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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Würdest du eine fast neue (1 Woche gebrauchte) Ware ohne Kaufbeleg kaufen?

Wenn du hier mit Ja antwortest und keine (europäische) Rechung erhältst, kannt du dir ja Gedanken über die Gründe machen.

Mir fallen direkt 2 Gründe ein: Geklaut oder geschmuggelt.

Wenn du dann immer noch kaufst, kannst du in den einschlägigen Gesetzen mal unter dem Stichwort Hehlerei und leichtfertige Steuerverkürzung nachschlagen, um Kenntnis über deine Handlungen zu erlangen.

Gruß
Brummel
 
Den Rest des Beitrags kommentiere ich nicht.

Gruß
Brummel

Nun sei nicht so, bitte kommentiere doch den Rest des Beitrags.

Oder war mein Post einfach nur ne glatte Themaverfehlung?

Ich will nur verstehen, wie der Zoll Wind davon bekommen will, daß im Schlüpferkoffer meiner Freundin ne neue D3 ist ?

Die Koffer werden doch nur stichprobenartig durchleuchtet
 
Da ich gestern den ganzen Thread mehr oder weniger gelesen, kann ich dir sagen , das dann da auch die 19% EU Steuer bezahlt werden müssen. jetzt kann man natürlich sagen: wer will das nachprüfen? spätestens wenn du in den Urlaub fährst und man dich beim Zoll kontrolliert wird man anhand der Seriennummer feststellen das die kamera aus dem Ausland kommt und dann muß deine Nachweise erbringen. sollte die kamera noch recht neu sein, wird das wohl schwierig .
 
Hi Brummel,
jemand aus meinem Bekanntenkreis hat in Hongkong eine Canon Eos 1D Mark III für 2514,99 plus 100 euro versand gekauft. es wurde geliefert und er mußte dem boten 77,50 geben. das war es bisher. was ist das für eine Summe? und kommt da wohl noch per post etwas hinterher? ich dachte immer , man muß dem Boten gleich komplette steuer in die hand drücken.
lg
 
Mal so eine Anmerkung aus eigener Erfahrung (2 x Bestellung bei B&H, Sendung über UPS zu mir):
Bei der ersten Sendung wurde von UPS erstmal nichts kassiert. Nach über 2 Wochen kam dann eine Rechnung per Post. Interessant: Es wurde ein fiktiver Versandkostenanteil auf den Warenwert aufgeschlagen, der viel zu hoch war :rolleyes:. Nach Einspruch gegen den Zollbescheid (natürlich mit Scan der Originalrechnung mit shipping-Kosten) wurden mir 10 Euro zurücküberwiesen. Weiter interessant: Die Versandkosten werden zu 70 % mit Zoll und EUSt. belegt, zu 30 % (wohl ein fiktiver intradeutscher Anteil) nur mit der EuSt. UPS berechnet zusätzlich 10 Euro + 19 % Vorlagenprovision.
Bei der zweiten Sendung mußte ich bei Paketempfang zahlen. Nach wieder 2 Wochen kam die schriftliche Auflistung. Natürlich wieder falsch. Statt 51,95 $ Versand wurden sagenhafte 198,70 $ :eek: berechnet. Widerspruch ist unterwegs. Ich sollte diesmal ((198,7 $ - 51,95) * 0,19) + ((198,7 $ - 51,95 $) * ,7 *0,67) macht 34,76 $ zurückkriegen.
Fazit: Kontrolliert die Bescheide, die sind wohl immer falsch :grumble:.

P.S. noch ne Frage an die Spezialisten: Eine DSLR mit Kit-objektiv. Wie ist denn da der Zollsatz ?
 
bin zwar nicht der spezialist aber wenn die kamera mit objektiv als ganzes verschickt wird ,gilt es als kamera und damit als zollfrei plus aber die ´19 prozent EU Steuer. Sind die Teile einzeln aufgeführt auf der Rechnung dann mußt du auf beides die EU STeuer zahlen und bei dem Objektiv kommen 6,7% zoll drauf
 
Ich hätte auch eine Frage zum Thema Zoll, aber eher aus dem logistischen Bereich:

Wie werden Pakete aus dem Ausland (sagen wir mal, weil es gerade populär ist, dort zu kaufen: HongKong oder USA) beim Zoll "abgefertigt"? Wird grundsätzliches jedes Paket kontrolliert (notfalls geöffnet, wenn Inhalt/Wert nicht irgendwie aus den Papieren ersichtlich), oder werden nur Stichproben gemacht? Werden Pakete verschiedener Speditionen anders behandelt (also beispielsweise Pakete über UPS vs. Pakete über den US Postal Service etc.)? Wird da irgendwie geröngt (vielleicht mit solchen Apparaten wie am Flughafen), um den Inhalt zu bestimmen?
Ich stell mir gerade belustigt vor, wie in einer großen Halle hunderte Zöllner Pakete aufmachen und reinschauen... aber das wird vermutlich nicht so sein.

