Der Junge mit der Nikon schrieb:Schon bei der gesetzlichen Gewährleistung ist Verschleiß ausgeschlossen
Nur ganz kurz zur Klärung: Das Gesetz kennt den Begriff Verschleiß überhaupt nicht. Auch wenn dieser Begriff gerne in AGBs verwendet wird.
Im Zweifelsfall müßte Canon nachweisen, das die Kamera in den ersten 6 Monaten durch natürliche Abnutzung defekt wurde. Selbst wenn es einem internen Bildzähler bei allen Modellen gibt. (was wir nicht wirklich wissen) Wird es Canon schwer fallen, beim Richter eine Grenze durchzusetzen die Canon vorher nicht irgendwo veröffentlicht hat. Schließlich ist das völlig willkürlich. Insbesondere wenn Canon Kameras als professionellle oder semi-professionelle Kameras verkauft, muß man ja davon ausgehen, dass sie einen gewerblichen Gebrauch (viele Auslösungen) überstehen.
Bleibt die Frage: Wieviele Auslösungen macht ein Berufsfotograf pro Tag?
Im Zweifelsfalle müsste man per Gutachter eine durchschnittliche Haltbarkeit von DSLR- Kameras ermitteln.
Mir ging es aber eher darum, die Spekulationen etwas zu bremsen. Hier (und auch anderswo) wird gerne spekuliert, geschätzt und geraten. DAs ist auch gar nicht so schlimm, aber wenn dann Spekulationen als Wahrheit dargestellt werden ist das nicht grade sinnvoll. So lange mir hier niemand konkrete Zahlen (mit Quelle) für Kameras nennen kann, finde ich das alles Spekulation. Von den wenigen positiven Beispielen von veröffentlichten Zahlen mal abgesehen.
Also bitte: Mehr Information weniger Spekulation.
Darüber würde ich mich freuen.
Grüße
