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Diskussionsthread zu "Fotorecht Basics"

Hi, Eismann,

also ich bin ja nun kein Rechtsanwalt, also alles ohne Pistole .. äh ... Gewähr, einfach mal meine Gedanken.

Du möchtest etwas in EBay verkaufen. Selbstverständlich ein (erlaubtes) Original, keine Kopie, Remake etc.
Dann ist es doch aus Gründen der "Klarheit und Wahrheit" erforderlich, dass Du den angebotenen Artikel so umfangreich und genau beschreibst, wie es der Bieter für seine Kaufentscheidung erwarten darf. Dazu musst Du natürlich, wie man so schön sagt 'Roß und Reiter' nennen - also auch den Geräte/Herstellernamen, - bezeichnung etc.

Ich meine auch, dass man den Artikel, den man da verkaufen möchte, selbst (!) ablichten darf, um dem Bieter in EBay auch eine gewisse Form von Ansicht zu verschaffen. Allerdings, und das ist wesentlich, Du darfst NUR Fotos verwenden, die Du SELBST gemacht hast - also KEINE von anderen Anbietern, aus Werbeunterlagen des Herstellers, aus dem WWW oder sonstwoher !!!!!!

Da ich ein vorsichtiger Mensch bin, setze ich zumeist noch folgenden Text in die Auktion, um jedwedes Mißverständnis zu vermeiden:
"Die hier genannten/gezeigten Marken- und Warenzeichen sowie Produktbezeichnung unterliegen den Schutzrechten der jeweiligen Rechteinhaber und werden hier lediglich zur genauen Bezeichnung des angebotenen Artikels genannt. Die obigen Angaben stellen keine Wertung dar
sondern dienen lediglich der Information für den interessierten Bieter.
Alle obigen Angaben stammen von Aufdrucken auf dem Artikel bzw. der Verpackung und sind insoweit keine eigenen Angaben."
(Der Text ist übrigens nicht urheberechtlich geschützt, :) darfst ihn verwenden, wenn Du willst. Für Texte gilt evtl. ähnliches wie für Fotos. :lol: )
 
Ich schmeiß dann auch mal ne Frage in die Runde.

Was bringt einem faktisch der Hinweis © Paul Puseumeckel

Also Namensnennung ist klar, aber das Copyright davor. Was sagt einem das in Deutschem Recht denn überhaupt, was bringts einem und die wichtigste was wäre so schlimm wenn es fehlen würde? Also das Copyright-Symbol mein ich. :D
 
Ich schmeiß dann auch mal ne Frage in die Runde.

Was bringt einem faktisch der Hinweis © Paul Puseumeckel

Also Namensnennung ist klar, aber das Copyright davor. Was sagt einem das in Deutschem Recht denn überhaupt, was bringts einem und die wichtigste was wäre so schlimm wenn es fehlen würde? Also das Copyright-Symbol mein ich. :D

Rein rechtlich brauchst Du gar nichts dazuschreiben. Auch den Namen brauchst Du nicht. Deshalb bist Du trotzdem Urheber und hast die Rechte an dem Bild.

Das copyright-Symbol hat sich so eingebürgert und ist den meisten Leuten bekannt. Im Gesetz findest Du das aber nirgendwo. Brauchst Du auch nicht, weil das Gesetz Dein Urheberrecht nicht von der Kenntlichmachung desselbigen abhängig macht.
 
Na also, das ist doch mal ne Ansage. Hab hier in meinem "Dunstkreis" nämlich immer so nen Besserwisser der mir erzählt ohne © auf meinen "Werken" geht nix und sowieso und überhaupt. Sehr gut. weiß ich endlich was Sache ist. Danke.
 
Moin!

Wie sieht das eigentlich mit Konzertfotos aus? Ich war dies Jahr bei den Airportdays und habe dabei Fotos von Revolverheld gemacht. Darf ich die Fotos auf meiner Homepage veröffentlichen ohne die Erlaubnis der Band einzuholen?
Hier wurde mal etwas von Person öffentlichen INtresses oder sowas gefaselt.

Gruß Dominik
 
Hier wurde mal etwas von Person öffentlichen INtresses oder sowas gefaselt.
Wenn Du die ganzen Postings hier eh' nur als "Gefasel" ansiehst, dann wirst Du mit Sicherheit keine eingehenderen Infos bekommen.

Ansonsten ist das zu Beginn verlinkte "Fotorecht Basic XL" von Arne eine sehr gute Zusammenfassung, was bei seinem Hintergrundwissen aber auch kein Wunder ist (siehe auch seinen law-blog).

