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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

mittlerweile gibt es für (fast) jede Position mehrere Quellen- kann sich jeder das raus suchen, was er gerne glauben möchte.

wenn der Gestzgeber was offiziell machen will, gibt es dafür nur einen Weg: ein Gesetzt zu erlassen, wie es andere bereits getan haben und es explizit auch von der EU gefordert wurde.

So ist das maximal eine Absichtserklärung einer Behörde, wie sie das gerne sehen würde- ein Grund zu schreien ist das ganz sicher nicht (höchstens der Untätigkeit wegen).

vg, Festan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes von dieser dsgvo überstimmt werden könnte....

Die DSGVO wirkt unmittelbar in allen Mitgliedsländern.

Das mag jetzt für manchen hier ein Schock sein, aber die Abwägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und z.B. des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung findet formal nicht zwischen der DSGVO und dem Grundgesetz, vielmehr zwischen DSGVO und der EU Grundrechtecharta statt. (Artikel 8 Schutz personenbezogener Daten und Artikel 11 Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit http://www.europarl.europa.eu/germany/resource/static/files/europa_grundrechtecharta/_30.03.2010.pdf)

Richter sind in Europa in ihren Entscheidungen an Gesetzte gebunden. Das ist hier nicht wie in den Fernsehserien aus den USA.
https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht

Gesetze "überstimmen" daher auch keine Richter. Die nächsthöhere Instanz setzt ein Urteil über die Auslegung eines Gesetzes der niedrigeren Instanz aus.

Dem entsprechend wird der BGH nicht durch die DSGVO "überstimmt", vielmehr durch den EuGH.
 
Da gibt's schon ein Update:
"Dort wird ausgeführt, dass sich die Anfertigung von Fotografien, wie bislang schon, auf eine jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen stützen könne. Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibe das Kunsturhebergesetzes (KUG) erhalten, an dem keine Änderung geplant sei. Das KUG könne sich auf Art. 85 Abs. 1 DSGVO stützen und werde nicht durch die DSGVO verdrängt. Die Meinung und Informationsfreiheit könne im Rahmen der Auslegung der berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO auch im Hinblick auf die im Erwägungsgrund Nummer 4 genannten anderen Grundrechte zur Geltung gebracht werden."
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotografie-kug-update/

Aber natürlich kommt dann später:
"Dies ist die Meinung des deutschen Gesetzgebers (Legislative), der nicht für die Auslegung der DSGVO zuständig ist und dessen Meinung weder für die Gerichte (Judikative) noch für die Datenschutzaufsichtsbehörden (Exekutive) verbindlich ist. Daher kann man sich auf diese Aussagen nicht sicher verlassen – die Rechtsunsicherheit bleibt."

ja, kenne ich- und wie Du abschließend zitiert- nix genaues weiß man nicht. Mir ging es hier vor allem um den Vorrang der DSVGO- das heisst ja nicht, dass keine weitere Abwägung vorgenommen wird- nur wie diese zukünftig ausfallen wird, ist die offene Frage- letztendlich wird das dann ein EU Gericht klären und kein deutsches- und da gab es (zum Glück) in der Vergangenheit so manche Klatsche für die deutsche Sichtweise.

Da der Datenschutz ganz offensichtlich massiv gestärkt und vereinheitlicht werden soll, kann es durchaus sein, dass die Kunst an sich nicht mehr ganz so viel herausnehmen kann wie bisher- in anderer Form kann man das ja auch an etlichen Ausstellungen sehen, wo Kunstwerke (und das sind echte nicht nur geknipse von jedermann) verhüllt wurden oder sogar abgehängt- kein Wort mehr von Kuntsfreiheit weil jemand sich an Nacktheit gestört hatte.

Es ist eben alles im Wandel.

vg, Festan
 
wenn der Gestzgeber was offiziell machen will, gibt es dafür nur einen Weg: ein Gesetzt zu erlassen, wie es andere bereits getan haben und es explizit auch von der EU gefordert wurde.

Und dann?
Was ändert sich?
Nichts!

Dann gibt es eben eine nationale Gesetzgebung mehr, die vor Gericht auf Konformität zur DSGVO geprüft wird. An der Tatsache, dass es eine richterliche Abwägung der gegenläufigen Grundrechte geben wird, ändert sich rein gar nichts.

Man könnte sogar sehr gut den Standpunkt vertreten, dass ein Gesetz mit einer über 100 Jahre fortdauernden Rechtsprechung, wie das KUG, sich als wesentlich stabiler zeigen wird, als eine schnell zusammen geklöppelte neue gesetzliche Regelung.
 
ja, kenne ich- und wie Du abschließend zitiert- nix genaues weiß man nicht. Mir ging es hier vor allem um den Vorrang der DSVGO- das heisst ja nicht, dass keine weitere Abwägung vorgenommen wird- nur wie diese zukünftig ausfallen wird, ist die offene Frage- letztendlich wird das dann ein EU Gericht klären und kein deutsches- und da gab es (zum Glück) in der Vergangenheit so manche Klatsche für die deutsche Sichtweise.

