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K5 II - Von Pentax Beworbene Kratzfestigkeit

Die Garantie greift hier in diesem fall schon einmal nicht, einfach die Garantiebedingungen durchlesen.

Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) greift hier auch nicht.
Der Mangel (die Kratzer) müsste hierfür schon bei der Gefahrenübergabe vorhanden gewesen sein.

In den ersten 6 Monaten ist doch die volle Garantiezeit gesetzlich geregelt. Normalweise könnte er die Kamera also einfach einschicken und auf Austausch oder Reparatur pochen, denn er hat gegenüber dem Verkäufer (innerhalb der ersten 6 Monate) keine Beweispflicht, dass der Artikel nicht eben genauso wie er jetzt ist, geliefert wurde. Oder nicht :confused: Ich mein, ich bin kein Rechtsanwalt, aber irgendwie sowas habe ich im Hinterkopf. Versuchen würde ich es trotzdem einfach mal. Erst Recht bei einem nun 7 Wochen alten Gerät.
 
@MORTEN_HH:
Der Verkäufer wird sich schon der Sache im Rahmen der gesetzlichen Garantie im ersten halben Jahr annehmen müssen, es sei denn er weist eine Ursache auf Seitens des Käufers nach . Schließlich gibt es hier einen Vertrag zu einem Produkt mit einer zugesicherten Eigenschaft, die es gegebenenfalls nicht erfüllt. Ein Sachmangel kann auch im Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft liegen.
 
Das sieht ja schlimm aus.
Bin am überlegen ob ich mir die K-5 II kaufen soll, aber nach dem Bild werde ich nochmal reiflich darüber nachdenken.:confused:

Heißt dass, wir müssen dir nun die Fotos von Canons, Nikons, Sonys, Panasonics, Olympus usw mit den gleichen Macken zeigen, damit du dir gar keine Kamera mehr kaufst? :D
 
In den ersten 6 Monaten ist doch die volle Garantiezeit gesetzlich geregelt. Normalweise könnte er die Kamera also einfach einschicken und auf Austausch oder Reparatur pochen, denn er hat gegenüber dem Verkäufer (innerhalb der ersten 6 Monate) keine Beweispflicht, dass der Artikel nicht eben genauso wie er jetzt ist, geliefert wurde. Oder nicht :confused: Ich mein, ich bin kein Rechtsanwalt, aber irgendwie sowas habe ich im Hinterkopf. Versuchen würde ich es trotzdem einfach mal. Erst Recht bei einem nun 7 Wochen alten Gerät.

Die volle Garantiezeit ist gesetzlich bestimmt nicht geregelt.

Garantie ist eine Freiwillige Leistung, du meinst jetzt wieder die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).

Was du dort vorschlägst ist eine Straftat (Betrug), die Kratzer sind bei Lieferung noch nicht gewesen, dies hätte der TO sonst erwähnt.
In diesem fall müsste die Schuld auch bewiesen werden, deine Hinterkopf Erinnerung ist hier falsch.


Du wolltest hier jetzt aber nicht gegen Paragraph 111 StGB verstoßen (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), oder?
 
@MORTEN_HH:
Der Verkäufer wird sich schon der Sache im Rahmen der gesetzlichen Garantie im ersten halben Jahr annehmen müssen, es sei denn er weist eine Ursache auf Seitens des Käufers nach . Schließlich gibt es hier einen Vertrag zu einem Produkt mit einer zugesicherten Eigenschaft, die es gegebenenfalls nicht erfüllt. Ein Sachmangel kann auch im Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft liegen.


Noch einmal:

Kratzfest ist keine zugesicherte Eigenschaft und daher sind Kratzer auch kein Beweis dagegen.
Pentax behauptet an keiner stelle das Kratzer unmöglich sind, geht auch nicht und klassifiziert die Kratzfestigkeit auch nicht weiter.




Du darfst hier gerne anderer Meinung sein, aber deine Meinung ist Juristisch uninteressant da deine Definition für Kratzfest falsch ist.
 
Kratzfest ist keine zugesicherte Eigenschaft und daher sind Kratzer auch kein Beweis dagegen.
Pentax behauptet an keiner stelle das Kratzer unmöglich sind, geht auch nicht und klassifiziert die Kratzfestigkeit auch nicht weiter.
Sie empfehlen aber auch auf zusätzlchen Schutz zu verzichten und gehen damit noch ein Stückchen weiter. Ich würde es schon als problematisch sehen wenn verbindlich zugesichert wird, dass ein solcher Schutz nicht notwendig ist und sich das nach nur 6 Wochen als nachweisbar falsch herausstellt.

mfg tc
 
Noch einmal:

Kratzfest ist keine zugesicherte Eigenschaft und daher sind Kratzer auch kein Beweis dagegen.
...

