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Diskussionsthread zu "Fotorecht Basics"

kawika schrieb:
Vielen Dank für die ausführlichen rechtlichen Lehren im anderen Thread.
Eine Frage erschließt mir aber immer noch nicht ganz.

Szenario: Urlaub, Unterwasserbild
Kamera: Meine Kamera
Personen: Ich und Freund

Ich bitte meinen Freund ein Bild von mir mit meiner Kamera zu schießen, wie ich gerade mit einem Delfin unter Wasser spiele. Das Bild ist nun aussergewöhlich gut gelungen und ich würde dieses gerne verkaufen.


Mein Auftrag, meine Kamera, meine Bearbeitung, Entwicklung von mir Bezahlt (naja, am PC entwickelt :D ) und nur ich bin im Bild zu sehen. Photografiert hat aber mein Freund.

Wer besitzt nun die Rechte am Bild?


Auftrag, Kamera, Entwicklung, Bezahlung ist alles Wurscht. Wenn Dein Freund den Bildausschnitt bestimmt hat, Blende, Perspektive etc: dann er. Hast Du ihm genau gesagt, was er tun muss, er hat - rein technisch - nur noch auf das Knöpchen gedrückt, dann Du. Das Bild hätte ja auch der Fernauslöser machen können. Das ist die typische Fotografen - Assistent Situation. Der Meister drückt ja auch oft nicht selbst, aber bestimmt den ganzen Rest.

Bei der Bearbeitung kann übrigens - wenn sie über den üblichen Kram hinausgeht - ein eigenes Bearbeiterurheberrecht entstehen.
 
Danke Scorpio gute Abrbeit. :top: weiß jemand wo es Vertragsvorlagen/was sollte genau drinstehen (gibt) wenn man ein Model fotographiert und dieses die Bildrechte an einen abtreten soll.
 
danke arne9001 für den Text.

Ich habe ihn nur Überflogen, da ich es hasse solange Texte am Bildschrim zu lesen. Du schreibst, dass die Sache vll.mal als PDF rauskommt. Wie weit bist du denn damit ?
 
Freedomforever schrieb:
Danke Scorpio gute Abrbeit. :top:
der dank gebührt arne, nicht mir.
weiß jemand wo es Vertragsvorlagen/was sollte genau drinstehen (gibt) wenn man ein Model fotographiert und dieses die Bildrechte an einen abtreten soll.
die suche nach "modelrelease" hier im board fördert z.b. zu tage:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=72824
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=67931
 
habe mir die ganze sache mal in ne textverarbeitung kopiert und ausgedruckt! und dann gelesen. warte jetzt also auf meine Abmahnung :-)
Habe ich die sache richtig verstanden, dass wenn ich auf der Sicheren Seite sein will, ich bei nem Foto meiner Freundin sie am besten nen Schriftsatz unterschrieben lassen sollte, der dicker is als ne deutsche Steuererklärung???
Gibt es in deutschland nichts eindeutig geregeltes?
Und vorallem wie sieht es denn aus, wenn das ausland noch ins Spiel kommt?

Ich mache zb nen Foto meiner Urlaubsbekanntschaft aus GB auf Malle und ne Franz. Zeitung will das Foto haben? Welches Recht gilt denn nun?


vielen dank für die vielen Infos bis hier hin!
 
Wie sieht es eigentlich bei einer Modenschau rechtlich aus? Also bei einer öffentlichen Veranstaltung, bei der das Fotografieren erlaubt ist. Darf man solche Bilder einfach auf seiner Webseite veröffentlichen? Zu der Frage hab ich mit der Suchfunktionen nichts gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich würde ebenfalls die Rechtslage beim Fotografieren in Hotelzimmern interessieren. Ist eine Einwilligung des Hotels erforderlich oder kann ich den Raum, da ich ihn ja miete, nutzen wie ich will, solange der Raum bzw. sein Inventar nicht beschädigt wird?

MfG

AA
 
Weitere interessante Grundsatzinfos und Veröffentlichungen rund um das Problem Foto + Recht findet man auch auf den Domains


www.fotorecht.de


oder diesen langen Link direkt eingeben

http://www.lawmas.de/main.php?cat_id=150&linkid=150&pageaction=PROFIFOTO-Artikel&lang=de


oder diesen langen Link direkt eingeben

http://www.freelens.com/allemagazine/index.html

bei Volltextsuche Dirk Feldmann eingeben



Hier finden sich viele praxisgerechte Antworten auf häufige Problemfälle in der Praxis.

Die hier genannten Personen sind bekannte Spezialisten ihres Fachs.

Og
 
inwieweit ist das fotorecht verschieden in ländern? z.b. gilt in deutschland und der schweiz dasselbe recht? was wenn ich als schweizer in italien einen franzosen fotografiere - welches recht gilt dann?
 
Hallo.
Nun mal meine Frage zur Rechtslage.

Habe ein Bild wie schon woanders hier gepostet im www veröffentlich. Nun will es eine Werbeagentur dran interessiert

"wir sind an der Nutzung Ihres Fotos für den Geschäftsbericht eines Kunden interessiert.
Abbildungsgröße ca. 1/4-Seite A4, Auflage 3.000 Stück print + online-Download."

