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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

[...]

Der Herr, den du da verlinkst ist genauso keine Rechtsgrundlage! [...]

Das ist sicher richtig, darueber hinaus waren jedoch ein paar logische ansatzpunkte dabei.

Warum die ausnahmen, weshalb sind die noetig?
Das kann doch nur noetig sein um das was vorher verboten wurde (teilweise) auf zu heben. Stichwort analoge fotografie.

Man muss auch wissen die EU-DSGVO hat nicht bilder zum hauptthema, sondern daten. Das ist viel umfassender und trifft das forum hier, zum beispiel, massiv. (auskunftspflicht die faehigkeit daten zu loeschen, das nachweisen zu koennen, kontrolle ueber die backups und so weiter.)
Weil jedoch bilder (unsere digitalen mit exif) einer datenerhebung gleichgestellt werden betrifft uns die EU-DSGVO auch.

Und das offenbar so massiv, das man ausnahmen fuer die presse machen musste, obwohl man sonst offenbar sehr faul war und kaum was geregelt hat und das nun den gerichten ueberlaesst.

Wie das in 5 oder 10 jahren aussieht, wenn das ein oder andere ausgeklagt ist und es grundsatzurteile gibt, weiss ich nicht.
Im moment sehe ich jedenfalls erhebliche rechts unsicherheiten.
Kann ja sein ihr habt recht und alles ist gut, aber klar ist das auf garkeinen fall, jetzt und heute.

w
 
Moin,

Das entnehme ich der formulierung:
Dem tritt die Hamburger Datenschutzaufsicht in einer gut begründeten Stellungnahme entgegen und stellt klar [...]

gut, schauen wir uns das noch einmal im Kontext an. Die Stellungnahme des BMI, wie sie auf der Seite zitiert wird, besagt: "Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. … Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten."

Dem "tritt die Hamburgische Datenaufsicht entgegen", indem sie sagt, "dass das KUG nur die Veröffentlichung von Aufnahmen regelt, die DSGVO aber schon bei der Aufnahme der Fotos eingreift." Wo unterscheiden sich deiner Ansicht nach diese beiden Aussagen? Zumal die Schlussfolgerungen sowohl des BMI als auch der Hamburgischen Datenaufsicht wie in meinem letzten Beitrag zitiert zum selben Ergebnis kommen, dass nämlich das Fotografieren von Menschen unter den genannten Rahmenbedingungen weiterhin erlaubt bleibt.

Der Beitrag von Herrn Rieck stand ja ganz am Anfang dieser Diskussion; wie sich andere (u.a. Fachjuristen, Abgeordnete, Vertreter der Regierung) dazu positioniert haben, haben wir hier ja schon zu Genüge diskutiert.

Nebenbei: Gerade, was das Thema Presse angeht, irrst du: Das Presseprivileg, das es bislang im BDSG gab, wird es im neuen gar nicht mehr geben. Das heißt: Der Bund legt keine Ausnahmen für die Presse fest. Und das nicht, weil sie zu faul sind, sondern weil das Presserecht auf Landesebene geregelt wird. Aber das ist ein ganz anderes Thema.
 
noch eine meinung:

https://youtu.be/k5yVNQfJ3lA

w
 
Warum die ausnahmen, weshalb sind die noetig?
Das kann doch nur noetig sein um das was vorher verboten wurde (teilweise) auf zu heben.

Klar. Das ist doch auch nichts außergewöhnliches. Man macht eine allgemeine Regel und macht dann Ausnahmen. Eine davon sind die "Berechtigten Interessen"

Stichwort analoge fotografie.

Es gibt keine Ausnahme für analoge Fotografie. Es gibt allenfalls die Interpretation, dass das Erzeugen von analogen Fotos keine Datenerhebung ist. DAS ist auch Umstritten, denn im Gegensatz zur alten deutschen Regeln ist die DSGVO nicht auf automatische Datenverarbeitung beschränkt.

Man muss auch wissen die EU-DSGVO hat nicht bilder zum hauptthema, sondern daten. Das ist viel umfassender und trifft das forum hier, zum beispiel, massiv. (auskunftspflicht die faehigkeit daten zu loeschen, das nachweisen zu koennen, kontrolle ueber die backups und so weiter.)

