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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Hallo,

ich habe bei einem Wettbewerb eine Kamera (EOS 5d) +Objektiv (Canon 50mm 1.4) gewonnen. Beides geht direkt von Canon USA an den Wettbewerbsveranstalter (sitzt ebenfalls in den USA) und dann an mich.
Es wurde also weder von mir noch vom Veranstalter etwas für die Kamera gezahlt und dementsprechend existieren auch keine Rechnungen/Kaufbelege.

Eventl. kann mir jemand etwas dazu sagen, womit habe ich in diesem Fall zu rechnen habe.

mfg
philip
 
Ich würde davon ausgehen, dass der Zoll den Warenwert schätzt, sofern kein realistischer Warenwert im Packzettel aufgeführt ist. Da es sich um Neuware handelt, dürfte die Schätzung recht einfach sein.

Auf die Kamera werden wohl 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig (ca. 270 EUR) und auf das Objektiv Zoll + Einfuhrumsatzsteuer (ca. 50 EUR).

Herzlichen Glückwunsch! :)
Für 320EUR würde ich eine 5D und ein 50mm f/1.4 auch nehmen. :lol:

Ich habe keine Ahnung, ob es für gewonnene Waren Ausnahmen gibt, das kann dir nur info@zoll.de beantworten.
 
einfuhr nach D - urlaub in US - wiedereinfuhr nach D

ich habe ein problem:
plane anfang märz einen urlaub in vegas für eine woche, möchte meine kamera mitnehmen und natürlich das ganze wieder mit zurück nach D.
ausrüstung wurde in USA gekauft und von mir in D beim zoll mit gebührenzahlung ordnungsgemäß eingeführt, gebrauchtrechnung war als beweis vorgelegt worden. habe vom zoll auch eine bescheinigung für die einfuhr damals bekommen, einen einfuhrabgabenbescheid. zugrunde lag die gebrauchtrechnung. auf der gebrauchtrechnung waren die teile der kamera aufgeführt, allerdings ohne seriennummern.

nun die frage:
wenn ich mir vor der reise nach vegas eine "rückwarenregelung" holen will, tragen die zollbeamten denn aufgrund meiner mitgebrachten ausrüstung die seriennummern entsprechend ein und reicht denen mein einfuhrabgabenbescheid? oder könnte es probleme geben, da ja nirgendwo bisher eine seriennummer verzeichnet ist?

falls das nämlich nicht klappt, fahre ich mit den sachen nicht in die usa, weil die wiedereinfuhr ja nur stress mit dem zoll verursachen würde.
 
Eine Kopie des Einfuhrabgabenbescheids reicht aus.

Gruß
Brummel
 
Eine Kopie des Einfuhrabgabenbescheids reicht aus.

Gruß
Brummel

danke für die zügige antwort brummel. nur zum verständniss: du meinst wenn ich mir diese rückwarenbescheinigung hole dann nehme ich den einfuhrabgabenbescheid mit oder wenn ich wieder zurück komme aus den usa?

muss ich mir also meinen einfuhrabgabenbescheid in frankfurt dem abflughafen holen am tag meiner reise, oder kann ich das auch hier bei meiner örtlichen zollstelle?

danke und gruss
 
Du hast doch bei der ersten Einfuhr einen Abgabenbescheid erhalten. Diesen fotokopierst du (oder nimmst das Original mit) und nimmst ihn mit auf deine Reise.
Die Kopie reicht als Nachweis aus. Du benötigst keine weitere Nämlichkeitsbescheinigung und kannst dir somit auch den Weg zum Zollamt sparen.

Gruß
Brummel
 
Ich würde davon ausgehen, dass der Zoll den Warenwert schätzt, sofern kein realistischer Warenwert im Packzettel aufgeführt ist. Da es sich um Neuware handelt, dürfte die Schätzung recht einfach sein.

Auf die Kamera werden wohl 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig (ca. 270 EUR) und auf das Objektiv Zoll + Einfuhrumsatzsteuer (ca. 50 EUR).

Herzlichen Glückwunsch! :)
Für 320EUR würde ich eine 5D und ein 50mm f/1.4 auch nehmen. :lol:

Ich habe keine Ahnung, ob es für gewonnene Waren Ausnahmen gibt, das kann dir nur info@zoll.de beantworten.

Na das hält sich ja noch im Rahmen. Danke für die Antwort!
Hab dem Zoll jetzt trotzdem nochmal eine Mail geschrieben.
 
