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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Es gibt heute eine zweijährige Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Damit man diese ggf. in Anspruch nehmen kann, benötigt man die Kaufrechnung. Von daher bewahrt in der Regel jeder Käufer seine Rechnungen zumindest für diesen Zeitruam auf.
In der Regel ja. Nur wie gesagt, manchmal verlegt oder verliert man ja auch mal ne Rechnung...


Nach Ablauf dieser 2 Jahre und Benutzung der Ausrüstung sieht man dieser auch an, dass sie im Gebrauch war (Schweissablagerungen, Materialabrieb, aber keine mutwillig angebrachten Kratzer, damit die 1 woche alte Kamera gebraucht aussehen soll). Insofern ist für den Kollegen meist schnell ersichtlich, ob bei der Kontrolle etwas von Interesse ist oder eben auch nicht.
Naja, also meine D70 ist jetzt gute zwei Jahre alt, aber wirklich deutliche Gebrauchsspuren sehe ICH jetzt nicht...


Wenn du zB bei der Krankenkasse eine Rückerstattung für verauslagte Arztkosten haben möchtest, verlangt auch diese die Einreichung der Rechnung. Du vermutest doch sicher auch nicht eine Unterstellung der Krankenkasse, du wolltest sie betrügen...
Einspruch! Ich will ja in dem Moment keine Leistung vom Staat, im Gegenteil! Ich will in dem Moment möglichst vom Staat in ruhe gelassen werden und mein Privateigentum von A nach B transportieren ohne dafür behelligt zu werden.


so böse, wie von dir (oder anderen) vielleicht vermutet sind wir Zollbeamten gar nicht. Mit guten, gerechtfertigten und netten Argumenten kommt man bei uns genauso gut weiter, wie man das im Alltag auch kommt. Der Ton macht die Musik ;)
Hey, das ist mir auch klar! Bisher waren meine Begegnungen mit Zollbeamten auch immer sehr O.K. Aber Zollbeamte sind eben auch nur Menschen und haben mal einen schlechten Tag oder schätzen Sachlagen halt auch mal falsch ein.

Was mich aufregt, sind nicht Du und Deine Kollegen. Man sieht hier ja an Deinem Beispiel wie hilfsbereit Ihr seid! :top:
Ich hab halt einfach keinen Bock auf Bürokratie und würde mir das Rumgemache halt gerne ersparen...


Gruß,
Markus
 
Das ist ja alles nicht so einfach, daher noch eine Frage von mir. Ich möchte mir ein Canon EF 28 1.8 USM kaufen und dachte, ich bestelle es bei Adorama in New York und lasse es mir schicken. Es kostet 375 Dollar + 40 Dollar Versand = 415 Dollar. Das sind 308 Euro.

Ist es richtig, dass dann hier eine Pauschalabgabe von 13,5% fällig wird? Dann würde ich insgesamt 350 Euro bezahlen.
Oder kommt dann noch extra 19% MwSt. drauf? Dann würde es sich nicht mehr lohnen!

Siehe auch hier.
 
Eine Pauschalierung kommt in deinem Fall leider nicht in Betracht.
Du bestellst/erwirbst dein Objektiv direkt bei einem kommerziellen Anbieter. Pauschalieren könnte man es nur, wenn die Lieferung von Privat an Privat ginge.

Beispiel: Dein Onkel in den USA kauft bei B&H ein Objektiv und schickt es dir als Geschenk per Post. In dem Fall wird der Warenwert zu Grunde gelegt und pauschal eine Steuer von 13,5% erhoben (sofern der Warenwert unter 350 Euro liegt).
Bei einem Kauf im Versandhandel bleibt es bei 6,7% Zoll und 19% Mehrwertsteuer.

Gruß
Brummel
 
Pauschalieren könnte man es nur, wenn die Lieferung von Privat an Privat ginge.
(...)
Bei einem Kauf im Versandhandel bleibt es bei 6,7% Zoll und 19% Mehrwertsteuer.
Hallo Brummel,
vielen Dank für die Info. :top:
Leider ist es damit preislich nicht mehr interessant. :(
 
Gilt beim Zoll nicht auch die Unschuldsvermutung? Ich dachte, in Deutschland sei man so lange unschuldig, bis einem eine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Angenommen also, man reist ohnehin viel, hat einen Reisepass voller Visa und Stempel und nimmt seine Kameraausrüstung regelmäßig mit ohne den bürokratischen Umweg einer Nämlichkeitsbescheinigung. Zu Hause auf dem PC hat man Fotos, die an Hand der EXIFs klar zeigen, dass Kamera und Objektive schon in der Heimat eingesetzt wurden.
Wie würde einem der Zoll denn da beweisen wollen, dass man irgendwas davon mal in der Vergangenheit ins Land geschmuggelt haben soll? Oder gilt die Unschuldsvermutung nicht (mehr) und jeder Reisende ist grundsätzlich erstmal ein Schmuggler, bis er seine Unschuld widerlegen konnte?
 
