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K5 II - Von Pentax Beworbene Kratzfestigkeit

Etwas befremdlich finde ich auch, wie manche hier schreiben "auf Werbeaussagen darf man sich sowieso nicht verlassen, wer das macht, ist selber Schuld". Auf manche anderen Werbeaussagen (z.B. bezüglich der Dichtigkeit des Gehäuses usw.) wird sich bei den Pentax-Usern gern verlassen und sogar als Alleinstellungsmerkmal gern hervorgeholt. Immer SO, wie mans grad braucht ... Hauptsache, die Marke wird nicht "befleckt", ist mein Eindruck.

An die Abdichtung musste ich bei dem Thema und den Werbeaussagen auch denken und es wurde ja in diesem Thema auch schon öfter erwähnt.
Der Unterschied ist, dass Pentax die hervorragende Abdichtung ihrer Kameras schon öfter selbst oder durch Erfahrungsberichte oder Videos von Pentax-Besitzern unter Beweis gestellt hat. Nur weil eine Kamera in der Werbung als "gegen Staub und Flüssigkeit abgedichtet" bezeichnet wird, kommt vermutlich keiner auf die Idee, die Kamera unter die Dusche zu halten. Außer eben der Besitzer einer Pentax oder Olympus. ;)

Der Begriff kratzfest wird in der Werbung nun mal für vielerlei Displays benutzt, die es nicht sind. (Der Begriff "kratzfest" wird im Duden folgendermaßen beschrieben: "die Eigenschaft besitzend, keine Kratzer zu bekommen" und ist demnach genaugenommen falsch. Für ALLE Displays. Für ALLE Oberflächen.) Dennoch vermute ich, dass es - ließe man es auf einen Rechtsstreit ankommen - schwierig für den Besitzer der "beschädigten" Kamera werden dürfte, eine kostenfreie Ausbesserung zu erreichen. Eben weil ein Display von Pentax nicht mehr oder weniger kratzfest ist als alle anderen (davon gehe ich aus, solange das Gegenteil nicht bewiesen wurde und Beholder3 hat ja freundlicherweise schon einen kleinen Test an seinem Exemplar gemacht.)
 
Du hast echt keine Ahnung wovon du schreibst.


Garantie ist und bleibt Garantie und Sachmängelhaftung bleibt Sachmängelhaftung.

Was auch immer dein Volksmund sagt.

Nur für dich als Zitat:
§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

§ 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
...

@Morten_HH: Deine Verunsachlichung in solcher Art stellt Dich ins Abseits. Wir können das Ganze nun auf das Zitieren von Gesetzestexten bringen und noch immer hast Du nicht recht. Was Du hier oben als Zitat des BGB §476 siehst, ist das was der Volksmund als Garantie bezeichnet.
 
An die Abdichtung musste ich bei dem Thema und den Werbeaussagen auch denken und es wurde ja in diesem Thema auch schon öfter erwähnt.
Der Unterschied ist, dass Pentax die hervorragende Abdichtung ihrer Kameras schon öfter selbst oder durch Erfahrungsberichte oder Videos von Pentax-Besitzern unter Beweis gestellt hat.
Da hast Du sicher recht, aber es kann ja nicht sein, dass eine zutreffende Werbeaussage als PLUSPUNKT FÜR PENTAX gewertet wird, eine NICHT zutreffende Werbeaussage als MINUSPUNKT FÜR DEN USER ("wer dran glaubt, ist selber Schuld").

Stell Dir mal (andersherum) vor, es hätte jemand gutgläubig z.B. die K-5 mit unter die Dusche oder in den strömenden Regen mitgenommen und sie wäre dabei richtig abgesoffen ... dann hätten einige Usern hier wieder gesagt "Wie kann man nur so blöd sein ..."

