WERBUNG

Diskussionsthread zu "Fotorecht Basics"

Ich habe nichts gegen dieses Foto ich habe nur etwas dagegen das ich selbst dafür auch noch zahlen soll wenn ich dieses Foto haben möchte.
Hast du das alles auch dem Fotografen erzählt? Die abgelichteten Personen haben kein Recht auf einen kostenlosen Abzug des Bildes.
 
Nein ich habe den Fotografen angemailt das ich dieses Foto gerne in Originalgröße hätte.

Hier seine Antwort.

"Hallo guten Abend,

Sie können das Bild in der Internetauflösung 640x480 von meiner Webseite
downloaden.

Die Originalauflösung 10 Mio-Pixel in der Auflösung 3872 x 2592 können
Sie gegen Vorkasse als Datei für 15 Euro inkl. Porto und Verp.
bestellen."

LG Ralf
 
naja wirklich was einnehmen tu ich net es sind wirklich nur mal 10 euro im monat ansonsten eher genschenke :-) Wie Dekosachen (z.b ne hängematte oder nen Blumentopf für Babyfotos) die die leut nicht mehr brauchen oder letzten erst den Beautykorb mit ner Creme und nem Duschgel :-)

Nächstes jahr mach ich mich damit dann selbstständig will ja nix faslch machen :-)

Ja, ich verstehe das schon. Meine Frau ist Aquaristin. Sie züchtet Schnecken und Fischchen und "tauscht" die gegen Wasserpflanzen, Lebendfutter oder auch mal Scheba für unsere Katze. Das gebe ich natürlich auch nicht dem Finanzamt an. Wie würde das auch aussehen? "Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit: vier Portionen Scheba". Da würde sich der Finanzbeamte totlachen - und ich würde meine Steuererstattung nie bekommen :angel:.

Nimm mich nicht so ernst. Ich wollte wirklich nur darauf hinweisen, dass sowas kritisch wird, sobald man "Bezahlung" bekommt. Wenn sich diese Bezahlung auf Duschgel oder Scheba beschränt, fragt da niemand nach. Wenn die Aufwandsentschädigung aus einem Porsche Targa 911 besteht, wird es "kritisch".

Übrigens: Viel Erfolg für Deine Selbständigkeit! Du schaffst das!

MfG
 
Nein ich habe den Fotografen angemailt das ich dieses Foto gerne in Originalgröße hätte.

Das "Recht am eigenen Bild" untersagt lediglich die Veröffentlichung ohne Zustimmung des/der Abgelichteten (wobei es auch hier noch Einschränkungen gibt). Der Fotografierte hat keine Rechte am Bild, außer seine Veröffentlichung zu untersagen.

Wenn du also deine Zustimmung bereits gegeben hast -> Pech
Wenn du sie nicht gegeben hättest, hättest du mit dem Fotografen ja ausmachen können, als "Lohn" für die Zustimmungdas Bild in Originalgröße zu bekommen.
 
Das "Recht am eigenen Bild" untersagt lediglich die Veröffentlichung ohne Zustimmung des/der Abgelichteten (wobei es auch hier noch Einschränkungen gibt). Der Fotografierte hat keine Rechte am Bild, außer seine Veröffentlichung zu untersagen.

Wenn du also deine Zustimmung bereits gegeben hast -> Pech
Wenn du sie nicht gegeben hättest, hättest du mit dem Fotografen ja ausmachen können, als "Lohn" für die Zustimmungdas Bild in Originalgröße zu bekommen.

Er ist doch nur "Beiwerk" und sicher volljährig. Der Fotograf hat den Prommi fotografiert. ;-))
 
@Solais
Also meine Zustimmung hat er bis jetzt noch nicht erhalten:rolleyes:
und bei der Abbildung ist der Promi seitlich von hinten und ich seitlich von vorne abgelichtet.
LG Ralf
 
Aber Du hast dem Fotografen schon dazu geschrieben, das Du der auf dem Bild bist, der gerade das Autogramm bekommt, oder?

Gruß
Phishkopp
 
Schon pervers. Der Autogrammsammler begibt sich in einen nicht seinen eigenen Raum, sieht sicherlich, das da auch Profis nicht zum Spass rumknipsen und versucht seine Persönlichkeitsrechte über die des Promis zu stellen, um "Orginaldaten" for nothing einzufordern. Die Geste des Urhebers ist schon großzügig, einen Download in Webauflösung zu erlauben. Am besten beim nächsten Autogrammsammeln einen ausgefeilten Modellvertrag mitnehmen, der das Shooting und die monetären Konsequenzen über 6 Seiten beschreibt. So wird man dann Promi in Foren.