Ich werde (kann und darf auch nicht) hier keine rechtlichen Abhandlungen bezüglich Einzelfällen verfassen. Auch kann ich nur Ratschläge oder Tipps zum Umgang mit dem Zoll geben. Ich bin weder Staatsanwalt, noch Rechtsanwalt.
Nur mal etwas Grundsätzliches:
Man gilt so lang als unschuldig, bis Verdachtsmomente (Tatsachen) auftreten, die es offensichtlich machen, dass in der Vergangenheit oder im Moment eine Straftat begangen wurde(n).
Beispiel: du führst eine Canon EOS Rebel XTI mit und erklärst, du hättest diese bei Foto Müller in Berlin gekauft. Da dieses Modell so nicht in der EU erhältlich ist, liegen Tatsachen vor, die den Zöllner vermuten lassen, es liegt eine Straftat vor. Bis hierhin greift deine Unschuldsvermutung. Ab jetzt bist du nachweispflichtig, dass die Vorhaltungen nicht richtig sind. Kannst du das Gegenteil beweisen, wird die Strafanzeige niedergeschlagen und die Sache ist erledigt.


Gruß
Brummel


Gilt beim Zoll nicht auch die Unschuldsvermutung? Ich dachte, in Deutschland sei man so lange unschuldig, bis einem eine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Angenommen also, man reist ohnehin viel, hat einen Reisepass voller Visa und Stempel und nimmt seine Kameraausrüstung regelmäßig mit ohne den bürokratischen Umweg einer Nämlichkeitsbescheinigung. Zu Hause auf dem PC hat man Fotos, die an Hand der EXIFs klar zeigen, dass Kamera und Objektive schon in der Heimat eingesetzt wurden.
Wie würde einem der Zoll denn da beweisen wollen, dass man irgendwas davon mal in der Vergangenheit ins Land geschmuggelt haben soll? Oder gilt die Unschuldsvermutung nicht (mehr) und jeder Reisende ist grundsätzlich erstmal ein Schmuggler, bis er seine Unschuld widerlegen konnte?
 
Im September werde ich in die Türkei fliegen um dort bei Ausgrabungen photogrammetrische Aufnahmen zu machen. Die Hochschule, die an dem Projekt beteiligt ist, hat dazu eine neue Kamerausrüstung angeschafft (DSLR, nichts "spezielles"), die ich mitnehmen werde.
Bin ich jetzt damit privat und brauche eine 'Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung' oder ist das nicht mehr privat und wir müssen uns um dieses INF3 kümmern?

Und noch was: Der ganze Kleinkram in der Fototasche wie Batterien, Speicherkarten, etc, muss ich dafür auch einen Nachweis dabeihaben?

Danke!
 
Ich hatte letzte Woche mein in den USA gekauftes Pentax FA 2.0/35 abgeholt - alles ordnungsgemäß angegeben und ca. 60 Euro Zoll und Steuern bezahlt.
Sehr professionelle Abwicklung beim Zoll in Hamburg, ich war 5 Minuten vor Dienstschluss da und nach drei Minuten war alles erledigt. Alle freundlich undkompetent, da könnte sich die eine oder andere Verkäuferin eine Scheibe abschneiden.

Eine eventuelle Schmuggel-Möglichkeit ist mir noch aufgefallen - aber ich will niemanden auf dumme Gedanken bringen, das schreibe ich unserem Experten besser per PN :)
 
Hi!

ich hab mal ne frage, die nicht direkt mit foto zu tun hat; wie bekomme die zollsätze raus? ich suche die von büchern und dvd's.

Kannst du mir da helfen?

danke,
 
Hi!

ich hab mal ne frage, die nicht direkt mit foto zu tun hat; wie bekomme die zollsätze raus? ich suche die von büchern und dvd's.