Im Übrigen ... wenn andere hier (sinngemäß) meinten, schon die Erfahrung und der normale Menschenverstand müßten einem Kamerabesitzer sagen, dass KEIN DISPLAY dauerhaft und in jeder Situation vor Kratzern sicher ist ... genauso sagt mir meine (technische) Erfahrung, dass eine Kamera mit Drehknöpfen, Klappverschlüssen und (dreh-)verschiebbaren Röhren trotz 77 Dichtungen an Body und Objektiven nicht SO wasserdicht sein kann, dass ich sie nach Außeneinsätzen unter dem Wasserhahn abspülen würde (wie man das in Videos sehen kann) ... das Risiko des Eindringens von Kleinstmengen an Feuchtigkeit (z.B. durch Kapilarwirkung schmaler Zwischenräume oder Alterung/Verhärtung des Dichtmaterials) wäre mir zu hoch.

Der Begriff kratzfest wird in der Werbung nun mal für vielerlei Displays benutzt, die es nicht sind. (Der Begriff "kratzfest" wird im Duden folgendermaßen beschrieben: "die Eigenschaft besitzend, keine Kratzer zu bekommen" und ist demnach genaugenommen falsch. Für ALLE Displays. Für ALLE Oberflächen.)
Auch hier würde ich Dir prinzipiell zustimmen ... es ging aber eben nicht nur um den Begriff "kratzfest", sondern um eine verstärkende Handlungsempfehlung "sie brauchen NICHTS zu machen, ihr Display bekommt keine Kratzer".
Das ist aus meiner Sicht eine andere "Qualität" der Aussage.

Dennoch vermute ich, dass es - ließe man es auf einen Rechtsstreit ankommen - schwierig für den Besitzer der "beschädigten" Kamera werden dürfte, eine kostenfreie Ausbesserung zu erreichen. Eben weil ein Display von Pentax nicht mehr oder weniger kratzfest ist als alle anderen (davon gehe ich aus, solange das Gegenteil nicht bewiesen wurde ...

Meiner Meinung nach braucht ein User im Falle eines Rechtstreits kein Gegenteil zu beweisen ... Pentax hat eine Zusicherung gemacht ("Du brauchst keinen zusätzlichen Schutz"). Das man im Alltag SEHR WOHL einen zusätzlichen Schutz braucht, hat nicht nur Beholder3 schon getestet ...

Ich würde (im Falle des TO) durchaus nochmal mit Pentax das Gespräch suchen ... vielleicht führt das auch dazu, dass das Display repariert wird und Pentax den lockeren Werbespruch dann einfach streicht ;)

Gruß Uwe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht sollte Pentax einfach das zerkratzte Display "kulant" reparieren und dem Werbetexter der deutschen Internet-Seite die Rechnung zustellen, falls der mit seiner kühnen Behauptung etwas über das Ziel hinausgeschossen sein sollte ;)

Gruß Uwe.

Ich wiederhole mich gerne: Du warst also dabei und kannst genau sagen was mit dem Display gemacht wurde? Ich denke keiner kann da was verbindliches sagen, weder in die eine noch in die andere Richtung.
 
Ich wiederhole mich gerne: Du warst also dabei und kannst genau sagen was mit dem Display gemacht wurde? Ich denke keiner kann da was verbindliches sagen, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Ich würde als Firma das "Lehrgeld" für den (sehr streitbaren) Werbespruch bezahlen, indem ich das Display DIESER EINEN K-5II (mehr zerkratzte Displays dieses Modells sind ja offenbar noch nicht bekannt geworden) auf Kulanz repariere und gleichzeitig die volltönende Werbeaussage "kein zusätzlicher Schutz notwendig" umgehend entferne, anstatt den Käufer der Lüge zu bezichtigen und das Lehrgeld für Gutgläubigkeit bezahlen zu lassen; einem Kunden, dem man vielleicht später nochmal eine Pentax-Kamera oder ein Objektiv verkaufen möchte (auch angesichts der Marktanteile von C, N, S, O und P und der positiven Werbewirkung von Kundenzufriedenheit).

Kundenorientiertes Marketing statt unüberlegter oder leichtsinniger Werbesprüche ...

Gruß Uwe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wiederhole mich gerne: Du warst also dabei und kannst genau sagen was mit dem Display gemacht wurde? Ich denke keiner kann da was verbindliches sagen, weder in die eine noch in die andere Richtung.


