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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Danke, Brummel. Dann werde ich das so machen :top:
 
Ich hoffe, meine Frage war nicht schon tausendmal da. Gefunden hab ichs nicht:

Wie läuft das denn, wenn mir ein Amerikaner etwas mitbringt?
Muss er es dann beim deutschen Zoll anmelden und bei der Ausreise wieder vorzeigen? Und was wenn er behauptet, er habe die Sache verloren oder sie wurde zerstört? (Was wenn man als Amerikaner wirklich Sachen verliert, die der Zoll aufgenommen hat?)
Wird dann die MwSt und ggf. Zollgebühr fällig?
Hat jemand das schonmal erlebt, dass ein Amerikaner kontrolliert wurde und seine (natürlich nicht originalverpackten) Sachen registriert wurden?
 
Ich hoffe, meine Frage war nicht schon tausendmal da. Gefunden hab ichs nicht:

Wie läuft das denn, wenn mir ein Amerikaner etwas mitbringt?
Genauso, wie bei einem Deutschen auch.
Muss er es dann beim deutschen Zoll anmelden und bei der Ausreise wieder vorzeigen?
Wenn er nicht vorhat, die Ware in der EU zu lassen: Nein.
Überlässt er dir die Ware: Ja, er muss die Ware anmelden

Und was wenn er behauptet, er habe die Sache verloren oder sie wurde zerstört?
Dann hat er gelogen.

(Was wenn man als Amerikaner wirklich Sachen verliert, die der Zoll aufgenommen hat?)
Wird dann die MwSt und ggf. Zollgebühr fällig?

Grundsätzlich ja, im Einzelfall kann nach Prüfung des Sachverhalts darauf verzichtet werden.
Hat jemand das schonmal erlebt, dass ein Amerikaner kontrolliert wurde und seine (natürlich nicht originalverpackten) Sachen registriert wurden?

Ja, mehrfach.

Gruß
Brummel
 
Wenn er nicht vorhat, die Ware in der EU zu lassen: Nein.
Überlässt er dir die Ware: Ja, er muss die Ware anmelden

Erstmal danke für deine Antwort!
D.h. der Amerikaner würde kein Risiko eingehen wenn er Waren nicht anmeldet, oder? Er könnte ja bei einzelnen Sachen immer behaupten, dass er diese nicht überlässt (und dann auch wieder mitnehmen und es nochmal probieren wenn er eh ständig nach Deutschland fliegt...).
 
Erstmal danke für deine Antwort!
D.h. der Amerikaner würde kein Risiko eingehen wenn er Waren nicht anmeldet, oder? Er könnte ja bei einzelnen Sachen immer behaupten, dass er diese nicht überlässt (und dann auch wieder mitnehmen und es nochmal probieren wenn er eh ständig nach Deutschland fliegt...).

Erwartest du jetzt allen Ernstes eine Anleitung zum Thema: Wie be*******e ich den deutschen Staat und damit mich selbst als Steuerzahler? So eine Anleitung wirst du von mir nicht erhalten.

Die Kurzform: Hat der Amerikaner vor, die Ware in der EU zu belassen, muss er die Ware bei der Einreise anmelden.

Zu strafrechtlichen Konsequenzen soll ich mich auf Wunsch eines Moderators nicht mehr äussern, also verkneife ich mir das.

Brummel
 
@Brummel
Dank Deiner hervorragenden Arbeit hier - Vielen, vielen Dank dafür- habe ich mich getraut in den USA+Canada Objektive zu ordern. Habe diese auch per UPS erhalten, allerdings hat UPS keine Zollabgaben kassiert. Kommt da jetzt noch was oder hab ich da jetzt irgenwie "Schwein" gehabt, oder aber muss gar selber tätig werden?
In den Tracking Infos von UPS hat die Clearingstelle Koeln die Waren jeweils freigegeben.

Wär nett wenn Du mir dazu was sagen könntest :angel:

Warte mal eine gute Woche. Vielleicht kommt da später noch eine Rechnung von UPS.
Wenn nicht, mal zuerst bei UPS nachfragen bevor du dich ans Zollamt wendest.

