Muss ich hierfür bereits ein Gewerbe anmelden, oder gibt es andere legitime Möglichkeiten, dieses Hobby zur Einkommensaufbesserung zu nutzen?
Ich habe KEINE fotografische Ausbildung, und betreibe es als Hobby. Welche Einkommensgrenzen gilt es dabei zu beachten?
In dem Augenblick, wo Du Einkünfte aus Deier Tätigkeit erzielst, ist es kein Hobby mehr. Sondern eine selbständige Tätigkeit.
Wenn Du aus abhängiger Beschäftigung ein Einkommen erzielst (also angestellt), hast Du geringfügige steuerfreie Nebeneinkünfte, ~ 380 Euro/Jahr. (Genaues sagt Dir Dein Finanzamt.)
Wenn Du nicht abhängig beschäftigt bist, sind Deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vom ersten Cent an steuerpflichtig. (Wobei natürlich immer, bei jeder Konstellation, das steuerfrei Existenzminimum bleibt, ~ 7800 Euro/Jahr; genaues sagt Dir Dein Finanzamt. Auch wenn Du innerhalb des steuerfreien Existenzminimums bleibst, mußt Du aber natürlich eine Steuererklärung dafür abgeben.)
Wenn Du die Fotografie als Handwerksgewerbe ausübst, mußt Du ein Gewerbe anmelden und Mitglied der Handwerkskammer werden. Wenn Du die Fotografie gewerblich, aber nicht als Handwerk ausübst, mußt Du ein Gewerbe anmelden und Mitglied der Industrie- und Handelskammer werden. Wenn Du die Fotografie freiberuflich ausübst, kannst Du kein Gewerbe anmelden und wirst in keiner Kammer Mitglied.
Wieviel Geld Du zusätzlich zu Hartz IV oder irgendwelchen anderen staatlichen Leistungen verdienen kannst, sagt Dir korrekt und vor allem verbindlich die zuständige Behörde.
Wenn Du gleichzeitig Leistungen wie Hartz IV o.ä. beziehst, zu denen ein gewisses, geringes Nebeneinkommen zulässig ist, und selbständig tätig bist, hast Du ein dämliches bürokratisches Problem am Hacken.
Dein Sachbearbeiter weiß nämlich, wie man eine Gehaltsbescheinigung o.ä. liest und kann sich etwas darunter vorstellen "Herr Meyer verdient 120 Euro/Monat brutto/netto/wie auch immer". Sowas kennt er.
Dein Sachbearbeiter ist aber fürchterlich überfordert, wenn Du ihm erklärst: "Ich setzte 40 bis 200 Euro im Monat mit selbständiger Tätigkeit um, netto ohne USt, da nach §19 UStG optierend; meine Geschäftskosten für dieses Jahr kann ich noch nicht genau beziffern, eine Bescheinigung des Finanzamtes über meine tatsächlichen Nettoeinkünfte nach abzugsfähigen Betriebskosten und ggf. Steuern lege ich Ihnen voraussichtlich im April oder Mai des Folgejahres vor."




Denn genau so würde es ja ablaufen: Du erzielst im Laufe des Kalenderjahres (Steuerabrechnungszeitraum) Umsätze. Von diesen Umsätzen kannst Du die abzugsfähigen Betriebskosten abziehen, sowie u.U. Freibeträge, anschließend bleibt Dein zu versteuerndes Einkommen übrig. Davon werden, wenn über steuerfreiem Existenzminimum, dann noch die Einkommenssteuern abgezogen, und der Rest ist Dein tatsächliches Netto-Einkommen, so wie es für die Berechnung von Sozialleistungen relevant ist.
Viel Vergnügen dabei...
Eigentlich funktioniert das praktisch nur, wenn Du erstmal gar nix sagst und das bis zum Jahresende einfach machst, und dann anschließend mit Deinem Steuerbescheid zur jeweilig zuständigen Behörde gehst und fragst: "Ist das jetzt für das letzte Jahr relevant? Muß ich was zurückzahlen, oder nicht?"
Was aber, glaube ich, auch wieder nicht einfach so zulässig ist.
Das Grundproblem ist ja: daß Du im Januar 1200 Euro Umsatz erzielst, sagt ja noch überhaupt nichts über ein tatsächliches
monatliches Nettoeinkommen aus. Denn wenn dann weiter nix läuft, beträgt das für das Jahr 100 Euro im Monatsdurchschnitt. Und wenn Du im Januar 2400 Euro Umsatz erzielst und im November 2300 Euro abzugsfähige Kosten hast, dann beträgt Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen in dem Jahr - 100 Euro...