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AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Ich kenne die Lösung deines Problemes nicht.
Aber für eine Oly sollten minus 5 oder 10°C
kein Problem darstellen. Kenne die E-30
nur vom hören sagen.
Kamera-Verzugsprobleme treten sonst eher bei Canons
und NIkons auf. Meine E-3 hat problemlos schon längere
Hundeschlittenreisen bei Temperaturen um die minus
30 bis 40 Grad völlig schadlos überlebt.

Zumindest Oly Schweiz ist echt kulant mit solchen
Problemen. Irgendwer hat die Kamera ursprünglich gekauft.
Das sollte der Beschenkte doch wissen, wer ihm diese
Kamera gegeben hat - und der weiss sicher, woher der diese
Kamera gekauft hatte.

Auf Grund von Kameradaten kann Oly soviel ich weiss feststellen,
ob es sich um ursprünglich eine Graumarktkamera handelt.

Einfach anrufen, nachfragen und um Hilfe bitten.

Heiner
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Ich habe auch eine E30 und probiere das jetzt mal aus.
Hatte eigentlich bei richtiger Kälte noch nie damit fotografiert.
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Hallo alle miteinander !

Dank euch allen einmal fürs erste für eure Hilfe ! Der Verkäufer hat sich schon gemeldet und sagte das wir eine Lösung finden werden die für beide Seiten akzeptabel sein wird !
Ich werde morgen einmal bei Olympus anrufen und nachfragen was möglich ist !

Ich halte euch natürlich am laufenden !

Mfg Mattias
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Ich habe auch eine E30 und probiere das jetzt mal aus.
Hatte eigentlich bei richtiger Kälte noch nie damit fotografiert.

Also ein grundsätzliches Problem der E-30 ist es definitiv nicht.
Ich war mit meiner vergangenen Winter fast jeden Tag unterwegs und sie hat alles klaglos mitgemacht.
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Ich habe meine E30 noch nicht lange.
Habe es heute bei -8 Grad im Freien probiert, es funktionieren alle Blendenstufen problemlos.
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Hallo !!

Hab die Kamera heute Nacht im Zimmer liegen lassen und dann gegen mittag ca. 40 Fotos im haus bzw. im warmen geschossen --> alles super fotos !

Danach bin ich raus ins freie und siehe da ca. 1 drittel der fotos ist für die tonne ! Weiters bin ich zu der erkenntnis gekommen wenn ich z.B. auf serienbild schalte und dann 3 fotos schieße ist das erste schwarz alle weiteren aber nicht !
Wenn ich dann wieder 1 sek. warte bis ich abdrücke ist wieder das erste schwarz !

Also wenn die Kamera kalt bekommt ca. um die 0 Grad werden die fotos schwarz - das steht einmal fest !!

Hänge mal eine 3er serie von vorhin an !!

mfg Mattias !
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Hallo !

Also ich habe heute mal bei Olympus angerufen und die Dame an der InfoHotline war nicht gerade freundlich !

Als ich mein Problem schilderte war die erste Frage ob noch Garantie besteht ?
Ich verneinte und dann waren wir ziemlich schnell fertig ! Sie sagte mir noch einen nächstgelegenen Händler wo ich für Die Reparatur einen Kostenvoranschlag einholen sollte !

Dann fuhr ich zum Händler, der blätterte in seinem Katalog hin und her und sagte schließlich die Reparatur kostet (pauschalpreis von Olympus) 185 Euro + - 5 Euro denn er muss die Kamera einschicken ! Auf kulanz ist leider nicht möglich da ich keine Rechnung bzw. Garantiekarte habe und als ich auf die "nur" 7880 Auslösungen Hinwies sagte er nur das das mehr oder weniger Pech ist !
Also alles ziemlich Sch..........

Nun wird die Kamera komplett durchgecheckt und was defekt ist wird behoben !
Und in ca. 10 Tagen soll ich die Kamera wieder in Händen halten !



Edit : Ich habe mich nun mit meinem Verkäufer geeinigt das wir uns die Servicekosten teilen !!!
Nochmal ein Herzliches Danke an den Verkäufer und an alle die zur Lösung des Problems geholfen haben !!