Gruß
Brummel

Yep, so isses. Heute habe ich eine Rechnung von UPS bekommen.
Natürlich an die Firma (Lieferadresse) weil die auch UPS Kunde ist. Jetzt hab ich auch noch den Trouble mit der Buchhaltung - bin als Freelancer dort.
Wenigstens ist jetzt alles steuer- und zoll-rechtlich i.O. :)

Danke noch einmal an Brummel für's geduldige Beantworten all dieser Fragen:top:
 
Erwartest du jetzt allen Ernstes eine Anleitung zum Thema: Wie be*******e ich den deutschen Staat und damit mich selbst als Steuerzahler?

Neiiiiiiin! Natürlich nicht! Ich erwarte eine Antwort wie "Nein, so einfach geht es nicht weil..."
Außerdem interressiert es mich wirklich, was passiert wenn die Geschichte stimmt. Man also als Amerikaner, der ständig in Deutschland ist teure Sachen (Computer, Kamera...) mitnimmt und dann in Deutschland in der Wohnung lässt oder tatsächlich verliert. Kann doch nicht sein, dass der Staat dann Steuern erhebt obwohl es gar nicht um die Einfuhr geht und ja auch schon in den USA Steuern gezahlt wurden.
[So wie der Staat mit meinen Steuergeldern umgeht müsste er eigentlich nur noch besch****n werden aber das ist ein anderes Thema...]
 
Neiiiiiiin! Natürlich nicht! Ich erwarte eine Antwort wie "Nein, so einfach geht es nicht weil..."
Außerdem interressiert es mich wirklich, was passiert wenn die Geschichte stimmt. Man also als Amerikaner, der ständig in Deutschland ist teure Sachen (Computer, Kamera...) mitnimmt und dann in Deutschland in der Wohnung lässt oder tatsächlich verliert. Kann doch nicht sein, dass der Staat dann Steuern erhebt obwohl es gar nicht um die Einfuhr geht und ja auch schon in den USA Steuern gezahlt wurden.
[So wie der Staat mit meinen Steuergeldern umgeht müsste er eigentlich nur noch besch****n werden aber das ist ein anderes Thema...]

Für einen Juristen hast du eine interessante Einstellung...

Da dein Fachgebiet offensichtlich nicht das Steuerrecht ist, nur ein letzter kleiner Hinweis: Die EU (oder auch D) hat absolut nichts davon, wenn jemand in der USA oder sonst wo auf der Welt irgendwelche Steuern bezahlt. Die EU möchte dieses Geld selbst einnehmen. Im Übrigen werden Zölle zum Schutz der einheimischen Wirtschaft erhoben und sind keine willkürlichen Griffe in den Geldbeutel armer Bürger, um mit diesen Geldern anschliessend sinnlos umzugehen. Insofern ist dieses Argument absolut unerheblich.

Wenn dein besagter Amerikaner einen Gegenstand mitbringt, macht er selbstverständlich eine Einfuhr... auch wenn er sie verliert, verkauft oder sonst irgendwie im Inland belässt. Und genau in dem Fall ist wie bei jeder anderen Person (unabhängig von seiner Nationalität) nun mal eine Einfuhrsteuer zu bezahlen. Ich begreife gerade nicht, was daran so unverständlich ist. Import einer Ware = Entstehung der Einfuhrabgaben, es sei denn es gibt besondere Befreiungen wie z.B. die persönliche Habe als Reisebedarf.

Meldet der Reisende diesen Import nicht an, verstösst er gegen geltendes EU-Steuerrecht und muss ggf. mit Konsequenzen rechnen.
Erwirbst du diese importierte Ware im Wissen, dass sie nicht legal importiert wurde, bist auch du ggf. zu belangen.
Ich will/darf darauf nicht weiter eingehen, da du aber in deinem Profil Jurist eingetragen hast, darfst du gern mal unter den Stichworten Hehlerei, leichtfertige Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung und anderen im StGB, AO und etlichen anderen Gesetzen nachschlagen.

Ich hoffe, das hat deine Nachfrage nach Schlupflöchern bezüglich dem Import von Waren durch Ausländer befriedigend erledigt...

Gruß
Brummel
 
Gebrauchte Ausrüstung

Habe eine spezielle Frage zur Verzollung.
Ich werde im Mai nach Hong Kong fliegen und mir dort eine Kameraausrüstung zusammenstellen mit z.T. neuen und gebrauchten Komponenten.
Ich werde dann mit dieser Ausrüstung einige Monate durch Asien reisen.
Logisch ist dabei, daß der Wert der Ausrüstung während dieser Zeit erheblich sinken wird.
Ich werde danach mit der Ausrüstung in Deutschland einreisen.
Wie gehe ich da beim Zoll vor ? Wird der Zeitwert berücksichtigt?
Danke
Günther

PS: ich hoffe diese Frage wurde nicht schon beantwortet...
 