Na gut, wenn man die Produktbeschreibung des Herstellers auf seiner Webseite hier nicht ernst nimmt, könnte es theoretisch so sein.

...
Pentax behauptet an keiner stelle das Kratzer unmöglich sind, geht auch nicht und klassifiziert die Kratzfestigkeit auch nicht weiter.
...
Habe ich auch nicht behauptet, -lediglich dass die Beweislast beim Verkäufer liegt. -Und das auch noch ohne Bezug auf diesen Fall zu nehmen.

...
Du darfst hier gerne anderer Meinung sein, aber deine Meinung ist Juristisch uninteressant da deine Definition für Kratzfest falsch ist.
...
Meine definition von Kratzfest ist hier. Gerne lasse ich mich von Dir aufklären, was daran verkehrt ist und warum du anderer Meinung bist.
 
Leute, nicht streiten :cool:

Der TO hat sich selbst schon seit dem 13.12.2012 und seit über 90 Beiträgen in keiner Weise mehr zu irgendwas diesbezüglich geäußert. Wenns ihm selbst also egal ist: Worüber streitet ihr dann hier? Außerdem hat sich kein einziger weiterer Benutzer gemeldet, der auch nur ein Fünkchen eines Kratzer auf seinem Display bisher bemerkt hat. Ist doch schon sehr kurios, oder? Normalerweise würden, gerade bei Wehklagen, alle anderen schon aus Spaß mitmachen ;) Denkt mal drüber nach. Vielleicht wars sogar noch ne alte K5, denn mehr erkennt man auf den Fotos nun wirklich nicht!
 
Na gut, wenn man die Produktbeschreibung des Herstellers auf seiner Webseite hier nicht ernst nimmt, könnte es theoretisch so sein.

Dort steht Kratzfest, na und.
Du Definierst Kratzfest als etwas, was es nicht ist.

Habe ich auch nicht behauptet, -lediglich dass die Beweislast beim Verkäufer liegt. -Und das auch noch ohne Bezug auf diesen Fall zu nehmen.

Die Kratzer sind nicht bei der Gefahrenübergabe vorhanden gewesen.
Der Verkäufer ist hier also raus und muss auch nichts beweisen.

Meine definition von Kratzfest ist hier. Gerne lasse ich mich von Dir aufklären, was daran verkehrt ist und warum du anderer Meinung bist.

Deine Definition von Kratzfest, besagt nichts ist kratzfest, aber leider ist dies genau das was du erwartest.
Aber nirgends ist Kratzfest als einhundert Prozent Kratzresistend definiert.

Selbst bei Schutzklasse 10 können Kratzer verursacht werden, auch ein Diamant ist zerstörbar.

Nichts ist einhundert Prozent sicher und niemand behauptet dies hier, weder ein Verkäufer noch der Hersteller Pentax.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Deine Definition von Kratzfest, besagt nichts ist kratzfest, aber leider ist dies genau das was du erwartest.
Aber nirgends ist Kratzfest als einhundert Prozent Kratzresistend definiert.
Nun krall dich doch nicht krampfhaft verzweifelt über Dutzende Beiträge an den Begriff "kratzfest". Das behauptet Pentax seit Jahren (zu unrecht) und ist ohne eine Spezifikation dessen eine leere Worthülse. Bist du Anwalt für Pentax oder Kunde? Relevanter finde ich das:
Sie empfehlen aber auch auf zusätzlchen Schutz zu verzichten und gehen damit noch ein Stückchen weiter. Ich würde es schon als problematisch sehen wenn verbindlich zugesichert wird, dass ein solcher Schutz nicht notwendig ist und sich das nach nur 6 Wochen als nachweisbar falsch herausstellt.

mfg tc
 
Nun krall dich doch nicht krampfhaft verzweifelt über Dutzende Beiträge an den Begriff "kratzfest". Das behauptet Pentax seit Jahren (zu unrecht) und ist ohne eine Spezifikation dessen eine leere Worthülse. Bist du Anwalt für Pentax oder Kunde? Relevanter finde ich das:


mfg tc

Ihr krallt Euch seit Hunderten von Beiträgen krampfhaft und völlig verzweifelt an diesen einen Begriff und gebt sogar noch falsche Rechtsberatung aufgrund von Halbwissen.

edit: provokanten Satz entfernt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
213 Beiträge nur weil über den Begriff *Kratzfest* gestritten wird.
Und das alles nur weil manche Leute blind der Werbung vertrauen und nach dem Kauf einer 1000€ Kamera an einer Schutzfolie für 6€ sparen.
 
Die volle Garantiezeit ist gesetzlich bestimmt nicht geregelt.
...
Richtig, der Volksmund nennt das erste halbe Jahr Garantie, da die Beweislast beim Verkäufer liegt. Es sind 2 Jahre Gewährleistung mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Letztlich liegt "Antonius H." richtig.

