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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

man braucht noch nicht einmal für alle Bilder auf denen Personen abgebildet sind eine Einwilligung.
die DSGVO regelt diverse Ausnahmen.
 
Menschen z.b. an belebten Plätzen in Fußgängerzonen oder vor Sehenswürdigkeiten befinden sich ja an für jeden öffentlich zugänglichen Orten. Und wenn hier ein Bild entsteht im Rahmen von Streetfotografie bei dem die Personen nicht als Bild gestalten des Merkmal dann zu sehen sind sondern ganz normal eben mit auf das Bild kommen dann halte ich das auch in Zukunft für möglich da hier keine gezielten Daten der Person erhoben werden und ob tatsächlich das Auslösen einer digitalen Fotokamera von Erhebung von Daten ist bleibt auch abzuwarten denn ich sehe die Erhebung von Daten eher wenn ich jetzt Personaldaten z.b. in Online-Shops und dergleichen erhebe oder sonstige Listen erstellen mit verschiedenen Daten das reine fotografieren aber muss doch fotografieren bleiben hier wird es wohl so ist jedenfalls zu wünschen genau Erklärung geben müssen.

Und es zeigt sich gerade wieder auch gut es kann immer noch verbessert werden die Diktierfunktion bei Android und vermutlich auch beim iPhone sollte noch einmal verbessert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
die klassischen Fälle für eine Abmahnung sind
- Arbeitsverhältnis.
- Vertrag und blödes Verhalten.
- wegen unlauterem Wettbewerbs. Also wenn du am Wettbewerb teilnimmst, vulgo ein Gewerbe betreibst. Da sind dann allerdings in der DSGVO ein paar Fallstricke ausgelegt, die vor allem auf Hinweise und Kästchen zum aktiven Selbstanhaken zielen.


Und du so als Hobbybildermacher ? Irgendwas von den genannten Sachverhalten zutreffend bei der Bildermacherei ?

Ergo : keinerlei Relevanz, was Du da so an Panikmache betreibst.

immer wieder nett, wie mit den Ängsten anderer umgegangen wird- und Deine "Beweisführung" ist ja auch so zwingend- "klassische" bedeutet ja bekannteermaßen, dass es "es gibt nur das" hat, oder etwa doch nicht.

Im übrigen brauchte man auch bereits die letzten Jahre kein Gewerbe, um als "geschäftsmäßig" Handelnder eingestuft zu werden:

http://www.fotorecht-bildrecht.de/infos/impressumspflicht/

Und auch als ein solcher (also so gut wie jeder hier) kann entstprechend Wettbewerbsmäßig abgemahnt werden.

Darauf hinzuweisen ist also alles andere als Panikmache.

Tja, die Fähigkeit, Blödsinn/Fake-News von seriösen Quellen zu trennen, ist nicht jedem gegeben. :p

https://bvpa.org/kommentar-stellungnahme-des-bmi-zu-dgsvo-und-fotografie/

ach Mensch- Deine Aussage willste gerade mit diesem abgelutschten Drops belegen? Sag' das doch gleich (und ich Idiot mach mir noch die Mühe, auf Deinen Beitrag zu reagieren).

vg, Festan
 
Tja, die Fähigkeit, Blödsinn/Fake-News von seriösen Quellen zu trennen, ist nicht jedem gegeben. :p

https://bvpa.org/kommentar-stellungnahme-des-bmi-zu-dgsvo-und-fotografie/

Nunja, dein link ist kontrovers und gibt mehrere meinungen wieder :rolleyes:.
In sofern bestaetigst du den vorredner, danke.

Bemerkenswert aus meiner sicht ist:
in einer gut begründeten Stellungnahme entgegen und stellt klar, dass das KUG nur die Veröffentlichung von Aufnahmen regelt, die DSGVO aber schon bei der Aufnahme der Fotos eingreift.

Das sind zwei paar schuh',
das eine ist das bild, da bleibt wohl das meiste wie es war.
Das andere ist die tatsache das exif, also daten in verbindung mit dem bild als datenerhenbung gelten.

Damit haben wir neue spielrelgen und ein quasi fotografieverbot, grade fuer hobbyisten im oefentlichen raum (mit menschen).
Berechtigte Interessen sind selten und presse sind wir auch nicht. (die haben privilegien, nicht aber wir.)

Ein starker hinweis, das es so ist wie ich es sehe, ist die tatsache dass die analoge fotografie aussen vor bleibt. Das bild, die "KUG", hat das analoge bild genauso. Aber mangels EXIF wird es nicht als datenerhebung eingestuft, das ist der punkt!


w
 
Wenn es aber wirklich so ist das Kunst...

