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EOS 300D - wehe die Kamera geht kaputt

Fritzeflink schrieb:
Hast Du Zeugen, sei bereit gedanklich eventuell auch den Rechtsweg bestreiten zu müssen. Alleine die Unterstellung den Schaden selbst verursacht zu haben, würde mich alle Register ziehen lassen. Dabei ist es nebensächlich ob Garantie oder Kulanz!
Aha, und was soll er erklagen?
 
Odin_der_Weise schrieb:
Aha, und was soll er erklagen?

In diesem Fall eine Unterlassungsklage, der es Canon verbietet die beschriebenen Behauptungen zu wiederholen. Auf diesen Weg weiterhin ehrliche Kunden abwimmeln zu wollen, sollte verhindert werden.
Ich denke so weit wird es nicht kommen. Ein wenig (mehr) Hartnäckigkeit bewirkt manchmal Wunder.

LG
Andreas
 
Ein Hinweis zum Thema "Umgang mit Kunden" aus einem fachfremden Gebiet.

Meine Rechtsschutz meinte auch sich Anfang des Jahres rausreden zu können mit dem Argument "die RS gilt nicht für Selbständige".
Pech nur, daß auf dem Antrag "Selbst. EDV-Berater" stand und dieser Vertrag so von der Versicherung angenommen wurde - obwohl die Police in der Tat nicht für Selbständige gültig gewesen wäre (was ich bis Januar nicht wußte).

Mir ist die Hutschnur geplatzt und ich habe einen sehr, sehr netten Brief an den Vorstand der Versicherung geschrieben, eine Frist gesetzt und entsprechende Maßnahmen meinerseits angekündigt, wenn keine Zusage kommt ("wenn keine Zusage erteilt wird, bereiten sie die Kündigungen aller meiner Verträge (Gesamtvolumen xxx?) vor").
Was soll ich sagen. Zwei Wochen später ein Deeskalationsexperte der Versicherung am Telefon mit der Zusage. Haben sogar bereits bezahlte Rechnungen nachträglich übernommen (was lt. Versicherungsbedingungen auch nicht möglich ist).

Fazit: Wenn man als Kunde mal ein bischen "Dampf" macht, kann das durchaus was werden. Und so ein toller Kunde bin ich bei denen nun auch nicht (hab allerdings schon einige hundert ? im Monat Beitragszahlungen).
 
Nur kurz ein paar Fragen:

miwalter schrieb:
Meine Rechtsschutz meinte auch sich Anfang des Jahres rausreden zu können mit dem Argument "die RS gilt nicht für Selbständige".
Pech nur, daß auf dem Antrag "Selbst. EDV-Berater" stand und dieser Vertrag so von der Versicherung angenommen wurde - obwohl die Police in der Tat nicht für Selbständige gültig gewesen wäre (was ich bis Januar nicht wußte).

Wäre es denn nicht auch deine Pflicht gewesen die Vertragsbedingungen vollständig zu lesen? Und kannst du nicht Selbstständig sein und die Versicherung gilt nur für die nichtberuflichen Angelegenheiten?

Mir ist die Hutschnur geplatzt und ich habe einen sehr, sehr netten Brief an den Vorstand der Versicherung geschrieben, eine Frist gesetzt und entsprechende Maßnahmen meinerseits angekündigt, wenn keine Zusage kommt ("wenn keine Zusage erteilt wird, bereiten sie die Kündigungen aller meiner Verträge (Gesamtvolumen xxx?) vor").Was soll ich sagen. Zwei Wochen später ein Deeskalationsexperte der Versicherung am Telefon mit der Zusage. Haben sogar bereits bezahlte Rechnungen nachträglich übernommen (was lt. Versicherungsbedingungen auch nicht möglich ist).

Glück gehabt. Meinst du Canon kümmert es die Bohne, wenn man nach einer solchen Geschichte ne Nikon oder Pentax kauft?
 
Fritzeflink schrieb:
In diesem Fall eine Unterlassungsklage, der es Canon verbietet die beschriebenen Behauptungen zu wiederholen. Auf diesen Weg weiterhin ehrliche Kunden abwimmeln zu wollen, sollte verhindert werden.
Ich denke so weit wird es nicht kommen. Ein wenig (mehr) Hartnäckigkeit bewirkt manchmal Wunder.
Öhmmm, zumindest in Deutschland wirst du damit dein Geld verpulvern. Daß der Canonservice zu dem SChluß kommt, daß der Verschluß selbstverschuldet beschädigt wurde und dies dem betroffenen Kunden mitteilt, wirst du nicht durch ein Gericht unterbinden können.
Gegen welche Rechte des kunden soll denn Canon dabei verstoßen, daß man eine Unterlassung erklagen können sollte?
 
