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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

...Beim Zoll ist Vorsicht geboten. Es sind Fälle bekannt, wo Hong-Kong-Reisende jetzt vorbestraft sind, weil sie den deutschen Zoll unterschätzt hatten.

Quelle:
http://www.digitalkamera.de/Meldung/Kamera_Shopping_in_Hong_Kong/3251.aspx
 
@Brummel

Ich habe jetzt erst deine Ausführungen zu Zollsbestimmungen gelesen.

Man könnte meinen, dass du ein Zöllner bist.

Besten Dank für die ausführlichen Beiträge, könnte ein Zollbeamter auch nicht besser erklären.:top:

LG
Andreas
 
Kann es sein das die Zollabfertigung der DHL es mit den zu erhebenden Zöllen/EUSt nicht allzu genau nimmt? Ich komme mit meinem Taschenrechner auf ein ganz anderes Ergebniß?

Ja ich habe auch die Versandkosten einkalkuliert, aber trotz allem meine ich die haben mich "über den Tisch gezogen".

Auf der Zollabrechnung sehe ich leider auch keinen Warenwert, der als Ausgangswert für die Berechnung des Zolls zugrundegelegt wurde.

Gibt es irgendwo soetwas wie einen online Rechner in den ich meine Werte eingeben kann, oder kann mir einer mal die Abrechnung nachvolziehbar vorrechnen, vielleicht rechne ich ja irgendwie falsch.

Der Zollsatz liegt bei 3,2%, abgerechnet wurden 21,08€
Die Einfuhrumsatzsteuer von 19% betrug 134,09€
 
Man könnte meinen, dass du ein Zöllner bist.
Das trifft wohl zu. ;)

Gruß,
Günter
 
Kann es sein das die Zollabfertigung der DHL es mit den zu erhebenden Zöllen/EUSt nicht allzu genau nimmt? Ich komme mit meinem Taschenrechner auf ein ganz anderes Ergebniß?

Ja ich habe auch die Versandkosten einkalkuliert, aber trotz allem meine ich die haben mich "über den Tisch gezogen".

Auf der Zollabrechnung sehe ich leider auch keinen Warenwert, der als Ausgangswert für die Berechnung des Zolls zugrundegelegt wurde.

Gibt es irgendwo soetwas wie einen online Rechner in den ich meine Werte eingeben kann, oder kann mir einer mal die Abrechnung nachvolziehbar vorrechnen, vielleicht rechne ich ja irgendwie falsch.

Der Zollsatz liegt bei 3,2%, abgerechnet wurden 21,08€
Die Einfuhrumsatzsteuer von 19% betrug 134,09€


Erhebung und Berechnung der Steuern macht der Zoll. DHL fungiert da nur als Spediteur.
Und dass es der Zoll nicht so genau nimmt mit der Berechnung, wäre mir auch neu ;)

Wie die Abgaben berechnet werden, steht im Thread.

Gruß
Brummel


PS: @ Wilder Stier:
Bereits im ersten Satz des Threads habe ich geschrieben, dass ich Zollbeamter bin ;)
 
Erhebung und Berechnung der Steuern macht der Zoll. DHL fungiert da nur als Spediteur.
Und dass es der Zoll nicht so genau nimmt mit der Berechnung, wäre mir auch neu ;)

Wie die Abgaben berechnet werden, steht im Thread.

Gruß
Brummel


PS: @ Wilder Stier:
Bereits im ersten Satz des Threads habe ich geschrieben, dass ich Zollbeamter bin ;)

Hallo Brummel,

da ich deinen Thread schon kannte und daher auch denn Zollsatz und den Hinweis auf die Versandkosten berücksichtigt habe wurde ich ja erst stutzig.

Deine Angaben zu Berechnung:
Die Berechnung funktioniert wie folgt (als Beispiel wird ein Objektiv genommen):

Kaufpreis x 6,7% = Zoll
Kaufpreis+Zoll = EUStwert
EUStwert x 19% = EUSt
Zoll + EUSt = Steuerbelastung.