Kann man auch locker sehen, weder ist der Käufer mit einem Klettergeschirr irgendwo extrem unterwegs gewesen, noch hat er Höhlenschlufe erkundet oder sonstige besondere Aktivitäten entfaltet. Er hat schlicht eine normalen Gebrauch von dem Gegenstand gemacht.

Entgegen der vollmundigen Werbeaussage besitzt der Gegenstand offenbar nicht die zugesicherten Gebrauchseigenschaften, aus welchen Gründen auch immer.

Wir wissen z.B. auch nicht ob es sich vorgespanntes Material handelt, das dann erhöhte Biegefestigkeit und somit verbesserte Stoß- und Schlagfestigkeit besitzt, wie das im Baubereich für bestimmte Bereiche vorzusehen ist. Es wäre noch interessant eine Makro-/Mikroaufnahme der Fase zu erhalten.
Man könnte auch noch versuchen eine betroffene Stelle am Rand durch Abdecken zu isolieren und mit einem nicht mit abrasiven Zusätzen versehenen Radiergummi zu bearbeiten. Es könnte zudem ja auch sein, dass einige Stellen keine Kratzer sind, sondern schlicht Aufriebe ("Bremsspuren") eines anderen Materials.


abacus
 
Pentax hat sich nicht weiter geäußert. Die Mail war kurz und knapp und verwies mich nur darauf eine Schutzfolie draufzukleben da Kleidung das Display zerkratzt (genauer eben Knöpfe und Reißverschlüsse).

Es ist ein Widerspruch zur Pentaxwerbung, der mich ein wenig ärgert. Ändern kann ich jedenfalls nichts. Nur eins habe ich mir nun gemerkt: Ich werde in Zukunft bei jeder neuen Pentax sofort ein Schutz anbringen und nicht auf die Werbeaussagen hören.

Einen Anspruch auf Garantie bzw. Umtausch habe ich jedenfalls nicht.

Angesichts der vollmundigen Versprechung
Die oberste Sichtscheibe des Displays besteht aus abrieb- und kratzfestem, gehärtetem Glas. Ein zusätzlicher Schutz ist daher nicht notwendig.
würde ich eine Mängelrüge mit Aufforderung zur Nachbesserung mit Zitat der Webseite per Einschreiben zumindest probieren. In der Regel wird dann anders reagiert als auf eine EMail, welche den Sachverhalt "unter Umständen" nicht genau beschrieben hat.

Es besteht ja zumindest auch die Möglichkeit, dass hier ein falsches Glas in das Gehäuse eingebaut wurde. Dies ist sicherlich durch eine EMail keinesfalls überprüft worden.
 
Und zum eigentlichen Thema:

Ein netter Brief an Pentax-HH, vielleicht mit Hinweis auf ihren eigenen Werbetext (hier insbesondere "kein zusätzlicher Schutz notwendig") und ich könnte mir vorstellen, das das Displayglas aus Kulanz getauscht wird. Kostet fast nichts...

Jörg
 
edit: ot-zitat entfernt

Aber in diesem Fall ist es völlig wurscht, da die Kamera gerade erst einige Wochen alt ist und der Verkäufer, egal ob nun als "Garantiefall" oder "Gewährleistungsfall" eine Reparatur oder einen Austausch anbieten müsste! Der TO ist nicht in der Pflicht, zu erklären, wie genau das geschehen ist, doch wenn er obendrein sagt, dass er nicht gerade mit dem Hammer auf dem Display rumgeschlagen hat, dürfte der Fall ziemlich klar sein. Es handelt sich bei dem Display ja nicht um irgendein Verschleißteil oder ne blöde Schraube die abgebrochen ist! Albern sich also nun darüber zu streiten, ob es nun Garantie oder Gewährleistung heißt... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie schon zuvor geschrieben,

"Man könnte auch noch versuchen eine betroffene Stelle am Rand durch Abdecken zu isolieren und mit einem nicht mit abrasiven Zusätzen versehenen Radiergummi zu bearbeiten. Es könnte zudem ja auch sein, dass einige Stellen keine Kratzer sind, sondern schlicht Aufriebe ("Bremsspuren") eines anderen Materials"


