kawika schrieb:Vielen Dank für die ausführlichen rechtlichen Lehren im anderen Thread.
Eine Frage erschließt mir aber immer noch nicht ganz.
Szenario: Urlaub, Unterwasserbild
Kamera: Meine Kamera
Personen: Ich und Freund
Ich bitte meinen Freund ein Bild von mir mit meiner Kamera zu schießen, wie ich gerade mit einem Delfin unter Wasser spiele. Das Bild ist nun aussergewöhlich gut gelungen und ich würde dieses gerne verkaufen.
Mein Auftrag, meine Kamera, meine Bearbeitung, Entwicklung von mir Bezahlt (naja, am PC entwickelt) und nur ich bin im Bild zu sehen. Photografiert hat aber mein Freund.
Wer besitzt nun die Rechte am Bild?
Auftrag, Kamera, Entwicklung, Bezahlung ist alles Wurscht. Wenn Dein Freund den Bildausschnitt bestimmt hat, Blende, Perspektive etc: dann er. Hast Du ihm genau gesagt, was er tun muss, er hat - rein technisch - nur noch auf das Knöpchen gedrückt, dann Du. Das Bild hätte ja auch der Fernauslöser machen können. Das ist die typische Fotografen - Assistent Situation. Der Meister drückt ja auch oft nicht selbst, aber bestimmt den ganzen Rest.
Bei der Bearbeitung kann übrigens - wenn sie über den üblichen Kram hinausgeht - ein eigenes Bearbeiterurheberrecht entstehen.