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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

HI Leute Hab da Auch mal Ne Frage:
Wir Machen Nächste Woche Eine Kreuzfahrt In Der Ostsee Mit der Aida !:D Meine Frage: Hat Jemand Erfahrungen Mit Dem Zoll Dort ?! unteranderem Legen wir auch in Russland (St.Petersburg) An ! Das Ja Nicht zur Eu gehört !
Danke Schon Mal Im Voraus!
Mfg Manuel

Grundsätzlich gelten für deine Kreuzfahrt die gleichen Regeln, wie in meinem kleinen Ratgeber beschrieben wird.
Da ich jedoch noch nie an der Küste abgefertigt habe, kann ich dazu wenig sagen.

Gruß
Brummel
 
Ich kann zum Thema Kreuzfahrt nur sagen, als wir vor 2 Jahren mit der AIDA von Kiel aus die Nordroute gefahren sind (Nordkapp/Island) hat sich vom Zoll niemand für die Ausrüstung interessiert. Ich hatte vorher kurz angerufen, die meinten dass das schon OK sei, solange die Ausrüstung im Rahmen ist. Ist aber, wie gesagt, schon eine Weile her, also evtl. selbst dort erkundigen.

Gruß,
Günter
 
Danke Für Die Antworten !
Ja Ich nehme mal alle Rechnungen mit ! Und Wandere mall zum Zoll !
Ist Immerhin Besser Als Nacher Probleme zu haben !
Mfg Manuel
 
Die Kanaren gehören zum Gebiet der Europäischen Union, sind aber steuerlich ausgenommen. Insofern hat man bei Einfuhren auch nur die Freimenge wie aus Drittländern. Ich denke aber nicht, dass in diesem Fall eine Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung zwingend erforderlich ist. Schaden kanns nie.

Der Urlaub ist vorbei und die Speicherkarten voll :D

Allerdings wollte der Zoll am Münchner Flughafen, den ich vorm Abflug aufgesucht habe, nichts von der Bescheinigung wissen...
Die fühlten sich a) nicht zuständig und würden es daher b) höchstens und ausnahmsweise nur machen, wenn sie Zeit hätten (komisch, die waren in so einem kleinen Glashäuschen, wo die wohl die Tax-Free-Abwicklung machen - und meilenweit war niemand zu sehen, der etwas von denen wollen könnte)

Da allerdings nach dem Heimflug sich kein Zöllner für irgend jemanden interessiert hat, gab es allerdings auch keine weiteren Probleme :)
 
Auch mein Dank an Brummel für die Vermittlung seines Wissens - ich hab auch grad über ein US-Forum gekauft und der Verkäufer fragte, wie und was er deklarieren soll.
Ich hab ihm geschrieben, er soll ehrlich deklarieren. Und auch mit Zoll und Steuern wird das Objektiv noch knapp unter aktuellem ebay-Preis liegen.
 
Hallo,

erstmal auch von mir an Brummel vielen Dank für die viele Mühe, die er sich macht!!!

habe ich das richtig verstanden, dass für Variante 2 auch Rechnungskopien ausreichen? oder muss ich Originalrechnungen mit in den Urlaub nehmen?
 
Kopien reichen. Rein rechtlich müssten die zwar beglaubigt sein, aber das ganze Prozedere geht unbürokratischer von statten, als manch einer befürchtet ;)

Die Kopien sind eigentlich nur als Hilfe gedacht, vor Ort Unklarheiten schnell ausräumen zu können. Und dazu reichen Kopien in der Regel aus. Sollte es wider Erwarten doch Probleme geben, können die ja später anhand deiner Originalbelege geklärt werden.

Gruß
Brummel
 
Was macht man mit Sachen, die keine Seriennummer aufweisen?

Mein Kenko 3x TK hat nirgends am Gerät eine Seriennumer aufgedruckt/eingeprägt oder sonstiges. Und so ein Teil ist ja auch nicht billig, das will man ja mit angeben.

Wenn ergo keine SN zum Vergleichen und Beweisen der Echtheit und dass das die von der EU Rechnung ist, vorhanden ist, welche Nämlichkeit soll dann auf einer Nämlichkeitsliste angegeben werden?