Du hast doch bei der ersten Einfuhr einen Abgabenbescheid erhalten. Diesen fotokopierst du (oder nimmst das Original mit) und nimmst ihn mit auf deine Reise.
Die Kopie reicht als Nachweis aus. Du benötigst keine weitere Nämlichkeitsbescheinigung und kannst dir somit auch den Weg zum Zollamt sparen.

Gruß
Brummel


ja ok kapiert. aber wenn auf dem abgabenbescheid nur der name der teile steht und nicht die einzelnen seriennummern? macht das nix?
 
ja ok kapiert. aber wenn auf dem abgabenbescheid nur der name der teile steht und nicht die einzelnen seriennummern? macht das nix?

Das ist nich ideal (normalerweise werden die Seriennummern auf dem Abgabenbescheid vermerkt) aber dir nicht vorzuhalten.
Du kannst natürlich immer noch eine Nämlichkeitsbescheinigung mit Seriennummern ausstellen lassen, vermutlich wird dir der Kollege aber sagen, dass keine notwendig ist wenn du den Abgabenbescheid mitnimmst. Ich würde das auch sagen.

Gruß
Brummel
 
INF3 bei Transitflug über die Schweiz?

Brauche ich ein INF3, wenn ich aus einem EU Land (Portugal) in ein EU Land (Deutschland) über die Schweiz fliege? Ich werde mich nur im Transitbereich des Züricher Flughafens aufhalten.

Ich habe hier zwar noch ein ausgefülltes und gestempeltes INF3 liegen, aber die Ausrüstung die ich mitnehme unterscheidet sich schon deutlich von dem was auf dem Zettel steht.
 
Ich habe den Artikel mit großem Interesse gelesen, vielen Dank!

Nun meine Frage: wer seinen Wohnsitz im Ausland hat kann ja Artikel zollfrei einführen, sofern diese 6 Monate vor Rückkehr gekauft wurden.

Muss die Einfuhr trotzdem angemeldet werden, brauche ich einen Stempel, um später einen Nachweis zu haben oder reicht das Datum des Kaufbelegs in Verbindung mit einem Nachweis, wann die Rückreise erfolgte? Liegen die beiden Daten nachweislich mehr als 6 Monate auseinander, ist ja alles OK, die Frage ist nur, ob es trotzdem später Probleme geben kann, beispielsweise bei der Geltendmachung der späteren dienstlichen Nutzung in der Einkommensteuererklärung; wichtig ist hier noch, dass bei der Einfuhr absolut kein gewerblicher Hintergrund bestand? Oder sind zollrechtliche Fragen für das Finanzamt irrelevant?
 
Zuletzt bearbeitet:
INF3 bei Transitflug über die Schweiz?

Brauche ich ein INF3, wenn ich aus einem EU Land (Portugal) in ein EU Land (Deutschland) über die Schweiz fliege? Ich werde mich nur im Transitbereich des Züricher Flughafens aufhalten.

Ich habe hier zwar noch ein ausgefülltes und gestempeltes INF3 liegen, aber die Ausrüstung die ich mitnehme unterscheidet sich schon deutlich von dem was auf dem Zettel steht.

Nein, brauchst du nicht. Theoretisch ja (weil du aus einem Drittland einreist), in der Praxis in der Reisendenabfertigung nicht relevant.


Gruß
Brummel
 
Ich habe den Artikel mit großem Interesse gelesen, vielen Dank!

Nun meine Frage: wer seinen Wohnsitz im Ausland hat kann ja Artikel zollfrei einführen, sofern diese 6 Monate vor Rückkehr gekauft wurden.

Muss die Einfuhr trotzdem angemeldet werden, brauche ich einen Stempel, um später einen Nachweis zu haben oder reicht der Datum des Kaufbelegs in Verbindung mit einem Nachweis, wann die Rückreise erfolgte? Liegen die beiden Daten nachweislich mehr als 6 Monate auseinander, ist ja alles OK, die Frage ist nur, ob es trotzdem später Probleme geben kann, beispielsweise bei der Geltendmachung der späteren dienstlichen Nutzung in der Einkommensteuererklärung; wichtig ist hier noch, dass bei der Einfuhr absolut kein gewerblicher Hintergrund bestand? Oder sind zollrechtliche Fragen für das Finanzamt irrelevant?

Ziemlich viele Fragen in einem Satz
Ich versuchs mal:

Es hängt zunächst davon ab, auf welchem Weg du vorhast, die Ware später zu importieren. Transportierst du deinen Haustand im Reisegepäck brauchst du keinen Vorabnachweis sofern es sich um deine persönliche Habe handelt. Im Reiseverkehr wird in der Regel Übersiedlungsgut formlos abgefertigt, solang das Ausmaß nicht zu groß ist.
Hast du vor, die Waren später gewerblich zu nutzen, musst du sie an der Grenze versteuern. Dies kannst du später auch beim Finanzamt geltend machen, bzw. von der Steuer absetzen.