Zuletzt bearbeitet:
xaven schrieb:
Heute Mittag habe ich jedenfalls den Heise Verlag (Redaktion ct') eingeschaltet. Die haben eine nette kleine Rubrik mit dem Titel "Vorsicht Kunde".

ich hab ab und zu Kontakt mir Hr. Schnurrer, der diese Rubrik betreut! was denkst du, die haben bestimmt auf dein Schreiben gewartet! Haben ja sonst keine Themen die da rein passen ;-)
 
@ Odin, dieses Serviceverhalten wie von Xaven beschrieben wäre in den USA undenkbar. Denn es müsste damit gerechnet werden, dass im Gegenzug solcher Behauptungen der Hersteller verpflichtet würde, grosse Hinweisschilder an der Kamera anzubringen, wie z. B. "Bitte keine Fremdkörper in den Verschluss stecken" - Produkthaftung -

Den grossen Herstellern ist bewußt, die Europäer achten auf Qualität beim Kauf. Im Falle das wir den Service in Anspruch nehmen müssen, treten wir oftmals nicht mit dem nötigen Anspruch auf. Wäre es anders, bräuchten wir hier nicht diskutieren.

Gruß
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist aber egal, was in den USA wäre oder nicht, du hast ihm geraten eine Unterlassungsklage anzustrengen, und das macht weder Sinn, noch hat es Aussicht auf Erfolg, da Canon nichts getan hat, was man per Gericht unterbinden könnte. Eine reine Feststellung durch eine Servicestelle worauf ein Schaden ihrer Meinung nach beruht oder nicht wirst du nicht per Unterlassung unterbinden können ... zumal er doch gerade dies wollte: Eine Feststellung des Schadens und seiner Ursache. Wenn das nicht der Realität entspricht dann hilft keine Unterlassungsklage sindern bestenfalls ein technisches Gutachten ... und selbst das hilft nicht weiter, da Canon keine Kulanz gewähren muß.
Es wäre schön gewesen, wenn Canon sich kulant gezeigt hätte ... einen Anspruch darauf gibt es nicht. Eine Unterlassungsklage zu empfehlen ist keine Hilfge, das ist ein Rat, wie man Geld in den Wind setzt. Und dafür gibt es für den threadersteller im Moment sicherlich bessere Alternativen.
 
dieses Serviceverhalten wie von Xaven beschrieben wäre in den USA undenkbar.
Ich bin immer froh, dass wir hier noch nicht Zustände wie in den USA haben. Aber bald werden auch in Europa mehr Anwälte dieser Art ihr Unwesen treiben. Schuld daran werden einerseits Firmen sein, die nicht mehr wissen, dass der Kunde König ist. Andererseits aber auch Kunden, die einfach zu weit gehen. Damit meine ich explizit nicht Dich, xaven, denn Du versuchst ja momentan nur, das beste aus der Sache zu machen. Aber irgendwann, wenn man keinen Erfolg mit Verhandlungen hat, muss man sich auch besinnen, ob man die Kamera mit einem Jahr Garantie gekauft hat oder nicht.

Hoffentlich wird Canon einlenken. Aber wenn nicht, würde ich die Sache in Deinem Fall sicher nicht weiterziehen, denn damit würdest Du letztendlich Dein Geld verlieren. Investiere es besser in eine neue 20D.
 
Odin, da würde mich aber interessieren welche dies wären?
Alternative A. Ich ergebe mich dem Schicksal und zahle die Rep.
Alternative B. Ich gebe auf und wechsel die Marke
Alternative C. Ich gebe unser schönes Hobby/ bei manchen mehr auf.

Alles nicht wirklich gut. Xaven bleib hartnäckig und Du wirst Erfolg haben.

Gruß
Andreas
 
Ich hab eine Alternative aufgezeigt ... eine Unterlassungsklage ist ganz sicher keine ALternative (wie gesagt: gegen was?!) ... mit solchen Ratschlägen sollte man vorsichtig sein, daß hat nichts mit in sein Schicksal ergeben zu tun.

Einen Rechtsweg beschreiten, wenn man keinerlei Ansprüche gegenüber dem Gegner hat ist nicht wirklich clever.

Wenn man eine Kamera mit einem Jahr Garantie erwirbt, dann hat man eben eine Kamera mit einem Jahr Garantie erworben ... dann kann man nach einem Jahr um Kulanz bitten und hoffen oder eben das nutzen, worauf man noch rechtlich einen Anspruch hat: die Gewährleistung des Händlers.

Du kannst dir nicht Ansprüche erklagen, die du nicht hast - weder den Anspruch noch auf Garantie, noch auf Kulanz, noch auf Unterlassung einer (wohlgemerkt auch noch gewünschten) Stellungnahme eines Servicecenters. Merkwürdige Auffassungen von den AUfgaben unseres Rechtssystems kursieren hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe irgendwie das Problem nicht ganz:

Kunde hat gegenüber Verkäufer 2 (!) Jahre Gewährleistungsanspruch bei Neukauf.

Sollte der Verkäufer die Reparatur ablehnen und ich als Käufer wäre der Meinung, beweisen zu können, nicht schuldhaft gehandelt zu haben, setze ich Nachfrist für die Reparatur und kündige Einholung eines Gutachtens bei Ablehnung an.

