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Deutsches Recht: Minderjährige in Dessous?

Zergi

Themenersteller
Also in Deutschland ist es einfach:
Egal ob mit Einverständnis der Person, Eltern oder des Papstes, es ist in jedem Fall eine Straftat seid Anfang dieses Jahres.
Es ist auch egal ob die Bilder nur für den Privatgebrauch sind, oder ob ihr Freund/Bruder/Schwester oder sonstwer in der Familie die Fotos gemacht hat, trotzdem bleibt es eine Straftat.

[IRONIE]Ein Hoch auf unser neues Jugendschutzgesetz.[/IRONIE]


Aber mal was anderes... willst du dich bei einer Rechtlichen Frage wirklich auf ein Forum berufen? Ist doch ein wenig leichtsinnig.

Aus dem Thread ausgeliedert
Schweizer Recht: Minderjährige in Dessous?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Also angenommen meine Tochter lässt sich von ihrer Freundin in Unterwäsche fotografieren, dann würde sich in Deutschland die Freundin meiner Tochter strafbar machen?:confused:
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Gibt es da einen konkreten § dazu ?
Und was ist, wenn 15-jährige Jugendliche auf dem Schulhof gegenseitig ihre blanken Allerwertesten mit dem Fotohandy knipsen ?
Die deutsche Rechtslage dazu wird gerade ausgiebig diskutiert, aber außer §201a StGB (der "schon" seit 2004 gilt), wüßte ich keine Rechtsnorm dafür.
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Gibt es da einen konkreten § dazu ?
Und was ist, wenn 15-jährige Jugendliche auf dem Schulhof gegenseitig ihre blanken Allerwertesten mit dem Fotohandy knipsen ?
Die deutsche Rechtslage dazu wird gerade ausgiebig diskutiert, aber außer §201a StGB (der "schon" seit 2004 gilt), wüßte ich keine Rechtsnorm dafür.

aus dem grund wurde dieses jahr ein handy-verbot an unserer schule eingeführt...
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Also angenommen meine Tochter lässt sich von ihrer Freundin in Unterwäsche fotografieren, dann würde sich in Deutschland die Freundin meiner Tochter strafbar machen?:confused:

Jo!
Es reicht übrigens schon wenn deine Tocher "aussieht" als wäre sie Minderjährig, sie muss es nicht einmal sein.
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Also in Deutschland ist es einfach:
Egal ob mit Einverständnis der Person, Eltern oder des Papstes, es ist in jedem Fall eine Straftat seid Anfang dieses Jahres.
Es ist auch egal ob die Bilder nur für den Privatgebrauch sind, oder ob ihr Freund/Bruder/Schwester oder sonstwer in der Familie die Fotos gemacht hat, trotzdem bleibt es eine Straftat.

[IRONIE]Ein Hoch auf unser neues Jugendschutzgesetz.[/IRONIE]


Aber mal was anderes... willst du dich bei einer Rechtlichen Frage wirklich auf ein Forum berufen? Ist doch ein wenig leichtsinnig.

Quelle?
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

aus dem grund wurde dieses jahr ein handy-verbot an unserer schule eingeführt...

Kann ich gut verstehen; sonst hätten die Lehrer auch noch die Frage einer Aufsichtspflichtverletzung ...
Das Handyverbot regelt die Schulordnung als Landesrecht (oder Kommunalrecht ?). Aber welche Rechtsnorm ist das o.g. seit Jahresanfang gültige Gesetz - EDIT: Erledigt; siehe #13 ; Danke !
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Also in Deutschland ist es einfach:
Egal ob mit Einverständnis der Person, Eltern oder des Papstes, es ist in jedem Fall eine Straftat seid Anfang dieses Jahres.
Es ist auch egal ob die Bilder nur für den Privatgebrauch sind, oder ob ihr Freund/Bruder/Schwester oder sonstwer in der Familie die Fotos gemacht hat, trotzdem bleibt es eine Straftat.

[IRONIE]Ein Hoch auf unser neues Jugendschutzgesetz.[/IRONIE]

und was ist dann mit den soo vielen models die unter 18 sind?

bei germanys next topmodel sind ja sicher auch 16 jährige dabei und die werden nicht nur in langen mäntel und rollkragenpollover fotografiert werden

es ist zwar wieder ein anderes land und somit (vielleicht) auch anderes recht aber bei uns und sicher auch in deutschland dürfen frauen/mädchen (wie man will) mit 16 OHNE einverständnis der eltern heiraten und wenn die das machen sind sie somit atomatisch volljährig!

also so klar finde ich da sie lage nicht

und dann schon eher PRO fotografieren
 
Also in Deutschland ist es einfach:
Egal ob mit Einverständnis der Person, Eltern oder des Papstes, es ist in jedem Fall eine Straftat seid Anfang dieses Jahres.

