Warum die ausnahmen, weshalb sind die noetig?
Das kann doch nur noetig sein um das was vorher verboten wurde (teilweise) auf zu heben.
Klar. Das ist doch auch nichts außergewöhnliches. Man macht eine allgemeine Regel und macht dann Ausnahmen. Eine davon sind die "Berechtigten Interessen"
Stichwort analoge fotografie.
Es gibt keine Ausnahme für analoge Fotografie. Es gibt allenfalls die Interpretation, dass das Erzeugen von analogen Fotos keine Datenerhebung ist. DAS ist auch Umstritten, denn im Gegensatz zur alten deutschen Regeln ist die DSGVO nicht auf automatische Datenverarbeitung beschränkt.
Man muss auch wissen die EU-DSGVO hat nicht bilder zum hauptthema, sondern daten. Das ist viel umfassender und trifft das forum hier, zum beispiel, massiv. (auskunftspflicht die faehigkeit daten zu loeschen, das nachweisen zu koennen, kontrolle ueber die backups und so weiter.)
Natürlich, aber die haben in diesem Forum ja absolut nichts zu suchen, denn dies ist ja nicht das Forum für alle Fragen, die einen interessieren könnten, sondern eines über Fotografie.
Weil jedoch bilder (unsere digitalen mit exif) einer datenerhebung gleichgestellt werden betrifft uns die EU-DSGVO auch.
Wie gesagt. Analoge ggf. auch. Das ist umstritten. Aber ja. die DSGVO betrifft auch das Fotografieren. Das stimmt.
Und das offenbar so massiv, das man ausnahmen fuer die presse machen musste, obwohl man sonst offenbar sehr faul war und kaum was geregelt hat und das nun den gerichten ueberlaesst.
Das Wort Presse kommt im neuen Bundesdatenschutzgesetz nicht vor. Das müssen die Länder regeln. Auch das alte BDSG verpflichtete die Länder nur, dies zu tun und regelte es nicht selbst.
Ansonsten steht in der DSGVO:
Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang.
Da steht "bringen in Einklang" nicht "können in Einklang bringen". Die Bundesregierung meint, das getan zu haben. Ihrer Ansicht nach gibt es also eine deiner "Ausnahmen" auch für die Fotografie. Es wäre interessant, zu wissen, welche Regelungen die Bundesregierung der EU-Kommission in dieser Hinsicht gemeldet haben (das muss nämlich gemeldet werden). Mal sehen, ob man das herausfinden kann. Andere sagen, sie haben das nicht richtig gemacht.
Wie das in 5 oder 10 jahren aussieht, wenn das ein oder andere ausgeklagt ist und es grundsatzurteile gibt, weiss ich nicht.
Ich auch nicht, aber ich sehe nicht, warum das 5 bis 10 Jahre dauern sollte. Entweder das klappt mit den jetzigen Regeln oder sie werden konkretisiert werden, denn was gelten soll ist doch klar. Keine der "entscheidenden Stellen" will das Fotografieren einschränken.