Deine eigentliche Frage wurde hier schon dutzende Male gleichlautend beantwortet: wenn Du (ohne Auflagen) fotografieren durftest, dann darfst Du (meist) die Bilder für redaktionelle Aufgaben verwenden. Ob deine Homepage und die auf dieser Hompage vorgesehen Verwendung darunter (oder unter ein paar andere legale Verwendungsmöglichkeiten) fällt, kann die Endgültig vieleicht ein Rechtsanwalt und mit Sicherheit nur der im Streitfall entscheidende Richter sagen.

Gruß Bernhard
 
Wenn Du die ganzen Postings hier eh' nur als "Gefasel" ansiehst, dann wirst Du mit Sicherheit keine eingehenderen Infos bekommen.

Das "Gefasel" sollte keinerlei bewertung über Postings sein, sondern nur verdeutlichen das es kein Thread war wo die Rechtslage der Person öffentlichen intresses nicht erklärt wurde, sondern wo nur das Stichwort fiel. Beispiel:"Ich habe ihn nicht nach der Erlaubnis gefragt, ist ja schließlich eine Person öffentlichen Intresses."

Dies erklärt nunmal nicht die Rahmenbedingungen. Es gibt nur einen Hinweis darauf das Personen die in der Öfffentlichkeit bekannst sind anscheinend von einer Sonderregel betroffen sind.

Das ich mir nicht immer einen Stock in den Hintern schiebe bevor ich einen beitrag verfasse deutet in keiner weise darauf hin das ich diese Forum nicht schätze. Wäre das der Fall wäre ich nicht hier, gibt ja noch andere Foren. Also lass bitte solche aus der Luft gegriffene Anschuldigungen/Vorwürfe oder wie auch immer du das nennen willst.

Das "Fotorecht Basic XL" habe ich gelesen. Doch wie du gesagt hast ist es eine Zusammenfassung, die meine Frage nicht wirklich beantworten konnte, was an fehlenden Talent liegt, Gesetzestexte zu interpretieren.
Deshalb habe ich hier diese Frage gepostet, in der Hoffnung es kann noch jemand etwas dazu beitragen.

gruß Dom
 
Hi,

ich habe mal eine Frage zu dem ganzen. Wie sieht es in folgender Situation aus:

Ich werde bei einem Motorradrennen abgelichtet. Ich als Person bin aufgrund von Schutzkleidung (Helm, Visier) nicht erkennbar. Die Bilder werden auf der Seite des Fotografen zum Verkauf gestellt, Vorschaubilder sind mit einem Logo "nicht lizensiertes Bild" überstempelt.

Darf ich diese Bilder speichern und privat weiterverwenden - zB in Foren einstellen?

Gruss
Alex
 
Das "Gefasel" ....
Das ich mir nicht immer einen Stock in den Hintern schiebe bevor ich einen beitrag verfasse ...

Dann sei doch auch so gut und nimm den Stock beim Lesen von Kritik an deiner Art zu Posten auch raus ;-)

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...
Ich werde bei einem Motorradrennen abgelichtet. Ich als Person bin aufgrund von Schutzkleidung (Helm, Visier) nicht erkennbar. Die Bilder werden auf der Seite des Fotografen zum Verkauf gestellt, Vorschaubilder sind mit einem Logo "nicht lizensiertes Bild" überstempelt.

Darf ich diese Bilder speichern und privat weiterverwenden - zB in Foren einstellen?
...

Das Einstellen in Foren ist keine private Verwendung sondern eine Veröffentlichung.

Allein dadurch, dass du auf den Bildern dargestellt bist, ergibt sich kein Nutzungsrecht für dich, auch kein privates.

Du bist ürbrigens auch erkennbar, wie sonst hättest du dich erkannt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

ich habe mal eine Frage zu dem ganzen. Wie sieht es in folgender Situation aus:

Ich werde bei einem Motorradrennen abgelichtet. Ich als Person bin aufgrund von Schutzkleidung (Helm, Visier) nicht erkennbar. Die Bilder werden auf der Seite des Fotografen zum Verkauf gestellt, Vorschaubilder sind mit einem Logo "nicht lizensiertes Bild" überstempelt.

Darf ich diese Bilder speichern und privat weiterverwenden - zB in Foren einstellen?

Nein.
 
Danke für die Info.

Wie ist es bei Bildern, die kein explizites "nicht lizensiert" Logo drauf haben, sondern nur einen Stempel mit der www - Adresse des Fotografen. Dürfen die verwendet werden?
 
Egal ob ein © drauf ist oder nicht. Du darfst es nicht.