Oder auch zB. bei teuren Stativen wie die Manfrotto. Da gibts ja auch keine Seriennummern?
 
Dann macht man in das vorhandene Feld eine Beschreibung der Ware.

Nicht jedes Situation ist 100% abzudecken. Wie bereits mehrfach erklärt, ist das System der Vereinfachten Nämlichkeitsbeschreibung ein Service des Zolls, um es dem Reisenden etwas einfacher zu machen.

Hieb und stichfest machst du die ganze Sache mit einer förmlichen Ausfuhranmeldung in Verbindung mit einem INF3-Auskunftsblatt und angehefteten Fotografien deiner Ware. Dazu noch ein Siegel oder Plombe an die Gegenstände und die Sache ist perfekt. Da aber bereits 99% der Lesenden (zu Recht) mit diesen Bezeichnungen nichts anfangen können, diesen Aufwand nicht treiben möchten/können, hat man eben die Vereinfachung ins Leben gerufen.

Machts euch doch nicht so kompliziert... ;)

Lest meinen kleinen Ratgeber durch und haltet euch an die dort beschrieben Varianten. Zusätzlich fotografiert wegen mir euer komplettes Equipment, bringt einen Ausdruck mit zum Zollamt und lasst euch das an die Bescheinigung dranheften. Das wird zwar sehr selten gemacht (bei Schmuck zB), aber auch das könnte eine Möglichkeit sein. Ein TC für 200 Euro mit fehlender Seriennummer ist auch weniger ein Problem. Eine 1Ds wäre es schon eher ;)

Schönen Urlaub

Gruß
Brummel :)
 
Kann man solche Gegenstände dann einfach mit Namen und genauer Bezeichnung auflisten? Oder einfach eine Kopie der Rechnung mitführen, auf der zumindest die genaue Beschreibung bzw Name des Artikels notiert ist?

Ich mein, man schleppt ja ne komplette Ausrüstung mit. Die hat vielleicht 20 hochpreisige Bestandteile. Aber wenn nur 17 auf der Liste stehen, mangels SN oder wenig hilfreicher Beschreibung (Artikel X von Modell Y sieht immer gleich aus), könnte ein übereifriger Kollege einem ja bei der Wiedereinreise Kopfschmerzen bereiten.

Man will sich ja nur absichern oder vermeintlich sicher fühlen. Ich habe dieses Land noch nie in einem Flugzeug verlassen, erst recht noch keinen Fuss ausser halb der aktuellen EUGrenzen gesetzt. Man macht sich ja nur so seine Gedanken.
 
Die Antwort hast du in deinem Beitrag ja schon selbst gegeben. Ein Eintrag ohne Seriennummer ist besser als gar kein Eintrag auf der Bescheinigung.

Mach eine Aufstellung von deiner gesamten Ausrüstung und lass die an die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung drantackern. Wenn da ein paar kleinere Artikel dabei sind, die keine Seriennummer haben, ist das sicher nicht tragisch.

Gruß
Brummel
 
Hi Brummel,
vielen Dank für die viele Arbeit die du hier und in deinen Thread gesteck hast!! :top:
Hab trozdem noch ne kleine spezielle Frage. Wie sieht denn das ganze aus, wenn ich als amerikanischer Staatsbürger gerade hier arbeite, mir vor 3 Monaten als ich bei meinen Eltern in Amerika war ein Objektiv bestellt habe, das aber nicht rechtzeitig ankam (in USA) und meine Eltern mir das jetzt mitbringen würden? In 3 Jahren zieh ich auch wieder zurück und nehme das Objektiv wieder mit.
Ich ahne zwar, dass die Antwort wieder was mit Warenkreislauf zu tun hat, aber das fänd ich schon sehr paradox, dann dürften ja theoretisch Geschäftsmänner nie mit neuen teuren Designeranzügen einreisen ohne aktiv Steuerhinterziehung zu begehen, oder? :D

Grüße
 
Wenn du 3 Jahre in der EU wohnst, bist du hier auch steuerpflichtig (ich gehe mal davon aus, dass du entweder 2 Nationalitäten hast oder ein Visum, dass über 3 Monate Touristenenvisum hinausgeht).
Sofern dir deine Eltern das Objektiv als Geschenk mitbringen, können sie dieses bis zu einem Warenwert bis 175,- Euro steuerfrei importieren. Bringen sie das Objektiv in deinen Auftrag mit oder sie bezahlen das Objektiv und du gibst ihnen anschliessend den Kaufpreis zurück, gibt es keine Freimenge.