..
Was du dort vorschlägst ist eine Straftat (Betrug), die Kratzer sind bei Lieferung noch nicht gewesen, dies hätte der TO sonst erwähnt.
In diesem fall müsste die Schuld auch bewiesen werden, deine Hinterkopf Erinnerung ist hier falsch.
...
Das ist Dummfug! Schau mal hier.

...
Du wolltest hier jetzt aber nicht gegen Paragraph 111 StGB verstoßen (öffentliche Aufforderung zu Straftaten), oder?
Das verschlägt mir die Sprache ... welch ein Verhalten.
 
Ihr krallt Euch seit Hunderten von Beiträgen krampfhaft und völlig verzweifelt an diesen einen Begriff und gebt sogar noch falsche Rechtsberatung aufgrund von Halbwissen.
edit: provokanten Satz entfernt
Das ist Bullshit, diese Begrifflichkeit ist ein alter Hut genau so wie dennoch zerkratzte Displays.
edit: provokanten Satz entfernt
Von mir wirst du in diesem Thread weder eine Rechtsberatung finden noch kannst du mein Halbwissen beurteilen.

mfg tc
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr Lieben versaut Euch den Tag mit Streitereien über Kratzer auf Displays anderer Leute... :( Lasst es gut sein.

Der Marketingfredi, der den Satz "Ein zusätzlicher Schutz ist daher nicht notwendig." (nur auf speziell der deutschen Website) textete ist m.E. auch ein Unguter.
Sich an solche Werbetexte jemals zu halten im Sinne einer Vollkaskoversicherung ist auch nicht soo der Lebenratschlag.
Seid froh, dass ihr nicht daran glaubtet, eine kugelsichere Weste sei kugelsicher. ;)

Ich denke, jeder, der hier liest, weiß, wie er künftig mit dem Thema umzugehen hat. Und das Forum dient dazu, dass man sich gegenseitig hilft. Auftrag erfüllt. Kein Grund für schlechte Laune erzeugende Posts.
 
Richtig, der Volksmund nennt das erste halbe Jahr Garantie, da die Beweislast beim Verkäufer liegt. Es sind 2 Jahre Gewährleistung mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Letztlich liegt "Antonius H." richtig.

Du hast echt keine Ahnung wovon du schreibst.


Garantie ist und bleibt Garantie und Sachmängelhaftung bleibt Sachmängelhaftung.

Was auch immer dein Volksmund sagt.
 
Nun ist leider Kratzfest keine zugesicherte Eigenschaft, ohne Klassifizierung wird hier nichts zugesichert.

Alle Autolacke werden mit Kratzfest beworben, aber niemand würde an seinem Auto einen Schlüsseltest machen.
Die Werbeaussage hieß ja nicht nur "kratzfest", sondern sie wurde mit einer Handlungsanweisung "es ist KEIN ZUSÄTZLICHER DISPLAYSCHUTZ NOTWENDIG" derart verstärkt, dass die (unklassifizierte) Aussage "kratzfest" dadurch auf eine deutlich höhere Ebene gehoben wurde.

Auf einem Autolack steht ja auch nicht drauf "kratzfest und wetterbeständig, sie brauchen NIE WIEDER DRÜBERLACKIEREN".

Etwas befremdlich finde ich auch, wie manche hier schreiben "auf Werbeaussagen darf man sich sowieso nicht verlassen, wer das macht, ist selber Schuld". Auf manche anderen Werbeaussagen (z.B. bezüglich der Wertigkeit bzw. Dichtigkeit des Gehäuses usw.) wird sich bei den Pentax-Usern gern verlassen und sogar als Alleinstellungsmerkmal gern hervorgeholt. Immer SO, wie mans grad braucht ... Hauptsache, die Marke wird nicht "befleckt", ist mein Eindruck.

Werbung darf nicht Produkteigenschaften vortäuschen, die nicht vorhanden sind. Ein Display, welches SO kratzfest ist, dass man in allen vorstellbaren Gebrauchssituationen keinen zusätzlichen Schutz braucht, gibt es vermutlich nicht ... also sollte man sich auch (seitens Pentax) mit solch einer (Werbe-)aussage zurückhalten oder wenigstens mit dem Zusatz "bei normalen Gebrauch kein zusätzlicher Schutz notwendig" wieder etwas "aufweichen", um rechtlich wieder auf der (aus Sicht des Unternehmens) "sicheren" (d.h. zu keiner Ersatzleistung verpflichtenden) Seite zu sein ... wer weiß schon, was "normaler Gebrauch" ist.

Vielleicht sollte Pentax einfach das zerkratzte Display "kulant" reparieren und dem Werbetexter der deutschen Internet-Seite die Rechnung zustellen, falls der mit seiner kühnen Behauptung etwas über das Ziel hinausgeschossen sein sollte ;)

Gruß Uwe.
 
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