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Diskussionsthread zu "Fotorecht Basics"

Praktika- und Ausbildungsverhältnisse sind keine "regulären" Arbeitsverhältnisse.
In aller Regel ist jedes Werk bzw. dessen Verwertungsrechte das von einem Praktikanten oder Auszubildenden erstellt wurde umfänglich Besitz des Betriebes.

/bd/
 
Mal eine Frage.

Ich habe für einen Club Fotos gemacht. Bekomme dafür eine gewisse
Prämie, und der Club darf dafür die Bilder auf seiner Seite posten.

Nun habe ich bei einem Eventguide meine Bilder gesehen, mit einem Banner
des Eventguides; ohne Rückfrage mit mir, hat der Inhaber also meine
Bilder weiter geschickt.

Ein Wasserzeichen war nicht drauf, da der Inh. meinte, dass dies auf seiner
HP "unprofessionell" aussähe.

Nun meine Frage - m.E. handelt der Inh. doch nicht korrekt oder?
Und ich kann doch die Weitergabe an Dritte untersagen?
 
Ich hab auch ne Frage :-)

ich hab mich grad mit nem "richtigen" Fotografen gestritten!

Den ich hab die rechlichen sachen hier im Forum nachgelesen und glaube das auch (warum auch nicht)

Jetzt erzählt der mir man darf nicht gewerblich Fotografieren ohne Meisterbrief? Ist doch quatsch oder?

Ausserdem hat er mir ne Story von nem Fotografen hier erzählt der keinen Meister hatte und trotzdem Werbung für sich gemacht hat und dann ne Strafe über 100.000,00 euro zahlen musste. (Jetzt hat der Fotograf woll einfach nen Meister eingestellt und darf werbung machen)

Das hat er mir erzählt weil ich mal ne woche lang nen zettel an der Windschutzscheibe hatte das ich Models suche und ich kostenlos Bilder mache! Das hätte ich woll nicht tun Dürfen??

Zu letzt möchte ich ganz sicher gehen das ich nix faslches tu!

Ich möchte mich nächstes Jahr mit der Fotografie selbstständig machen so nebenbei das dürfte doch kein problem werden?? Oder?

Jedenfalls mache ich jetzt schon kostenlose Fotos von Babys und Kindern oder Freundinnen wenn die das möchten, dafür bekomme ich von den leuten das Einverständisserklärung das ich die Bilder später auf meine Homepage zeigen darf! Ich verlange nie Geld, den noch empfinde ich es als Hobby, da ich noch lerne und oft auch noch fehler mache und die Bilder deswegen noch nicht immer perfekt sind! Aber meistens geben mir die Leute doch was damit ich eben neue Deko oder Stoffe oder sowas kaufen kann! Da ich davon wirklich nur sachen für die fotografie kaufe und mich nicht selbst bereichere fällt es doch noch unter HOBBY (also die erklärung aus dem thread über Recht) oder?
Dazu noch eine lezte Frage, darf ich dazu zuhause ein Studio haben(also mit Blitz usw.)?

Ich will bloss sicher gehen das ich nix falsch verstehe und mir wirklich keiner was vorwerfen kann??

Danke im Vorraus
Steffi
 
Ich fotografiere viel meinen Sohn und seine Mitspieler (D-Jugend) beim Fußball. Die geschossenen Fotos stelle ich unserem Verein auch für die Homepage zur Verfügung. Auch wenn die eigenen Spieler mit der Veröffentlichung auf der Homepage einverstanden sind - wie sieht es aber mit den Spielern der gegnerischen Mannschaft aus? Die sind ja nun mal bei Zweikämpfen etc. ebenfalls groß mit auf dem Bild.
Kann mir kaum vorstellen, dass man erst die Eltern derer Kinder kontaktieren müßte. Wie sollte das auch funktionieren?
Kann mir da jemand mal einen Hinweis geben, wie man das macht?

Gruß
Ducksi
 
ahh, super thread. Ich hätte auch folgende Fragen. Case Studie...

Ich besitze (gekauft) eine Maschine der Firma XY. Ich fotografiere diese Maschine und biete die Bilder zum Verkauf an. Sämtliche Logos der Firma XY wurden natürlich entfernt. Insider wissen aber trotzdem, dass es eine Maschine der Firma XY ist. So, ist das jetzt rechlich ok, oder könnte die Firma XY irgendwelche Ansprüche geltend machen?