Und was passiert, wenn ein Paket vom Zoll geöffnet wurde: es liegt z.B. ein Objektiv drin, sonst aber nichts, vielleicht ein Lieferschein ohne Preisangabe, vielleicht aber auch gar nichts: wie wird jetzt entschieden, ob das ein Geschenk, ein Kauf oder eine Rücksendung etc. etc. ist? Müssen in solchen Fällen alle Empfänger zur Klährung zum Zoll kommen?

Lex
 
Hi Brummel,
jemand aus meinem Bekanntenkreis hat in Hongkong eine Canon Eos 1D Mark III für 2514,99 plus 100 euro versand gekauft. es wurde geliefert und er mußte dem boten 77,50 geben. das war es bisher. was ist das für eine Summe? und kommt da wohl noch per post etwas hinterher? ich dachte immer , man muß dem Boten gleich komplette steuer in die hand drücken.
lg

Was das für eine Summe ist, kann ich dir auch nicht sagen.

Nicht jeder Zusteller kassiert direkt an der Haustüre. Das macht z.B. die DHL.
Soweit ich das mitbekommen habe, schickt zB UPS nach 1-2 Wochen eine Rechnung.

Ich kann dir da aber keine genaue Auskunft geben.

Gruß
Brummel
 
- Grundsätzlich wird dem Zoll jedes Paket 'vorgeführt' und anhand der Zollinhaltserklärung behandelt.
Stichprobenartig werden dann einige Pakete geöffnet und kontrolliert.

- wenn zu einer Lieferung nicht genügend Informationen vorhanden sind, um sie beim Eingangszollamt behandeln zu können, wird die Lieferung zu dem Empfänger nächstgelegenen Zollamt überstellt. Der Empfänger erhält eine Benachrichtigung, dass er seine Ware dort abholen soll.

Gruß
Brummel


Ich hätte auch eine Frage zum Thema Zoll, aber eher aus dem logistischen Bereich:

Wie werden Pakete aus dem Ausland (sagen wir mal, weil es gerade populär ist, dort zu kaufen: HongKong oder USA) beim Zoll "abgefertigt"? Wird grundsätzliches jedes Paket kontrolliert (notfalls geöffnet, wenn Inhalt/Wert nicht irgendwie aus den Papieren ersichtlich), oder werden nur Stichproben gemacht? Werden Pakete verschiedener Speditionen anders behandelt (also beispielsweise Pakete über UPS vs. Pakete über den US Postal Service etc.)? Wird da irgendwie geröngt (vielleicht mit solchen Apparaten wie am Flughafen), um den Inhalt zu bestimmen?
Ich stell mir gerade belustigt vor, wie in einer großen Halle hunderte Zöllner Pakete aufmachen und reinschauen... aber das wird vermutlich nicht so sein.

Und was passiert, wenn ein Paket vom Zoll geöffnet wurde: es liegt z.B. ein Objektiv drin, sonst aber nichts, vielleicht ein Lieferschein ohne Preisangabe, vielleicht aber auch gar nichts: wie wird jetzt entschieden, ob das ein Geschenk, ein Kauf oder eine Rücksendung etc. etc. ist? Müssen in solchen Fällen alle Empfänger zur Klährung zum Zoll kommen?

Lex
 
na dann werden wir in dem Fall mal zwei wochen warten und dann wissen wir, ob da noch eine Forderung von ups gekommen ist. in dem Fall war ups der Lieferung.
 
Wegen geplantem USA-Urlaub hab ich eine Frage:
Ich will mir hier im Forum ein gebrauchtes Objektiv kaufen und das dann gleich im Urlaub in den USA verwenden (logisch).
Der Verkäufer wird mir, im Fall dass wir ins Geschäft kommen, seine Rechnung mitschicken. Auf der Rechnung (vom österr. Händler) steht aber sein Name drauf und keine Seriennummer vom Objektiv.
Wie sieht das denn beim Zoll aus wenn ich wieder nach Österreich einreise, wenn die mich fragen wegen Kaufbeleg?
Die Rechnung könnte ich ja sonstwoher haben, oder ist das egal, hauptsache ich habe überhaupt eine?
 
