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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

@Brummel
Dank Deiner hervorragenden Arbeit hier - Vielen, vielen Dank dafür- habe ich mich getraut in den USA+Canada Objektive zu ordern. Habe diese auch per UPS erhalten, allerdings hat UPS keine Zollabgaben kassiert. Kommt da jetzt noch was oder hab ich da jetzt irgenwie "Schwein" gehabt, oder aber muss gar selber tätig werden?
In den Tracking Infos von UPS hat die Clearingstelle Koeln die Waren jeweils freigegeben.

Wär nett wenn Du mir dazu was sagen könntest :angel:
 
Warte mal eine gute Woche. Vielleicht kommt da später noch eine Rechnung von UPS.
Wenn nicht, mal zuerst bei UPS nachfragen bevor du dich ans Zollamt wendest.

Gruß
Brummel
 
Danke für die schnelle Reaktion.
Hatte gleich bei UPS angerufen, in deren System ist kein Zoll eingetragen.
Die Dame dort hat extra noch ihre Vorgesetzten dazu befragt und bot danach an für mich beim Zoll nachzuhaken.
Nicht das ich scharf drauf bin den Zoll zu entrichten, aber zum Straftäter will ich auch nicht werden ;)
 
Zunächst einmal vielen Dank an Brummel für seine aufschlußreichen Ausführungen und blitzschnellen Hilfen hier.

Nächste Woche geht es auch für mich in die USA und um meine neue Kamera dann problemlos wieder nach Deutschland zu bringen habe auch ich mir eine Nämlichkeitsbescheinigung besorgt.
Die nette Dame hat mir allerdings ein INF-3 ausgestellt und nicht die hier oftmals angesprochene vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung. Hat für mich als privat Mann aber weder Vor- noch Nachteile, denke ich?
Datiert ist das Schreiben auf den 10.03 und im Kopf bei Rückwarenregelung/Auskunftsblatt hat sie 03/08 vermerkt. Bezieht sich dies auf die Gültigkeit? Meine Reise beginnt zwar am 17.03, zurück nach Deutschland geht es für mich allerdings erst wieder am 02.04. Könnte dies zu einem Problem für mich werden?

Im Voraus vielen Dank + Gruß
 
Hallo Bjoern.
Die INF3 und die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung haben beide den gleichen Zweck und sind in der Funktion für einen Privatmann identisch.
Bei Ausfuhren mit kommerziellen Hintergrund ist die INF3 vorgeschrieben (wenn z.B. das ZDF mit Filmausrüstung auf Reportage nach Pakistan fliegt), bei Privatausfuhren kann man zwischen beiden Varianten wählen.
Die Kollegin hat dir vermutlich deshalb eine INF3 ausgestellt, weil du bei deinem Binnenzollamt warst. Die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung gibts nur an der Grenze, direkt vor der Ausreise.

Die Markierung 03/08 ist lediglich eine Registriernummer. Anhand dieser Nummer kann die Zollstelle den Vorgang beim Rücklauf der Bescheinigung (du musst bei deiner Wiedereinreise an der Grenze beide verbliebenen Exemplare abgeben) von der Grenzzollstelle leichter zuordnen.
Die Gültigkeit ist normalerweise in der Mitte des Vordrucks angegeben und weist entweder eine Frist oder aber auch dein Reiseziel auf. Die Gültigkeit ergibt sich daher aus der angegebenen Frist oder auf die komplette Dauer deiner Reise.

Viel Spaß im Urlaub und tolle Fotos. Zeig mal was, wenn du wieder da bist :)

Gruß
Brummel


Zunächst einmal vielen Dank an Brummel für seine aufschlußreichen Ausführungen und blitzschnellen Hilfen hier.

Nächste Woche geht es auch für mich in die USA und um meine neue Kamera dann problemlos wieder nach Deutschland zu bringen habe auch ich mir eine Nämlichkeitsbescheinigung besorgt.
Die nette Dame hat mir allerdings ein INF-3 ausgestellt und nicht die hier oftmals angesprochene vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung. Hat für mich als privat Mann aber weder Vor- noch Nachteile, denke ich?
Datiert ist das Schreiben auf den 10.03 und im Kopf bei Rückwarenregelung/Auskunftsblatt hat sie 03/08 vermerkt. Bezieht sich dies auf die Gültigkeit? Meine Reise beginnt zwar am 17.03, zurück nach Deutschland geht es für mich allerdings erst wieder am 02.04. Könnte dies zu einem Problem für mich werden?

