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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Sehr informativ diese Zusammenfassung! :top:

Was mich an der ganzen Zollgeschichte am Meisten stört ist, dass man auch für gebrauchte Ebayware Zoll und Steuern zahlen darf. :grumble: Bei Neuwaren sehe ich es ein, aber Gebrauchtwaren sollten davon ausgenommen sein.
 
Variante 1:
Man erstellt von allen höherwertigen Waren Kopien der Kaufrechnungen und nimmt diese mit auf die Reise. Im Fall einer Kontrolle bei der Wiedereinreise zeigt man diese vor und die Sache ist schnell geklärt. Dies funktioniert allerdings nur, wenn auf der Rechnung auch eine Seriennummer vermerkt ist, die mit der Ware übereinstimmt! Hat man auf der Rechnung keine Seriennummer vermerkt, kommen wir zu Variante 2.

Nun eine kurze Frage dazu. Wenn ich den ganzen Kram versichert habe, und natürlich von der Versicherung einen Versicherungsschein mit der Auflistung der Ware inkl. Seriennummer habe, gilt das dann wie ne Rechnung mit Seriennummer und ich brauche keine Nämlichkeitsbescheinigung ?

Achja, und ich fliege nach Ägypten, dort ist das Equipment im Leben nicht günstiger zu haben als hier, spielt das evtl. eine Rolle als Argument, oder wissen die Zöllner das evtl. nicht und ich hab Pech gehabt ?

Wenn beides nein, werd ich den Wisch natürlich ausstellen lassen, klang ja insgesamt nicht so wild.
 
Nun eine kurze Frage dazu. Wenn ich den ganzen Kram versichert habe, und natürlich von der Versicherung einen Versicherungsschein mit der Auflistung der Ware inkl. Seriennummer habe, gilt das dann wie ne Rechnung mit Seriennummer und ich brauche keine Nämlichkeitsbescheinigung ?

Achja, und ich fliege nach Ägypten, dort ist das Equipment im Leben nicht günstiger zu haben als hier, spielt das evtl. eine Rolle als Argument, oder wissen die Zöllner das evtl. nicht und ich hab Pech gehabt ?

Wenn beides nein, werd ich den Wisch natürlich ausstellen lassen, klang ja insgesamt nicht so wild.

Rechtlich zulässig als Nämlichkeitsnachweis ist nur die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung oder das Formular INF3.
Natürlich kann man auch andere Unterlagen als Nachweis vorlegen. Solang es schlüssig ist, dass die Ware in der EU erworben wurde, ist dies auch kein Problem.
Ein Versicherungsschein ist allerdings kein Beleg dafür, dass für die Ware jemals Steuern bezahlt wurde (eine Kassenquittung jedoch schon). Insofern wäre dies kein Nachweis, könnte unter Umständen jedoch von den Kollegen akzeptiert werden.
Wenn du die Rechnungen noch hast, fotokopiere sie doch auf ein kleines Format, sodass zB 4 Rechnungen auf 1 DIN A4 Blatt passen. Das Gleiche auf die Rückseite der Kopie. Dann braucht man auch nicht so viel mit sich rumschleppen.

Ägypten ist sicher nicht dafür bekannt, dort günstig Fotoausrüstung kaufen zu können.
Es gibt aber auch dort am Flughafen Duty-Free-Shops, wo der Kauf eine Überlegung wert sein könnte. Daher wird im Fall einer Kontrolle auch aus Ländern wie Ägypten neuwertige Kameraausrüstung genauer betrachtet.


Ich bleibe also bei meiner Empfehlung der 2 Varianten.


Viel Spaß im Urlaub :)

Gruß
Brummel
 
Wenn du die Rechnungen noch hast, fotokopiere sie doch auf ein kleines Format, sodass zB 4 Rechnungen auf 1 DIN A4 Blatt passen. Das Gleiche auf die Rückseite der Kopie. Dann braucht man auch nicht so viel mit sich rumschleppen.