Beispiel:

Objektivpreis = 500,- Euro. Davon werden 6,7% Zoll fällig, das ergibt einen Betrag von 33,50 Euro. Zoll + Kaufpreis = 533,50 Euro, was dem EUStwert entspricht. Davon werden dann 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig = 101,37 Euro.
Gesamtbelastung: Zoll + EUSt = 134,87 Euro


Zollsätze: (Stand März 2007)
Digitale Fotokameras: zollfrei
Analoge Fotokameras 4,2%
Objektive: 6,7%
Fotostative: 3,7%
Blitzlicht: 3,2%
Speicherkarte: zollfrei
Videokamera: 4,9%
Videokamera mit externer Aufnahmefunktion: 12,5%

Auf alle Waren kommen aber immer die 19% Einfuhrumsatzsteuer drauf.

Wenn ich da jetzt meine Daten einsetze erhalte ich 19,40€ Zoll und 118,82€ EUSt, das sind immerhin ~17€ Differenz.

Dem Zoll zur Verfügung standen die Rechnung in GBP und eine Abrechnung der Visa Karte in Euro, bei meiner Berechnung habe ich den tatsächlich bezahlten Betrag laut Visa zugrundegelegt.
Aber selbst mit dem höchsten Devisenkurs vom vergangenen Freitag (1GBP/1,28€) liegen da noch Welten dazwischen.
 
Da du wieder nicht alle notwendigen Daten erzählst mit denen es mir möglich wäre eine Stellungnahme zu machen, kann ich erneut nur vermuten was da gewesen ist.

Aber ein paar Hinweise:

Maßgeblich ist der amtliche Devisenkurs, der zum Zeitpunkt der Einfuhr gültig war. Diesen findest du auf:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...wert/b0_umrechnungskurse/b0_ausgabe/index.php

Für Englische Pfund wäre der im Moment: 0,7859

- Mir sind allerdings wenige Länder bekannt (vlt HK, aber das wäre auch unsinnig), aus denen Zölle und Mehrwertsteuer zu zahlen wäre und in denen mit Britischen Pfund bezahlt wird. Sicher, dass du in Pfund bezahlt hast?

- Was du auf deiner VISA-Abrechnung stehen hast, ist in Importfall unerheblich.

- Desweiteren vergiss nicht, Transportkosten, ausländische Steuern, Versicherungsgebühren, Speditionskosten und sonstige Auslagen in den Zollwert einzuberechnen.





Hallo Brummel,

da ich deinen Thread schon kannte und daher auch denn Zollsatz und den Hinweis auf die Versandkosten berücksichtigt habe wurde ich ja erst stutzig.

Deine Angaben zu Berechnung:


Wenn ich da jetzt meine Daten einsetze erhalte ich 19,40€ Zoll und 118,82€ EUSt, das sind immerhin ~17€ Differenz.

Dem Zoll zur Verfügung standen die Rechnung in GBP und eine Abrechnung der Visa Karte in Euro, bei meiner Berechnung habe ich den tatsächlich bezahlten Betrag laut Visa zugrundegelegt.
Aber selbst mit dem höchsten Devisenkurs vom vergangenen Freitag (1GBP/1,28€) liegen da noch Welten dazwischen.
 
Hallo Brummel,

für die Berechnung lasse ich mal die Hose runter:

-- 2 X Canon Speedlite 580EX II Flash for Canon EOS Digital SLR Cameras (1946B003 ) @ GBP 229.99(EUR 293.67 approx.) = GBP 459.98(EUR 587.34 approx.)
Subtotal: GBP 469.98 (EUR 600.11 approx.)
Shipping: GBP 10.00 (EUR 12.77 approx.)
Tax: GBP 0.00 (EUR 0.00 approx.)
Total Price: GBP 469.98 (EUR 600.11 approx.) Shipment Method: UPS / DHL Delivery

Auf meiner Visa Card wurden zwei Tage nach Rechnungsstellung 606,.. € abgerechnet, die Zollabwicklung fand am Freitag vergangener Woche statt.

Bestellt hatte ich bei einem "Händler" in UK und geliefert wurde aus USA:grumble:

Wie ist eigentlich die beste Vorgehensweise bei einer Rückabwicklung von wegen Steuererstattung...:angel:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nuja..

Wenn nix weiteres an Kosten mehr dazugekommen ist, sähe die Berechnung wie folgt aus:

Zollwert = 479,98 GBP / 0,7859 = 610,74 €

610,74 x 3,2% Zoll = 19,54

610,74 + 19,54 = 630,28 EUSt-Wert

630,28 x 19% = 119,75 €

19,54 + 119,75 = 139,29€ Gesamtabgaben.


Das setzt allerdings voraus, dass der Zollwert richtig ermittelt wurde. 10 Pfund Porto erscheint mir da zu niedrig angesetzt. Schau doch mal, was tatsächlich für Porto kassiert wurde und was als Zollwert / Berechnungsgrundlage angesetzt wurde.