Natürlich, aber die haben in diesem Forum ja absolut nichts zu suchen, denn dies ist ja nicht das Forum für alle Fragen, die einen interessieren könnten, sondern eines über Fotografie.

Weil jedoch bilder (unsere digitalen mit exif) einer datenerhebung gleichgestellt werden betrifft uns die EU-DSGVO auch.

Wie gesagt. Analoge ggf. auch. Das ist umstritten. Aber ja. die DSGVO betrifft auch das Fotografieren. Das stimmt.

Und das offenbar so massiv, das man ausnahmen fuer die presse machen musste, obwohl man sonst offenbar sehr faul war und kaum was geregelt hat und das nun den gerichten ueberlaesst.

Das Wort Presse kommt im neuen Bundesdatenschutzgesetz nicht vor. Das müssen die Länder regeln. Auch das alte BDSG verpflichtete die Länder nur, dies zu tun und regelte es nicht selbst.

Ansonsten steht in der DSGVO:

Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang.

Da steht "bringen in Einklang" nicht "können in Einklang bringen". Die Bundesregierung meint, das getan zu haben. Ihrer Ansicht nach gibt es also eine deiner "Ausnahmen" auch für die Fotografie. Es wäre interessant, zu wissen, welche Regelungen die Bundesregierung der EU-Kommission in dieser Hinsicht gemeldet haben (das muss nämlich gemeldet werden). Mal sehen, ob man das herausfinden kann. Andere sagen, sie haben das nicht richtig gemacht.

Wie das in 5 oder 10 jahren aussieht, wenn das ein oder andere ausgeklagt ist und es grundsatzurteile gibt, weiss ich nicht.

Ich auch nicht, aber ich sehe nicht, warum das 5 bis 10 Jahre dauern sollte. Entweder das klappt mit den jetzigen Regeln oder sie werden konkretisiert werden, denn was gelten soll ist doch klar. Keine der "entscheidenden Stellen" will das Fotografieren einschränken.
 
Moin,

[...]
Dem "tritt die Hamburgische Datenaufsicht entgegen", indem sie sagt, "dass das KUG nur die Veröffentlichung von Aufnahmen regelt, die DSGVO aber schon bei der Aufnahme der Fotos eingreift." Wo unterscheiden sich deiner Ansicht nach diese beiden Aussagen? [...]

Genau das ist ein erheblicher unterschied,
das eine betrifft das veroeffentlichen, das andere das erstellen.

Eine datenerhebung (ohne einwilligung) ist illegal und mit hohen strafen bedroht unabhaengig davon ob das jemals veroeffentlicht wird.

Ich denke das ist vielen noch nicht so ganz klar. :)
Wie in dem vid (grade eben von mir verlinkt) gesagt wird, ist eher nicht der staat das problem *1, sondern die abmahnanwaelte die bereits am start sind. Rechtssicherheit wird es in 10 jahren geben, wenn "alles" ausgeklagt ist und man sich auf grundsatzurteile berufen kann. Jetzt ist es ein pulverfass.


w

*1 er ist es natuerlich schon, weil er es nicht geregelt hat und wir nun im unklaren sind.
 
Weil jedoch bilder (unsere digitalen mit exif) einer datenerhebung gleichgestellt werden betrifft uns die EU-DSGVO auch.

Kannst Du das mit Exifs noch mal erläutern?
Das sind ja keine persönlichen Daten (das wäre typischerweise Name, Adresse, Geburtsdatum).
In den Exifs stehen technische Daten und vielleicht noch Positionsdaten.
 
Eine datenerhebung (ohne einwilligung) ist illegal und mit hohen strafen bedroht unabhaengig davon ob das jemals veroeffentlicht wird.

Ich denke das ist vielen noch nicht so ganz klar. :)

Ich hab schon weiter erklärt das konkurrierende Rechtsgüter gibt und die daraus resultierende Rechtsgüterabwägung.
Wenn z.B. bei Dir in der Stadt eine Kinopremiere ist und Promis auf öffentlichem Grund den roten Teppich lang laufen, dann darfst Du die ganz klar fotografieren und veröffentlichen ohne Einwilligung der Personen.
 
