man braucht noch nicht einmal für alle Bilder auf denen Personen abgebildet sind eine Einwilligung.
die DSGVO regelt diverse Ausnahmen.
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die klassischen Fälle für eine Abmahnung sind
- Arbeitsverhältnis.
- Vertrag und blödes Verhalten.
- wegen unlauterem Wettbewerbs. Also wenn du am Wettbewerb teilnimmst, vulgo ein Gewerbe betreibst. Da sind dann allerdings in der DSGVO ein paar Fallstricke ausgelegt, die vor allem auf Hinweise und Kästchen zum aktiven Selbstanhaken zielen.
Und du so als Hobbybildermacher ? Irgendwas von den genannten Sachverhalten zutreffend bei der Bildermacherei ?
Ergo : keinerlei Relevanz, was Du da so an Panikmache betreibst.
Tja, die Fähigkeit, Blödsinn/Fake-News von seriösen Quellen zu trennen, ist nicht jedem gegeben.
https://bvpa.org/kommentar-stellungnahme-des-bmi-zu-dgsvo-und-fotografie/
Tja, die Fähigkeit, Blödsinn/Fake-News von seriösen Quellen zu trennen, ist nicht jedem gegeben.
https://bvpa.org/kommentar-stellungnahme-des-bmi-zu-dgsvo-und-fotografie/
Wenn es aber wirklich so ist das Kunst...
Ein starker hinweis...
Bedeutet heute ab dem 25.05.? Da muss ich dich enttäuschen - die DSGVO macht keinen Unterschied zwischen einer analogen und einer digitalen Erhebung von Daten.
Wer meine letzten beitraege verstanden hat wird sicher sensibilisiert...
Nunja, dein link ist kontrovers und gibt mehrere meinungen wieder
wenn der Gestzgeber was offiziell machen will, gibt es dafür nur einen Weg: ein Gesetzt zu erlassen, wie es andere bereits getan haben und es explizit auch von der EU gefordert wurde.
So ist das maximal eine Absichtserklärung einer Behörde, wie sie das gerne sehen würde- ein Grund zu schreien ist das ganz sicher nicht (höchstens der Untätigkeit wegen).
Es gilt, was die sagen.
Falls sich mal jemand die Mühe machen will, die DSGVO selbst zu lesen...
in einer gut begründeten Stellungnahme entgegen und stellt klar, dass das KUG nur die Veröffentlichung von Aufnahmen regelt, die DSGVO aber schon bei der Aufnahme der Fotos eingreift.
Das sind zwei paar schuh',
das eine ist das bild, da bleibt wohl das meiste wie es war.
Das andere ist die tatsache das exif, also daten in verbindung mit dem bild als datenerhenbung gelten.
Damit haben wir neue spielrelgen und ein quasi fotografieverbot, grade fuer hobbyisten im oefentlichen raum (mit menschen).
Berechtigte Interessen sind selten und presse sind wir auch nicht. (die haben privilegien, nicht aber wir.)
So..... runter kommen! Kaffee trinken! Wenn du Raucher bist eine rauchen!
Nein das war so, als bilder knipsen noch keine datenerhebung war. Entsprechend geniesst auch heute analoge fotografie dieses privileg. In dem fall ist es tatsaechlich so.
Ich finde das nicht gut, ich finde das schlimm, aber dennoch kann man es nicht anders verstehen und nicht anders handeln, bis die gerichte (in den naechsten jahren) einige dinge geklaert haben. Heute (oder kuerzlich) gab es ein urteil zu dashcam aufnahmen als beweissmittel. Die sind jetzt erlaubt und der datenschutz egal, weil wichtigere ziele verfolgt werden. *1
"Unsere" fotografie ist jedoch weitgehend betroffen und quasi verboten, zumindest im zusammenhang mit menschen, katzen gehen noch
w
*1 daher hat "die presse" auch privilegien, nicht aber wir hobbyknipser.
Nunja, dein link ist kontrovers und gibt mehrere meinungen wieder
Bis dahin [Anmerkung von mir: dem Zeitpunkt, zu dem der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel in Art. 85 DSGVO ausdrücklich Gebrauch macht, was die Hamburgische Datenschutzaufsicht für nötig erachtet] ist es möglich, die Datenerhebung in den meisten Fällen über Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu rechtfertigen. Eine Informationspflicht gegenüber den Abgelichteten besteht nicht. Dies ergibt sich aus Art. 11 Abs. 1 DSGVO, hilfsweise aus Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO.
Moin,
Wo siehst du da die Kontroverse? [...]
Ps.: ich wuenschte es waere nicht so, aber ein fotoforum mit seinen wuenschen ist keine rechtsgrundlage.![]()