Du kannst gegen den Abgabenbescheid in Einspruch gehen, falls du damit nicht einverstanden bist. Dazu hast du einen Monat Zeit. Das sollte allerdings auch alles auf dem Bescheid stehen.

Gruß
Brummel


Hallo Brummel,

für die Berechnung lasse ich mal die Hose runter:

Zitat:
-- 2 X Canon Speedlite 580EX II Flash for Canon EOS Digital SLR Cameras (1946B003 ) @ GBP 229.99(EUR 293.67 approx.) = GBP 459.98(EUR 587.34 approx.)
Subtotal: GBP 469.98 (EUR 600.11 approx.)
Shipping: GBP 10.00 (EUR 12.77 approx.)
Tax: GBP 0.00 (EUR 0.00 approx.)
Total Price: GBP 469.98 (EUR 600.11 approx.) Shipment Method: UPS / DHL Delivery

Auf meiner Visa Card wurden zwei Tage nach Rechnungsstellung 606,.. € abgerechnet, die Zollabwicklung fand am Freitag vergangener Woche statt.

Bestellt hatte ich bei einem "Händler" in UK und geliefert wurde aus USA:grumble:

Wie ist eigentlich die beste Vorgehensweise bei einer Rückabwicklung von wegen Steuererstattung...:angel:
 
Vielleicht zur allgemeinen Info, da ich es gerade gelesen habe:

Goldene Zeiten für Eigenimporte

Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 (PDF-Datei) wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 – ZollbefreiungsVO) auf 150 Euro angehoben. Dies teilte nun der deutsche Zoll auf seiner offiziellen Website mit.

Bislang wurden bereits bei Sendungen, deren Wert über 22 Euro lag Einfuhrabgaben fällig – außer es handelte sich um Importe aus Staaten der Europäischen Gemeinschaft. Die angegebene Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 1. Dezember 2008. Damit ist eine bislang sehr enge Grenze für Eigenimporte etwa von HD-Discs aus dem Ausland gefallen.


Quelle: c't
 
:top:Guten Morgen an alle,
ich habe auch eine Frage, die glaube ich noch nciht gestellt wurde ( habe mich hier nach 1,5 Std. lesen auf die vordere aktuelle Seite geschummelt:-))

Wenn ich in Hongkong Kamera nebst Objektiv kaufe-D3-, fliege dann weiter nach Australien und dann wieder zurück nach Deutschland. Wird mir als Deutscher nur in D EU -STeuer abverlangt oder muß ich als normaler Einreisender auch schon in Australien Steuern zahlen?

P.S. Vielen Dank an Brummel für die immer freundlich und ruhig gegebenen Antworten. Man merkt du bist schon gut geschult durch deinen Job und läßt dich da nicht von einigen menschen hier aus der Ruhe bringen. :top:
 
:top:Guten Morgen an alle,
ich habe auch eine Frage, die glaube ich noch nciht gestellt wurde ( habe mich hier nach 1,5 Std. lesen auf die vordere aktuelle Seite geschummelt:-))

Wenn ich in Hongkong Kamera nebst Objektiv kaufe-D3-, fliege dann weiter nach Australien und dann wieder zurück nach Deutschland. Wird mir als Deutscher nur in D EU -STeuer abverlangt oder muß ich als normaler Einreisender auch schon in Australien Steuern zahlen?

P.S. Vielen Dank an Brummel für die immer freundlich und ruhig gegebenen Antworten. Man merkt du bist schon gut geschult durch deinen Job und läßt dich da nicht von einigen menschen hier aus der Ruhe bringen. :top:

In Australien musst du keine Steuer zahlen. Selbst wenn sie was verlangen würden, könntest du es spätestens bei der Ausreise wieder zurückverlangen weil du kein Einwohner Australiens bist.
 
Ich glaube sowas nennt sich Global Refund ! (Ersatz fürs abgeschaffte Duty Free)

Global Refund = Weltweite Rückerstattung


Mal ne wirklich sau-sau-sau-sau-blöde Frage: wird vielleicht so manchem schwerfallen, aber wieso die neue D3 nicht einfach in den Koffer zu den Slips der Freundin packen (schön weich) und ab zum Check-in.

Wen sollte das da schon interessieren ? Und Kommissar Rex wird ja wohl nicht darauf trainiert sein, neue Elektronik zu erschnüffeln....
 