Ob Du dich vor Gericht auf die Kunstfreiheit berufen kannst, hängt im wesentlichen von der nicht ganz unbedeutenden Kleinigkeit ab, ob du auch tatsächlich Künstler bist und nicht so sehr, ob du weißt wo der Kontrastregler zu finden ist. :rolleyes:

Ich bin Künstler, und dass nicht weil man auf meinem Zeuchs nichts erkennen kann, vielmehr, weil auf dem Zeuchs auch im Museum nichts zu erkennen war. :lol:

Das hat aber wieder nix mit der DSGVO zu tun, vielmehr vor allem mit dem Recht am eigenen Bild.
 
Ein starker hinweis...

Wie gesagt, ein wenig weniger selbstbewusstes Auftreten täte deinen Beiträgen gut!

Ein Bild ist eine umfangreiche Erhebung von personenbezogenen Daten einer natürlichen Person. Geschlecht, Herkunft, Ethnie, Altersgruppe, ggf. körperliche Einschränkungen, vielleicht sogar politische Einstellung - was willst du denn noch mehr an personenbezogenen Daten?

Wie soll man da noch ernsthaft diskutieren, wenn du die Exifs als "Rettung der analogen Fotografie" ins Spiel bringst?

[edit] Gelöscht, muss nicht sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bedeutet heute ab dem 25.05.? Da muss ich dich enttäuschen - die DSGVO macht keinen Unterschied zwischen einer analogen und einer digitalen Erhebung von Daten.

Das hat auch keiner gesagt.
Jedoch stuft es ein analoges bild nicht grundsaetzlich als datenerhebung ein, ein digitales mit exif aber schon.

Ich will dich uebrigens nicht ueberzeugen, du kannst hier gerne weiter sprueche klopfen.

Wer meine letzten beitraege verstanden hat wird sicher sensibilisiert sein und kann mir deinen halbwahrheiten sicher umgehen. :)

w
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was wir hier ganz sicher nicht gebrauchen können sind persönliche Auseinandersetzungen.

Ein paar Stellen und ein paar Beiträge entfernt.

Bleibt bitte sachlich.
 
Nunja, dein link ist kontrovers und gibt mehrere meinungen wieder

Nein, er gibt den Standpunkt einer obersten Regierungsbehörde wieder.
Außerdem ist er juristisch korrekt, wie an andere Stelle schon dargelegt wurde.

Ich wünsche den Hobbyjuristen und Freizeitdatenschützern aber weiterhin viel Spaß bei der Diskussion.
 
Falls sich mal jemand die Mühe machen will, die DSGVO selbst zu lesen,
hier kann man sie sich runterladen oder lesen.
Ein paar Ergänzungen/Korrekturen finden sich hier.

Viel Vergnügen
5gp8mlp.png
 
wenn der Gestzgeber was offiziell machen will, gibt es dafür nur einen Weg: ein Gesetzt zu erlassen, wie es andere bereits getan haben und es explizit auch von der EU gefordert wurde.

So ist das maximal eine Absichtserklärung einer Behörde, wie sie das gerne sehen würde- ein Grund zu schreien ist das ganz sicher nicht (höchstens der Untätigkeit wegen).

Oh jeh, "maximal eine Absichtserklärung einer Behörde" :rolleyes:

Das Bundesinnenministerium ist die dem zuständigen Minister (= Regierung) zugeordnete Behörde, somit als oberste Bundesbehörde ausführendes bzw weisendes Organ der Regierung. Es gilt, was die sagen.
Der Gesetzgeber (= Parlament) dagegen beschließt ein Gesetz, hat mit der Ausführung dieser Gesetze nichts zu tun, das ist Aufgabe der Regierung und seiner Organe.
 
in einer gut begründeten Stellungnahme entgegen und stellt klar, dass das KUG nur die Veröffentlichung von Aufnahmen regelt, die DSGVO aber schon bei der Aufnahme der Fotos eingreift.

Das sind zwei paar schuh',
das eine ist das bild, da bleibt wohl das meiste wie es war.
Das andere ist die tatsache das exif, also daten in verbindung mit dem bild als datenerhenbung gelten.

Damit haben wir neue spielrelgen und ein quasi fotografieverbot, grade fuer hobbyisten im oefentlichen raum (mit menschen).
Berechtigte Interessen sind selten und presse sind wir auch nicht. (die haben privilegien, nicht aber wir.)


So..... runter kommen! Kaffee trinken! Wenn du Raucher bist eine rauchen!

