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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Hallo Brummel,
mein erstes Posting hier - und dann auch noch in dieser komplizierten Materie...:rolleyes:
Als allererstes: Ein dickes Danke für die Deine Arbeit in diesem Thread und Deine Geduld...
Großes Lob... mit kleinem Hintergedanken - ich habe da nämlich auch noch ein paar aktuelle Fragen...:), die soweit ich das sehe, bislang noch nicht "dran waren...
1. Ich habe einen guten Bekannten in den USA, über den ich einige Pentax-Objektive usw. geordert habe - u.a.. weil der als "resident" die gerade ausgelaufene mail-in-rebate-Aktion in Anspruch nehmen konnte. Da genau beginnt das Problem: Der Rabatt (und damit der günstigere Kaufpreis) ist gesichert, es gibt ihn an meinen Bekannten aber erst etwa 6 Wochen später von Pentax USA per Scheck, nachdem vorher die Barcodes aus den Kartons und die Original-Rechnung eingesandt wurden. Die Rechnung von B&H gibt dazu natürlich nix her und selbstverständlich ist der Rabatt-Hinweis nach Auslauf zum 31.7. von der Webpage verschwunden. Kann man so einen Sachverhalt (und die entsprechend um immerhin 100 $ je Objektiv reduzierten Preise) einem Deiner (ggfls. altgedienten) Kollegen vermitteln - oder ist es sinnvoller, mein Bekannter macht daraus einen "Privatverkauf" zu "Echt-Preisen", allerdings mit Neuware, was dann bei einer Kontrolle u.a. auch Überzeugungsarbeit werden könnte... ???
2. Bei dieser Gelegenheit stellt mir mein Bekannter eines seiner Objektive (in diesem Fall ein Bigma) leihweise bis zu seinem nächsten Besuch bei uns (vorauss. Mitte bis Ende nächsten Jahres) zur Verfügung - Versand soll mit den neuen Objektiven erfolgen... Ich ahne Kompliziertes - sowohl für mich beim Erhalt des fremden Eigentums, als auch für den Eigentümer bei der "Heimreise" seines (!) Objektivs... oder sollte ich mich etwa täuschen ??

Wie gesagt, nix Fiktives - sondern etwas, was in den nächsten zwei Wochen passieren wird. Wäre schön, wenn Du ein paar Hinweise für mich hättest...

Gruß

u.
 
Bissl sehr speziell deine Fragen, aber ich versuche mal ein paar Antworten drauf zu geben:

1.)
Rabatte, Nachlässe und derartiges Zeug werden vom Kaufpreis abgezogen, wenn es um die Besteuerung geht. Beim diesem maßgeblichen Wert wird das zugrunde gelegt, was du tatsächlich dafür gezahlt hast.
Schickt dir also dein Bekannter das Objektiv zu, sollte er die Kaufrechnung inclusive einem Nachweis darüber, dass ein Nachlass (cashback) in Anspruch genommen wurde (Schriftverkehr mit Pentax zB), mit in das Paket legen.
Liegt dieser Nachweis im Zeitpunkt des Imports der Ware nicht vor, gibts auch keinen Nachlass auf den Kaufpreis.
Ansonsten ist es auch möglich, den Import als Privatverkauf zu deklarieren. Immerhin (sofern das Objektiv auf dem Postweg kommt) hast du als Absender ja nicht die Firma B&H, sondern die Adresse einer Privarperson. Auch diese Person kann dir eine Rechnung ausstellen, wo der tatsächliche Kaufpreis angegeben wird. Diese Rechnung ist eine Urkunde, welche in der Regel auch anerkannt wird. Sollte der ausgewiesene Preis der Ware jedoch ziemlich unrealistisch sein, zieht das strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Das ist in deinem Fall aber nicht der Fall. Sollte der Preis nicht anerkannt werden, könntest du ja anhand von Unterlagen nachweisen, dass deine Geschichte nicht erfunden ist (Rechnung B&H, Pentax-Schriftverkehr, Kontoauszug, usw.)