Ich habe auch mal eine zolltechnische Frage.
Was wäre denn, wenn ein US-Bürger sich daheim eine Fotoausrüstung kauft und die mit nach Deutschland bringt.
Hier bietet ihm dann jemand einen guten Preis und er entschließt sich dann sein Equipment zu verkaufen.
Wie müsste das eigentlich rein rechtlich dann gehandhabt werden? :confused:
 
Da ich gestern den ganzen Thread mehr oder weniger gelesen, kann ich dir sagen , das dann da auch die 19% EU Steuer bezahlt werden müssen. jetzt kann man natürlich sagen: wer will das nachprüfen? spätestens wenn du in den Urlaub fährst und man dich beim Zoll kontrolliert wird man anhand der Seriennummer feststellen das die kamera aus dem Ausland kommt und dann muß du deine Nachweise erbringen. sollte die kamera noch recht neu sein, wird das wohl schwierig .
 
Hallo.
In Australien musst du keine Steuern bezahlen. Trotzdem würde ich empfehlen, die Kamera bei der Einreise anzumelden. Den australischen Kollegen dann erklären, was du damit vorhast. Evtl. musst du eine Sicherheit hinterlegen (voraussichtlich aber nicht) und die Ausfuhr wieder nachweisen.

Gruß
Brummel


:top:Guten Morgen an alle,
ich habe auch eine Frage, die glaube ich noch nciht gestellt wurde ( habe mich hier nach 1,5 Std. lesen auf die vordere aktuelle Seite geschummelt:-))

Wenn ich in Hongkong Kamera nebst Objektiv kaufe-D3-, fliege dann weiter nach Australien und dann wieder zurück nach Deutschland. Wird mir als Deutscher nur in D EU -STeuer abverlangt oder muß ich als normaler Einreisender auch schon in Australien Steuern zahlen?

P.S. Vielen Dank an Brummel für die immer freundlich und ruhig gegebenen Antworten. Man merkt du bist schon gut geschult durch deinen Job und läßt dich da nicht von einigen menschen hier aus der Ruhe bringen. :top:
 
Ich habe auch mal eine zolltechnische Frage.
Was wäre denn, wenn ein US-Bürger sich daheim eine Fotoausrüstung kauft und die mit nach Deutschland bringt.
Hier bietet ihm dann jemand einen guten Preis und er entschließt sich dann sein Equipment zu verkaufen.
Wie müsste das eigentlich rein rechtlich dann gehandhabt werden? :confused:

jeanny hat das sehr gut erklärt. Da habe ich wenig hinzuzufügen.

gruß
Brummel
 
Ich glaube sowas nennt sich Global Refund ! (Ersatz fürs abgeschaffte Duty Free)

Global Refund = Weltweite Rückerstattung



Mal ne wirklich sau-sau-sau-sau-blöde Frage: wird vielleicht so manchem schwerfallen, aber wieso die neue D3 nicht einfach in den Koffer zu den Slips der Freundin packen (schön weich) und ab zum Check-in.

Wen sollte das da schon interessieren ? Und Kommissar Rex wird ja wohl nicht darauf trainiert sein, neue Elektronik zu erschnüffeln....

Das (fett markierte) ist etwas komplett anderes.
Nämlich der Name einer Firma, die ihr Geld damit verdient, Mehrwertsteuerrückerstattungen vorzulegen. Sie zahlt dabei (in Deutschland) nicht die kompletten 19% aus, sondern zB nur 15%. Die Differenz ist dann der Verdienst der Firma.

Den Rest des Beitrags kommentiere ich nicht.

Gruß
Brummel
 
Ìm Zweifel müsste ich aber dann doch wissen, dass derjenige Ausländer ist, unter Umständen ist das ja ein Problem...
Beispielsweise verkauft der Ami das gute Stück dann hier im Forum, weil er weiß, dass er bei den Preisen nen guten Schnitt macht.
Wenn also Ami X sich hier im Forum anmelden würde und regelmäßig in Deutschland zu tun hat, könnte er ja theoretisch drüben dank Dollarkurs günstig einkaufen und hier preislich so anbieten, dass er noch Gewinn macht aber er immer noch unter Ladenpreis liegt.
Dann kaufe ich ahnungslos die Cam und glaube an ein Schnäppchen und beim nächsten Urlaub bin ich dann der Eimer? :eek:
 
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