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Diskussionsthread zu "Fotorecht Basics"

Ne, war draussen und richtig öffentlich mit Presse, Polizei und Co.
Versuche gerade per Mail rauszufinden, um was es genau geht - könnte durchaus sein, dass nur ein Mädel mit ihrer Frisur nicht zufrieden war oder so irgendwas... ;-)
 
?Pkt 4.x zu "Fotorecht" von Arne9001

Moin Leuts,


Betr.: Fotorecht Basics XL Teil 1, 2, 3 und 4

erstmal fettes Kompliment an Arne für die Ausführungen über das Fotorecht!
Hat mir schon sehr weitergeholfen.
Dickes Danke mit sahne oben drauf!

Was ich nun vermisse sind die angekündigten Pkt 4.x

4.1 Übertragung von Nutzungsrechten
4.2 Mindestinhalt von Verträgen
4.3 Formfragen
4.4 Preisgestaltung, Preisanpassung

Lieber Arne, gehts noch weiter?
Ich, und sicherlich hunderte andere, wären dir sehr zu Dank verpflichtet!

GreetZ
Alex
 
Zumindest 4.4 hat nichts mehr mit "Fotorecht" zu tun. Einerseits gibt es die MFM-Liste (samt diverser Links hier im Forum zu brauchbaren Auszügen und Preisrechnern). Und andererseits ist das natürlich sehr oft Verhandlungssache. Wenn Dein Verhandlungspartner die MFM-Preise nicht zahlen kann, dann liegt es an Dir, ob Du auch mit weniger zufrieden bist oder Dein Bild lieber für Dich behälst.
 
Ich hätte auch noch eine Frage:

Eine ehemalige Freundin von mir verwendet seit einem Jahr verschiedene von mir erstellte Fotos auf ihrer Homepage, momentan sechs an der Zahl. Die ersten Fotos entstanden im Rahmen eines relativ amateurhaften Shootings, die Fotos bekam sie damals auf CD, um sie auszudrucken und an weitere Freunde zu verschenken. Die Veröffentlichung auf ihrer Homepage habe ich damals stillschweigend hingenommen; ich werde immerhin als Urheber genannt.

Nun hat sie einige vor kurzer Zeit aufgenommene Fotos in einem für mich und eine andere Person unfreundlichen Kontext veröffentlicht und mich damit nachhaltig ziemlich verärgert. Meine Aufregung ist allerdings nur verständlich, wenn der Kontext dazu bekannt ist und eher persönlicher Natur. Das Bild an sich ist eher unverfänglich, nur die dazugehörige Bildunterschrift ist problematisch.

Normalerweise würde ich sie jetzt anrufen und bitten wollen, sämtliche von mir erstellten Fotos zu entfernen, allerdings bin ich mir nicht sicher,

a) inwieweit ich mir diese Möglichkeit verbaut habe, indem ich die Veröffentlichung früherer Fotos bewusst hingenommen habe; ob sich also das eventuell dadurch erteilte „Nutzungsrecht“ auch auf spätere Shootings und die fragwürdigen Bilder auswirkt und
b) inwieweit sie das Nutzungsrecht hält, wenn sie teilweise selbst auf den Fotos abgebildet ist.

Sämtliche „Shootings“ fanden unter Freunden statt, keiner wurde in irgendeiner Weise entlohnt, es existieren allerdings weder eventuelle Model-Releases für mich oder Einwilligungen der anderen, ebenfalls auf den Bildern abgebildeten Personen, um im Internet abgebildet zu werden.

Wäre klasse, wenn mir jemand helfen würde. Die ganze Geschichte hat mich schon ziemlich verärgert :)

/.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest 4.4 hat nichts mehr mit "Fotorecht" zu tun. Einerseits gibt es die MFM-Liste (samt diverser Links hier im Forum zu brauchbaren Auszügen und Preisrechnern).
Tschuldige, aber da kann ich nur mit einem ellenlangen *LOOOOOOOOOOL* antworten. "Diverse Links" ist deutlich übertrieben, im letzten Thread war das genau einer... (soviele denke ich habe ich nicht ausgelassen)
Und andererseits ist das natürlich sehr oft Verhandlungssache. Wenn Dein Verhandlungspartner die MFM-Preise nicht zahlen kann, dann liegt es an Dir, ob Du auch mit weniger zufrieden bist oder Dein Bild lieber für Dich behälst.
Ein grober Anhaltspunkt von Marktüblichen Preisen ist aber oft eine große Hilfe.
Btw. wo find ich den einen Preisrechner??
 