Kannst du mir da helfen?

danke,

Bücher: Zollfrei + 7% Einfuhrumsatzsteuer

DVD: 3,5% Zoll + 19% EUSt

Rausfinden kannst du die Zollsätze über den EZT (Elektronischer Zolltarif) auf der Homepage vom Zoll (www.Zoll.de). Allerdings ist der Umgang für einen Laien nicht ganz einfach und daher die Ergebnisse oft falsch.

Gruß
Brummel
 
Im September werde ich in die Türkei fliegen um dort bei Ausgrabungen photogrammetrische Aufnahmen zu machen. Die Hochschule, die an dem Projekt beteiligt ist, hat dazu eine neue Kamerausrüstung angeschafft (DSLR, nichts "spezielles"), die ich mitnehmen werde.
Bin ich jetzt damit privat und brauche eine 'Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung' oder ist das nicht mehr privat und wir müssen uns um dieses INF3 kümmern?

Und noch was: Der ganze Kleinkram in der Fototasche wie Batterien, Speicherkarten, etc, muss ich dafür auch einen Nachweis dabeihaben?

Danke!

In deinem Fall handelst es sich um eine gewerbliche Ausfuhr und die Vereinfachung mit der kleinen Nämlichkeitsbescheinigung funktioniert leider nicht. Wende dich mal an dein nächstgelegenes Zollamt und kläre dort die weiteren Maßnahmen ab. Die Sache ist in ein-zwei Sätzen nicht zu beantworten, da auch der türkische Zoll auf Bescheinigungen (z.B. ein Carnet ATA) besteht.

Gruß
Brummel
 
Nach 15 Seiten über Ein- und Ausfuhr dröhnt mir der Kopf :eek:

Nur um es richtig zu verstehen: Wenn mir eine Bekannte nächste Woche ein 615€ teures Objektiv aus den USA mitbringen wird, geht sie durch die rote Schleuse. Dort zeigt sie es vor. Es ist Neuware, sie hat also Rechung usw.

Wenn ich jetzt richtig rechne, dann müsste sie round about 165€ beim Zoll für alles bezahlen? Ist das richtig?

Das heißt, ich hätte zum günstigsten Preis hier eine Ersparnis von 60€ *öhm* Eine Freundin von mir plant ähnliches Verfahren, meinte aber, ihrer Erfahrung nach käme man um den Zoll locker herum, weil es sich im ein privates Mitbringsel handelt *kopfkratz* Habe ich da jetzt irgendeinen entscheidenen Denkfehler???
 
Amtlicher Umrechnungskurs für USD am 20.07.2007: 1,3427

615,- USD / 1,3427 = 458,03 EURO

458,03 EURO x 6,7% Zoll = 30,68 EURO
458,03 € + 30,68 € = 488,71€ EUSt-Wert
488,71 € x 19% EUSt = 92,85 €

Zoll (30,68€) + EUSt (92,85€) = Gesamtabgabensumme (123,53€)

Nur um es richtig zu verstehen: Wenn mir eine Bekannte nächste Woche ein 615€ teures Objektiv aus den USA mitbringen wird, geht sie durch die rote Schleuse. Dort zeigt sie es vor. Es ist Neuware, sie hat also Rechung usw.

Exakt so macht sie das :)

Eine Freundin von mir plant ähnliches Verfahren, meinte aber, ihrer Erfahrung nach käme man um den Zoll locker herum, weil es sich im ein privates Mitbringsel handelt *kopfkratz*

Das ist falsch.

Gruß
Brummel
 
Danke fürs schnelle Rechnen, Brummel :)

Sieht man mal, es ist doch noch mehr, aber lohnt eigentlich den Aufwand (günstige Kaufmögl. in USA finden, Bekannte dorthin schicken bzw. dort bestellen, Einpacken und Zoll-Formalitäten) kaum. Ersparnis bei diesem Objektiv wären 115€...
 
Nach dem der erste US-Kauf ohne Probleme war, hab ich jetzt wieder was im Auge - Kamera + Objektiv + Kameratasche.

Jetzt hab ich eben gelesen:
Digitale Fotokameras: zollfrei
Analoge Fotokameras 4,2%
Objektive: 6,7%
Fotostative: 3,7%
Blitzlicht: 3,2%
Speicherkarte: zollfrei
Videokamera: 4,9%
Videokamera mit externer Aufnahmefunktion: 12,5%
Ich müsste den Verkäufer also bitten, den Komplettpreis aufzudröseln in Einzelpreise und könnte dann den Zoll für die einzelnen Komponenten ausrechnen.
Beispielsweise:
$775 komplett =
$500 Kamera
$250 Objektiv
$25 Tasche
Die Kamera ist Zollfrei, auf das Objektiv kommen die 6,7% drauf, das sind dann $266.75, die Tasche vernachlässige ich mal, das sind vielleicht ein paar Euros dazu.
Dann hätte ich $500 + $266.75 + $25 = $791.75 und da kommen noch 19% drauf = $942.18 (was im Moment ca. 688 Euro sind).
Alles richtig gerechnet?
 
Moin,

Amtlicher Umrechnungskurs für USD am 20.07.2007: 1,3427

615,- USD / 1,3427 = 458,03 EURO

458,03 EURO x 6,7% Zoll = 30,68 EURO
458,03 € + 30,68 € = 488,71€ EUSt-Wert
488,71 € x 19% EUSt = 92,85 €

Zoll (30,68€) + EUSt (92,85€) = Gesamtabgabensumme (123,53€)

... da in dem Beitrag über Deinem 615 Euro steht, und nicht 615 USD, muß die Umrechnung entfallen, und die Abgaben wären dann doch 165,86 €.

Mein Fazit ( nachdem ich mal was von einem Forumsmitglied in der Schweiz kaufen wollte): Es lohnt sich meistens nicht, im Ausland zu kaufen ...
 
Nach dem der erste US-Kauf ohne Probleme war, hab ich jetzt wieder was im Auge - Kamera + Objektiv + Kameratasche.

Jetzt hab ich eben gelesen: .....

Ich müsste den Verkäufer also bitten, den Komplettpreis aufzudröseln in Einzelpreise und könnte dann den Zoll für die einzelnen Komponenten ausrechnen.
Beispielsweise:
$775 komplett =
$500 Kamera
$250 Objektiv
$25 Tasche
Die Kamera ist Zollfrei, auf das Objektiv kommen die 6,7% drauf, das sind dann $266.75, die Tasche vernachlässige ich mal, das sind vielleicht ein paar Euros dazu.
Dann hätte ich $500 + $266.75 + $25 = $791.75 und da kommen noch 19% drauf = $942.18 (was im Moment ca. 688 Euro sind).
Alles richtig gerechnet?

Dann wollen wir mal... ;)

Zuerst wird der Kaufpreis in Euro umgerehnet, erst dann erfolgt die Berechnung der Einfuhrabgaben. Das sieht dann so aus:


Objektiv:
250$ / 1,3779= 181,43€

181,43 x 6,7% = 12,15€ Zoll
181,43 + 12,15 = 193,58 EUSt-Wert
193,58 x 19% = 36,78€ EUST


Kamera (DSLR=zollfrei)
500 / 1,3779 = 362,87€

362,87 x 19% = 68,94€

Tasche: Freimenge

---------------------------------------

Zoll (12,15€) + EUSt (105,72€) = Steuern gesamt: 117,87 €


Du kommst also auf einen Gesamtpreis (incl. Steuern) von 680,31€, wenn man von einem Wechselkurs von 1,3779 ausgeht. Dieser amtliche Wechselkurs ist aber meistens nicht mit dem Wechselkurs von Wechselstuben und Kreditkarten identisch.

Gruß
Brummel
 
Moin,



... da in dem Beitrag über Deinem 615 Euro steht, und nicht 615 USD, muß die Umrechnung entfallen, und die Abgaben wären dann doch 165,86 €.

Mein Fazit ( nachdem ich mal was von einem Forumsmitglied in der Schweiz kaufen wollte): Es lohnt sich meistens nicht, im Ausland zu kaufen ...

Ja, du hast Recht. Da habe ich mich verlesen.
Es wird aber aus meinem Beitrag ersichtlich, wie die Steuern berechnet werden und man kann sich die Sache selbst korrigieren.

Gruß
Brummel
 
...
Du kommst also auf einen Gesamtpreis (incl. Steuern) von 680,31€, wenn man von einem Wechselkurs von 1,3779 ausgeht. Dieser amtliche Wechselkurs ist aber meistens nicht mit dem Wechselkurs von Wechselstuben und Kreditkarten identisch.

Besten Dank - bei der Tasche hatte ich die 19% mit eingerechnet und ich hatte einen anderen Umrechnungskurs (irgendein Online-Währungsumrechner) - das erklärt die kleine Differenz.
Und damit wird das mal ein Auslandskauf, der sich lohnt. Kamera und Objektiv werden in Deutschland im Moment deutlich höher gehandelt.
 
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