Liebe Grüße Mattias
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Das ist natürlich ärgerlich, weil Dich die Kamera dadurch letztlich einen Hunni mehr gekostet hat als erwartet. Aber die Investition lohnt sich, die E-30 ist einfach eine großartige Kamera! Und auf alles, was repariert wurde hast Du anschließend wieder ein Jahr Garantie. Wünsche dir, dass Du trotz des Auftakt-Ärgers viel Spaß mit ihr haben wirst.
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Die E-30 ist in der Tat eine klasse Kamera!!!
Ich finde nur schade und etwas traurig das du so "abgewickelt" wurdest an der Service Hotline. Das passt eigentlich so garnicht zu Olympus.
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Die E-30 ist in der Tat eine klasse Kamera!!!
Ich finde nur schade und etwas traurig das du so "abgewickelt" wurdest an der Service Hotline. Das passt eigentlich so garnicht zu Olympus.

Hallo !

Ja mir kam diese Dame auch ganz komisch vor denn sie hatt gesprochen als wäre sie voll zugekifft !
Das ist halt nur meine erfahrung mit der olympus Hotline !
Hatte bis jetzt noch nicht damit zu tun obwohl ich schon seit 3 Jahren eine oly dslr besitze !

von oly werde ich aber sicher nicht weggehen (halte schon ausschau nach einem 35er Makro soweit der Geldbeutel wieder was hergeben kann :D)! Und ich freue mich schon auf die E-30 wenn sie voll funktionstüchtig ist ! Denn mir ist jetzt schon aufgefallen dass sie mir einfach besser gefällt als meine 520er ! Wollte sie eigentlich gar nicht mehr hergeben ! :(

mfg Mattias
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Ich an deiner Stelle, hätte den Verkäufer gedrängt die Kamera zurück zu nehmen, oder die Reparaturkosten gänzlich zu übernehmen.
Gebrauchte E 30 werden jetzt immer mehr angeboten.
Wünsche dir aber trotzdem eine nicht zu teure Reparatur und dann viel Freude damit.
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Ich an deiner Stelle, hätte den Verkäufer gedrängt die Kamera zurück zu nehmen, oder die Reparaturkosten gänzlich zu übernehmen.
Gebrauchte E 30 werden jetzt immer mehr angeboten.
Wünsche dir aber trotzdem eine nicht zu teure Reparatur und dann viel Freude damit.

Halbe/Halbe halte ich für fair, niemand kann ja auch sagen, wann der "Defekt" dann aufgetreten ist und der Gefahrenübergang war ja längst gegeben. Unter normalen Bedingungen scheint die Kamera ja zu funktionieren was eben bedeutet, dass beim Verkäufer keine Arglist vorlag.

---

Was die Freundlichkeit von Hotlines angeht, da sitzen auch nur Menschen und die sollten nicht, können aber auch mal einen schlechten Tag haben oder man erwischt sie auf dem falschen Fuß. Da kann ja jemand vorher schon angerufen haben und ist gleich sehr persönlich geworden und runterkochen dauert seine Zeit, nicht jeder Mensch hat sich da perfekt im Griff, vor allem dann nicht, wenn ihm das nicht egal ist. Mir lieber als eine ausgelagerte Hotline nach Indien, wo das Personal dann vielleicht sehr freundlich ist, aber man merkt, dass sie einfach nur "dressierte Affen" sind und einen im Grunde nicht ernst nehmen. Dafür taugen "wir Deutschen" nicht wirklich.
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Halbe/Halbe halte ich für fair, niemand kann ja auch sagen, wann der "Defekt" dann aufgetreten ist und der Gefahrenübergang war ja längst gegeben. Unter normalen Bedingungen scheint die Kamera ja zu funktionieren was eben bedeutet, dass beim Verkäufer keine Arglist vorlag.