Hallo zusammen! Interessanter Thread hier.
Ich habe eine Frage: Wo würdet ihr die Grenze ziehen zwischen werblicher und redaktionieller Nutzung? Bei Anzeigen oder Zeitungsartikeln ist die Richtung klar, aber wie sieht es mit Glückwunschkarten an Mitarbeiter und Kunden und Weihnachts-E-Mails von Firmen aus?
Ich habe die Vermutung, dass das Motiv über Geschmacksmuster geschützt sein könnte und möchte die Verwendung einschränken.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte!
 
Zu den "Hotelfragen":
ich sehe das so: generell brauchst Du für das Fotografieren in Hotels - auch im angemieteten Zimmer - eine PR.
Du befindest Dich auf Privatbesitz und da gilt das Hausrecht des Eigentümers bzw. Pächters!
Ob "man" das Zimmer bzw. das dazugehörige Hotel wieder erkennen kann - das wirst Du merken, wenn ein Angestellter / der GM Dein Foto entdeckt und Dir Ärger macht.... ;)
Glaube mir: ich habe im Laufe meines Lebens eine Menge Hoteldirektoren kennen gelernt, und die kennen in ihren Häusern jeden Winkel und jedes Stück Inventar.
Ich denke aber: wenn Du denen erklärst, was Du vor hast und ihnen vielleicht auch noch ein paar Aufnahmen für eigene Werbezwecke zur Verfügung stellst, wirst Du sicherlich mit einer PR wenig Probleme haben.
 
And wo sind die ANTWORTEN???:confused:Wo ist der Anwalt???
Man! ist schwer ein deutscher Ausländer zu sein! Ich habe das alles da gelesen und habe verstanden nur, dass ich es jetzt noch weniger verstehe, als früher! Ich hoffe, dass Wasja irgendwann die "firmware" auch hackt, sonst gehe ich in den Knast, da ich alles durcheinander tu'.
Ja, ja ist schon gut... "die Ausländer". Ich löse mich auf...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Frage: Leute vorher oder nachher fragen

Hallo Diskutierer!

Was meint ihr zu folgender Situation, insbesondere bitte ich um Praxiserfahrungen:

Pontimax läuft durch die Innenstadt und knippst wie verrückt auf der Suche nach dem ultimativen Motiv für eine Fotoausstellung über "Menschen in der Innenstadt". :cool:
a) Er fragt aber keinen, ob er ihn bei der Ausstellung veröffentlichen darf und stellt aus.
b) Er fragt vor dem Foto, ob der das "Opfer" abbilden und ausstellen darf und...
c) Er fragt nachher das selbe und...
...die Ausstellung von Pontimax ist dabei nicht kommerziell.

Mich interessieren wirklich beide Aspekte: rechtlich und praktisch: legt ihr den Leuten einen Zettel vor, wenn ihr sie fotografiert habt, auf dem alles steht, was sie über das Foto wissen müssen? Sprecht ihr sie an? Geht ihr einfach weiter und lasst den Rubel rollen?

Danke für die Erfahren!

Pontimax

interessante frage...hat vielleicht jemand doch eine antwort?

und: auch von mir ein großes danke - ist schön verständlich geschrieben :)

lg
 
Tschuldige, aber da kann ich nur mit einem ellenlangen *LOOOOOOOOOOL* antworten. "Diverse Links" ist deutlich übertrieben, im letzten Thread war das genau einer... (soviele denke ich habe ich nicht ausgelassen)
Eigentlich sollte man man auf sowas ja garnicht antworten, wenn Du nicht in der Lage bist, die Suche zu verwenden und ein paar Beiträge (von mir aus auch mehr als nur ein Paar) zu lesen oder gar im Laufe deiner nicht gerade kurzen Mitgliedschaft hier im Forum ein paar Links zu speichern.

Ein grober Anhaltspunkt von Marktüblichen Preisen ist aber oft eine große Hilfe.
Ob Dich jetzt diese Angaben hier irgendwie weiter bringen?
http://www.journalismus.com/job/honorare/foto.php?s=a
Fotohonorare bei Tageszeitungen zwischen 5 und 100 Euro pro Bild. Ist doch ein toller Anhaltspunkt, oder? Bei Mediafon gibt es eine ähmliche Liste an der man besser erkennt, von wann die Honorarangaben sind.

Mediafon hat außerdem auf seiner Seite auch ein einige aktuelle Anhaltspunkte geschrieben. Ohne, daß man gleich die gesamte Liste kaufen müsste:
http://www.mediafon.net/empfehlungen_empfehlungen.php3#3ad9c9b08a93b
Für allzu realistisch halte ich die bei kleineren Tageszeitungen aber nicht.

Btw. wo find ich den einen Preisrechner??
Wie wäre es hiermit:
http://www.f1online.de/f1online/index.cfm?AnaviB=3&ASNaviB=2&LB=on&language=1

Die Links stammen allesamt hier aus dem Forum oder aus dem dforum.