Hi,

derzeit bin ich in Australien und ich überlege mir ein Objektiv in den USA zu bestellen. Alles unterhalb 1000 australischer Dollar braucht man nicht verzollen, ausser Zigaretten und Alkohol. Also geht das hier recht problemlos.

Irgendwann mal werde ich wieder nach Deutschland fliegen und wie sieht es dann mit dem in den USA gekauften Objektiv aus?

Dann habe ich noch eine komplette Tauchausrüstung und Unterwasservideo-Gerätschaften dabei, sowie eine umfangreiche Fotoausrüstung. Kopien von den Rechnungen habe ich. Das gesamte Zeug hatte ich schon vor meiner Reise nach Australien. Wird das ein komplizierte Angelegenheit?

Es sind schliesslich Gegenstände die insgesamt einen Wert von mehr wie 10000 Euro haben. Ich hoffe, dass die Rechnungskopien ausreichend sind.

Vielen Dank an die Zollexperten!:top:
 
Wenn dein besagter Amerikaner einen Gegenstand mitbringt, macht er selbstverständlich eine Einfuhr... auch wenn er sie verliert, verkauft oder sonst irgendwie im Inland belässt. Und genau in dem Fall ist wie bei jeder anderen Person (unabhängig von seiner Nationalität) nun mal eine Einfuhrsteuer zu bezahlen. Ich begreife gerade nicht, was daran so unverständlich ist. Import einer Ware = Entstehung der Einfuhrabgaben, es sei denn es gibt besondere Befreiungen wie z.B. die persönliche Habe als Reisebedarf.

Die Befreiung für persönliche Habe ist aber nur ein paar Euro. Das nützt wenig wenn man ein Notebook und ne Kamera dabei hat.
Du findest es also ganz normal wenn du Steuern zahlen müsstest für Sachen, die du gar nicht hierlassen willst sondern verlierst o.Ä.? Also mich würde das schon ärgern! (Ich gehe jetzt mal von meinen fiktiven Fall aus, in dem es wirklich so ist, dass die Sachen abhanden kommen.) Hier bekommt der Staat die Steuer völlig ungerechtfertigt, da die Sachen nicht mehr da sind und sie auch nicht zur Einfuhr bestimmt waren.

Wenn es um illegale Einfuhr geht, verstehe ich dich natürlich. Werde das nun auch nicht machen, weil ich niemand anderen in die Gefahr der Strafverfolgung bringen möchte. Aber in dem anderen Fall verstehe ich es nicht.
 
Ich hoffe diese Frage wurde noch nicht beantwortet, zumindest habe ich noch keine Antwort dazu gefunden:

Man kann ja bis zur Freigrenze von 175Eur etwas von ausserhalb der EU mitbringen ohne Zoll bezahlen zu müssen. Das wird ja dann auch nirgends vermerkt, weil man durch die grüne "Zollfrei" Tür geht.

Was ist nun wenn man bei seiner nächsten Auslandsreise das Ding (z.B. ein Objektiv) wieder zum Fotografieren mitnimmt und sich etwas neues (unter 175Eur) im Ausland kauft? Wenn man wieder ankommt hat man dann insgesamt Waren über 175Eur mit, die man verzollen müsste. Wie kann man beweisen, dass das erste Objektiv schon korrekt in die EU eingeführt wurde?
 
Hallo,

ich habe mal eine Frage zu den Versandkosten, werden die auch verzollt?

Sagen wir, ich bestelle was bei B&H in New York für 1000 Dollar mit 150 Dollar Versandkosten. Muss ich dann Zoll und EUSt auf 1000 oder auf 1150 Dollar zahlen?
 
Ja.

In Deinem Bsp. die USD 1150.

Gruß,
Günter

Echt? Ich dachte immer man muß nur Zoll auf die Fracht zahlen, wenn man die Ware als Firma kauft. Bei Privatpersonen fällt die Steuer auf die Fracht nicht an. So war das auf jedenfall bei mir bis jetzt immer so (war allerdings nie Fotoausrüstung, aber das sollte in dem Fall ja egal sein).
 
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