ich möchte mal in die runde werfen, dass derzeit urlaubszeit ist. nur mal so...
das stimmt aber:
Dann übernehme ich nicht zur urlaubszeit den Service für ein anderes System oder ich verhänge Urlaubssperre
Dieses Argument gilt aus meiner sicht nicht.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
In eigener Sache!
Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
Bitte hier weiterlesen ...
ich möchte mal in die runde werfen, dass derzeit urlaubszeit ist. nur mal so...
ich möchte mal in die runde werfen, dass derzeit urlaubszeit ist. nur mal so...
ich möchte mal in die runde werfen, dass derzeit urlaubszeit ist. nur mal so...
Für wie bescheuert haltet Ihr eigentlich Pentax?
Für wie bescheuert haltet Ihr eigentlich Pentax? Der Zustand ist natürlich bekannt, es wird mit Hochdruck an Entspannung gearbeitet. Bis Ende des Monats werden die Reparaturzeiten wieder zu markt- und branchenüblichen Reparaturumlaufzeiten von insgesamt max. 2 Woche kommen!
Für wie bescheuert haltet Ihr eigentlich Pentax?
Ich habe ein gutes Mittel entdeckt, um mit dem Pentax-Service umzugehen: Beim FACHHÄNDLER kaufen und die Kamera einfach umtauschen, wenn es ein Problem gibt!![]()
Ich habe ein gutes Mittel entdeckt, um mit dem Pentax-Service umzugehen: Beim FACHHÄNDLER kaufen und die Kamera einfach umtauschen, wenn es ein Problem gibt!![]()
Ich habe ein gutes Mittel entdeckt, um mit dem Pentax-Service umzugehen: Beim FACHHÄNDLER kaufen und die Kamera einfach umtauschen, wenn es ein Problem gibt!![]()
Wenn man bedenkt, dass vor kurzem in ganz Deutschland mit dem ersten Auslieferungsschwung gerade mal ~100 Stück K7 verteilt wurden,
Pentax liefert laufend aus. Nur die Stückzahlen entsprechen immernoch nicht der Nachfrage.dann gibt mir das zu denken, zumal wohl (aus Gründen die man nicht genau kennt) Pentax derzeit nicht ausliefert.
Ob da nachgebessert wird?
Ob der Fachhändler umtauscht, steht nicht in eurem Belieben - er hat nämlich 2 Mal die Möglichkeit der Nachbesserung. Die habt ihr als Verkäufer dem Händler einzuräumen, wenn ER (der Händler) das will. Erst danach habt ihr - nach angemessener Fristsetzung - die Möglichkeit der Wandlung oder des Preisnachlasses. So einfach ist es also beim Kauf vor Ort nicht !
MfG Peter
Zwei Beispiele:
Fachhandelskauf:
Ich gebe die Kamera, mit Fristsetzung zur Reparatur, beim Fachhändler ab.
Internetkauf:
Nach Ablauf der Rückgabefrist sende ich die defekte Kamera zum angegebenen
Servicepoint. Mit Fristsetzung.
Peter, wo meints du habe ich mehr Erfolg?
[...]
Nacherfüllung
Siehe Hauptartikel: Nacherfüllung
Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB.
Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).
Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.
Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).
[...]