Meine (rechtlich unverbindliche) Empfehlung: Mach einen Kaufvertrag mit deinem Bekannten und lass dir von ihm eine Rechnung erstellen. Der Kaufpreis auf dieser Rechnung sollte dem Kaufpreis abzüglich cashback entsprechen.

2.)
Das funktioniert steuerfrei leider nicht. Nur ein Gebietsfremder könnte dieses Objektiv im Rahmen seiner persönlichen Habe (auf einer Reise) vorübergehen steuerfrei importieren. Du bist Gebietsansässig und kannst dies daher nicht in Anspruch nehmen. Heisst im Klartext: das Objektiv wäre zum Kaufpreis/Wert zu versteuern.


Ich hoffe das hilft dir erstmal weiter. Solltest du noch Fragen haben, meld dich einfach noch einmal. Ansonsten empfehle ich auch das Zoll-Infocenter, wo du schnell, freundlich und kompetent Auskünfte erhältst.

Gruß
Brummel


Hallo Brummel,
mein erstes Posting hier - und dann auch noch in dieser komplizierten Materie...:rolleyes:
Als allererstes: Ein dickes Danke für die Deine Arbeit in diesem Thread und Deine Geduld...
Großes Lob... mit kleinem Hintergedanken - ich habe da nämlich auch noch ein paar aktuelle Fragen...:), die soweit ich das sehe, bislang noch nicht "dran waren...
1. Ich habe einen guten Bekannten in den USA, über den ich einige Pentax-Objektive usw. geordert habe - u.a.. weil der als "resident" die gerade ausgelaufene mail-in-rebate-Aktion in Anspruch nehmen konnte. Da genau beginnt das Problem: Der Rabatt (und damit der günstigere Kaufpreis) ist gesichert, es gibt ihn an meinen Bekannten aber erst etwa 6 Wochen später von Pentax USA per Scheck, nachdem vorher die Barcodes aus den Kartons und die Original-Rechnung eingesandt wurden. Die Rechnung von B&H gibt dazu natürlich nix her und selbstverständlich ist der Rabatt-Hinweis nach Auslauf zum 31.7. von der Webpage verschwunden. Kann man so einen Sachverhalt (und die entsprechend um immerhin 100 $ je Objektiv reduzierten Preise) einem Deiner (ggfls. altgedienten) Kollegen vermitteln - oder ist es sinnvoller, mein Bekannter macht daraus einen "Privatverkauf" zu "Echt-Preisen", allerdings mit Neuware, was dann bei einer Kontrolle u.a. auch Überzeugungsarbeit werden könnte... ???
2. Bei dieser Gelegenheit stellt mir mein Bekannter eines seiner Objektive (in diesem Fall ein Bigma) leihweise bis zu seinem nächsten Besuch bei uns (vorauss. Mitte bis Ende nächsten Jahres) zur Verfügung - Versand soll mit den neuen Objektiven erfolgen... Ich ahne Kompliziertes - sowohl für mich beim Erhalt des fremden Eigentums, als auch für den Eigentümer bei der "Heimreise" seines (!) Objektivs... oder sollte ich mich etwa täuschen ??

Wie gesagt, nix Fiktives - sondern etwas, was in den nächsten zwei Wochen passieren wird. Wäre schön, wenn Du ein paar Hinweise für mich hättest...

Gruß

u.
 