Wegen geplantem USA-Urlaub hab ich eine Frage:
Ich will mir hier im Forum ein gebrauchtes Objektiv kaufen und das dann gleich im Urlaub in den USA verwenden (logisch).
Der Verkäufer wird mir, im Fall dass wir ins Geschäft kommen, seine Rechnung mitschicken. Auf der Rechnung (vom österr. Händler) steht aber sein Name drauf und keine Seriennummer vom Objektiv.
Wie sieht das denn beim Zoll aus wenn ich wieder nach Österreich einreise, wenn die mich fragen wegen Kaufbeleg?
Die Rechnung könnte ich ja sonstwoher haben, oder ist das egal, hauptsache ich habe überhaupt eine?

Wenn du dir vom Verkäufer einen formlosen Kaufvertrag über das gebrauchte Objektiv mitschicken lässt, ist doch alles in Ordnung. Das ist ein Dokument und wird anerkannt. Zusammen mit der Original Kaufrechnung wirds perfekt.

Gruß
Brummel
 
...vom Verkäufer einen formlosen Kaufvertrag über das gebrauchte Objektiv ...
Gibt es dazu eine Vorlage? Oder wie genau sieht so ein Kaufvertrag aus bzw. was muß da drinnen stehen? Sorry dass ich so "dumm" frage aber ich will auf Nummer sicher gehn.

2. Frage:
Ich habe eine Objektiv dass lt. der Nummer am Objektiv Baujahr 2000 ist. Dazu habe ich keine Rechnung mehr finden können. Das Objektiv ist ein Canon 70-200mm f4 und ist in perfektem Zustand weil wenig im Einsatz.
Dieses Objektiv will ich auch mitnehmen in den Urlaub.
Was soll ich in dem Fall machen :confused:
 
Gibt es dazu eine Vorlage? Oder wie genau sieht so ein Kaufvertrag aus bzw. was muß da drinnen stehen? Sorry dass ich so "dumm" frage aber ich will auf Nummer sicher gehn.

Briefkopf mit Name und Adresse, Warenbeschreibung mit Seriennummer (wäre ideal), Kaufpreis, Datum und Unterschrift.
Das ist alles... formlos halt.

2. Frage:
Ich habe eine Objektiv dass lt. der Nummer am Objektiv Baujahr 2000 ist. Dazu habe ich keine Rechnung mehr finden können. Das Objektiv ist ein Canon 70-200mm f4 und ist in perfektem Zustand weil wenig im Einsatz.
Dieses Objektiv will ich auch mitnehmen in den Urlaub.
Was soll ich in dem Fall machen :confused:

Entweder versuchen eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung zu bekommen oder ggf. im Falle einer Kontrolle darauf hoffen, dass der Kollege deine Angaben zum Objektiv glaubt.

Gruß
Brummel
 
Selbstverzollung?

Kann es sein, dass Zollbeamte nicht immer durchblicken? Oder ist der Zoll derzeit etwas überlastet?
Die Story:
Habe mir ein X-Rite Eye-One aus den USA schicken lassen.
Zuvor hatte ich mich beim Zoll wegen der Zollgebühren erkundigt. Ergebnis war: Einfuhrzoll 0,00 %, selbstverständlich Einfuhrsteuer. Ich bekam auch eine Beschreibung, wie die Einfuhr abläuft:
Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
OK, alles easy, dachte ich, also sofort bestellt.
Wie dem Tracking von US-Postal zu entnehmen war, lag das Päckchen vom 14. April, 18:00 Uhr bis 18. April, 6:00 Uhr beim deutschen Zoll.
Jetzt hat mir DHL das Päckchen gebracht, die wollten merkwürdigerweise nichts kassieren. Es wäre aber die Einfuhrsteuer fällig gewesen.:confused:
Ich wundere mich noch, frage mehrfach beim DHL-Angestellten nach. Er: Nö, ich habe hier keinen Betrag, den ich kassieren muss ....
OK, dann Unterschrift, DHL weg, ich will auspacken.
Jetzt entdecke ich einen Aufkleber. Da steht "Selbstverzollung" drauf. Was das heißt, habe ich inzwischen herausbekommen.
Der Zoll sagt dazu:
Sendung ist von der Deutschen Post nicht dem Empfänger, sondern dem Zollamt zu übergeben.
Der DHL-Mann hatte mir noch einen grünen Zettel in die Hand gedrückt. Dort steht:
Für die Zollbehandlung der Postsendung sind nach Angaben der Zollstelle erforderlich:
[x] Rechnung (zweifach; allgemein verständliche Warenbezeichnung in deutscher Sprache
[x] Nachweis über den gezahlten Kaufpreis (z.B. PayPal-Beleg, Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung o.Ä.)
Nach meinem Verständnis hätte der DHL-Mann mir das Päckchen unverzollt gar nicht geben dürfen oder es gar nicht im Fahrzeug haben dürfen, sondern es hätte wenigstens auf einem Zollamt liegen müssen.
Da lag es allerdings schon über drei Tage lang. Wieso verlässt es dann das Zollamt ohne dass es abgefertigt worden ist.:confused:

Dazu kommt, dass der Sendung die Rechnung in vierfacher Ausfertigung beilag, außerdem die US-amerikanische Zolldeklaration, auf der Wert und Inhalt vermerkt sind.