Gruß
 
Hallo,

Auch wenn die eigenen Spieler mit der Veröffentlichung auf der Homepage einverstanden sind
Ist D-Jugend nicht noch U18? Dann können die Spieler so einverstanden sein, wie sie wollen. Rechtlich bräuchte der Verein (also der Betreiber der Homepage, wenn Du nicht freiwillig die Verantwortung dafür übernehmen möchtest) die Erlaubnis des Erziehungsberechtigten (oder war das bis U16?).

- wie sieht es aber mit den Spielern der gegnerischen Mannschaft aus?
Die Antwort gibt eigentlich das von Arne erwähnte KunstUrhG (§ 23), zusammen mit den Beiträgen 5,6 und 8 aus diesem Thread: Zur (redaktionellen) Berichterstattung darfst Du die Bilder (in der Regel, siehe 4 (2) ) verwenden. Den Zusatz "in der Presse", den man ab und zu mal findet, habe ich bisher weder im Gesetzestext noch in Auslegungen dazu gefunden. Damit müsste auch die Berichterstattung auf der Internetseite eures Vereines abgedeckt sein.

Kann mir kaum vorstellen, dass man erst die Eltern derer Kinder kontaktieren müßte. Wie sollte das auch funktionieren?
Warum nicht? Entweder, das Presserecht greift oder Du musst die Erlaubnis haben. Bei (nicht öffentlichen) Turnieren sollte sowas durch die Anmeldung geregelt werden, und bei reinen Privatveranstaltungen musst Du halt fragen. Oder möchtest Du, daß Dein Kind auf jedem öffentlichen Platz beim Kicken fotografeirt und die Bilder dann veröffentlicht werden?

Kann mir da jemand mal einen Hinweis geben, wie man das macht?
Außer Deinem Rechtsanwalt kann das sicherlich niemand rechtsverbindlich tun.

Gruß Bernhard
 
Hallo Bernhard,

danke für Deine Ausführung.
Ich denke diese Gedanken haben viele. Ich schicke ja die Fotos immer den Trainern. Die sollen dann selektieren und dem Homepage-Webmaster weiterleiten.
Es sind immer "öffentliche" Spiele - eben Meisterschaftsspiele, Pokalspiele oder Tuniere.
Aber ich denke unser Webmaster wird schon wissen, was er darf. Und Fotos an die Trainer zu schicken ist ja nicht gesetzeswidrig (denke ich zumindestens).

Gruß
Ducksi
 
Ich hab auch ne Frage :-)

ich hab mich grad mit nem "richtigen" Fotografen gestritten!

Den ich hab die rechlichen sachen hier im Forum nachgelesen und glaube das auch (warum auch nicht)

Jetzt erzählt der mir man darf nicht gewerblich Fotografieren ohne Meisterbrief? Ist doch quatsch oder?

Ausserdem hat er mir ne Story von nem Fotografen hier erzählt der keinen Meister hatte und trotzdem Werbung für sich gemacht hat und dann ne Strafe über 100.000,00 euro zahlen musste. (Jetzt hat der Fotograf woll einfach nen Meister eingestellt und darf werbung machen)

Das hat er mir erzählt weil ich mal ne woche lang nen zettel an der Windschutzscheibe hatte das ich Models suche und ich kostenlos Bilder mache! Das hätte ich woll nicht tun Dürfen??

Zu letzt möchte ich ganz sicher gehen das ich nix faslches tu!

Ich möchte mich nächstes Jahr mit der Fotografie selbstständig machen so nebenbei das dürfte doch kein problem werden?? Oder?

Jedenfalls mache ich jetzt schon kostenlose Fotos von Babys und Kindern oder Freundinnen wenn die das möchten, dafür bekomme ich von den leuten das Einverständisserklärung das ich die Bilder später auf meine Homepage zeigen darf! Ich verlange nie Geld, den noch empfinde ich es als Hobby, da ich noch lerne und oft auch noch fehler mache und die Bilder deswegen noch nicht immer perfekt sind! Aber meistens geben mir die Leute doch was damit ich eben neue Deko oder Stoffe oder sowas kaufen kann! Da ich davon wirklich nur sachen für die fotografie kaufe und mich nicht selbst bereichere fällt es doch noch unter HOBBY (also die erklärung aus dem thread über Recht) oder?
Dazu noch eine lezte Frage, darf ich dazu zuhause ein Studio haben(also mit Blitz usw.)?