@ Brummel:
erst einmal herzlichen Dank für die schnelle und umfassende Auskunft - auch wenn sie aus meiner Sicht (im Ergebnis) nicht völlig befriedigen kann - wofür Du allerdings ganz sicher nichts kannst.
Da das Paket (ohne Hinweis auf den Rabatt) schon auf dem Weg ist, bleibt wohl nur Lösung B, d.h. ich werde mit meinem Bekannten einen (privaten) Kaufvertrag (ohne Rechnung) abschließen und per Telefax austauschen. Das sollte dann hoffentlich genügen. Falls nicht, muss man sich halt auseinandersetzen - was ich auch nicht weiter tragisch finde, da ich mal (bis zum Beweis des Gegenteils) davon ausgehe, das auch Zollvorschriften die freie Marktwirtschaft nicht aushebeln...
Was mich allerdings irritiert, ist das ein ( IMHO nicht völlig ungewöhnliches) Ausleihen (also ohne Eigentumsübergang) Steuern (und Zoll ?) auslöst...:(. Geht man (fiktiv) einmal davon aus, das die Steuerbestimmungen auch für die Rücksendung identisch wären, käme man zu dem bemerkenswerten Ergebnis, das ein zwei- oder dreimaliges Ausleihen quasi den Gesamtwerk des Gegenstandes "verfrühstückt" - irre...
Auf jeden Fall hast Du mir erst einmal sehr weitergeholfen - nochmals Danke!

u.

P.S.:
Hab mal Deinen Vorschlag aufgegriffen und gerade eben das Zoll-Infocenter angerufen... Der dortige Kollege hat immerhin zwanzig Minuten gebraucht, um zu einem selbigen Ergebnis wie Du zu gelangen ("Es gibt halt leider keine Sonderregelung dafür") ...:top:. Hat mir dann sogar angeraten, ggfls. den Bescheid abzuwarten und in den Widerspruch zu gehen. Insgesamt ein durchaus angenehmes Gespräch.
u.
 
Insgesamt ein durchaus angenehmes Gespräch.

Ich habe insgesamt die Erfahrung gemacht, dass die Leute da eigentlich ganz umgänglich sind und Fragen nett beantworten und für die Vorschriften selbst können die ja auch nichts. Allerdings erübrigt der Thread dank Brummels toller Information so manche Frage.

Gruß,
Günter
 
@ Brummel:
....
Was mich allerdings irritiert, ist das ein ( IMHO nicht völlig ungewöhnliches) Ausleihen (also ohne Eigentumsübergang) Steuern (und Zoll ?) auslöst...:(. Geht man (fiktiv) einmal davon aus, das die Steuerbestimmungen auch für die Rücksendung identisch wären, käme man zu dem bemerkenswerten Ergebnis, das ein zwei- oder dreimaliges Ausleihen quasi den Gesamtwerk des Gegenstandes "verfrühstückt" - irre...
Auf jeden Fall hast Du mir erst einmal sehr weitergeholfen - nochmals Danke!

u.
....


Die Regelung ist sicher auf den ersten Blick nicht verständlich.
Wie meistens hat sie aber auch ihren Sinn (aus Sicht des Staates oder auch der EU... denn die hat das Gesetz erlassen).
Wenn das Ausleihen von Gegenständen aus einem Drittland steuerfrei wäre, würden sämtliche Leasinggeschäfte über das Ausland abgewickelt. Man könnte so prima die 19% Mehrwersteuer für zB ein Auto sparen. Der EU und dem Staat gingen dadurch immense Steuern verloren. Dies würde für jede Art von Mieten, Ausleihen, Leasing, usw gelten. Und du kannst sicher sein.. niemand würde mehr irgend etwas im Inland kaufen, wenn das Ausleihen aus dem Ausland über eine gewisse Zeit erheblich billiger, bzw. überhaupt steuerfrei erlaubt wäre.

Niemand bezahlt gerne Steuern, auch ich nicht. Aber ändern tut das an der Sache leider nix ;)


Gruß
Brummel
 
...
Wenn das Ausleihen von Gegenständen aus einem Drittland steuerfrei wäre, würden sämtliche Leasinggeschäfte über das Ausland abgewickelt. Man könnte so prima die 19% Mehrwersteuer für zB ein Auto sparen. Der EU und dem Staat gingen dadurch immense Steuern verloren. Dies würde für jede Art von Mieten, Ausleihen, Leasing, usw gelten. Und du kannst sicher sein.. niemand würde mehr irgend etwas im Inland kaufen, wenn das Ausleihen aus dem Ausland über eine gewisse Zeit erheblich billiger, bzw. überhaupt steuerfrei erlaubt wäre.