Kann jemand das Chaos auflösen und mir sagen, was ich zu tun habe?
Da das Päckchen per Luftfracht kam, hat es wahrscheinlich auf dem Hauptzollamt Frankfurt am Main – Flughafen gelegen. Ich glaube, da ist der Kollege Brummel besonders kompetent :ugly::D
Darf ich das Päckchen wenigstens auspacken?
 
AW: Selbstverzollung?

Kann es sein, dass Zollbeamte nicht immer durchblicken?
Ja, dafür sind Zollbeamte bekannt.
Oder ist der Zoll derzeit etwas überlastet?
Auch davon hat man in der Vergangenheit hin und wieder gehört.
Die Story: .....

Kann jemand das Chaos auflösen und mir sagen, was ich zu tun habe?
Da das Päckchen per Luftfracht kam, hat es wahrscheinlich auf dem Hauptzollamt Frankfurt am Main – Flughafen gelegen. Ich glaube, da ist der Kollege Brummel besonders kompetent :ugly::D
Darf ich das Päckchen wenigstens auspacken?

Ist ganz einfach: Ruf beim HZA Frankfurt-Main Flughafen an und frag, was du tun sollst.
Mit ein wenig Glück erwischt du einen durchblickenden und nicht überlasteten Kollegen.

Brummel
 
ok, das mit dem Kaufvertrag ist jetzt klar, danke.
Was ist eine Nämlichkeitsbescheinigung bzw. woher bekomme ich sowas?
Die Nummer UN1201 bestätigt ja eindeutig dass das Objektiv im Dez. 1999 hergestellt wurde. Also ist es 9 Jahre alt.
siehe dazu hier: http://www.the-digital-picture.com/Canon-Lenses/Canon-Lens-Aging.aspx

Was eine Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ist, habe ich im ursprünglichen Thread unter dem Punkt Ausfuhr beschrieben.

Die wenigsten Kollegen werden allerdings mit dem Kürzel UN1201 etwas anfangen können. Vielleicht druckst du dir die Beschreibung aus und nimmst sie mit. Ansonsten kannst du dies (im Fall einer Kontrolle und der Beschlagnahme/Nachversteuerung des Objektivs) später ja immer noch nachweisen/nachreichen.

Gruß
Brummel
 
hab den Punkt "Ausfuhr" gefunden:
"Für eine Privatausfuhr gibt es dort eine Bescheinigung, welche 'Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung' heißt. Die kostet nichts und ist in 5 Minuten ausgestellt. Auf der Bescheinigung wird dann die Warenbeschreibung und eine Nämlichkeit festgehalten (zB die Seriennummer). Bei der Wiedereinreise zeigt man im Falle einer Kontrolle dann einfach diese Nämlichkeitsbescheinigung vor, die Ware wird evtl. kurz verglichen und man kann schnell seine Heimreise fortsetzen. Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde."
Die hab ich aber eben bei dem 9 Jahre alten Objektiv nicht mehr, darum gehts mir ja. Bei allen anderen Optiken und Kameras hab ich Rechnungen, aber eben bei dem einen 9 Jahre alten, aber jungfräulich aussehenen, weil wenig verwendet, nicht.
Also was tun, ist nachwievor meine Frage.
 
@ mdbsurf74

Deswegen habe ich auch geschrieben: Versuche eine Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung zu erlangen.

Ich wiederhole mich: Drucke die Erklärung mit den Kürzeln aus, nimm die mit.
Mit dem Ausdruck versuchen, diese Bescheinigung zu bekommen (sehr oft wird sowieso auf die Vorlage von Kaufrechnungen verzichtet) oder halt im Fall einer Kontrolle bei der Einreise vorlegen.

Einen anderen Rat habe ich leider nicht, auch wenn du noch 5 mal nachfragst.
Mach dir da doch keinen Stress. Solang du alles vernünftig begründen kannst, wird da auch nichts passieren.

Gruß
Brummel
 
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