Kann mich die Airline deswegen dranbekommen wenn ich das Bild verkaufe? Ist ne Deutsche Airline und das Bild ist in Deutschland enstanden.

http://www.airliners.net/open.file/1072066/L/

Und hier der Thread wo ich wegen der Preisgestaltung fragte
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=113285

Vielen Dank.

Georg

P.S.: Das Blog von Arne arbeite ich gerade durch.
 
pistensau schrieb:
... Habe ich die sache richtig verstanden, dass wenn ich auf der Sicheren Seite sein will, ich bei nem Foto meiner Freundin sie am besten nen Schriftsatz unterschrieben lassen sollte, der dicker is als ne deutsche Steuererklärung??? ...

Etwas unterschreiben lassen würde ich in jedem Fall, wenn Du die Fotos von ihr irgendwo veröffentlichst.
Gerade bei einer Freundin oder der Ehefrau/mann menen viele leder, dass das nicht nötig wäre. Aber man weiß eben nie, wie lange so eine Beziehung tatsächlich hält und es gibt Fälle, wo dann die/der Ex Ärger gemacht hat, weil Bilder veröffentlicht wurden ohne schriftliches Einverständnis ........ :rolleyes:
Das muss aber mit Sicherheit kein seitenlanger Schriftsatz sein.
Eine einzige, verbindliche Vorlage für ein vorschriftsmäßiges model release gibt es nicht.
Da hat fast jeder Fotograf seine eigene Vorlage.
Die meisten, die ich bisher in der Praxis gesehen habe und die ach bei rechtlichen Streitfällen Bestand hatten, waren nicht länger als eine halbe bis max eine Seite.

Andreas
 
Ich hänge mich mal hier ran....

Gestern abend schlug ich unsere Lokalzeitung auf (100.000er Auflage) und finde ein Foto meiner Frau nebst ihrer Freundin im Hintergrund.
Das Bild wurde vor ca 5 Jahren aufgenommen ohne Ihr Einverständnis und natürlich ohne Veröffentlichungserlaubnis und gestern im Zusammenhang mit den Arbeitslosenzahlen von weiblichen Jugentlichen in der Zeitung abgedruckt :ugly: .

Da das Kind nun in den Brunnen gefallen ist: Wie kann man so etwas wirksam für die Zukunft unterbinden?

Gruß
 
toybaer schrieb:
Moin.



Definiere doch bitte "im Hintergrund" - Wie viele Personen sind denn insgesammt auf dem Bild zu sehen?

Grüße,
Markus

Na sie stehen halt nebeneinander und wurden halb von der Seite halb von vorne porträtiert so das die Freunding halt im unscharfen Hintergrund zu erahnen ist. Auf dem Bild sind somit 2 Personen.
 
Mal eine Frage:
Die Abhandlung zum Fotorecht hat mir nicht viel weitergeholfen oder ich habs nicht verstanden

Folgende Situation:

Krämermärkte / Künstlermärkte / Weihnachtsmärkte usw.

Ab und an steht an diesen Ständen ein Schild mit
" Fotografieren verboten ".

Ich denke der Künstler will damit seine Ideen schützen und evtl. Nachahmer von selbigem abhalten.

Wie sieht das nun rechtens aus, wenn ich von der "öffentlichen Strasse" seinen Stand fotografiere und sei es nur um die Stimmung einzufangen ? Es bleibt aber nicht aus, dass das ein oder andere Kunstwerk mit abgelichtet wird.

Ich meine, ich mache ja keine Belichtungsreihen mit Strahler und Gedöns.

Alternativ könnte ich aber auch an jedem Stand fragen, ob ich fotografieren dürfte - so extra für Analphabeten - aber ist das nötig ?
 
Rechtliche Frage

Hallo zusammen!
Habe gerade von einer Studentendemo Bilder gemacht.
Zum einen natürlich von dem Pulk und zu anderen von Rednern auf einem "Podest".
Irgenwann wurde ich angesprochen, ich möge doch keine Bilder mehr von den Rednern bzw. den Leuten auf diesem Podest machen.
Mehr war leider nicht zu erfahren, da alles etwas hektisch war.
Nun stellt sich die Frage, was darf ich gefahrlos online stellen (bin von einer der teilnehmenden Fakultäten) und was lasse ich lieber?
Ist das alles Öffentlich, da es ja eine Demonstration war oder müsste ich theoretisch jeden einzelnen der abgebildeten Fragen, ob sie etwas dagegen haben?
Danke für Infos!
Gruß Florian
 
Ist ja eine lustige Demo. Einerseits wollen die Teilnehmer auf sich und ihre Probleme aufmerksam machen (vermute ich jetzt zumindest mal), andererseits wollen sie die Berichterstattung darüber unterbinden.

Wenn Du wenigstens wüsstest, wer Dir das Fotografieren verboten hat und warum, dann würde ich das ausdrücklich in meinem Bericht (ohne Nennung von Namen) erwähnen.

Oder fand das ganze in den Räumlichkeiten der Uni statt?

Wie es nun juristisch genau aussieht, kann Dir allenfalls jemand aus eurer juristischen Fakultät sagen. Ich persönlich würde die Schlußfolgerung ziehen: öffentliche Veranstaltung (wenn es denn eine war) und kein Fotografierverbot durch den Veranstalter -> Presserecht greift und man darf über die Demo und damit auch über die Redner berichten.
 
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