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xaven schrieb:Statusbericht
18.10.2004
Keinerlei Reaktion von Frau Chesser (CCI Servicechefin)
Anruf bei der Hotline - man wird ihr einen Zettel hinlegen - sie ist zur Zeit in einem Meeting.
Warten...
Wenn ich im Rechtsschutz wäre hätte der Anwalt längst die Fakten auf dem Tisch.
Gewährleistung hat nichts mit dem Hersteller zu tun, sondern kann nur gegenüber dem Händler bei dem man das Produkt erworben hat geltend gemacht werden! Zudem kehrt sich nach 6 Monaten die Beweislast um, der Käufer muß dann nachweisen, daß ein Mangel schon beim Kauf (!) bestand.ernani schrieb:Ich möchte ja nichts komplizieren, aber gilt bei Canon keine 2 Jahre Gewährleistung???![]()
Und der 2 jährige Gewährleistungsanspruch ist sicher noch nicht abgelaufen.
Nightstalker schrieb:diese Geschichte und den Wechsel dann gütlich in jedem forum, das ich finden kann und bei jeder Zeitschrift die Leserbriefe annimmt breittreten....
E.Fritz schrieb:Und hinterher kommste wegen übler Nachrede und Geschäftsschädigung drann. Wäre da ein wenig vorsichtig, auch wenn es gerechtfertigt seien sollte.
E.Fritz schrieb:Und hinterher kommste wegen übler Nachrede und Geschäftsschädigung drann. Wäre da ein wenig vorsichtig, auch wenn es gerechtfertigt seien sollte.
Dann sehen wir dich vielleicht einmal am Samstag um 12:30 im HR3 in der Sendung c't-Magazinxaven schrieb:Heute Mittag habe ich jedenfalls den Heise Verlag (Redaktion ct') eingeschaltet. Die haben eine nette kleine Rubrik mit dem Titel "Vorsicht Kunde".
Mal sehen - vielleicht haben die Interesse an dem Thema.
Gruss Mario
... eben nicht, denn (mal ganz unabhängig von dem STreit um die SChadensursache) hast du keinerlei Ansprüche mehr gegenüber Canon, sondern nur noch gegenüber Saturn. Und wenn Satur sagt, sie ersetzen den SChaden und das Ding zu Canon schicken, dann wären die Chancen imho recht groß gewesen, daß Canon einfach repariert und es Canon mehr oder weniger egal gewesen wäre das einzeln zu prüfen.xaven schrieb:war mir klar dass ich die Kamera auch direkt zu Canon schicken kann.
Im Gegensatz zum Thema dieses Threads wäre das o.g. Beispiel heute ein klassischer Fall für "Vorsicht Kunde". Wenn so eine Fehlkonstruktion nachweislich bekannt ist und der Kunde mehrmals unberechtigt Reparaturkosten aufgebrummt bekommt, dann würde c't den Hersteller wahrscheinlich "rund machen".TORN schrieb:Hiho!
1. Nikon:
Damals eine F90x, Semiprofigehäuse, sorgfältige und seltene Nutzung. Nach 1 Jahr zeigt sich in der Gehäusekappe rechts ein kleiner Riss. Klarer Fall: Sturzschaden. Reparatur für 300 Euro (neue Kappe) oder tja, wieder mit nach Hause nehmen. Das Gerät war übrigens nie gestürzt. Ein Jahr später, erneut ein kleiner Riss an gleicher Stelle in der neuen Kappe. Klarer Fall: Sturzschaden. Reparatur für 300 Euro (neue Kappe) oder tja, wieder mit nach Hause nehmen. Das Gerät war übrigens nie gestürzt. Ein Jahr später, erneut ein kleiner Riss an gleicher Stelle in der neuen Kappe.
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fällt euc hwas auf?
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Ja, genau. Ebay, weg mit dem Scheiss. Und was erzählt uns ein professioneller Fotograf kurz später? "Tja, die F90X ist ja auch für 2 Dinge bekannt. Frontfokus und den Riß in der Kappe, weil bei einigen Geräten direkt darunter ein kleines Käbelchen eingeklemmt wurde, welches mit der Zeit zu einem Riss führt...". Ach ja, Frontfokus hatte sie auch mit einigen Objektiven...