Man sollte das einmal probieren, denn mit Glas erlebt man schon an und
wann so seine Überraschungen wie z.B. den gefürchteten "Wurmfraß".
Das hat schon ein wenig gedauert bis ich geschnallt habe, was da abging.
Das Produkt wurde dann übrigens wegen der qualitativen Probleme aus der
Produktion genommen. Es handelt sich um Gelablösung im SZR bei speziel-
len Schallschutzgläsern, die ein Bild borkenkäferartiger Fraßspuren zeigen,
daher auch die Bezeichnung.
Mein Vorschlag, es zuerst mal mit einer konventionellen Brillenreinigungs-
flüssigkeit zu probieren, dann mit einem Kunststoffradierer, der muss aber
jedenfalls ohne Schleifmittel sein und in einem Kleinbereich am Rand pro-
bieren. Fenster in ein Papier schneiden und damit am Rand einen kleinflä-
chigen Versuch starten. Es müssen nicht immer gleich alles Riefen sein.


abacus
 
Zuletzt bearbeitet:
Gegen welche Partei (die einem etwas zugesichert hat) hat man in Deutschland als Käufer Sachmängelansprüche (volksmundlich "Gewährleistung") ? ;)
 
Gegen welche Partei (die einem etwas zugesichert hat) hat man in Deutschland als Käufer Sachmängelansprüche (volksmundlich "Gewährleistung") ? ;)
Ich habe zwar schonmal gehört, dass es "Lobbyismus" geben soll ... aber dass man (mit einem durchschnittlichen Einkommen) eine Partei offiziell "kaufen" kann, ist mir neu. :rolleyes:
Die meisten Versprechen (gegenüber den Lobbyisten) werden ja auch eingelöst ... insofern sicher wenig Grund zur Sachmängelrüge. ;)

Hat aber insgesamt mit einem verkratzten Pentax-Display und einer streitbaren Werbeaussage wenig bis nichts zu tun.

Gruß Uwe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gegen welche Partei (die einem etwas zugesichert hat) hat man in Deutschland als Käufer Sachmängelansprüche (volksmundlich "Gewährleistung") ? ;)

Immer gegen den Vertragspartner, also den Verkäufer. Mit dem Hersteller hat man erstmal nichts zu tuen, vor allem keinen Vertrag. Die Herstellerspezifikation wird aber automatisch Teil des Vertrages, sofern der Verkäufer nicht explizit auf Besonderheiten hinweist. In welchem Umfang sich der Verkäufer die Werbeaussage des Herstellers zu eigen macht hängt u.a. von seinem Verhalten ab, wenn er z.B. die Aussage als Zitat auf der Produktseite zitiert. Wo da genau die Grenze ist, müssten im Zweifel die Gerichte klären.

Aber IANAL..
 
...
Edit: Sorry, er hatte wohl Pentax angeschrieben und nicht den Händler. Missverständnis.

Auf die Gefahr mich zu wiederholen: Das Verhalten von Pentax finde ich ziemlich übel. Keinesfalls kann man in einer EMail sicherstellen, dass seitens des Herstellers beim Glas kein Fehler vorliegt. Allerdings ist der Ansprechpartner schon der Händler und alles andere eine erstmal freiwillige Leistung von Pentax, es sei denn es gibt eine hierzu publizierte Herstellergarantie.

Für die Hobbyjuristen hier im Forum: Der Käufer hat beim Sachmangel nach §437 Abs. 1 das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung) nach BGB §439 Abs. 1 oder kann eine Minderung des Kaufpreises nach BGB §441 Abs. 1 und 3 vom Vertragspartner verlangen. Aufgrund BGB §476 braucht der Käufer im ersten halben Jahr in diesem Fall nur das Vorhandensein Kratzer nachweisen, der Vertragspartner muss daher das Vorhandensein der Beschaffenheit nach BGB §434 Abs. 1 nachweisen, die Kratzfestigkeit.