Ebenfalls Humbug.
Es steht doch eindeutig im Gesetz, dass es um Pornographie geht.

Unterwäschebilder sind damit garantiert nicht gemeint.
Was Pornographie ist, ist ebenfalls rechtlich klar festgelegt.


Wenn es um die Veröffentlichung nicht pornographischer Bilder geht, dann ist natürlich das Einverständnis der Eltern erforderlich.
 
Also in Deutschland ist es einfach:
Egal ob mit Einverständnis der Person, Eltern oder des Papstes, es ist in jedem Fall eine Straftat seid Anfang dieses Jahres.
Es ist auch egal ob die Bilder nur für den Privatgebrauch sind, oder ob ihr Freund/Bruder/Schwester oder sonstwer in der Familie die Fotos gemacht hat, trotzdem bleibt es eine Straftat.

[IRONIE]Ein Hoch auf unser neues Jugendschutzgesetz.[/IRONIE]


Aber mal was anderes... willst du dich bei einer Rechtlichen Frage wirklich auf ein Forum berufen? Ist doch ein wenig leichtsinnig.

Aus dem Thread ausgeliedert
Schweizer Recht: Minderjährige in Dessous?



Das ist aber wie mit allen rechtlichen Fragen, es bedarf eines Klägers/ Verletzten/ Anzeigenden um die Justiz überhaupt ins Spiel zu bringen.

Nur weil etwas explizit mit Strafe bedroht ist, heißt es nicht gleich das JEDER derartige Vorgang auch verfolgt wird.

Weiterhin sollte man immer bedenken, daß der einzelne Sachverhalt in allen Umständen von einem Richter gewürdigt ürde und man dazu, wie sonst auch, seinen Rechtsbeistand berufen kann und sollte.

Mich befremden die hiesigen Rechtsdebatten in ihrer Absolutheit ein wenig, geht ja manchmal rechtssicherer zu als auf jeder Polizeischule.
 
Ebenfalls Humbug.
Es steht doch eindeutig im Gesetz, dass es um Pornographie geht.

Dann solltest du dich evt. mal z.B. bei heise melden, wenn du das das Gesetz so genau interpretieren kannst, wie es nicht mal die Rechtanwälte von denen können.

Es ist nebenbei völlig egal was du oder ich denken oder meinen, es reicht ->1<- Staatsanwalt der das anders sieht.
Im übrigen ist das Thema hier (als es auseinander gerissen wurde) etwas verfälscht worden, den ich hatte auch nen Link gepostet wo davon die Rede war das Jugenschützer gegen Reizwäsche in Katalogen vorgehen wollten.
 
Dein einer Staatsanwalt kann das sehen wie er will, jedenfalls wird kein Richter da ernsthafte Strafen verhängen wenn es um alltägliches geht ( Fotos von Freundin etc.. )
 
Im übrigen ist das Thema hier (als es auseinander gerissen wurde) etwas verfälscht worden, den ich hatte auch nen Link gepostet wo davon die Rede war das Jugenschützer gegen Reizwäsche in Katalogen vorgehen wollten.

Okay, das ist etwas anderes. Es sah hier schon so aus, dass ich zukünftig
vor dem Richter lande, wenn ich meinen Sohn in Badehose beim Sandburgen-
bauen am Strand ablichte.
 
Das ist aber wie mit allen rechtlichen Fragen, es bedarf eines Klägers/ Verletzten/ Anzeigenden um die Justiz überhaupt ins Spiel zu bringen.

Nur weil etwas explizit mit Strafe bedroht ist, heißt es nicht gleich das JEDER derartige Vorgang auch verfolgt wird.

Genau so ist es. :top:
Trotzdem sollte man nicht davon ausgehen das einem nichts passiert nur weil es unwahrscheinlich ist. Ist doch wie mit Filesharing oder zu schnellem fahren.


Mal angenommen du wirst von der Polizei zuhause abgeholt wegen "Verdacht auf Verbreitung von Pornografischen Inhalt". Familie wird befragt, Nachbarn werden befragt, Kollegen werden befragt. DANACH sagt der Richter dann "Ui, das kann man aber nicht so extrem auslegen" und du darfst nach Hause gehen....

und solltest dir besser mal Gedanken machen wo du hinziehen willst und nach nem neuen Job umgucken.
Ist doch alles schon passiert. Einfach mal Tante Google fragen.
 
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