Hi, Eismann,
also ich bin ja nun kein Rechtsanwalt, also alles ohne Pistole .. äh ... Gewähr, einfach mal meine Gedanken.
Du möchtest etwas in EBay verkaufen. Selbstverständlich ein (erlaubtes) Original, keine Kopie, Remake etc.
Dann ist es doch aus Gründen der "Klarheit und Wahrheit" erforderlich, dass Du den angebotenen Artikel so umfangreich und genau beschreibst, wie es der Bieter für seine Kaufentscheidung erwarten darf. Dazu musst Du natürlich, wie man so schön sagt 'Roß und Reiter' nennen - also auch den Geräte/Herstellernamen, - bezeichnung etc.
Ich meine auch, dass man den Artikel, den man da verkaufen möchte, selbst (!) ablichten darf, um dem Bieter in EBay auch eine gewisse Form von Ansicht zu verschaffen. Allerdings, und das ist wesentlich, Du darfst NUR Fotos verwenden, die Du SELBST gemacht hast - also KEINE von anderen Anbietern, aus Werbeunterlagen des Herstellers, aus dem WWW oder sonstwoher !!!!!!
Da ich ein vorsichtiger Mensch bin, setze ich zumeist noch folgenden Text in die Auktion, um jedwedes Mißverständnis zu vermeiden:
"Die hier genannten/gezeigten Marken- und Warenzeichen sowie Produktbezeichnung unterliegen den Schutzrechten der jeweiligen Rechteinhaber und werden hier lediglich zur genauen Bezeichnung des angebotenen Artikels genannt. Die obigen Angaben stellen keine Wertung dar
sondern dienen lediglich der Information für den interessierten Bieter.
Alle obigen Angaben stammen von Aufdrucken auf dem Artikel bzw. der Verpackung und sind insoweit keine eigenen Angaben."
(Der Text ist übrigens nicht urheberechtlich geschützt,
darfst ihn verwenden, wenn Du willst. Für Texte gilt evtl. ähnliches wie für Fotos.
)
also ich bin ja nun kein Rechtsanwalt, also alles ohne Pistole .. äh ... Gewähr, einfach mal meine Gedanken.
Du möchtest etwas in EBay verkaufen. Selbstverständlich ein (erlaubtes) Original, keine Kopie, Remake etc.
Dann ist es doch aus Gründen der "Klarheit und Wahrheit" erforderlich, dass Du den angebotenen Artikel so umfangreich und genau beschreibst, wie es der Bieter für seine Kaufentscheidung erwarten darf. Dazu musst Du natürlich, wie man so schön sagt 'Roß und Reiter' nennen - also auch den Geräte/Herstellernamen, - bezeichnung etc.
Ich meine auch, dass man den Artikel, den man da verkaufen möchte, selbst (!) ablichten darf, um dem Bieter in EBay auch eine gewisse Form von Ansicht zu verschaffen. Allerdings, und das ist wesentlich, Du darfst NUR Fotos verwenden, die Du SELBST gemacht hast - also KEINE von anderen Anbietern, aus Werbeunterlagen des Herstellers, aus dem WWW oder sonstwoher !!!!!!
Da ich ein vorsichtiger Mensch bin, setze ich zumeist noch folgenden Text in die Auktion, um jedwedes Mißverständnis zu vermeiden:
"Die hier genannten/gezeigten Marken- und Warenzeichen sowie Produktbezeichnung unterliegen den Schutzrechten der jeweiligen Rechteinhaber und werden hier lediglich zur genauen Bezeichnung des angebotenen Artikels genannt. Die obigen Angaben stellen keine Wertung dar
sondern dienen lediglich der Information für den interessierten Bieter.
Alle obigen Angaben stammen von Aufdrucken auf dem Artikel bzw. der Verpackung und sind insoweit keine eigenen Angaben."
(Der Text ist übrigens nicht urheberechtlich geschützt,