And wo sind die ANTWORTEN???:confused:Wo ist der Anwalt???
Man! ist schwer ein deutscher Ausländer zu sein!
Hat halt etwas mit dem Deuteschen Recht zu tun. Individuelle Rechtsberatun in Internetforen ist verboten. Wenn Du eine verbindliche Auskunft brauchst, dann musst Du schon persönlich zum Anwalt gehen.

Gruß Bernhard
 
Hallo Zusammen,

ich bin nun schon seit einiger Zeit auf Reisen und mache immer wieder auf Märkten, Veranstaltungen oder einfach auf den Straßen in Latein Amerika, Fiji, New Zealand oder Australien Bilder von Personen.
Es handelt sich hierbei nicht um Auftragsarbeiten sondern um Dokumentarfotografie.
Eingesetzt werden die Bilder im online Portfolio (ohne Download möglichkeit) und sollen für Ausstellungen bzw. vielleicht für ein Bildband verwendet werden.

Wie macht ihr das bei Straßenbildern??? Fragt ihr die Person, oder wenn sie nicht "abwehrt" nehmt ihr es als Erlaubnis? Oder lasst ihr euch einen Zettel unterschreiben?

Danke für eure Ideen zu meinen Fragen.
Simmon
 
AW: Frage: Leute vorher oder nachher fragen

Pontimax läuft durch die Innenstadt und knippst wie verrückt auf der Suche nach dem ultimativen Motiv für eine Fotoausstellung über "Menschen in der Innenstadt". :cool:
a) Er fragt aber keinen, ob er ihn bei der Ausstellung veröffentlichen darf und stellt aus.
b) Er fragt vor dem Foto, ob der das "Opfer" abbilden und ausstellen darf und...
c) Er fragt nachher das selbe und...
...die Ausstellung von Pontimax ist dabei nicht kommerziell.

Mich interessieren wirklich beide Aspekte: rechtlich und praktisch:

Meine Meinung dazu (bin kein Jurist):
a) wenn eine der abgebildeten Personen etwas dagegen hat, dann wirst du es unterlassen müssen und evtl. Schadensersatz zahlen müssen - Du begibst dich da auf Glatteis, das würde ich vermeiden. Bei Reisereportagen im Ausland scheint mir dies aber üblich zu sein.
b oder c) ist in Zeiten der Digitalkameras eigentlich egal, weil du bei c) ja gleich die Bilder zeigen kannst um die es geht. Einwilligung ist gut, einen Vertrag spontan unterscheiben zu lassen wird aber wohl schwer. Ich biete meist an, das Foto zuzuschicken. Dann kann ich nochmal nachfragen und gebe eine Art von Bezahlung - per E-Mail ist das sehr einfach.
 
Frage:

Wie verhält es sich, wenn ich z.B. irgendein schönes Haus fotografiere und dieses Foto z.B. für den Kopfbereich einer Internetseite eines Immobilienmaklers einsetzen möchte (ohne Nennung, wer in dem Haus lebt)?

Kann ich das einfach so veröffentlichen bzw. muss ich mir Genehmigungen erteilen lassen vom Hausbesitzer? Ich habe zu dieser Thematik bisher nichts gefunden.
 
Hallo Zusammen,

ich bin nun schon seit einiger Zeit auf Reisen und mache immer wieder auf Märkten, Veranstaltungen oder einfach auf den Straßen in Latein Amerika, Fiji, New Zealand oder Australien Bilder von Personen.
Es handelt sich hierbei nicht um Auftragsarbeiten sondern um Dokumentarfotografie.
Eingesetzt werden die Bilder im online Portfolio (ohne Download möglichkeit) und sollen für Ausstellungen bzw. vielleicht für ein Bildband verwendet werden.

Wie macht ihr das bei Straßenbildern??? Fragt ihr die Person, oder wenn sie nicht "abwehrt" nehmt ihr es als Erlaubnis? Oder lasst ihr euch einen Zettel unterschreiben?

Danke für eure Ideen zu meinen Fragen.
Simmon

Wenn solche Aufnahmen nicht nur rein redaktionell verwendet werden (also z.B. in ener Reportagestrecke einer Zeitschrift), sondern für andere werbliche oder sonstige nicht-redaktionelle Zwecke (wozu ich einen Bildband auch zählen würde: oder z.B. für einen Reisekatalog), dann müsste der Fotograf sich streng genommen und wenn er sicher gehen will, eine einfache Einverständniserklärung der fotografiereten Person unterschreiben lassen. Natürlich machen das die meisten wohl nicht und vertrauen darauf, dass die Veröffentlichung hier in Deutschland z.B. irgendein Straßenhändler oder sonstiger Einwohner in Asien oder Lateinamerika nicht mitbeommen wird.
Aber 100% sicher kann man da eben doch nicht sein und bei manche einer Veröffentlichung ist die Reichweite eben doch eventuell größer, als man denkt oder es gibt Angehörige, etc. .... Solche Fälle gibt es durchaus, auch wenn das sicher selten ist.
Wenn prof. Fotografen solche Aufnahmen machen, z.B. mit einer Tempeltänzerin auf Bali oder einem mexikanischen Mariachi-Musiker für Reiseveranstalter, dann lassen sie das Modell dann schon unterschreiben und sie zahlen in der Regel auch was dafür.