Ich gehe inzwischen davon aus, dass es dem Gesetzgeber bzw denjenigen die diese Verordnung verfasst haben nicht darum geht, die Fotografie als solches zu zerstören sondern dass man mit dieser datenschutzgrundverordnung die den allgemeinen Umgang mit Daten Regeln wollte und hier für mehr Datenschutz Sorgen wollte deshalb werde ich für mich auch das was ich vorgehabt habe so machen den leinewebermarkt 2018 der von 30 Mai bis 3. Juni in Bielefeld hier stattfinden wird zu fotografieren das ist das größte ja städtische Volksfest hier in Ost fallen und ich denke einfach nach dem was ich noch heute Abend so gelesen habe und in Erfahrung bringen konnte dass es niemandem darum ging die Fotografie als solches zu zerstören.

Daher sollte man jetzt nicht unbedingt in Panik verfallen mir wurde ja vorgeworfen dass ich hier Panik verbreiten würde was aber im Prinzip überhaupt nicht so ist ich war ladings schon ziemlich beunruhigt jetzt aber denke ich nach all dem was ich jetzt weiß dass die Fotografie als solches niemals zur Disposition gestellt worden ist und dass wir im Grunde genommen genau so weitermachen können wie bisher denn bei der Streetfotografie geht es ja nicht darum und ging es ja nie darum einen fremden Menschen oder Menschen die sich dort aufhalten so zu fotografieren dass sie zum Bild gestaltenden Motiv werden die Menschen die da in der Szene sind sind ja nur bei Berg es geht ja um die Szene als Ganzes nicht um den einzelnen Menschen daher denke ich dass man tatsächlich so weitermachen kann wie bisher.

Mit Sicherheit wird es in der nächsten Zeit genauere Erklärungen geben dass das ganze fünf oder zehn Jahre dauert bis hier höchstrichterlich was entschieden ist glaube ich allerdings auch nicht das wird schneller gehen wenn es zu Problemen kommen sollte wird die Politik handeln und dementsprechend handeln müssen. Für das erste aber gehe ich davon aus dass die Fotografie als solche nicht gestorben ist. Diese datenschutzgrundverordnung dient meines Erachtens lediglich dem gesamten Umgang mit Daten was hier auf die Fotografie projiziert worden ist denke ich wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Es wäre sehr traurig wenn sich jetzt viele Freizeit Fotografen ihr Hobby zerstören lassen würden dadurch.
 
z.B. damit du dich ausweisen kannst, oder die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchführen kann usw.
die haben ihre privilegien, keine sorge.
Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen Bilder und nicht-Bilder als Daten

Die EU-DSGVO unterscheidet zwischen bildern und bildern die mit daten verknuepft sind. (das ist grundlegend)
Der punkt ist, unsere kameras machen (mittels exif) genau diese verknuepfung und es ist damit nicht mehr "nur ein bild", sondern eine datenerfasung und verarbeitung. Das ist eine ganz andere ebene.

w
 
Genau das ist ein erheblicher unterschied,
das eine betrifft das veroeffentlichen, das andere das erstellen.

Du machst das mit Absicht oder? Nicht richtig lesen? Tewahipounamu hat nie gesagt, dass es keinen Unterschied zwischen Erheben und Verarbeiten gibt. Es ging vielmehr um zwei aussagen, die BEIDE diesen Unterschied beschrieben und sich DAHER auch NICHT widersprechen.

Erste Aussage: "Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. … Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten."

Die Zweite Stellungname sagt aus, dass "dass das KUG nur die Veröffentlichung von Aufnahmen regelt, die DSGVO aber schon bei der Aufnahme der Fotos eingreift."

Es sind DIESE beiden Aussagen, die hier vergleichen wurden und die widersprechen sich sich nicht im geringsten.
 
Kannst Du das mit Exifs noch mal erläutern?
Das sind ja keine persönlichen Daten (das wäre typischerweise Name, Adresse, Geburtsdatum).
In den Exifs stehen technische Daten und vielleicht noch Positionsdaten.

Eine erkennbare person ist nicht nur "irgendwann" mal an dem ort gewesen, sondern an einem bestimmten datum und uhrzeit.
Das zu erfassen ist eine datenerhebung und ist nicht moeglich ohne vorherige(!) schriftliche einwilligung. (ausser presse und ein paar sonderfaelle)
Was das fuer deine fotos bedeutet, was das fuer die abmahnanwaelte bedeutet kann ich dir nicht sagen. Mir ist unwohl damit.