Bringst du die Ware als Frachtgut (Flugzeug/Seecontainer, usw. ) in die EU, muss beim Eingangszollamt ein Antrag als Übersiedlungsgut gestellt werden.
Dieser abgefertigte Antrag kann später auch beim Finanzamt vorgelegt werden.

Du solltest dich aber im Vorfeld schon entscheiden, ob du die Waren als Privateigentum oder als Gerbliche Ware importieren willst. Das spart dir u. U. den Weg zum Zollamt, denn das Finanzamt interessiert es sehr wohl, ob die Ware legal in die EU importiert wurde und verlangt evtl. Unterlagen über die Verzollung.

Gruß
Brummel
 
Hi!

Hoffe, die Frage wurde so noch nicht gestellt, der Thread is mittlerweile aber ein bisschen unübersichtlich.

Ich wohn in der Schweiz, hab aber nen deutschen PA mit deutscher Adresse, habe keinen Pass (wo mein Schweizer Wohnort eingetragen sein könnte), aber nen Ausländerausweis (aus der Schweiz).
Flieg ich nun mit meiner neuen Kamera nach D zu besuch, lauf ich ja praktisch Gefahr EU Zölle und Steuern bezahlen zu müssen, oder seh ich das falsch?

Gruß,Marc.
 
Nein, das siehst du richtig.
Solang du nur einen deutschen Personalausweis und keinen Reisepaß mit eingetragenem ausländischem Wohnsitz hast, unterliegst du zollrechtilich der deutschen Steuerpflicht.

Das heisst in der Kurzfassung: du musst die Kamera bei der Einreise verzollen.

Gruß
Brummel
 
Solang du nur einen deutschen Personalausweis und keinen Reisepaß mit eingetragenem ausländischem Wohnsitz hast, unterliegst du zollrechtilich der deutschen Steuerpflicht.
Rein interessehalber: es ist ein Unterschied zwischen der (einkommens-)steuerrechtlichen und der zollrechtlichen Behandlung? Also auch wenn ich von der deutschen Einkommenssteuerpflicht (aufgrund DBA) befreit bin, unterliege ich im Reiseverkehr den gleichen Bestimmungen wie der "normale" Tourist?
 
Rein interessehalber: es ist ein Unterschied zwischen der (einkommens-)steuerrechtlichen und der zollrechtlichen Behandlung? Also auch wenn ich von der deutschen Einkommenssteuerpflicht (aufgrund DBA) befreit bin, unterliege ich im Reiseverkehr den gleichen Bestimmungen wie der "normale" Tourist?

Das ist ohne komplettes Hintergrundwissen über die persönlichen Verhältnisse nicht so einfach zu beantworten.

Grundsätzlich unterliegt ein Reisender den gleichen Einfuhrbestimmungen, egal ob er seinen Wohnsitz im Ausland oder in der EU hat. Importiert ein Reisender einen neuen Gegenstand in die EU, ist dieser grundsätzlich zu versteuern.
Einen Unterschied macht es erst dann, wenn ein im Ausland lebender Reisender den Gegenstand zum persönlichen Gebrauch vorübergehend in die EU importiert und diesen später auch wieder ausführt.
Der Reisende mit Wohnsitz in der EU muss die Ware beim Import versteuern (natürlich gibts auch Ausnahmen).
Zur Unterscheidung (zur Frage des Wohnsitzes), ob es sich beim Reisenden um einen Ausländer oder EU-Bürger handelt, ist es unter anderem maßgeblich, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt.
Als Nachweis für den Wohnsitz wird in der Reisendenabfertigung daher der Paß- oder Personalausweiseintrag herangezogen. In den seltensten Fällen hat der Reisende eine Abmeldebescheinigung und Meldebescheinigung des Auslands dabei.
In deinem Fall würde ich den Reisepaß überprüfen, ob darin der ausländische Wohnort eingetragen ist. Ist dies nicht der Fall, wäre deine erstmals importierte Ware zu versteuern.

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...llbefrvo/l0_gewoehnlicher_wohnsitz/index.html


Zur Frage bezüglich Doppelbesteuerung oder anderen Fragen zur Einkommenssteuer kann ich wenig bis nichts antworten. Damit habe ich nichts zu tun und auch keine Ahnung davon.

Bei Fragen dazu am besten ans Finanzamt wenden.



Gruß
Brummel
 
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