Sofern du kein Angehöriger der amerikansichen Streitkräfte bist (hier gelten Sonderregeln für die Stationierung) gelten für dich die gleichen Regeln, wie für jeden anderen EU-Bürger.

Bezüglich deiner Frage zu den Geschäftsreisenden:
Wenn es Geschäftsleute sind, die Bürger der EU sind und sie die Anzüge im EU-Ausland kaufen, müssen natürlich auch die Steuern bei der Einfuhr entrichten. Sind es EU-Ausländer bleiben die Anzüge als Reisebedarf / persönliche Habe steuerfrei.

Ich hoffe, das hilft dir weiter (wenn auch die Info nicht unbedingt befriedigend ist). Auskünfte zu solchen Spezialfällen sind nicht immer ganz einfach, da es meistens an Einzelheiten (die ich ja nicht alle weiss) hängt, wie das steuerlich zu behandeln ist. Insofern ist meine Info unter Vorbehalt zu verstehen. Genauere Auskünfte würdest du vom Zoll-Infocenter oder auch evtl. Finanzamt bekommen.

Gruß
Brummel
 
Bezüglich deiner Frage zu den Geschäftsreisenden:
Wenn es Geschäftsleute sind, die Bürger der EU sind und sie die Anzüge im EU-Ausland kaufen, müssen natürlich auch die Steuern bei der Einfuhr entrichten.

Bezieht sich das jetzt nur auf Geschäftsleute? Dachte das ich bei einem EU Einkauf mit der zb AT Mehrwertsteuer alles gezahlt habe. Postsendungen auch Warensendungen gehen ja auch nicht durch den Zoll und auch EU Reisegepäck ist ja Grün gelabelt.
 
Bezieht sich das jetzt nur auf Geschäftsleute? Dachte das ich bei einem EU Einkauf mit der zb AT Mehrwertsteuer alles gezahlt habe. Postsendungen auch Warensendungen gehen ja auch nicht durch den Zoll und auch EU Reisegepäck ist ja Grün gelabelt.

Nun gehts bissl durcheinander... :D

Innerhalb der EU wird die Mehrwertsteuer im jeweiligen EU-Land entrichtet. Da hat dann der Zoll keinerlei Interesse dran.

Meine Ausführungen bezogen sich auf Einfuhren von ausserhalb der EU. Und da wird auch nicht zwischen Geschäftsmann oder normalem Reisenden unterschieden, der sich zB in den USA einen Anzug kauft.

Gruß
Brummel
 
Hi,

Danke erstmal, dass Du Dir so eine Mühe hier machst!

Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde.

Die Rechnung brauchst du, damit du nicht eine Ware vorlegen kannst, die du zuvor in die EU geschmuggelt hast (was die Ware auf diesen Weg 'waschen' könnte).

Solang du irgendwie nachweisen kannst, dass du die Gegenstände innerhalb der EU erworben oder bereits schon einmal verzollt hast, sollte das auch ausreichen.

Wenn du keinen Kaufnachweis für das Notebook hast, gibts in der Regel auch keine Bescheinigung.


Mal abgeshen davon, dass ich die Unterstellung, ein Gerät, für das ich keine Rechnung habe, müsse ich quasi eingeschmuggelt haben, schon für ziemlich krank halte, was ist wenn ich die Rechnung aus irgendeinem Grund einfach nicht mehr habe? Verschlampt.. Verloren... was auch immer...
Und noch besser: Nehmen wir mal an, ich hätte Eine Kamera und zwei Objektive. Für die Kamera und ein Objektiv hätte ich eine Rechnung, für das zweite Objektiv nicht. Jetzt bekomme ich vom Zoll nur die Bescheinigung für die Teile mit Rechnung. Super! Reise wieder ein, werde kontrolliert und habe habe zwar eine Bescheinigung, aber für EIN Teil eben nicht... Das sieht ja dann wohl so aus, als ob ich versuchen würde das Teil einzuschmuggeln... :-(

Naja, eigentlich sollte man ja davon ausgehen, dass Kamera und Zubehör zum alltäglichen Reise-Equipment dazugehören und deswegen nicht so viel Aufhebens darum gemacht wird... Aber man lernt wohl eben nie aus.
Gott sei dank habe ich noch alle meine Rechnungen und werde nach dem Lesen dieses Threads wohl peinlich genau darauf achten, dass sie nicht irgendwie verschifft gehen...