Naja... das finde ich jetzt - ehrlich gesagt - nicht sonderlich überzeugend. Ich denke schon, das man sehr wohl zwischen einem unentgeltlichen Geschäft (Leihe) und einem entgeltlichen (Leasing) unterscheiden könnte bzw. müßte. Eine "kostenlos" tätige Leasinggesellschaft ist mir bislang jedenfalls noch nicht untergekommen...;). Und die Anzahl der Personen, denen ich zB ein Limited ("unentgeltlich") leihen würde, ist ausgesprochen überschaubar...:rolleyes:
Im Übrigen hat mir der Kollege vom Info-Center mitgeteilt, das es für den gewerblichen Bereich Sonderregelungen für die zeitweise Verbringung geben würde...:confused:
Aber sei es drum... Du hast schon Recht - es ist halt nicht zu ändern... Fatalismus ist da vielleicht die geeignete Grundhaltung...;).
LG
u.
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für die hilfreiche Einführung in die "Zollmaterie".

Meine Frage ist wie folgt:

Ich beabsichtige in den USA eine Digitalfotoausrüstung zu erwerben. Kosten liegen inkl. Fracht bei ca. 1.000.- USD. Würde der Händler die Ware direkt an mich in die BRD senden, so würde ich die Einfuhrumsatzsteuer zahlen müssen, zzgl. der jeweiligen Zollsätze der verschiedenen Ausrüstungsteile.
Nun bin ich auf Mailfakturierer in den USA aufmerksam geworden. Diese bieten den Service, dass man als ausländischer Einkäufer eine Postanschrift in den USA gestellt bekommt. Dorthin senden der Verkäufer aus den USA die von mir übers Internet bestellte Ware. Ich kann dann den Fakturierservice beauftragen, meine Pakete zu bündelt und an mich weiterzuleiten (spart Frachtkosten, da auch günstigere Konditionen geboten werden, als man sie beim herkömmlichen Einzelhändler vorfindet). Zudem hat der Fakturierer mir auf meine eMailanfrage mitgeteilt, dass ich mich als "Wholesaler" (=Großhändler)registrieren solle damit der Fakturierer mir einen (neuen) Warenwert i.H.v. ca. 40-60% des wahren Kaufpreises austellen kann. Somit würde die Zoll- und Steuerlast natürlich enorm sinken.

Meine Fragen sind:

- ist dies so praktikabel? Hat jemand ähnliche Erfahrungen sammlen können?
- muss ich dem deutschen Zoll einen Nachweis erbringen, dass ich ein Großhändler/Wiederverkäufer bzw. überhaupt ein Gewerbe betreibe?
- weiss jemand wie dieses Szenario in der Praxis abläuft ?

Ein Gewerbeschein kostet immerhin nur ca. 20.- EUR und sofern das Gewerbe nur mässigen Umsatz hat, sind ggf. auch steuerlcihe und sozialversicherungstechnische Aspekte ausser Acht zu lassen! ;-)

Besten Dank im Voraus!
z69
 
...

Meine Fragen sind:

1. - ist dies so praktikabel? Hat jemand ähnliche Erfahrungen sammlen können?
2. - muss ich dem deutschen Zoll einen Nachweis erbringen, dass ich ein Großhändler/Wiederverkäufer bzw. überhaupt ein Gewerbe betreibe?
3. - weiss jemand wie dieses Szenario in der Praxis abläuft ?

Ein Gewerbeschein kostet immerhin nur ca. 20.- EUR und sofern das Gewerbe nur mässigen Umsatz hat, sind ggf. auch steuerlcihe und sozialversicherungstechnische Aspekte ausser Acht zu lassen! ;-)

Besten Dank im Voraus!
z69


1. Nein. Diese Vorgehensweise ist nicht praktikabel. Sie ist illegal und zieht ein Steuerstrafverfahren nach sich, da du vorsätzlich eine falsche Wertangabe machst und dadurch eine versuchte Steuerhinterziehung begehst.
2. nein, musst du nicht
3. Ablaufen sollte das so: du lässt dir das Zeug (wegen mir auch über deinen Postlagerservice) schicken. Anbei die Rechnungen der Geschäfte, wo die Gegenstände gekauft wurden. Bei der Einfuhr wird dann die Steuer von dem Betrag erhoben, den du tatsächlich gezahlt hast. Also in deinem Fall zusätzlich noch die Gebühr, die der Postlagerservice erhebt.


Gruß
Brummel
 
@ Brummel:
Aus gegebenem Anlass (:D):
Muss ich damit rechnen, ggfls. auch noch im Nachhinein Einfuhrumsatzsteuer und Zoll - etwa per Beschied - zahlen zu müssen, wenn das Paket bereits (ohne Geld zu kassieren und ohne irgendwelche Hinweise durch den Auslieferer und die Begleitpapiere) an mich ausgleiefert wurde?
Hintergrund: Die Sendung wurde ursprünglich vom Versandunternehmen an zentraler Stelle in Deutschland angehalten, der Wert mit mir (zutreffend) besprochen und dann - angeblich - per mail an den Zoll weitergemeldet. Danach trat das Paket irrtümlich eine offenbar ungeplante Weltreise an und wurde erst später an mich ausgeliefert (s.o.).
Das diese Panne ohne mein Zutun passierte, versteht sich von selbst.
Wars das oder kommt da noch was?

Gruß

u.
 
Das hängt von mehreren Faktoren und Umständen ab. Ich würde normalerweise sagen: Ja, da kommt noch was.
Aber jedes System hat so seine Macken und Löcher, also kann da evtl. auch nix folgen. Im Regelfall legt DHL (sofern du es mit DHL abgewickelt hast) die Steuern vor und holt sie sich anschliessend vom Empfänger wieder. Warte also einfach mal ein paar Tage ab.

Gruß
Brummel
 
@ Brummel: Thx... ich hatte so was befürchtet - aber zumindest vorläufig ist da noch das Grinsen in mein Gesicht gemeißelt...:D.
Und selbst wenn alle Stricke reissen, kanns nicht mehr werden als vorher "vereinbart"... obwohl ich natürlich gern ein paar Euronen sparen würde. Als einfach warten und hoffen...

Und nein... es war nicht DHL...

Gruß

u.
 
Aha, genau was ich gesucht habe!

Brummel: Ich finde es super toll, wie Du hier allen hilfst und ehrlich Dein Wissen teilst!

Jetzt mal meine Frage: Meine Kollege in den USA ist genau so Foto begeistert wie ich. Bei einem Gespräch kamen wir auf den Kauf in den USA, von wegen Dollarkurs usw.
Würde er bei B&H Photo in New York ein Objektiv für mich mitkaufen und mir dann als Privatmann verkaufen, was dann?
Kämen auf den ausgewiesenen Preis von ihm (realistisch) dann bei der Einfuhr 6,7% + 19% drauf?
Da mein Chef (Ami) eh nächsten Monat nach Deutschland kommt, würde er es mir auch direkt mitbringen, um mir das Porto zu sparen.
Wie und wo soll er das dann dem Zoll vorzeigen?

Danke und Grüße,
Markus
 
Aha, genau was ich gesucht habe!

Brummel: Ich finde es super toll, wie Du hier allen hilfst und ehrlich Dein Wissen teilst!

Jetzt mal meine Frage: Meine Kollege in den USA ist genau so Foto begeistert wie ich. Bei einem Gespräch kamen wir auf den Kauf in den USA, von wegen Dollarkurs usw.
Würde er bei B&H Photo in New York ein Objektiv für mich mitkaufen und mir dann als Privatmann verkaufen, was dann?
Kämen auf den ausgewiesenen Preis von ihm (realistisch) dann bei der Einfuhr 6,7% + 19% drauf?
Da mein Chef (Ami) eh nächsten Monat nach Deutschland kommt, würde er es mir auch direkt mitbringen, um mir das Porto zu sparen.
Wie und wo soll er das dann dem Zoll vorzeigen?