Mir ist das aufgefallen als ich letztlich am main fotos von schiffen machte, natuerlich sind personen, die sich am anderen ufer aufhalten (spaziergaenger, was auch immer) erkennbar.
Und jetzt?

w
 
Das zu erfassen ist eine datenerhebung und ist nicht moeglich ohne vorherige(!) schriftliche einwilligung. (ausser presse und ein paar sonderfaelle)

Du meinst es sei unsicher. Dann formuliere es auch so. Es KANN SEIN, dass dies nicht möglich ist ohne vorherige Einwilligung.

Laut vieler ist es nämlich sehr wohl möglich nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das ist nämlich dann einer der Sonderfälle.
 
Mir ist das aufgefallen als ich letztlich am main fotos von schiffen machte, natuerlich sind personen, die sich am anderen ufer aufhalten (spaziergaenger, was auch immer) erkennbar.
Und jetzt?

Dazu würde ich als Lektüre wieder einmal die Stellungnahme des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit dem schönen Titel "Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus" empfehlen, in der dieser seine Auffassung begründet, warum das eben kein Problem ist. Nun kannst du dir andere seriöse Quellen suchen und schauen, ob diese mit ähnlicher oder anderer Begründung zu einem ähnlichen oder anderen Ergebnis kommen.
 
[...]
Es sind DIESE beiden Aussagen, die hier vergleichen wurden und die widersprechen sich sich nicht im geringsten.

Die widersprechen sich (nach meiner auffassung) deutlich und klar.
Das eine betrifft die veroeffentlichung des bildes. (das ist weitgehend klar und KUG gilt) das andere ist die erfassung von daten (tag und uhrzeit).
Das sind zwei unterschiedliche dinge und letzteres ist untersagt durch die eu-dsgvo, falls du nicht vorher(!) eine schriftliche einwilligung eingeholt hast.
(was dir in den meisten faellen nicht gelingen wird)
Das gilt auch dann (so wie ich es verstehe) wenn das bild niemals veroeffentlicht werden soll. Weil das erfassen der daten schon nicht (legal) geht.

w
 
Das eine betrifft die veroeffentlichung des bildes. (das ist weitgehend klar und KUG gilt) das andere ist die erfassung von daten (tag und uhrzeit).
Das sind zwei unterschiedliche dinge

Ja und BEIDE Aussagen sagen das. Was soll das denn?

Einer sagt: Äpfel sind keine Birnen
Der andere sagt: Apfel-Früchte sind etwas anderes als Birnen-Früchte
Und du sagst dann, dass diese beiden sich widersprechen, weil Äpfel etwas anderes sind als Birnen.
 
Du meinst es sei unsicher. Dann formuliere es auch so. Es KANN SEIN, dass dies nicht möglich ist ohne vorherige Einwilligung.

Laut vieler ist es nämlich sehr wohl möglich nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das ist nämlich dann einer der Sonderfälle.

Bitte belege das,
wo steht in Art. 6 Abs. 1 lit. das das erfassen von daten ein legaler sonderfall ist, wenn du hobbyfotograf bist. (also nicht presse und nicht andere privilegien hast, wie es bei "uns" wohl der fall ist.)

Sind wir einig, das ein aufnahme mit exif (also normales bild einer normalen kamera) grundsaetzlich als datenerfassung gewertet wird?
Nicht das bild, denn waere es analog dann KUG, aber ebend die verknuepfung bild mit diesen daten. (was praktisch immer der fall ist)


w
 
Ja und BEIDE Aussagen sagen das. Was soll das denn?

Einer sagt: Äpfel sind keine Birnen
Der andere sagt: Apfel-Früchte sind etwas anderes als Birnen-Früchte
Und du sagst dann, dass diese beiden sich widersprechen, weil Äpfel etwas anderes sind als Birnen.

Das eine ist ein bild (apfel) das ander eine datenerhebung (birne).
Aepfel und birnen sind nicht das selbe.
Das ist neu und schafft eine ganz neue situation.

Ich kann gegenwaertig (mit meiner kamera) kein bild machen das nicht dieser reglung (datenerfassung) unterliegt, wenn erkennbare menschen drauf sind.
(was sehr oft der fall ist, wie gesagt "beiwerk" am anderen flussufer reicht.)

w
 
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