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Schweizer Recht: Minderjährige in Dessous?

saintnehmo

Themenersteller
Ich habe eine Anfrage für ein TFP-Shooting von einer Minderjährigen (16 Jahre).
Es ist selbstverständlich, dass ich bei Minderjährigen eine Unterschrift des Erziehungsberechtigten verlange.

Meine Frage ist nun: Dürfen Minderjährige, mit Einverständnis der Eriehungsberechtigten, in der Schweiz in Dessous fotografiert werden?

Ich möchte klarstellen, dass ich persönlich keine Interessen an solchen Bildern habe. Würde aber ganz gerne im Vorraus wissen, wie weit man bei einem solchen Shooting gehen darf.

Wäre sehr froh um möglichst fundiertes Wissen.

LG
Dave
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Eine endgültige und wasserdichte Antwort wirst Du hier kaum erhalten können! Es sei denn, hier ist ein Schweizer Rechtsanwalt, der sich in dem Bereich auskennt und Dir ohne exakte Faktendarlegung und vorliegende Verträge eine Auskunft gibt -> was ich mir nicht vorstellen kann.

Davon aber abgesehen und völlig unabhängig der rechtlichen Situation: Ich würde es lassen!
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Moin,

ich denke, dass es in jedem Land eine Gradwanderung ist.
Du kannst gerne den Sicherheitsbehörden erklären, wie die Fotos auf deinen PC kamen...nachher weiß vielleicht weder das Model noch die Eltern etwas von einer Erlaubnis.
Woher weißt Du, das die Unterschrift auch wirklich von den Eltern ist?!
Was würde für dich bei dem TFP-Shooting der Vorteil sein?

Ich stime 007 zu: lieber bleiben lassen.

Cu
Mike
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Aber mal was anderes... willst du dich bei einer Rechtlichen Frage wirklich auf ein Forum berufen? Ist doch ein wenig leichtsinnig.

Dein Einwand ist sicher berechtigt. Trotzdem hoffe ich hier vielleicht auf einen Fotografen zu treffen, der sich mit dieser Fragestellungen schon auseinander gesetzt hat.
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Was für eine Frage! Wieso muss es denn eigentlich unbedingt eine 16jährige sein? O-Ton: "Wie weit darf ich da gehen???":grumble:

Lasst es doch einfach und nehmt volljährige Frauen. Da könnt Ihr Euch ausleben.

regensburger
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Was für eine Frage! Wieso muss es denn eigentlich unbedingt eine 16jährige sein? O-Ton: "Wie weit darf ich da gehen???":grumble:

Lasst es doch einfach und nehmt volljährige Frauen. Da könnt Ihr Euch ausleben.

regensburger

lol? er hat doch die anfrage von der minderjährigen bekommen ... nicht umgekehrt. nerven behalten ...
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Leute, eigentlich seid Ihr nahezu alle offTopic -> wie ich in meiner Antwort schon schrieb: Ist hier ein Schweizer Anwalt? Die Situation in Deutschland ist für den TE genau so hilfreich wie die rechtliche Würdigung in Litauen oder Neuseeland . . . ;)
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Ich habe eine Anfrage für ein TFP-Shooting von einer Minderjährigen (16 Jahre).
Es ist selbstverständlich, dass ich bei Minderjährigen eine Unterschrift des Erziehungsberechtigten verlange.

Meine Frage ist nun: Dürfen Minderjährige, mit Einverständnis der Eriehungsberechtigten, in der Schweiz in Dessous fotografiert werden?

Ich möchte klarstellen, dass ich persönlich keine Interessen an solchen Bildern habe. Würde aber ganz gerne im Vorraus wissen, wie weit man bei einem solchen Shooting gehen darf.

Wäre sehr froh um möglichst fundiertes Wissen.

LG
Dave


Moin!
»Sie« ist 16, darf also schon eine Lehre machen!
Also, darf sie auch schon arbeiten!
Mutter/Eltern und Tochter sind mit den Aufnahmen einverstanden!
Ein Erziehungsbechtigter ist bei den Aufnahmen anwesend!

