr negativ ausgelegt werden. Sachlich und fair bleiben!
Darauf hinweisen, dass die Kamera bei Übergabe nachweislich (Bestätigung des Händlers) keine äußerlichen Schäden aufwies und der dokumentierte Defekt auf der Platine eben wohl nur in Verbindung mit diesem äußerlichen Schaden (Sturz oder dergleichen) entstanden sein kann, so dass hier kein Eigenverschulden des TO vorliegen kann.
Zudem würde ich persönlich auf einen Kompletttausch der Kamera gegen ein neues Exemplar drängen, da eben weitere, derzeit noch verdeckte Schäden, die in Verbindung mit dem Sturz auftreten können, nicht auszuschließen sind. Das Problem ist nämlich, dass in kürze die ersten 6 Monate nach dem Kauf abgelaufen sind, und sich dann die Beweislast umkehrt. Das heißt, Du musst dann nachweisen, dass der neue Defekt aufgrund des von Dir nicht hervorgerufenen Sturzes entstanden ist. Und das dürfte kein einfaches Unterfangen sein.
Gruß,
Thorsten