Da das DSGVO den Bereich Kunst und Fotografie gar nicht im Fokus hat, sondern viel mehr was Unternehmen und Behörden mit Deinen persönlichen Daten machen, gehe ich da nicht von einer grundsätzlichen Änderung aus.

Da der Datenschutz ganz offensichtlich massiv gestärkt und vereinheitlicht werden soll, kann es durchaus sein, dass die Kunst an sich nicht mehr ganz so viel herausnehmen kann wie bisher- in anderer Form kann man das ja auch an etlichen Ausstellungen sehen, wo Kunstwerke (und das sind echte nicht nur geknipse von jedermann) verhüllt wurden oder sogar abgehängt- kein Wort mehr von Kuntsfreiheit weil jemand sich an Nacktheit gestört hatte.

Es ist eben alles im Wandel.

Was jemand ausstellt und was nicht liegt im Ermessen des Ausstellers. Und garantiert hat kein Aussteller wegen Deutschen oder EU-Gesetzen etwas verhüllt oder abgenommen.
Und in "etlichen" ist mir persönlich entgangen, aber vielleicht bin ich schlecht informiert ;)

Geh mal davon aus, dass sich praktisch nix ändern wird im Rahmen von Kunst oder Presse.
 
Und dann?
Was ändert sich?
Nichts!

na ja, kommt drauf an, was man genau regelt.

Es geht ja nicht nur um das Verhältnis KUG zu DSGVO.

Auch wurden die Ländern ja explizit zur Gestaltung des Spannungsverhältnisses DSGVO zu anderen Grundrechten aufgefordert- dieses ist der EU Gesetzgebung ja durchaus bewusst- und damit wird ein gewisser Spielraum ja eingeräumt, die die einzelnen Ländern hätte nutzen können.

Bei der Äußerung des BMI könnte man ja durchaus davon ausgehen, dass bei einer deutschen Regelung/Gesetz das Pendel zu der bisherigen Regelung ausschlagen würde und das von einem EU-Gericht akzeptiert würde als wenn man gar nichts regelt und meint, das KUG würde vollumfänglich wie bisher gelten- ganz ohne Abwägung der Interessen mit Sicht auf die gestärkten Persönlichkeitsrechten.

vg, Festan
 
Es geht ja nicht nur um das Verhältnis KUG zu DSGVO.

Genau! Im wesentlichen geht es nämlich um eine nationale Umsetzung der Bestimmungen der DSGVO in einem nationalen Datenschutzrecht und hier wieder im wesentlichen um die Datenschutzbestimmungen im öffentlichen Bereich. Es geht darüber hinaus um die Kleinigkeit einer Anpassungen von so ca. 3-4.000 Verordnungen von allen möglichen Ämtern, vom Einwohnermeldeamt bis hin zur KFZ-Anmeldestelle.

Hoppala, das hat Deutschland als einer der ersten Mitgliedsländern überhaupt schon vorgelegt.
 
Wenn wir es hier auch angeklungen ist, dass die DGSv die Kunst und die Pressefreiheit nicht berührt dann könnte ein Street Foto das bearbeitet wurde also hier reichen vielleicht schon gewisse Maßnahmen an Kontrast hell dunkel oder was man so im Vorbeigehen mal verändern kann schon dazu führen dass dieses Bild vielleicht dann durch eben den verbesserten Kontrast und die verbesserte Helligkeit nicht mehr als normales knips Fotos und dann vielleicht als Kunstwerk schon gesehen werden kann und dadurch wieder problemlos wäre. So ganz genau denke ich muss man aber abwarten was wirklich passieren wird nachdem 25.Mai denn die Verordnung tritt ja erst ab diesem Tage wirklich in Kraft und erst dann wird man die Folgen wirklich sehen.

Wenn es aber wirklich so ist das Kunst und Pressefreiheit davon nicht berührt werden dann ist auch das Foto des reiseblogger z.b. im Prinzip ein Pressefoto das durchaus legal sein kann.
 
[…] durch Abmahnungen […]

die klassischen Fälle für eine Abmahnung sind
- Arbeitsverhältnis.
- Vertrag und blödes Verhalten.
- wegen unlauterem Wettbewerbs. Also wenn du am Wettbewerb teilnimmst, vulgo ein Gewerbe betreibst. Da sind dann allerdings in der DSGVO ein paar Fallstricke ausgelegt, die vor allem auf Hinweise und Kästchen zum aktiven Selbstanhaken zielen.


Und du so als Hobbybildermacher ? Irgendwas von den genannten Sachverhalten zutreffend bei der Bildermacherei ?

Ergo : keinerlei Relevanz, was Du da so an Panikmache betreibst.
 