Ich will bloss sicher gehen das ich nix falsch verstehe und mir wirklich keiner was vorwerfen kann??

Danke im Vorraus
Steffi

Und ich??? Für mich keiner nen Tip :-) *liebschau*
 
ahh, super thread. Ich hätte auch folgende Fragen. Case Studie...

Ich besitze (gekauft) eine Maschine der Firma XY. Ich fotografiere diese Maschine und biete die Bilder zum Verkauf an. Sämtliche Logos der Firma XY wurden natürlich entfernt. Insider wissen aber trotzdem, dass es eine Maschine der Firma XY ist. So, ist das jetzt rechlich ok, oder könnte die Firma XY irgendwelche Ansprüche geltend machen?

Gruß

In Deutschland ist das Markenrecht mit dem Kauf eines Gegenstandes erschöpft, d.h. du kannst Dir die Mühe mit dem unkenntlich machen der Logos sparen. Was in diesem Zusammenhang oft mit ebay genannt wird ist der Fakt, dass Ebay-Nutzer Fotos von Markenprodukten von einem anderen Angebot, bzw. von der Herstellerseite genommen haben und somit gegen das Urheberrecht des Fotografen/ der Firma verstoßen haben, aber nicht gegen das Markenrecht. Ich bin kein Jurist und dies ist jetzt nicht als Rechtsberatung zu verstehen; ich habe meine Kenntnisse von einem Workshop zum Thema Fotorecht bei einem Rechtsanwalt mit Fachgebiet Medienrecht, bei dessen Vortrag genau dies thematisiert wurde.

Beste Grüße

grave
 
das hab ich gelesen danke!
(steht auch im Text davor das ich es gelesen hab) ich möchte nur gerne sicher gehen das ich 100% nix verbotens tue!

Dann meld ein Gewerbe an. Wie du schreibst willst du dich nächstes Jahr selbständig machen und dann doch damit auch Geld verdienen, spätestens dann musst du ein Gewerbe anmelden.

Was du momentan machst hört sich wohl mehr wie Hobby an, wenn dir dann deine Freundin für die Fotos einen 10er in die Hand drückt wird da kein Hahn nach krähen.
 
das hab ich gelesen danke!
(steht auch im Text davor das ich es gelesen hab) ich möchte nur gerne sicher gehen das ich 100% nix verbotens tue!

Hallo, Steffi!

Streng genommen machst Du etwas Verbotenes. Du nimmst Geld für Fotos. Das macht Dich zum Profi. Dass Du mehr ausgibst als Du einnimmst, macht Dich in den Augen des Finanzamts nicht wieder zum Amateur sondern nur zu einem unwirtschaftlich arbeitenden Profi. Wobei mein Vorredner natürlich Recht hat: Nach zehn Euro von einer Freundin kräht kein Hahn. Erstens weiß kein Finanzbeamter davon und zweitens würde es ihm sicher zu lächerlich erscheinen, darauf rumzureiten.

Ansonsten hat Dir der "echte Fotograf" Quark erzählt. In Deutschland darf sich jeder Mensch eine Kamera kaufen, damit Fotos machen und diese Fotos dann sogar verkaufen. Meisterbriefe sind dazu nicht mehr erforderlich. Abhängig davon, wo und wie man die Bilder macht und verkauft, muss man dann ein Gewerbe anmelden oder sich dem Finanzamt als Freiberufler zu erkennen geben. In dem von Dir geschilderten Fall wäre wohl ein Gewerbe angesagt.

MfG
 
gibt es ein Buch über "Fotorecht" speziell für Fotografen :) Also, wo alles drinsteht wie... Bilderverkauf und welche Rechte es zu beachten gibt z.B. Marken-/Patent-/Urheberrecht und und und?

Gruß
 
Erstens weiß kein Finanzbeamter davon und zweitens würde es ihm sicher zu lächerlich erscheinen, darauf rumzureiten.
Auch, wenn er es ganz offiziell weiss, wäre es ihm (bei passendem Nachweis) spätestens in ein paar Jahren egal und er würde es als Liebhaberei einstufen. (da Thema Freiberuflich oder nicht hast Du ja bereits angeschnitten)

Soweit jedenfalls mein bisheriges Verständnis nach dem Studium dutzender von Beiträgen hier und meinem Gespräch mit einem Steuerberater und meinem (damaligen) Finanzamt.

Gruß Bernhard
 
Auch, wenn er es ganz offiziell weiss, wäre es ihm (bei passendem Nachweis) spätestens in ein paar Jahren egal und er würde es als Liebhaberei einstufen. (da Thema Freiberuflich oder nicht hast Du ja bereits angeschnitten)

Soweit jedenfalls mein bisheriges Verständnis nach dem Studium dutzender von Beiträgen hier und meinem Gespräch mit einem Steuerberater und meinem (damaligen) Finanzamt.

Gruß Bernhard

Deswegen schrieb ich "streng genommen". Steffi hat ja angedeutet, dass sie aus dem Hobby zumindest einen Nebenerwerb machen will. Ihre fotografische Tätigkeit scheint demnach schon einen gewissen Umfang zu haben, der das Finanzamt durchaus interessieren könnte. Und damit der Finanzbeamte das als Liebhaberei einstufen kann, müssen solche Einnahmen "streng genommen" in der Steuererklärung angegeben werden. Versteh mich nicht falsch: Ich gehöre nicht zu den Leuten, die meinen, das Finanzamt müsse von jeder Nachbarschaftshilfe oder jeder Ausgleichszahlung für Freundschaftsdienste wissen! Ich wollte nur drauf hinweisen, dass es riskant sein kann, ein "Hobby-Fotostudio" zu betreiben und dann Geld zu nehmen. Aber das ist jetzt eigentlich nicht mehr Fotorecht...

MfG
 
Hallo da ich alles gelesen habe und nicht schlau draus werde habe ich noch eine Frage.

Am Wochenende wurde ich bei einer Öffentlichen Veranstaltung von einem Pressefotografen mit einem Promi abgelichtet als der mir ein Autogramm gab.

Soweit ist das ja nicht schlimm, aber jetzt kommt es das Foto steht im Web in 640X480 dieses darf ich mir einfach runterladen, aber für die Originaldatei in 3872 x 2592 darf ich dann ihm 15,-€ zahlen wenn ich dieses haben möchte.

1 Wie sieht es mit dem Persönlichkeitrecht da aus.
Ich habe nichts gegen dieses Foto ich habe nur etwas dagegen das ich selbst dafür auch noch zahlen soll wenn ich dieses Foto haben möchte.
LG Ralf
 
Deswegen schrieb ich "streng genommen". Steffi hat ja angedeutet, dass sie aus dem Hobby zumindest einen Nebenerwerb machen will. Ihre fotografische Tätigkeit scheint demnach schon einen gewissen Umfang zu haben, der das Finanzamt durchaus interessieren könnte. Und damit der Finanzbeamte das als Liebhaberei einstufen kann, müssen solche Einnahmen "streng genommen" in der Steuererklärung angegeben werden. Versteh mich nicht falsch: Ich gehöre nicht zu den Leuten, die meinen, das Finanzamt müsse von jeder Nachbarschaftshilfe oder jeder Ausgleichszahlung für Freundschaftsdienste wissen! Ich wollte nur drauf hinweisen, dass es riskant sein kann, ein "Hobby-Fotostudio" zu betreiben und dann Geld zu nehmen. Aber das ist jetzt eigentlich nicht mehr Fotorecht...

MfG

naja wirklich was einnehmen tu ich net es sind wirklich nur mal 10 euro im monat ansonsten eher genschenke :-) Wie Dekosachen (z.b ne hängematte oder nen Blumentopf für Babyfotos) die die leut nicht mehr brauchen oder letzten erst den Beautykorb mit ner Creme und nem Duschgel :-)

Nächstes jahr mach ich mich damit dann selbstständig will ja nix faslch machen :-)
 
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