Auf den Rechnungen stehen eben keine Seriennummern, deswegen kam ich überhaupt erst auf die Idee mit dem Versicherungsschein :)

Ich bleibe also bei meiner Empfehlung der 2 Varianten.
Viel Spaß im Urlaub :)

Ich denke auch, das werd ich dann einfach tun, ist ja nicht so als hätte man am Flughafen Hektik, und in Schönefeld ist auch nicht so viel mit shoppen gehen *g*
Danke für die prompte Antwort und den wirklich super Beitrag und die Spasswünsche natürlich auch, werde ich sicherlich haben. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
<--- sich 3 mal verneigt......und DANKE an Brummel sagt :top:

SO habe ich das Zoll-Thema noch nicht betrachtet - ich dachte "Mein ist Mein"...als ich vor einem Jahr nach Washington geflogen bin, mit nagelneuer Kamera und Laptop und...und ...und habe ich überhaupt nicht darüber nachgedacht. DAS hat sich jetzt aber geändert.
Vielen Dank noch mal....

nette Grüsse, Michael
 
Kurzer Erfahrungsbericht zu dem Thema: Wir sind nach Hurghada geflogen, ich mit meiner 20D + Objektive und Krams, meine Freundin mit der 400D + Krams. Die beiden Mitarbeiter beim Zoll sprühten nur so vor Desinteresse und Langeweile. "Was ist das denn für ne Kamera, für ne normale brauchen sie das eh nicht"....als ich sie dann soweit hatte, meinten sie nur, ich solle unter der Auflistung schreiben "Kamera + Zubehör". Ich habs dann mal brav aufgelistet, dachte es ist ja für mich und nicht für die :-) Naja, was solls, gebraucht haben wir die auf dem Rückflug zwar nicht, aber das muss ja nichts heissen...der Mehraufwand hielt sich wirklich in Grenzen.
 
Hallo Brummel!

Erst mal ein dickes DANKE für deine Fleißarbeit.
Eine kleine Frage hätte ich aber noch:

Bei Einfuhren von Waren im Reiseverkehr hat man als Privatperson eine Freimenge von 175,- Euro auf Waren, die im Ausland erworben wurden. Übersteigt der Warenwert diese Freimenge, müssen Steuern bezahlt werden.
Ich fliege demnächst ein paar Tage nach Hongkong und dann zwei Wochen nach Vietnam. Allerdings nicht alleine sondern mit meiner Frau.

Kann ich mir dort z.B. ein Objektiv kaufen, das 350Euro (2x175) kostet, welches wir dann im Rahmen der Freimenge für Privatpersonen einführen?

Danke schonmal, Gruß
DeMixx
 
Hallo Brummel!

Erst mal ein dickes DANKE für deine Fleißarbeit.
Eine kleine Frage hätte ich aber noch:


Ich fliege demnächst ein paar Tage nach Hongkong und dann zwei Wochen nach Vietnam. Allerdings nicht alleine sondern mit meiner Frau.

Kann ich mir dort z.B. ein Objektiv kaufen, das 350Euro (2x175) kostet, welches wir dann im Rahmen der Freimenge für Privatpersonen einführen?

Danke schonmal, Gruß
DeMixx

Nein, leider nicht.
Eine Ware muss sinnvoll teilbar sein, damit man die Freimenge addieren kann.

Beispiel: eine Stange Zigaretten (Inhalt 300 Stück). 200 Zigaretten sind pro Person frei. In dem Fall wäre das möglich.

Anderes Beispiel: Du kaufst eine Kamera (400D) mit einem Objektiv (EF 50mm 1,8), 1 GB Speicherkarte, Fotorucksack und UV-Filter. Die Kamera kostet 500 Euro, das Objektiv 100 €, Speicher 40 €, Fotorucksack 100 € und der Filter nochmal 20 €. In diesem Fall müsstest du die Kamera verzollen, die anderen Waren wären in der Freimenge für 2 Personen. Wichtig: Jedes Teil muss auf der Kaufrechnung als Einzelposition mit Artikelpreis aufgeführt sein. Steht auf der Rechnung nur: Kameraausrüstung - 760,- €, hat man keinen Anspruch auf Gewährung der Freimenge.