Wenn der Käufer sich gern darauf einläßt, ist dagegen nichts einzuwenden. Immerhin hat er für den Verschluß nun zumindest für das folgende Jahr Gewährleistungsansprüche. Wenn der Preis trotz Zusatzkosten attraktiv bleibt, hätte ich das vielleicht auch überlegt; generell hätte ich jedoch auch auf der vollen Kostenübernahme bestanden oder alternativ die Rückabwicklung angeboten. Meiner Ansicht nach zählen aber Temperaturen im Bereich unter fünf Grad Celsius durchaus zu den "normalen Bedingungen", unter denen eine Kamera funktionieren muß. Das mag einem Nutzer, der hauptsächlich im Sommerurlaub fotographiert nicht auffallen. Doch warum sollte ein Käufer die finanzielle Verantwortung für einen vom Verkäufer unentdeckten Mangel tragen?
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Meiner Ansicht nach zählen aber Temperaturen im Bereich unter fünf Grad Celsius durchaus zu den "normalen Bedingungen", unter denen eine Kamera funktionieren muß.
Schau mal auf S. 146 der Bedienungsanleitung.
Nach Ansicht von Olympus muss sie bei Minusgraden überhaupt nicht mehr funktionieren. Garantiert ist nur 0-40°
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Schau mal auf S. 146 der Bedienungsanleitung.
Nach Ansicht von Olympus muss sie bei Minusgraden überhaupt nicht mehr funktionieren. Garantiert ist nur 0-40°

Ja da sind ich und Olympus unterschiedlicher Ansicht. :)

Inwieweit diese haftungsrechtlichen Sicherheitsanker gültig sind, müßte man im Ernstfall wohl vor Gericht prüfen. Mitte des Monats gab es mal die Nachricht von einem iPhone-Suizid in Norwegen (bei Temperaturen deutlich unter Null), in dessen Folge Apple sich weigerte, das offiziell nur zwischen 0 und 35 Grad einsatzbereite Mobiltelefon zu ersetzen. Die betroffene Besitzerin erhielt aber dennoch Ersatz. Soweit ich mich erinnere, war die sinngemäße Argumentation dahinter, daß ein in Norwegen in Verkehr gebrachter Gebrauchsgegenstand so etwas aushalten muß. (Link) Ich bezweifle jedoch, daß Olympus eine Reparatur auf Garantie in ähnlicher Weise ablehnen würde (was dem TO mit seiner garantiefreien E30 natürlich nicht weiterhilft).
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Weil der Verkäufer (Danke, EU!) heute bei einem Privatverkauf in einem solchen Fall völlig aus der Verantwortung ist.

Das hat sicher durch die EU eher verbessert, denn verschlechtert. Gewährleistung war vor der Novellierung eher schlechter geregelt, vor allem auch beim Verkauf Händler -> Privatperson. Früher gab es keine Beweislastumkehr, was bedeutet, man musste immer den Händler beweisen, dass das Gerät beim Zeitpunkt der Übergabe bereits diesen Fehler hatte, die Frist betrug nur 6 Monate. Der Beweis ist eher schwer zu erbringen und spielte in den meisten Fällen keine Rolle, da nahezu alle Artikel so oder so mit einer Garantie verkauft wurden, die aber etwas ganz anderes als die Gewährleistung ist. Beim Verkauf von Privat -> Privat gab es früher gar keine echte Regelung und somit galt der Grundsatz: "gekauft wie gesehen". Was bedeutet, man musste den Verkäufer quasi eine Betrugsabsicht unterstellen und auch beweisen.

Heute gilt zwar die Gewährleistung auch bei Privatpersonen, kann ausgeschlossen werden, muss es aber nicht unbedingt. Denn meines Wissens (damit hatte ich mich 2002 mal befasst, also muss nicht 100% richtig sein) ist es so, dass es bei Privatgeschäften keine Beweislastumkehr gibt und somit muss man als Käufer den Verkäufer immer nachweisen, dass der Defekt bereits bei Übergabe bestand.

Gehen wir jetzt mal vom spezifischen Fall aus, jemand geht mit der Kamera nach draußen, wechselt von einem Raum mit eher hoher Temperatur und niedriger Luftfeuchtigkeit (vielleicht bei 50%) in die Kälte von -10 Grad und einer Luftfeuchtigkeit von > 90%. Da kalte Luft nicht soviel Wasser aufnimmt wie warme Luft, bildet sich nun u. U. durch die Abkühlung in der Kamera Kondenswasser in nicht unerheblicher Menge. Was durchaus einen Defekt zur Folge haben kann. In der Praxis ist es wohl aber so, dass die Kamera ja selbst Wärme erzeugt und deswegen in den allermeisten Fällen überlebt. Das muss nur nicht so sein.

In diesem Fall würde ich jedoch davon ausgehen, dass durch die Kälte sich etwas in der Kamera selbst "verzieht", also mechanisch arbeitet und somit den Fehler verursacht. Der Fehler kann, muss aber nicht schon vorher bestanden haben. Das zu beweisen dürfte also bis hin zu unmöglich werden. *

Ergo: Ist die Einigung "jeder die Hälfte", eigentlich die faire, was mich selbst zur Aussage weiter oben führte.