Gruß Rue
 
Ja, ich verstehe das schon. Meine Frau ist Aquaristin. Sie züchtet Schnecken und Fischchen und "tauscht" die gegen Wasserpflanzen, Lebendfutter oder auch mal Scheba für unsere Katze. Das gebe ich natürlich auch nicht dem Finanzamt an. Wie würde das auch aussehen? "Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit: vier Portionen Scheba". Da würde sich der Finanzbeamte totlachen - und ich würde meine Steuererstattung nie bekommen :angel:.

Nimm mich nicht so ernst. Ich wollte wirklich nur darauf hinweisen, dass sowas kritisch wird, sobald man "Bezahlung" bekommt. Wenn sich diese Bezahlung auf Duschgel oder Scheba beschränt, fragt da niemand nach. Wenn die Aufwandsentschädigung aus einem Porsche Targa 911 besteht, wird es "kritisch".

Übrigens: Viel Erfolg für Deine Selbständigkeit! Du schaffst das!

MfG

Och gegen nen Porsche hätte ich nix einzuwenden grins den würde ich natürlich sofort melden :-)

naja dann brauch ich mir bis nächstes jahr keine Sorgen machen und dann mach ich eh offizielle so mit preisen usw. :-)
 
Wie sieht die Fotografie in der Kirche aus? Reicht es dort den pfarrer zu fragen oder gleich an die stadt wenden?

Freie Bildberichterstattung: Beispiel Opel: Darf man innerhalb des Autokaufhauses bilder vom Logo schießen ohne vorher gefragt zu haben. 2. Außerhalb des Grundstücks also von draußen wird es ja wohl keine Probleme geben, oder?
 
hab etwas interessantes entdeckt...

"Besonders wichtig ist auch die in § 59 UrhG normierte Panoramafreiheit. Diese besagt, dass Werke, die sich dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, durch Fotoaufnahmen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden dürfen. Bei Gebäuden bezieht sich dieses Recht jedoch nur auf die Außenansicht. Die Aufnahmen müssen von öffentlichem Grund aus entstehen."

Also, darf ich ein Haus von der Straße aus fotografieren, ohne Zustimmung des Besitzers?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, darf ich ein Haus von der Straße aus fotografieren, ohne Zustimmung des Besitzers?
In DACH ja (ohne Hilfsmittel, die den Standort des Fotografen "verändern"), siehe z.B. auch http://www.fotorecht.de/publikationen/panorama-google-v.html

Andererseits musst Du halt darauf auchten, daß Du die Privatsphäre der Leute, die sich gerade in der "Schussbahn" (warum auch immer) befinden, nicht verletzt. Siehe den Aufstand, den die Norddeutschen bzgl. Google Streeview machen. Und im übrigen Ausland würde ich mich auch nicht immer darauf verlassen.

Gruß Bernhard
 
In DACH ja (ohne Hilfsmittel, die den Standort des Fotografen "verändern"), siehe z.B. auch http://www.fotorecht.de/publikationen/panorama-google-v.html

Andererseits musst Du halt darauf auchten, daß Du die Privatsphäre der Leute, die sich gerade in der "Schussbahn" (warum auch immer) befinden, nicht verletzt. Siehe den Aufstand, den die Norddeutschen bzgl. Google Streeview machen. Und im übrigen Ausland würde ich mich auch nicht immer darauf verlassen.

Gruß Bernhard

ah ja, super link danke! Ist wohl erlaubt, sofern man diese Dinge beachtet.
 
Wie steht es denn mit Streetfotografie im Ausland? Ich nehme an es gilt das Recht des Landes in dem man sich befindet, nicht? (bin leider vollkommener Laie auf dem Gebiet)

Beispiel Märkte in Asien; alte Dame packt Pepperoni in eine Tüte, alter Herr zählt eingenommenes Geld, alter Mann brät auf der Straße irgendwelche Kostlichkeiten auf seinem Wägelchen.

Wenn ich recht(/Recht *g* je nachdem) verstanden habe ist das fotografieren an sich kein Problem - nur das Recht zur Veröffentlichung. Und veröffentlichen möchte ich die Bilder ja, sonst bräuchte ich sie ja nicht zu machen.

Gibt es eine Auflistung wie die Rechtslage in solchen Fällen in verschiedenen Ländern ist?

Klar... die Wahrscheinlichkeit, dass besagte alte Frau mit Pepperoni in der Hand, bzw. irgendjemand der sie kennt, mein Bild im DSLR-Forum oder auf meinem Blog findet ist 1:10000000, bei einer Ausstellung irgendwo in Deutschland würde ich vielleicht 1-2 Nullen streichen, aber darum gehts ja prinzipiell nicht. Wie ist die Rechtslage?

Danke :-)
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten