In der Regel ja. Nur wie gesagt, manchmal verlegt oder verliert man ja auch mal ne Rechnung...Es gibt heute eine zweijährige Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Damit man diese ggf. in Anspruch nehmen kann, benötigt man die Kaufrechnung. Von daher bewahrt in der Regel jeder Käufer seine Rechnungen zumindest für diesen Zeitruam auf.
Naja, also meine D70 ist jetzt gute zwei Jahre alt, aber wirklich deutliche Gebrauchsspuren sehe ICH jetzt nicht...Nach Ablauf dieser 2 Jahre und Benutzung der Ausrüstung sieht man dieser auch an, dass sie im Gebrauch war (Schweissablagerungen, Materialabrieb, aber keine mutwillig angebrachten Kratzer, damit die 1 woche alte Kamera gebraucht aussehen soll). Insofern ist für den Kollegen meist schnell ersichtlich, ob bei der Kontrolle etwas von Interesse ist oder eben auch nicht.
Einspruch! Ich will ja in dem Moment keine Leistung vom Staat, im Gegenteil! Ich will in dem Moment möglichst vom Staat in ruhe gelassen werden und mein Privateigentum von A nach B transportieren ohne dafür behelligt zu werden.Wenn du zB bei der Krankenkasse eine Rückerstattung für verauslagte Arztkosten haben möchtest, verlangt auch diese die Einreichung der Rechnung. Du vermutest doch sicher auch nicht eine Unterstellung der Krankenkasse, du wolltest sie betrügen...
Hey, das ist mir auch klar! Bisher waren meine Begegnungen mit Zollbeamten auch immer sehr O.K. Aber Zollbeamte sind eben auch nur Menschen und haben mal einen schlechten Tag oder schätzen Sachlagen halt auch mal falsch ein.so böse, wie von dir (oder anderen) vielleicht vermutet sind wir Zollbeamten gar nicht. Mit guten, gerechtfertigten und netten Argumenten kommt man bei uns genauso gut weiter, wie man das im Alltag auch kommt. Der Ton macht die Musik![]()
Was mich aufregt, sind nicht Du und Deine Kollegen. Man sieht hier ja an Deinem Beispiel wie hilfsbereit Ihr seid!

Ich hab halt einfach keinen Bock auf Bürokratie und würde mir das Rumgemache halt gerne ersparen...
Gruß,
Markus