Das Fotografieren mit Digitalkameras ist eine Datenerhebung. Das kann bei analogen Bildern schon so sein, denn damit stellst du ja auch schon eine Verbindung zwischen einer Person und einem Ort her, erhebst also ein personenbezogenes Datum. Bei digitalen Kameras ist es immer so, weil hier ja immer weitere Informationen aufgezeichnet werden. Das stimmt. Das war auch bisher schon so. Und deswegen unterlag das Fotografieren auch schon bisher dem Bundesdatenschutzgesetz. Das ist nicht neu.

Das KUG regelt im Wortlaut nur die Verbreitung von Bildern. Das liegt daran, dass es viel älter ist als jeglicher Datenschutz. Dass das KUG hier auch für das "Foto machen" als solches herangezogen wird, steht in keinem Gesetz so explizit. Es gab aber auch im alten BDSG schon die "berechtigten Interessen", die es abzuwägen galt. Man muss also im Zweifelsfalle abwägen und auch die Gerichte mussten eine solche Abwägung im Klagefall treffen. Damit diese nicht im luftleeren Raum stattfand, war es Praxis, die Abwägungen des KUG hier auch anzuwenden. Berechtigte Interessen waren also nicht selten und sind es auch in Zukunft nicht. Du hattest quasi bei jedem mittlerweile berühmten Foto des Kölner Doms ein "berechtigtes Interesse" was den Datenschutzinteressen der abgebildeten entgegenstand. Abgewogen wurden diese nach den Maßstäben des KUG.

Wie es ab dem 25.5. ist, ist ja, wie man hier liest, umstritten. Die Intention des Gesetzgebers ist zumindest, dass es genau so bleibt. Vielleicht irrt sich der Gesetzgeber, aber dann ist es an ihm, hier nachzubessern und das bleibt ihm ja unbenommen.

Übrigens: Richter würfeln Urteile auch nicht aus sondern beschäftigen sich intensiv damit. Die Intention eines Gesetzes spielt dabei eine große Rolle und sie tut es gerade in diesem Bereich auf jeden Fall, da hier viele "berechtigte Interessen" abzuwägen sind.
 
Nein das war so, als bilder knipsen noch keine datenerhebung war. Entsprechend geniesst auch heute analoge fotografie dieses privileg. In dem fall ist es tatsaechlich so.

Ich finde das nicht gut, ich finde das schlimm, aber dennoch kann man es nicht anders verstehen und nicht anders handeln, bis die gerichte (in den naechsten jahren) einige dinge geklaert haben. Heute (oder kuerzlich) gab es ein urteil zu dashcam aufnahmen als beweissmittel. Die sind jetzt erlaubt und der datenschutz egal, weil wichtigere ziele verfolgt werden. *1
"Unsere" fotografie ist jedoch weitgehend betroffen und quasi verboten, zumindest im zusammenhang mit menschen, katzen gehen noch :)

w

*1 daher hat "die presse" auch privilegien, nicht aber wir hobbyknipser.

Schreibe doch um Himmels willen bitte, dass es du nicht anders verstehen kannst, als ... (Auffassung in der Bildzeitung) und schreibe nicht, dass MAN es nicht anders verstehen kannst. Du bist nämlich nicht im Besitz der absoluten Wahrheit. Ich erlaube mir nämlich, der Auffassung dem Innenministeriums zu folgen und nicht der "Bild". Wer letztlich Recht behält, das wird man sehen. Aber deinem Spruch, dass es klar ist, dass viele Arten von Fotografie faktisch nun für Hobbyknipser verboten sei, trete ich mit Verlaub entgegen.
 
Moin,

Nunja, dein link ist kontrovers und gibt mehrere meinungen wieder

Wo siehst du da die Kontroverse? Es wird die Position des BMI dargestellt, dass Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO das Anfertigen von Fotos erlaubt und dass das KUG weiterhin die Veröffentlichung regelt. Anschließend wird auf die Stellungnahme der Hamburger Datenschutzaufsicht verwiesen, die keineswegs im Widerspruch dazu steht, sondern – wie es in dem verlinkten Artikel heißt – "einen Schritt weiter [geht] und … mit einer Auslegung der Ausnahmevorschriften zur Datenschutzinformationspflicht bei größeren Veranstaltungen in praktischer Hinsicht deutlich weiter [hilft]". Diese Stellungnahme schließt mit folgendem Fazit:

Bis dahin [Anmerkung von mir: dem Zeitpunkt, zu dem der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel in Art. 85 DSGVO ausdrücklich Gebrauch macht, was die Hamburgische Datenschutzaufsicht für nötig erachtet] ist es möglich, die Datenerhebung in den meisten Fällen über Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu rechtfertigen. Eine Informationspflicht gegenüber den Abgelichteten besteht nicht. Dies ergibt sich aus Art. 11 Abs. 1 DSGVO, hilfsweise aus Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO.
 