Red mit ihm, denn Du hast - auch vermummt - Persönlichkeitsrechte, vor allem, wenn er mehr als redaktionell vermarkten will.
Lies vorher aber mal Deine Bedingungen dazu bei der Meldung durch. Steht sicher was zu drin.
 
Hallo,

als Forum-Neuling habe ich Fragen zur Veröffentlichung von Bildern.

Ich mache bei Veranstaltungen eines Karnevals-Verein und Reiter-Verein Bilder und stelle diese auf die Homepages der Vereine.

Alle Aufnahmen dabei werden auf öffentlichen Gelände oder auf Privat-Besitz gemacht.

Müssen die dabei aufgenommenen Personen um Erlaubnis gefragt werden?

Ich werde von Vereins-Vorstand nur gefragt, ob ich die Aufnahmen machen könnte.
Es gibt keine Anweisung in welcher Art oder wieviele Aufnahmen gemacht werden sollen.
Es sind nur Schnappschüsse, keine gestellten Bilder

Wer hat in diesem Fall das Copyright? Ich als Hobby-Fotograf oder der Verein?

Dürfen diese Bilder auch für eine Foto-DVD verwendet und über den Verein verkauft werden?

Gruß

Trekki76
 
Ich möchte Dir empfehlen:

entweder wenigstens diesen Thread ganz zu lesen (inklusiver der mühevoll erstellten und verlinkten Grundlagen), wenn die Suchen Funktion schon zu versteckt ist

oder einem Anwalt Geld zu bezahlen.

Beides beantwortet Deine Fragen. Ersteres gar umsonst, nur lesen mußt Du dann alleine schaffen.
 
Ich hab da mal eine Frage..... in einem Hundeforum wird folgendes diskutiert:

---------------
Zitat:
Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir hier jamand weiterhelfen.
Letzte Woche wurde im Bezirksjournal zum Thema Tierkrematorium ein Foto meiner Hündin abgebildet. Niemand hat mich gefragt ob mir das überhaupt recht ist.
Beim Tierkrematorium habe ich angerufen und wurde auf den Journalisten verwiesen, da der Bericht keine Werbung war sondern eben nur ein Bericht. Jetzt habe ich mit dem Journalisten telefoniert, er total unfreundlich, meint der Grafiker ist schuld, der hat das Bild ausgesucht und bla bla. Ich soll am Nachmittag nochmal anrufen.
Hat jemand eine Ahnung ob es erlaubt ist, ein Foto ohne zu Fragen in einer Zeitung zu veröffenltlichen?
von meiner homepage ist das foto nicht. ich habe ehrlich gesagt keine ahnung von wo das foto ist. der journalist meinte von der "bilderbox" - also einer agentur. wir sind aber bei keiner agentur.

Zitat Ende
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Wie sieht das rechtlich aus.... auch z.B. im Hinblick darauf, daß ich gerne Hunde fotografiere, die halt auch nicht alle meine eigenen Hunde sind, sondern auch fremde Hunde.

Soweit ich weiß, ist ein Hund eine Sache und hat somit kein Recht am eigenen Bild, wie ein Mensch. Für mein Verständnis sagt mir mein Hausverstand, daß ich eigentlich jeden Hund fotografieren kann und die Bilder auch vermarkten kann. Ohne von den Besitzern mit rechtlichen Folgen belangt werden zu können.

Wie ist das jetzt tatsächlich, wär schön wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
 
Du darfst fremder Leut Hunde auf öffentlichem Boden fotografieren. Nicht jedoch in deren Garten fremder hinein. Auf dem Besitztum eines Dritten ist dieser zu Fragen.

...wenn ich mich nicht vollkommen irre. :)
 
ich denke, da bist Du irre ;)
Du darfst fremder Leut Hunde auf öffentlichem Boden fotografieren. Nicht jedoch in deren Garten fremder hinein. Auf dem Besitztum eines Dritten ist dieser zu Fragen.

...wenn ich mich nicht vollkommen irre. :)
wenn Du auf oeffentlichem Grund stehst, darfst Du fremde 'Sachen' (und als dieses zaehlen Hunde auch) fotografieren, wuewrde ich sagen - rein private Ansicht...

p.
 
ich denke, da bist Du irre ;)

wenn Du auf oeffentlichem Grund stehst, darfst Du fremde 'Sachen' (und als dieses zaehlen Hunde auch) fotografieren, wuewrde ich sagen - rein private Ansicht...

p.

Nun habe nichts anderes geschrieben. De Frage ist ob du in einen privaten Garten durch/über z.B. eine Hecke als Sichtschutz diesen Hund fotografieren darfst. Ich meine eher nicht - bin mir aber in der angelegenheit nicht vollkommen sicher.
 
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