Viel Spass im Urlaub :)

Gruß
Brummel
 
Hallo Brummel!

Danke für die schnelle und wie immer kompetente Antwort. Die ist zwar nicht in meinem Sinne ausgefallen, aber da kannst du ja nix für :lol:

Muss ich kucken was es da so an Gläsern gibt und was die kosten, möglicherweise lohnt das ja auch wenn ich Zoll und Steuern entrichten muss.

Gruß
DeMixx
 
Wie sieht das eigentlich aus wenn man jetzt angenommen bei Ebay ein Objektiv kauft (sagen wir mal 900$). Das wären in Euro 700 Euro, mit Zoll usw. halt + 25% von 700.
Wird gleich am Anfang in Euro umgerechnet oder erst am Ende? Sprich + 25% in Dollar wären ja billiger. :) Glaube aber eher es wird sofort umgerechnet. :(
 
Wie sieht das eigentlich aus wenn man jetzt angenommen bei Ebay ein Objektiv kauft (sagen wir mal 900$). Das wären in Euro 700 Euro, mit Zoll usw. halt + 25% von 700.
Wird gleich am Anfang in Euro umgerechnet oder erst am Ende? Sprich + 25% in Dollar wären ja billiger. :) Glaube aber eher es wird sofort umgerechnet. :(

[(Wert * 1,25) * Umrechnungskurs] ist doch das gleiche wie [(Wert * Umrechnungskurs) * 1,25] oder? Verdammt ist Mathe in der Schule lange her.
 
Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage:

ich möchte mir in den USA eine Kamera im Wert von 350 $, also ca. 260 €, kaufen.

Zusätzlich dazu möchte ich in unbestimmter Menge Kleidung, Souvenirs etc. kaufen, wobei ich dabei nicht mehr als 300 € ausgeben möchte...

Nun scheint die Kamera ja zollfrei zu sein. Wie steht es mit den anderen Artikeln? Sind dann 175 € Freigrenze und erst dann zu zahlender Betrag fällig?

Mit freundlichen Grüßen.
 
Hallo,

ich habe eine allgemeine Frage:

ich möchte mir in den USA eine Kamera im Wert von 350 $, also ca. 260 €, kaufen.

Zusätzlich dazu möchte ich in unbestimmter Menge Kleidung, Souvenirs etc. kaufen, wobei ich dabei nicht mehr als 300 € ausgeben möchte...

Nun scheint die Kamera ja zollfrei zu sein. Wie steht es mit den anderen Artikeln? Sind dann 175 € Freigrenze und erst dann zu zahlender Betrag fällig?

Mit freundlichen Grüßen.


Die Kamera ist wertmässig nicht sinnvoll teilbar (175,-€ kann nicht abgezogen werden) und daher mit dem kompletten Wert zu versteuern. Würdest du nur die Kamera einführen und sonst nichts, käme auf die Kamera der ermässigte Pauschalsteuersatz von 13,5% (Wertgrenze 350€). Hast du allerdings zusätzlich andere Ware mitgebracht kannst du für diese Sachen die 175,-€ Freimenge in Anspruch nehmen.

Ist der Gesamtwert deiner eingeführten Waren (abzüglich deiner Freimenge von 175,- Euro) über 350,-€, muss die Besteuerung nach einem Zolltarif erfolgen. In diesem Fall wird abhängig von der Ware ein bestimmter Zollsatz erhoben (zusätzlich zu den 19% MWSt). Für digitale Kameras ist der Zollsatz: frei, bei Bekleidung in der Regel sehr hoch mit 12,x%.

Ich hoffe, das habe ich nicht zu kompliziert erklärt.