Edit: * Was leider auch bedeuten kann, dass die Kamera mit dem gleichen Defekt zurück kommt, weil anstatt der Spiegel (wenn er Schuld ist) der Verschluss getauscht wurde oder eben umgekehrt.
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Hallo !

Ich finde auch dass es die fairste lösung ist 50 : 50 !

Und vor allem habe ich für 95 euro ein rundumservice der Kamera und 1 Jahr garantie auf die getauschten teile !!

Die Kamera probiere ich sowieso direkt vor Ort beim Händler aus ob der defekt behoben wurde solange die temperatur halt um die 0 Grad bleibt !

mfg Mattias !
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Weil der Verkäufer (Danke, EU!) heute bei einem Privatverkauf in einem solchen Fall völlig aus der Verantwortung ist.

Das mag auf den ersten Blick so scheinen, ist aber nicht ganz korrekt (das mit "völlig aus der Verantwortung"). Richtig ist allerdings, daß bei Privatverkäufen die Gewährleistung ausgeschlossen werden kann und dies für bereits vorhandene Mängel der Verkaufssache ebenfalls gilt - solange sie nicht arglistig verschwiegen werden. Allerdings darf man die Ware dann auch nicht vollmundig mit "einwandfreier Zustand", "100 Prozent in Ordnung", "wie neu" und darüber hinaus gehenden Formulierungen versehen, die dazu angelegt sind, bei den Interessenten übertrieben hohe Erwartungen zu wecken, welche der Verkäufer gar nicht verantworten kann oder will. Das läuft dann zwar nicht unter arglistiges Verschweigen (was man dem Verkäufer erst einmal nachweisen müßte), zählt aber als Verschulden bei Vertragsabschluß. Dieses Schuldverhältnis entsteht bereits vor dem eigentlichen Abschluß des Vertrages, also bei vorhergehenden Verhandlungen. Diese vorvertraglichen Pflichten erfordern vom Verkäufer, keine letztlich irreführenden Angaben vorzunehmen. Verletzt er diese Verpflichtungen zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Käufers, macht er sich - ganz unabhängig von evtl. arglistigem Verhalten - schadenersatzpflichtig. Wesentlich dabei ist noch, daß ein solches Verschulden nicht vom Käufer nachgewiesen werden muß. Es wird nämlich als gegeben angenommen und der Schadenverursacher muß zunächst beweisen, daß ihn kein Schuld trifft. Darum sollte jeder Verkäufer seine Ware lieber den Tatsachen gemäß beschreiben und nicht allzu überschwängliche Behauptungen zum Zustand machen.

Noch ein Satz zum Stichwort EU. Auf eBay heißt es dann immer "das neue EU-Recht ..." Fast seltsam, daß sich so ein Quatsch solange hält. Das kommt wohl daher, daß im Internet ein jeder von seinem Nachbarn abschreibt. Einerseits ist es keine hinterhältige EU-Behörde, die die Privatverkäufer mit Gewährleistungsverpflichtungen tyrannisieren möchte, andererseits ist das Ganze nicht neu. Die Regelungen stehen seit vielen Jahren (werden jetzt wohl bald zehn sein) im BGB ab §§ 433 und 474.
 
AW: E-30: Anwenderfehler oder Kamerafehler ?

Ich finde auch dass es die fairste lösung ist 50 : 50 !

Und vor allem habe ich für 95 euro ein rundumservice der Kamera und 1 Jahr garantie auf die getauschten teile !!

Ist sehr ehrenwert deinerseits, daß Du das so siehst. Mit dieser Einstellung lebt es sich unbeschwerter und Du verlierst nicht die Vorfreude auf/Freude an der Kamera. Darum beneide ich Dich sogar etwas, weil ich solche Dinge meist nicht so locker nehme und mein Ärger mir dann die Freude verdirbt.

Eine Frage noch: Hast Du Dir das mit dem Rundumservice zusichern lassen? Normalerweise gilt der Service ja nur für den behobenen Mangel (so wie Du das am Satzende andeutest) und nicht für andere oder neue Mängel. Oder läßt Du auch einen Generalcheck durch Oly durchführen, der so etwas evtl. umfaßt?
 
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