Letztlich ist das der Vorgang, den man unter der halbjährigen Garantie im Volksmund zusammenfasst. Die Sachen mit Wandlung habe ich weggelassen. Ich vermute, dass es wenig sinnvoll ist hier im Forum den juristischen Sachverhalt so aufzuzeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Allerdings ist der Ansprechpartner schon der Händler und alles andere eine erstmal freiwillige Leistung von Pentax, es sei denn es gibt eine hierzu publizierte Herstellergarantie.

Ehrlich gesagt hätte ich hier Mitleid mit dem Händler. Da verkratzt einer das Display seiner Kamera und kommt dann mit Sachmängelhaftung daher. Ich kaufe mir eine stossfeste Digitalkamera und werfe sie aus 10m auf einen Betonboden (weiß ja niemand wie hoch das war) und will dann Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen. Irgendwo hört es schon langsam auf. Ich glaube auch nicht das es bei einer mechanischen Beschädigung so einfach ist.
 
Ehrlich gesagt hätte ich hier Mitleid mit dem Händler. Da verkratzt einer das Display seiner Kamera und kommt dann mit Sachmängelhaftung daher. Ich kaufe mir eine stossfeste Digitalkamera und werfe sie aus 10m auf einen Betonboden (weiß ja niemand wie hoch das war) und will dann Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen. Irgendwo hört es schon langsam auf. Ich glaube auch nicht das es bei einer mechanischen Beschädigung so einfach ist.

Sehe ich genauso. Das ist auch ein gutes Beispiel. Wenn sie geschrieben hätten "stoßfest - kein weiterer (Kanten)Schutz erforderlich" und einem fliegt das Ding ausm Flugzeug...

Und wenn jetzt einer kommt, da man da ja Höhenangaben angeben kann, will man bei kratzfest jetzt mit Rockwellhärte ankommen? Damit kann doch auch keiner was anfangen.
 
Ja, aber genauso ist es auch mit dem 14tägigen Rückgaberecht. Da kauft sich jemand eine DSLR, fotografiert 2 Wochen fleißig damit und schickt sie dann zurück. Was kann der Händler dagegen machen? Nichts! So ist halt die deutsche Gesetzeslage und wenn ich mir hier manche Beiträge im Forum durchlese, ist es wohl zu einem Volkssport geworden, möglichst viele Kameraartikel zu bestellen, um dann 4/5tel wieder zurückzuschicken. Ist blöde für die Händler, wegen unnötigem Porto und Wertverlust des Gerätes usw, aber wie gesagt: So ist es einfach. Und genauso ist es mit dem Kratzer auf dem Display. Egal woher er kommt, es hätte so laut Aussage von Pentax eigentlich nicht passieren dürfen. Im Endeffekt steht der Händler aber jetzt bei einer Garantie / Gewährleistung sogar noch etwas besser da, denn beim Rückgaberecht müsste er alle angefallenen Kosten selber tragen. Bei der Garantie / Gewährleistung kann er das Gerät beim Hersteller, in diesem Falle also Pentax, reklamieren und so auf einen Austausch oder Geldrückerstattung pochen. Im Endeffekt ist er ja auch nur ein "kaufender Kunde". Wobei er als Händler, der regelmässig größere Stückzahlen ordert, vermutlich schneller und leichter Erfolg bei Garantie / Austausch / Reklamation haben wird, als ein Otto-Normalkunde, der es direkt bei Pentax versucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schon geschrieben wurde, steht es euch frei, den Thread zu lesen oder es zu lassen. Auch schreiben muss man nicht zwangsläufig und wenn, dann bitte zum Thema. Man muss auch keine sinnlosen Beiträge kommentieren. Benutzt dann lieber das Warndreieck und meldet es uns, Danke.

...Es steht jedem, der diesen Thread sinnfrei findet, jederzeit frei, einen anderen Thread aufzusuchen oder gar zu eröffnen.
Aber alle paar Beiträge kundzutun, das man diesen Thread hier nicht mag, ist komplett überflüssig und zudem kontraproduktiv.
 
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