Gruß
Brummel
 
Mal ne ganz andere Frage. Kein Mensch will ja mehr Steuern zahlen als er muss, und schon gar nicht doppelt. Wenn ich als Tourist in den USA oder anderswo was für meine Kameraausrüstung kaufe, dann sind dort ja schon Steuern drauf, oder nicht? Wenn ich das nach Deutschland einführe, dann muss ich hier wieder Steuern zahlen, weil es in den Deutschen "Warenkreislauf", ich nenne das mal so, eingeht. Gleichzeitig wird die Ware aber aus einem anderen Kreislauf entnommen, nämlich dort, wo ich sie erworben habe. Gibt es nun die Möglichkeit, die dort erhobenen Steuern irgendwo zurückzubekommen???
 
Mal ne ganz andere Frage. Kein Mensch will ja mehr Steuern zahlen als er muss, und schon gar nicht doppelt. Wenn ich als Tourist in den USA oder anderswo was für meine Kameraausrüstung kaufe, dann sind dort ja schon Steuern drauf, oder nicht? Wenn ich das nach Deutschland einführe, dann muss ich hier wieder Steuern zahlen, weil es in den Deutschen "Warenkreislauf", ich nenne das mal so, eingeht. Gleichzeitig wird die Ware aber aus einem anderen Kreislauf entnommen, nämlich dort, wo ich sie erworben habe. Gibt es nun die Möglichkeit, die dort erhobenen Steuern irgendwo zurückzubekommen???

Theoretisch ja.
In den USA ist dies abhängig vom Bundesland, wo die Ware gekauft hast. Nicht alle Bundesländer bieten diesen Service an. Zudem ist es bei den Flughäfen sehr schwer eine Ausfuhrbestätigung vom amerikanischem Zoll zu erhalten (Infos sind von Flugreisenden).
In Deutschland funktioniert das so:
Du gehst mit der Ware und den Kaufrechnungen zum Zoll am Flughafen und lässt dir die Ausfuhr bestätigen. Danach dann die abgestempelte Rechnung zum Geschäft schicken, dieses Geschäft kann die Steuer erstatten.
Die Betonung liegt auf: kann.... Das alles ist ein Service, den das Geschäft nicht anbieten muss. Viele machen das allerdings, sogar Aldi.
Sehr viele Geschäfte haben sich da zu einem Verbund zusammengeschlossen und bieten den Service über eine externe Gesellschaft an, die auch direkt am Flughafen bar auszahlt (nach Abzug einiger Prozente).

Die Verfahrensweise in den USA wird vermutlich nicht viel anders sein.


Gruß
Brummel
 
Aloah!

Da ich jetzt in enem anderen Thread auf die Zoll-Probleme hingewiesen wurde, stelle ich jetzt einmal hier meine Frage.
Probleme nenne ich es deshalb, da ich da Umstände haben werde, die ich absolut nicht nachvollziehbar finde.

Ich mache ein Auslandssemester in der Schweiz, seit 3 Wochen, bis Ende Juli. Meine Kompakte ist kaputt und ich wollte eh schon lange eine 400D. Und da ich hier ja auch neues sehe, Bilder machen will,und wegen der kaputten alten Cam halt einfach KEINEN Foto habe, brauche ich nunmal einen!


Ich gehe mal davon aus, dass es behördlich gesehen total schnurz ist, was eine Einzelperson für Interessen hat, aber gibts denn keine Möglichkeit da um eine Abgabe herum zu kommen?

Entweder ich kaufe mir die Kamera hier, oder wenn ich Anfang Mai ein Wochenende nach Deutschland komme. Egal ob so oder so, ich reise über die EU-Grenze (Der Neutralität sei dank), und bringe neuwertige Ware mit (vorausgesetzt ich mache das). Ist das dann in jedem Fall abgabenpflichtig? Ich meine, mir gehts um keinerlei wirtschaftlichen Vorteil oder sonst irgendetwas, ich will einfach nur Fotografieren! Und dass ne DSLR nun mal teurer als 350€ist, würde das bei den netten Sätzen ja nicht billig werden.