Gruß,
Markus
 
Hallo Markus.

Es gibt heute eine zweijährige Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Damit man diese ggf. in Anspruch nehmen kann, benötigt man die Kaufrechnung. Von daher bewahrt in der Regel jeder Käufer seine Rechnungen zumindest für diesen Zeitruam auf.
Nach Ablauf dieser 2 Jahre und Benutzung der Ausrüstung sieht man dieser auch an, dass sie im Gebrauch war (Schweissablagerungen, Materialabrieb, aber keine mutwillig angebrachten Kratzer, damit die 1 woche alte Kamera gebraucht aussehen soll). Insofern ist für den Kollegen meist schnell ersichtlich, ob bei der Kontrolle etwas von Interesse ist oder eben auch nicht.

Also nochmal zusammengefasst: während der Phase, wo die Ausrüstung neuwertig aussieht und Verdacht erregen könnte, bewahrt 99,9% der Leute eh die Rechnungen auf. Insofern ergibt sich seltenst ein Problem diesbezüglich.


Mal abgeshen davon, dass ich die Unterstellung, ein Gerät, für das ich keine Rechnung habe, müsse ich quasi eingeschmuggelt haben, schon für ziemlich krank halte, was ist wenn ich die Rechnung aus irgendeinem Grund einfach nicht mehr habe? Verschlampt.. Verloren... was auch immer...

Das siehst du meiner Meinung nach ein wenig zu verbissen. Der Staat verlangt schlicht einen Nachweis darüber, dass du für eine Ware die Mehrwertsteuer bezahlt hast. Unterstellt wird da zunächst gar nichts. Erst wenn die Vermutung aufkommt, der Reisende versuche eine Steuerhinterziehung zu begehen, wird der Staat (hier der Zollbeamte) tätig. Erst dann wird dem Reisenden etwas unterstellt (nämlich der Versuch einer Steuerhinterziehung). Ist diese Unterstellung falsch, wird ein solches Verfahren innerhalb kürzester Zeit wieder eingestellt und nirgends wird irgend etwas zu diesem Fall gespeichert.

Wenn du zB bei der Krankenkasse eine Rückerstattung für verauslagte Arztkosten haben möchtest, verlangt auch diese die Einreichung der Rechnung. Du vermutest doch sicher auch nicht eine Unterstellung der Krankenkasse, du wolltest sie betrügen...

Aber das driftet ein wenig weit ab nun. Vielleicht das noch... so böse, wie von dir (oder anderen) vielleicht vermutet sind wir Zollbeamten gar nicht. Mit guten, gerechtfertigten und netten Argumenten kommt man bei uns genauso gut weiter, wie man das im Alltag auch kommt. Der Ton macht die Musik ;)

Gruß
Brummel
 
Das siehst du meiner Meinung nach ein wenig zu verbissen. ...


Aber das driftet ein wenig weit ab nun. Vielleicht das noch... so böse, wie von dir (oder anderen) vielleicht vermutet sind wir Zollbeamten gar nicht. Mit guten, gerechtfertigten und netten Argumenten kommt man bei uns genauso gut weiter, wie man das im Alltag auch kommt. Der Ton macht die Musik ;)

Danke, Brummel. Das ist genau meine Erfahrung mit Zollbeamten, wenn man nett fragt gibt es auch keine Probleme. ;) Die, mit denen ich bisher zu tun hatte vermuten niht in jedem Reisenden einen Schmuggler sondern waren eigentlich immer freundlich und haben mir die Auskunft gegeben, die ich wollte, ansonsten haben sie mich in Ruhe gelassen. ;)

Gruß,
Günter
 
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