Im Voraus vielen Dank + Gruß
 
Noch ne schnelle Frage: Muss ich als EU-Bürger (nicht Deutscher) die Ware im Einreiseland (Deutschland) oder in meinen Heimatland verzollen/versteuern?
 
Noch ne schnelle Frage: Muss ich als EU-Bürger (nicht Deutscher) die Ware im Einreiseland (Deutschland) oder in meinen Heimatland verzollen/versteuern?

In dem Land der EU, in das du zuerst einreist.

Fliegst du zB New York - Amsterdam - Frankfurt, wäre dies Amsterdam und du musst die importierte Ware dort anmelden. Im Falle einer Verzollung, ist diese in der gesamten EU gültig.


Gruß
Brummel
 
Hallo,und wie sieht es aus wenn ich etwas zwischen 150-200Euro inklusive versand (vojn privat) auserhalb der Eu kaufe (Schweiz) ,falls ich es richtig verstanden habe muss ich dann 13,5%(steuern+vat)bezahlen...oder hab ich wass falsch verstanden ,oder hat sich etwas verendert?
 
Hallo,und wie sieht es aus wenn ich etwas zwischen 150-200Euro inklusive versand (vojn privat) auserhalb der Eu kaufe (Schweiz) ,falls ich es richtig verstanden habe muss ich dann 13,5%(steuern+vat)bezahlen...oder hab ich wass falsch verstanden ,oder hat sich etwas verendert?

Das hast du leider falsch verstanden.

13,5% Pauschalsteuer gibt es zunächst mal nur im Reiseverkehr (Reise vom Ausland zurück in die EU). Und da auch nur bis 350,-€ Warenwert für alle mitgebrachten Waren (zuzüglich 175,-€ Freimenge).

Im Postverkehr gibt es die Pauschalsteuer von 13,5% nur für Sendungen von einer Privatperson (EU-Ausland) an eine andere Privatperson (EU) ohne kommerziellen Hintergrund (Beispiel: Opa schickt seinem Neffen eine Kamera zum Geburtstag).

Sobald ein Kaufgeschäft stattgefunden hat, wird immer nach Tarif besteuert (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer). Das wäre also in dein Fall so.

Gruß
Brummel
 
Hallo

Ich habe mal eine Frage.
Wie sieht es auch wenn ich den Batteriegriff MB-D10 via e-bay kaufe und ihn nach Deutschland schicken lassen möchte?
Hier der orginale Artikel. http://cgi.ebay.de/neu-ECHT-original-Nikon-MB-D10-Batteriegriff-GRIP-D10_W0QQitemZ120236735899QQihZ002QQcategoryZ32945QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Wie hoch ist dann der Zoll, bzw. wie hoch ist bei dem Artikel der Zollsatz?
Die 19% Einfuhrumsatzsteuer kommen ja dann sowieso dann noch drauf.
Danke für die Antwort.

MfG Roman
 
Hallo

Ich habe mal eine Frage.
Wie sieht es auch wenn ich den Batteriegriff MB-D10 via e-bay kaufe und ihn nach Deutschland schicken lassen möchte?
Hier der orginale Artikel. http://cgi.ebay.de/neu-ECHT-original-Nikon-MB-D10-Batteriegriff-GRIP-D10_W0QQitemZ120236735899QQihZ002QQcategoryZ32945QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Wie hoch ist dann der Zoll, bzw. wie hoch ist bei dem Artikel der Zollsatz?
Die 19% Einfuhrumsatzsteuer kommen ja dann sowieso dann noch drauf.
Danke für die Antwort.

MfG Roman

3,7% Zoll + 19% Mehrwertsteuer.

In deinem Fall also:

Zollwert (207,76€) x 3,7% = 7,68€

7,68€ + 207,76€ = 215,44€ (EUSt-Wert)

215,44€ x 19% (EUSt) = 40,93€

Einfuhrabgaben gesamt: 48,61€


Gruß
Brummel
 
Moin

Der Kaufpreis ist doch EUR 158,88. Warum Rechnest du den mit 207,76€?
Den Rest hab ich verstanden.
Danke für die Antwort.

EDIT: Habe vergessen die Portokosten mit einzubeziehen. Jetzt weiß ich wo die 200 € euro herkommen.

MfG Roman
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Brummel:

Hi, hab ne Frage.