Nein, das ist so.
Nein das war so, als bilder knipsen noch keine datenerhebung war. Entsprechend geniesst auch heute analoge fotografie dieses privileg. In dem fall ist es tatsaechlich so.

Ich finde das nicht gut, ich finde das schlimm, aber dennoch kann man es nicht anders verstehen und nicht anders handeln, bis die gerichte (in den naechsten jahren) einige dinge geklaert haben. Heute (oder kuerzlich) gab es ein urteil zu dashcam aufnahmen als beweissmittel. Die sind jetzt erlaubt und der datenschutz egal, weil wichtigere ziele verfolgt werden. *1
"Unsere" fotografie ist jedoch weitgehend betroffen und quasi verboten, zumindest im zusammenhang mit menschen, katzen gehen noch :)

w

*1 daher hat "die presse" auch privilegien, nicht aber wir hobbyknipser.
 
das ist schlichtweg falsch! :grumble:

Na dann wirst du sicher die textstelle zitieren koennen die das belegt.

Ich zitiere mal "die bild" solange: (klick)
Wer mit dem Handy oder der Digitalkamera Bilder schießt, sammelt gleichzeitig Daten wie zum Beispiel Standort oder Uhrzeit. Problematisch wird es, wenn Personen abgelichtet werden. Diese Daten lassen sich der Person zuordnen, wofür man deren Einwilligung braucht.
Achtung: Ein Lächeln in die Kamera ist keine Einwilligung! Diese muss von der abgelichteten Person schriftlich vorliegen.
Das mag bei einer Person noch gehen. Aber schier unmöglich wird es bei einer Aufnahme vom Kölner Dom mit vielen Passanten. Oder bei einem Rockkonzert, im Fußball-Stadion oder bei einer Hochzeit …


Ein wirklich guter artikel lest ihn.

Der knackpunkt ist die datenerhebung und datenverarbeitung, die wir alle betreiben. (ueber fremde menschen und ohne deren zustimmung)

w

Edit: Nicht falsch verstehen, ich finde das nicht gut, ich finde das schlimm, aber es ist keine loesung wenn wir uns das gegenseitig schoen reden und die abmahnanwaelte schlachtfest feiern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lies einfach diesen thread mal von vorne, dann wird Dir klarer werden.
Die « Bild » als seriöse, objektive Quelle herzunehmen, das grenzt schon fast an grobe Fahrlässigkeit.


Edith : Und auch Dein « Schlachtfest » ist … ich sag mal « schwierig ».
 
Zuletzt bearbeitet:
du behauptet dass Fotografie "quasi verboten ist" und diese Aussage ist falsch!
selbst das fotografieren von Personen ist nicht "quasi verboten"

Es ist evtl nicht mehr in der Art möglich wie bisher, aber mit Sicherheit ist das fotografieren nicht verboten!

Das wäre dir aber klar, hättest du das ganze Thema gelesen.
 
du behauptet dass Fotografie "quasi verboten ist" und diese Aussage ist falsch!
selbst das fotografieren von Personen ist nicht "quasi verboten"

Es ist evtl nicht mehr in der Art möglich wie bisher, aber mit Sicherheit ist das fotografieren nicht verboten!

Das wäre dir aber klar, hättest du das ganze Thema gelesen.

Es ist nicht quasi, sondern tatsaelich (unter androhung hoher strafen) verboten daten zu erheben und zu verarbeiten ohne einwilligung der betroffenen personen.

Es ist quasi unmoeglich sich diese einwilligung vor dem foto ein zu holen. Wenn es zuviele menschen sind, wenn sie sich auf der andern flussseite befinden und und und....

Immer dann wenn du das nicht kannst darfst du das foto nicht machen - punkt. Das ist, im zusammenhang mit menschen (klar kannst du markos von kaefern machen, oder die besagte katze) quasi immer der fall. Bitte erlaeutere aus welchen gruenden du das anders siehst.

w

Ps.: Wobei ich davon ausgehe das wir hobbyfotografen bilder auch bei 500pix, in foren, flickr und so weiter zeigen und sich das nicht nur im heimischen keller abspielt. Ob das in der sache einen unterschied macht weiss ich noch nichtmal, weil das erstellen des datensatzes strafbar ist, nicht erst das zeigen von bildern. In dem fall greift jedoch, wo kein klaeger ist ist kein richter, wenn es nun tatsaechlich keiner sieht/merkt muessen wir nicht drueber reden.

Pps.: Nochmal ich finde das nicht richtig, das ist schlimm, aber kollektives schoenreden schuetzt vor strafe nicht.
 
Es ist nicht quasi, sondern tatsaelich (unter androhung hoher strafen) verboten daten zu erheben und zu verarbeiten ohne einwilligung der betroffenen personen... Immer dann wenn du das nicht kannst darfst du das foto nicht machen - punkt.

Artikel 6 DSGVO: Lesen und verstehen, vielleicht ein wenig Zurückhaltung üben oder nicht ganz so selbstbewusst auftreten...

https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/
 
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