Moin,



Wo siehst du da die Kontroverse? [...]

Das entnehme ich der formulierung:
Dem tritt die Hamburger Datenschutzaufsicht in einer gut begründeten Stellungnahme entgegen und stellt klar [...]

Zudem verlinke ich: klick

Fazit / tl;dr

Die Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen von bzw. mit Personen wird in Deutschland ab dem 25. Mai 2018 ganz erheblichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Digitale Street Photography, Sportfotografie, Konzertfotografie, Hochzeitsfotografie und alle Bereiche, die absichtlich oder unabsichtlich Personen abbilden, werden bis auf weiteres nur noch unter Eingehung eines ganz erheblichen Risikos möglich sein.

Die DSGVO setzt das bewährte KUG außer Kraft, außer für

Beschäftigte bei den klassischen Medien Rundfunk und Presse,
reine Analog- Fotografie,
reine private Aufnahmen im engen persönlichen und Familien-Kreis, soweit nicht im Internet veröffentlicht werden,
Aufnahmen von Verstorbenen.


Dazu als anmerkung,
Die ausnahmen fuer presse, analog fotografie etc sind sicher nicht deswegen noetig weil das erstellen der bilder, wie bisher, weitgehend unproblematisch ist.

Das sollte einem zu denken geben.

Ich habe dazu noch etwas mehr material, jetzt nicht die zeit das fuer euch auf zu arbeiten. Deswegen der wichtige punkt nochmals ganz kurz:
Die KUG regelt die veroeffentlichung (so wie ich das sehe, zumindest im wesentlichen) ganz neu ist die einstufung der digitalen fotografie mit EXIF grundsaetzlich als datenerhebung! Das ist was ganz neues und schafft ganz andere bedinungen fuer uns alle. (uns=hobbyfotograf)

Wie das genau sein wird, werden gerichte, ueber jahre, klaeren.
Im moment gibt es eine erhebliche (rechts)unsicherheit fuer "uns".

So wie ich es verstehe, duerfen (in den faellen wo das greift) bilder erst garnicht gemacht werden. Ein nachtraegliches entfernen von EXIF daten hilft nicht. Eine vorherige schrifftliche erlaubnis ist in vielen faellen vollkommen unmoeglich und kann zudem jederzeit zurueckgezogen werden. Das gilt auch fuer hochzeiten, vereinstreffen und und und. Eine wildcard erklaerung ist nicht zulaessig. (bin ich mir nicht sicher, aber so habe ich es verstanden.)

w

Ps.: ich wuenschte es waere nicht so, aber ein fotoforum mit seinen wuenschen ist keine rechtsgrundlage. :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Ps.: ich wuenschte es waere nicht so, aber ein fotoforum mit seinen wuenschen ist keine rechtsgrundlage. :p

Dieser Satz schlägt doch dem Fass die Krone ins Gesicht! Hier werden Links über Links angegeben zu Stellungnahmen, die zu den unterschiedlichsten Einschätzungen kommen (im Großen und Ganzen aber nicht der Panik-Fraktion anhängen) und du sagst, es ginge hier nur um die Wünsche.

Der Herr, den du da verlinkst ist genauso keine Rechtsgrundlage! Er entspricht nur mehr deinem Panik-Modus.

Man muss doch bei Quellen auch unterscheiden, wer das ist und es ist doch auch nicht völlig unerheblich, was die Einschätzung des Gesetzgebers ist.

Der Gesetzgeber ist der Meinung, es gäbe keine Änderungen. Das ist seine Intention. Wieso wird das einfach ignoriert? Meinst du, der Gesetzgeber sagt das eine, will aber was anderes und macht die Gesetze danach? Wenn die Einschätzung da falsch ist, muss sie da nachgebessert werden. Das kann zum Beispiel durch eine Reform des KUG gestehen, in der zum einen da Erstellen von Fotos explizit mit erwähnt wird und in der explizit auf die Einschränkung des DSGVO Bezug genommen wird.

Ganz davon abgesehen: Wenn du meinst, dass deine Ansicht die richtige ist obwohl so viele Einschätzungen dagegen sprechen, dann ist für dich jetzt Fotografie von Menschen verboten. Es gibt dann nichts mehr zu diskutieren. Oder worüber willst du noch reden? Wie böse die Welt mit dir ist?
 
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