Meine Tante aus den USA will mir eine Kamera schenken. Sie kauft sie und zahlt 7% sales tax.
Dann schickt sie mir das Ding. Da es nur ein Gehäuse ist, kommt kein Zoll drauf, aber MwSt.
FRAGE: zahle ich die 13,5% pauschal, 19% oder nur noch die Differenz von 6,5% zu 7% amerikanischer sales tax?

DANKE
 
@ Brummel:

Hi, hab ne Frage.

Meine Tante aus den USA will mir eine Kamera schenken. Sie kauft sie und zahlt 7% sales tax.
Dann schickt sie mir das Ding. Da es nur ein Gehäuse ist, kommt kein Zoll drauf, aber MwSt.
FRAGE: zahle ich die 13,5% pauschal, 19% oder nur noch die Differenz von 6,5% zu 7% amerikanischer sales tax?

DANKE

Bezogen auf dein Beispiel:
Wenn die Kamera unter 350,- Warenwert hat, werden auf den vollen Preis (inklusive der ausländischen Sales tax oder VAT, jedoch bei Privatlieferung ohne Postgebühren) 13,5% Pauschalierte Abgaben erhoben. Hat die Kamera einen Wert über 350,-€ sind 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Die gezahlte amerikanische sales tax hat keinerlei Einfluss auf die Besteuerung in der EU.

Beispiel:
Kamerapreis (300,-€) + lokale Steuern 7% (21,-€) = 321,- (Zollwert) (Portokosten werden wegen Lieferung von Privat an Privat nicht einbezogen)

321,-€ x 13,5% Pauschalierte Einfuhrabgaben = 43,33€ Einfuhrabgaben gesamt.

Gruß
Brummel
 
Ich oute mich mal eben als nach-der-5-Seite-zu-lesen-Aufhörer und frage:

Wenn ich meine Kameraausrüstung von Deutschland nach England in Urlaub mitnehme, und unverändert wieder mitbringe, muss ich da irgendetwas angeben, mitnehmen, vorzeigen, eintragen, oder sonstwas?
 
Ich oute mich mal eben als nach-der-5-Seite-zu-lesen-Aufhörer und frage:

Wenn ich meine Kameraausrüstung von Deutschland nach England in Urlaub mitnehme, und unverändert wieder mitbringe, muss ich da irgendetwas angeben, mitnehmen, vorzeigen, eintragen, oder sonstwas?


du musst nix, du müsstest dir im Fall des Falles nur gefallen lassen das deine Ausrüstung beschlagnamt wird, z.B. am Umsteigeflughafen, dann dürftest du noch mal hin und belegen das du die Teile schon hier in D erworben hast :rolleyes: so du das kannst, mit Quittungen oder Zeugen
 
Ich oute mich mal eben als nach-der-5-Seite-zu-lesen-Aufhörer und frage:

Wenn ich meine Kameraausrüstung von Deutschland nach England in Urlaub mitnehme, und unverändert wieder mitbringe, muss ich da irgendetwas angeben, mitnehmen, vorzeigen, eintragen, oder sonstwas?

Der Warenverkehr ist innerhalb der EU frei. Von daher ist die Chance in eine Zollkontrolle zu kommen, relativ gering (Es sei denn, du willst auf die Kanalinseln). Im Fall einer Kontrolle interessiert die Kollegen dann auch weniger deine Kamerausrüstung, sondern mitgeführte Barmittel oder Rauschgift.

Generell empfehle ich eine verkleinerte Fotokopie der Kaufrechnungen in der Fototasche zu deponieren. So ist man immer und überall bestens gerüstet.

Gruß
Brummel
 
ok, dann werde ich das so machen. Allerdings hört sich das so an, dass man also freien Warenverkehr hat, nur man beweisen muss, dass die Kamera aus D stammt.

Was also letztlich auf das Gleiche rauskommt: ich muss meine Sachen anmelden, damit nicht irgendein Zöllner auf die Idee kommt, ich hätte mal eben eien China-Abstecher gemacht, und die Kamera einsackt.

Es muss wirklich gewährleistet sein, dass mir keiner ans Bein pinkeln kann. Der London-Urlaub wird von der Fotografie leben. Und zwar mit zwei DSLR + mind. drei Objektiven.

Also: reicht die Rechnung (ohne Seriennummern!), oder lieber die Ausrüstung beim Abflug beim Zoll registrieren lassen? Wie gesagt: ohne Kamera kann ich gleich wieder umkehren ...
 
Die Rechnung reicht aus.

Innerhalb der EU ist es nicht vorgesehen, eine weiterführende Bescheinigung vom Zoll zu erhalten.

Gruß
Brummel
 
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