Die Garantie greift hier in diesem fall schon einmal nicht, einfach die Garantiebedingungen durchlesen.
Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) greift hier auch nicht.
Der Mangel (die Kratzer) müsste hierfür schon bei der Gefahrenübergabe vorhanden gewesen sein.
In den ersten 6 Monaten ist doch die volle Garantiezeit gesetzlich geregelt. Normalweise könnte er die Kamera also einfach einschicken und auf Austausch oder Reparatur pochen, denn er hat gegenüber dem Verkäufer (innerhalb der ersten 6 Monate) keine Beweispflicht, dass der Artikel nicht eben genauso wie er jetzt ist, geliefert wurde. Oder nicht