Ich finds ehrlichgesagt einfach nur unmöglich, da mag jetzt Widerspruch ohne Ende kommen... Aber ich bin Student, muss das Geld zusammenkratzen für die DSLR, und soll dann noch wasweißichwieviel Prozent drauflegen? Ich will doch einfach nur Fotografieren, wen interessiert das denn? In 3 Monaten bin ich wieder daheim in Deutschland, und sollte ich die Cam daheim auch kaufen im Mai, würde ich ja für die Einreise in die Schweiz dann auch wieder zahlen müssen oder?
 
Niemand zahlt gerne Steuern, auch ich nicht.
Leider gehts dabei (wie du selbst schon geschrieben hast) nicht um eigene Wünsche und Vorstellungen.

Aber...

1. Kaufst du die Kamera in der Schweiz, kannst du dir bei der Ausreise aus der Schweiz die dortige Steuer (ist glaube ich 7,6%) erstatten lassen. Bei der Einreise in die EU meldest du die Kamera dann beim Zoll an und bezahlst je nach Land die Mehrwertsteuer. Die Schweiz hat ja 4 EU-Nachbarländer, jedes EU-Land hat eine andere Mehrwersteuer. Du musst die Kamera bei der erstmaligen Einfuhr in die EU beim Zoll anmelden, auch wenn das nicht in Deutschland ist. Dort wird einmal die nationale Mehrwertsteuer erhoben (digitale Fotoapparate sind Zollfrei), diese Verzollung ist dann für jedes andere Land der EU gültig (Beleg aufheben).

Reist du von der Schweiz nach Deutschland ein, zahlst du dann an der Grenze die 19% Mehrwertsteuer. Ziehst du deine 7,6% der Schweiz noch ab, ist das nicht mehr ganz so schlimm.

2. Wichtig: Diese Regeln gelten in der EU, sollten aber in der Schweiz nicht viel anders sein. Am besten erkundigst du dich bei den Kollegen an der Grenze oder schreibst eine email an den Schweizer Zoll. Ich will dir aber mal erklären, wie es bei uns entsprechend funktionieren würde:

Solltest du die Kamera in Deutschland kaufen und sie dann im Rahmen deines üblichen Reisebedarfs mitnehmen, bleibt sie steuerfrei. Dies unter der Voraussetzung, dass dein Aufenthalt in der Schweiz 3 Monate nicht überschreitet und du die Kamera auch wieder ausführst. Sie darf nicht in der Schweiz verbleiben (z.B. als Geschenk oder wird verkauft). In manchen Ländern ist es erforderlich, dass man die Kamera bei der Einreise anmeldet und später bei der endgültigen Ausreise nachweist, dass man sie wieder ausführt.


Ich hoffe das hilft dir erstmal weiter.

Gruß
Brummel
 
Hi!

ich frag jetzt auch mal vorsichtshalber nach: in 6 wochen geht es nach südafrika *freu*;

mit soll bis dahin eine 30d (dann 4 wochen alt), + 2 objektive;


ich geh also nach (oder vor??) der passkontrolle zum zoll, lass mir die bescheinigung ausstellen und gut ist?
kann man das auch im vorfeld veranlassen?

danke,
 
Hi!

ich frag jetzt auch mal vorsichtshalber nach: in 6 wochen geht es nach südafrika *freu*;

mit soll bis dahin eine 30d (dann 4 wochen alt), + 2 objektive;


ich geh also nach (oder vor??) der passkontrolle zum zoll, lass mir die bescheinigung ausstellen und gut ist?
Nach der Passkontrolle, auf dem Weg zu deinem Flug.

kann man das auch im vorfeld veranlassen?

danke,

Als Privatperson nicht.

Gruß
Brummel
 
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