Nach Fristablauf gebe ich ein Gutachten in Auftrag und beauftrage (bei Gutachten zu meinen Gunsten) einen Rechtsanwalt. Habe ich keine Rechtschutzversicherung, bitte ich einen Anwalt z.B. gegen Honorar von 50,00 Euro, den Jungs bei Saturn Feuer zu machen und KLage anzudrohen.

Mit einem Gutachten stehen die Chancen bei Saturn dann wieder nicht schlecht, sich aussergerichtlich zu einigen.

Stellen die auf stur, berate ich mich mit meinem Anwalt ...
 
22.10.2004
Ich habe soeben folgende eMail an Canon geschrieben

Hallo,

wie mit Frau Chesser besprochen, bitte ich Sie die Kamera unrepariert und
ohne weitere Kosten (ausgeschlossen die Versandkosten) an mich
zurückzuschicken.

Mfg
Mario Andreya

Am Montag kaufe ich mir trotz Hals auf Canon erstmal eine neue 300D - diesmal im Hause Oehling. Kassiere die 100 EUR Cashback von Canon, bestelle die 256 MB CF-Card und vertickte das Ladegerät (braucht jemand ein neues CB-5L?). Dort werde ich mal nachfragen wie Canon mit Gewährleistungsreparaturen umgeht. Ob man da einfach repariert oder ob dort auch erstmal wieder ausführlichst geprüft wird ob man den Defekt nicht doch dem Kunden andichten kann. Je nachdem was die mir sagen werde ich mich dann an Saturn wenden. Ich weiss ja, dass der Verschluss nicht durch mein Verschulden kaputtgegangen ist (es sei denn das Fotografieren zählt als Gewalt oder Fahrlässigkeit ;)) und habe auch drei Zeugen, die dies Bestätigen können.

Und schon haben wir die Umkehr der Beweislast. Wie das Saturn dann mit Canon klärt ist mir egal. Ich denke aber mal, dass die mehr Druck auf Canon ausüben können und ich hoffe mal, dass es denen nicht ganz egal ist wie der Kunde am Ende dasteht.

Mario
 
Zuletzt bearbeitet:
ich verstehe die Haltung hier nicht?

Canon bzw. die Hotline sagt 65.000 Auslösungen .
(Lass es Dir schriftlich bestätigen)

Die Cam geht innerhalbt der Gewährleistung bei etwas mehr als die Hälfte (35.000) an Auslösungen kaputt.

Damit ist IMHO der Beweis erbracht, dass am Gerät von Beginn an irgendetwas nicht gestimmt haben muss und Du Anspruch auf Gewährleistung hast. Dazu noch die Zeugen, dass Du nicht an der Cam bzw. am Innenleben herumgespielt hast.
Ich würde mich an Saturn wenden.
 
Habe mir jetzt gerade ein paar Stoppuhren gekauft. Wie lange muss eigentlich ein Glühbirne halten? :D

Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen! *nichtganzernstgemeint*
 
littlesite schrieb:
Habe mir jetzt gerade ein paar Stoppuhren gekauft. Wie lange muss eigentlich ein Glühbirne halten? :D

Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen! *nichtganzernstgemeint*

Wenn Du Dir eine Energiesparlampe für 20? kaufst mit einer Haltbarkeit von 20.000 Stunden (Geworben), dann würde ich die auch reklamieren wenn die bei ca. der Hälfte der Zeit den Geist aufgibt.

Bei einer kompakten für 100? würde ich auch nicht so ein Wirbel treiben, aber die 300d kostet auch schlappe 700?+....
Hinzu kommt die Tatsache, dass man einem DSLR Benutzer ein halbwegs sinnvolles Fotografieren nachsagen sollte (sind halt keine Handycams) und das man neben dem sündhaft teurem Body noch viel Zubehör hat und man vielleicht mehr oder weniger auf die Cam angewiesen ist. Canon sollte nicht eine 100? Kompakten mit einer 700? Semiprofessionellen gleichsetzen, aber wahrscheinlich wird ein MK2 Besitzer genauso abgewimmelt...
 
Nur bei der Energiesparlampe wirst du Pech haben wenn sie früher kaputt ist. Die 20000 Stunden sind nämlich nur der Idealfall. Die Lampe wird vom Hersteller eingeschaltet und dann wird die Zeit gemessen bis sie kaputt ist. Wenn Du die Lampe zu Hause aus und ein schaltest hält sie nur einen Bruch teil von 20000 Stunden. Außerdem wie willst du beweisen das die Lampe nicht 20000 Stunden funktioniert hat.

Gruß Tom
 
Genau. Und das wird auch der Grund sein, warum Canon nicht kommuniziert, man habe eine Garantie von 1 Jahr oder 65'000 Auslösungen. Woher man das auch immer hört, es ist ein Durchschnittswert, und nicht ein Minimalwert.

Ich glaube kaum, dass Xaven mit diesem Argument Erfolg haben wird. Warten wir doch erst einmal, ob der Händler was erreichen kann. *weiterhoffen*
 
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