Danke und Grüße,
Markus

Hi Markus.
Ich helfe hier gern mit meinem Fachwissen aus. Ähnliches machen viele Andere im Forum auch und helfen mit Ratschlägen und Tipps. Davon lebt ein Forum.
Und da ich gerne in diesem Forum lese, ists auch klar, dass ich gern ein wenig Hilfeleistung zu einem Thema gebe,wo ich mich auskenne :)

Zu deinen Fragen: Ja, in beiden Fällen müsste Zoll+Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gezahlt werden.
Anzumelden im Roten Ausgang beim Zoll. Wichtig dabei: Nicht warten, bis man angehalten wird. Man muss selbst spontan mündlich anmelden.

Den Rest hab ich dir per PN geschickt.

Gruß
Brummel
 
Hi Markus.
Ich helfe hier gern mit meinem Fachwissen aus. Ähnliches machen viele Andere im Forum auch und helfen mit Ratschlägen und Tipps. Davon lebt ein Forum.
Und da ich gerne in diesem Forum lese, ists auch klar, dass ich gern ein wenig Hilfeleistung zu einem Thema gebe,wo ich mich auskenne :)

Zu deinen Fragen: Ja, in beiden Fällen müsste Zoll+Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gezahlt werden.
Anzumelden im Roten Ausgang beim Zoll. Wichtig dabei: Nicht warten, bis man angehalten wird. Man muss selbst spontan mündlich anmelden.

Den Rest hab ich dir per PN geschickt.

Gruß
Brummel

Jo, danke nochmals! :top: :)
 
Hi Brummel,

vielen Dank für Deine Zusammenfassung und den vielen hilfreichen Antworten hier im Thread. Ein paar kleine Fragen habe ich trotzdem noch, ich hoffe, Du kannst helfen:

1.) Man soll "höherwertige" Waren deklarieren... Sehe ich das richtig, dass ich also Kamera, Objektive, Blitze deklariere und Speicherkarten, Ersatzakkus und Filter nicht?

2.) Ich habe ein Objektiv (relativ neu, Kosten rund 300 €), bei dem ich die Rechnung verbummelt habe. Außerdem ein Notebook mit relativ deutlichen Gebrauchsspuren, dort fehlt mir ebenfalls die Rechnung (aber zumindest deutsche Tastatur). Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich dieses nicht auf der Nämlichkeitsbescheinigung aufführen, da die Rechnung fehlt. Wenn ich aber vorher die schon mehrfach erwähnte Aufstellung mit Seriennummer mache, gibt es nicht eine zumindest geringe Chance, dass der Kollege hier in HH ein Auge zudrückt? Kann ggf. ein Foto der entsprechenden Teile helfen?

3.) Mein Stativ würde ich gerne ins normale Gepäck geben, den Rest der Fotoausrüstung im Handgepäck transportieren. Für das Stativ habe ich (hier im Forum gekauft) natürlich auch keine Rechnung.
Wenn ich es trotzdem in meiner Aufstellung aufführe, muss ich also vor dem Check-In ins Zollbüro, oder?

Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort,

Uli

EDIT:

P.S.: Es geht übrigens um eine Reise in die USA. :)
 
Hi Uli

1.) Du hast bei einer Reise eine Freimenge von 175,- Euro. Solang du nicht mehr einkaufst als diese 175,- Euro (was schwer fällt in den USA ;) ), bleiben deine Einkäufe steuerfrei. Dabei ist es unerheblich welcher Art die Ware ist. Maßgeblich ist der Wert der Ware und nicht die Größe ;) Vielleicht habe ich das irgendwo bissl unverständlich formuliert.

2.) Mach eine Aufstellung deiner gesamten Ausrüstung. Auch wenn du keine Rechnung hast, ist es wahrscheinlich, dass der Kollege das so akzeptiert. Einen Anspruch hast du darauf aber nicht.

