Der Punkt ist einfach: im Moment laufen wohl einige Fristen, ich weiss auch gar nicht ob "wir" in die Hauptsache gehen müssen oder die Gegenseite, also wer hier den Prozess anfangen muss etc. - aber sofern Fristen halt laufen, lässt man sie üblicherweise eben auch erstmal laufen, vor Gericht.
		
		
	 
Ich fasse mal zusammen, wie ich das bislang verstanden habe. Über einen (nicht genannten) Händler wurde hier im Forum etwas (Wahres oder Unwahres?) behauptet, was dieser als geschäftsschädigend angesehen hat.
Der Händler nimmt nun sein Recht war und geht gegen den Forenbetreiber in Form einer einstweiligen Anordnung vor einem deutschen Zivilgericht vor.
Ein Richter hat dieser einstweiligen Anordnung stattgegeben, womit schon mal ein Zeichen gesetzt wurde, daß der Händler so falsch nicht liegen kann.
Inzwischen wurde, wie bei jeder einstweiligen Anordnung, das Hauptsacheverfahren mit einer Anhörung eröffnet. Die einstweilige Anordnung wurde vom Richter dennoch nicht widerrufen. Ein zweiter Termin ist offensichtlich anberaumt.
Sollte der Händler vor dem Gericht Recht bekommen, dann wird er Schadensersatzansprüche geltend machen.
 
Es geht hier überhaupt nicht um das Thema abmahnwütige Anwälte, die mithilfe von außergerichtlichen Vereinbarungen Gebühren kassieren. Das hat hiermit überhaupt nichts zu tun.
Es geht hier um einen richtungsweisenden Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht, inwieweit ein Forenbetreiber in Haftung genommen werden kann, wenn er ein Forum mit anonymen Mitgliedern betreibt und seiner Sorgfaltspflicht beim Unterscheiden der Beiträge zwischen Meinungsäußerung und Verleumdung nicht nachkommt.
Die Art und Weise, wie hier voreingenommen die Kompetenz des Richters und damit auch die Rechtsordnung als Ganzes in Frage gestellt wird, wirkt sehr befremdlich.
Gruß Ingo