AW: Fass voll... E-500: Kratzer UNTER Mattscheibe / Staub etc.
also irgendwo steht, dass die Kamera erst zwei Monate alt ist.
Dann muss der Händler beweisen , dass die Mängel bei Übergabe noch nicht vorhanden waren.
Ich vesteh' die ganze Aufregung nicht so recht.
neue Kamera gekauft > Mängel entdeckt > Reklamation beim Händler > Umtausch, Rückabwicklung oder Minderung > fertig!
Gruss
Florian
So einfach ist's nicht!
Wenn Du recht hättest, könnte ja jeder eine neue Kamera kaufen, ein paar Monate benutzen, irgendetwas kaputtmachen (verkratzen, o.ä.), dann reklamieren, und bekäme das Geld zurück.
Sozusagen 5 Monate fotografieren - ohne Wertverlust!
Eine Rechtsanspruch nach Wandelung (also Rückgabe) besteht erst nach zweimaliger erfolgloser Nachbesserung.
Ein Anspruch nach alternativer Neuware besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt sowieso nicht.
D.h. im konkreten Fall: Der Händler muß die Ware annehemen, wird sie an Olympus weiterleiten. Olympus bessert nach, schickt diese zum Händler. Der Händler schickt diese dann weiter zum Kunden.
Die Abwicklung dürfte wohl ca. 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Wenn man beim (Online-)Händler "guter Kunde" war, besteht evtl. die Chance auf Kulanz, d.h. Neuware. Vorab versuchen kann man es ja.
Das setzt aber auch voraus, daß man mit "Augenmaß" vorgeht. Dem Händler vorzuwerfen, Gebrauchtware erhalten zu haben, wäre mit Sicherheit der falsche Weg.
Wenn das ganze jetzt meine Angelegenheit wäre, würde ich mich bei der Reklamation auf einen, oder allerhöchstens zwei, Mängel festlegen - schon allein deswegen, um nicht als (über-)empfindlicher Zeitgenosse wahrgenommen zu werden.
Gruß
Wolfgang