3.) In Frankfurt (vermutlich bei jedem anderen deutschen Flughafen auch) gibt es mehrere Ausfuhrschalter. Dabei gibt es immer ein Büro für Ware im eingecheckten Gepäck und einen anderen nach der Passkontrolle für das Handgepäck. Diese Büros sind für Touristen gedacht, die sich für auf ihrer Reise gekaufte Ware die Mehrwertsteuer erstatten lassen wollen.
Genau da bekommst du auch die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung. Geh also zum Büro fürs eingecheckte Gepäck (vor dem Check-In bei der Fluggesellschaft).

Viel Spass im Urlaub :)

Gruß
Brummel


Hi Brummel,

vielen Dank für Deine Zusammenfassung und den vielen hilfreichen Antworten hier im Thread. Ein paar kleine Fragen habe ich trotzdem noch, ich hoffe, Du kannst helfen:

1.) Man soll "höherwertige" Waren deklarieren... Sehe ich das richtig, dass ich also Kamera, Objektive, Blitze deklariere und Speicherkarten, Ersatzakkus und Filter nicht?

2.) Ich habe ein Objektiv (relativ neu, Kosten rund 300 €), bei dem ich die Rechnung verbummelt habe. Außerdem ein Notebook mit relativ deutlichen Gebrauchsspuren, dort fehlt mir ebenfalls die Rechnung (aber zumindest deutsche Tastatur). Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich dieses nicht auf der Nämlichkeitsbescheinigung aufführen, da die Rechnung fehlt. Wenn ich aber vorher die schon mehrfach erwähnte Aufstellung mit Seriennummer mache, gibt es nicht eine zumindest geringe Chance, dass der Kollege hier in HH ein Auge zudrückt? Kann ggf. ein Foto der entsprechenden Teile helfen?

3.) Mein Stativ würde ich gerne ins normale Gepäck geben, den Rest der Fotoausrüstung im Handgepäck transportieren. Für das Stativ habe ich (hier im Forum gekauft) natürlich auch keine Rechnung.
Wenn ich es trotzdem in meiner Aufstellung aufführe, muss ich also vor dem Check-In ins Zollbüro, oder?

Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort,

Uli

EDIT:

P.S.: Es geht übrigens um eine Reise in die USA. :)
 
Hi Brummel,

vielen Dank für die fixe Antwort! :top:

Bei Frage 1) ging es mir eigentlich um die Deklarierung auf der Nämlichkeitsbescheinigung bzw. in der Aufstellung meiner Fotoausrüstung. Also ob ich Speicherkarten, Filter usw. mit in der Aufstellung nennen muss.

Viele Grüße aus Hamburg,

Uli
 
Ein sehr hilfreicher Thread!
Zum Thema "Steuerstraftaten" ist vielleicht auch §32 Zollverwaltungsgesetz von Interesse:
http://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__32.html
Dort ist geregelt, wie in der Praxis bei geringfügigen Steuervergehen verfahren wird. Offenbar wären sonst die Gerichte hoffnungslos überlastet ...

Bei dieser Vorschrift aber darauf achten, dass sich diese 130,- Euro nur auf Einfuhren im Reiseverkehr (also kein Internethandel oder Post) beziehen und die Einfuhr zu privaten Zwecken erfolgen muss.
Ein Mitbringen für einen Bekannten zum Beispiel ist keine Einfuhr zu privaten Zwecken.

Warum dieser §32 ?
Vermutlich aus den von macroshooter genanntem Grund. Wenn wir z.B. wegen jeder Stange Zigaretten ein förmliches Strafverfahren einleiten müssten, würde das ganze Verfahren mehr kosten, als an Strafe bei herauskäme.

Gruß
Brummel
 
Hi Brummel,

seit heute bin ich dank Vorabend-Check-In stolzer Besitzer einer vereinfachten Nämlichkeitsbescheinigung. Ich kann bestätigen, dass die Kollegen am Hamburger Flughafen wirklich nett sind. Als die meine Aufstellung der einzelnen Teile gesehen haben, haben die sich richtig gefreut. Die Sache war dann in einigen Minuten erledigt...

Vielen herzlichen Dank nochmal für die Tips, die mir und vielen anderen Usern hier sicher weitergeholfen haben! :top:

Uli
 
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