Andreas
 
ich plädiere dafür, für die Österreicher "on board" diesen Link "irgendwo" sozusagen "anzutuckern" (weiss nicht, ob der jetzt wirklich zu Fotorecht dazupasst), sonst geht der bald im Forumsdschungel wieder verloren: <klick>
 
Schönes Thema, genau, was ich gesucht habe...:) :top:
Aber was mir noch fehlen würde sind Antworten oder Ideen zum folgenden Thema (wurde schon mal gefragt, aber irgendwie nicht beantwortet...). Vielleicht hat sonst jemand einen Linktipp für mich, ich weiß nämlich nicht, unter was ich das sonst suchen soll:confused:

1. Frage: Ich fotografiere auf Reitsportturnieren. D.h. diverse Reiter reiten auf ihren Pferden herum, vor Richtern und Publikum, Kinder, Erwachsene, No-Names, teilweise geht es um Meisterschaften oder Titel, teilweise ist Ausrichter "unser" Verein. Ich hole mir die Fotografier-Erlaubnis beim jeweiligen Ausrichter bzw. "Hausherren" der Anlage.
Nun meinte meine fotografierende Kollegin, dass ich die gemachten Ausnahmen (die ja auch einzelne Reiter zeigen) nur in unserem Vereinsblatt benutzen darf ohne Einverständnis der fotografierten Einzelreiter. Andere Zeitschriften aus dem Pferdebereich dürfte ich damit nicht "beliefern", sofern ich nicht eine Gruppe Reiter ablichte, aus denen keiner besonders hervorsticht. Warum und wieso das Vereinsblatt eine Ausnahme ist, konnte sie mir nicht schlüssig erklären.

Praktisch würde das für mich bedeuten: Während der Siegerehrung müsste ich -nach der Übergabe von Schleife und Pokal- jedem schnell ein Zettelchen unterschreiben lassen, dass ich ihn als Einzelreiter veröffentlichen darf??! Das geht kaum:mad:

2. Frage: Besagte Kollegin hat -wie ich- eine kleine Internet-Seite, auf der sie die gemachten Bilder von Turnieren zeigt und zum Verkauf anbietet. Das läuft kaum, weil keiner Bilder haben möchte, egal wie gut sie sind, aber gut... Ist das überhaupt zulässig?!
 
Wenn solche Aufnahmen nicht nur rein redaktionell verwendet werden (also z.B. in ener Reportagestrecke einer Zeitschrift), sondern für andere werbliche oder sonstige nicht-redaktionelle Zwecke (wozu ich einen Bildband auch zählen würde: oder z.B. für einen Reisekatalog), dann müsste der Fotograf sich streng genommen und wenn er sicher gehen will, eine einfache Einverständniserklärung der fotografiereten Person unterschreiben lassen. Natürlich machen das die meisten wohl nicht und vertrauen darauf, dass die Veröffentlichung hier in Deutschland z.B. irgendein Straßenhändler oder sonstiger Einwohner in Asien oder Lateinamerika nicht mitbeommen wird.
Aber 100% sicher kann man da eben doch nicht sein und bei manche einer Veröffentlichung ist die Reichweite eben doch eventuell größer, als man denkt oder es gibt Angehörige, etc. .... Solche Fälle gibt es durchaus, auch wenn das sicher selten ist.
Wenn prof. Fotografen solche Aufnahmen machen, z.B. mit einer Tempeltänzerin auf Bali oder einem mexikanischen Mariachi-Musiker für Reiseveranstalter, dann lassen sie das Modell dann schon unterschreiben und sie zahlen in der Regel auch was dafür.

Andreas

So ist es! Wenn weitere Veröffentlichungen geplant sind, dann reicht eine mündliche Einverständniserklärung nicht aus. Allein die Tatsache, das jemand bewusst in die Kamera lächelt, ist in diesem Fall kein Einverständnis für Veröffentlichung oder gar Vermarktung, so wie wie es bei den ganzen Partyportalen ist. Ich habe mir dafür ein sog. Modelrelease erstellt, in dem alle für mich wichtigen Punkte enthalten sind.
 
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