Wo ist das Problem?!

mfg hans
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Also ist der Satz "Ich weiß nicht wie es in der Schweiz ist, aber in Deutschland ist es Illegal also besser genau Informieren" Off-Topic?

Aber wenn jemand einfach nur schreibt "Leute das ist Off-Topic" weil er seinen Beitragscounter hochpushen will, ist das nicht Off-Topic?

Ahja....

Also wieder zum Topic (auch wenns nicht alle so sehen):
...unter 16 Jahren...
Ist also anders wie in D.
Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a197.html

Ach ja, und Reizwäche zählt als Pornografie, oder war das nicht die Schweiz wo Jugendschützer gegen Quelle vorgingen, wegen einigen Fotos im Katalog? Kann mich da auch irren.
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Also ist der Satz "Ich weiß nicht wie es in der Schweiz ist, aber in Deutschland ist es Illegal also besser genau Informieren" Off-Topic?

Aber wenn jemand einfach nur schreibt "Leute das ist Off-Topic" weil er seinen Beitragscounter hochpushen will, ist das nicht Off-Topic?

Ahja....

Also wieder zum Topic (auch wenns nicht alle so sehen):

Ist also anders wie in D.
Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a197.html

Ach ja, und Reizwäche zählt als Pornografie, oder war das nicht die Schweiz wo Jugendschützer gegen Quelle vorgingen, wegen einigen Fotos im Katalog? Kann mich da auch irren.

Moin!
Sind Versandhauskataloge, die dieser Art von Wäsche, um die es hier geht, zeigen, in der Schweiz etwa verboten?!

mfg hans
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Keine Ahnung, ich weiß nur das das vor 1...2? Jahren mal durch die Presse ging. Habs nicht verfolgt weil ich nicht in der Schweiz wohne.

Aber das Ergebnis wäre eigentlich interessant. Aber die Jugendschützer beschweren sich ja über jeden Sch.....
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Aber wenn jemand einfach nur schreibt "Leute das ist Off-Topic" weil er seinen Beitragscounter hochpushen will, ist das nicht Off-Topic?

1. In meinem ersten Posting habe ich eine sachliche Antwort gegeben.

2. Danach wies ich darauf hin, daß dem TE nicht geholfen ist, wenn hier über das aktuelle Deutsche Jugendschutzgesetz geschrieben wird. In vielen Bereichen sind die Gesetze der Länder speziell in Feinheiten doch recht unterschiedlich!

3. Eine nette Art sich dafür zu bedanken, daß ich eine Wissenslücke betreffend der Schweiz in Bezug auf die EU-Mitgliedschaft bei Dir geschlossen habe. :)

Schönen Abend noch!
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Moin!
»Sie« ist 16, darf also schon eine Lehre machen!
Also, darf sie auch schon arbeiten!
Mutter/Eltern und Tochter sind mit den Aufnahmen einverstanden!
Ein Erziehungsbechtigter ist bei den Aufnahmen anwesend!

Wo ist das Problem?!

mfg hans

Hoi,
genau das ist das Problem, sprich, daß Du und ich es nicht wissen. :)

Grüße, Sascha
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Hoi,
genau das ist das Problem, sprich, daß Du und ich es nicht wissen. :)

Grüße, Sascha


Moin!
Ich würde hier wirklich kein Problem sehen.
Dem Jugend- und Arbeitsschutz werden hier Rechung getragen.

Es gibt sicher einen schriftlichen Vertrag, dem man alle wichtigen Daten entnehmen kann!
Also kein Schmuddelnummer!

Und - ich bin Fotograf?! Habe ich einen Ruf zu verlieren?!

mfg hans
 
Wenn mich nicht alles täuscht ging es bei dem Katalog um ein grosses Versandhaus wo Stringtangas für 5-7jährige Kinder angeboten wurden. Für mich hätten die Einkäufer hinter Gitter gehört. :top:
Übrigens die Eltern die die Dinger bestellt haben ebenfalls.

Jetzt zurück zu der Frage:
Hände weg! So eine Sache könnte tatsächlich vor Gericht enden... Also ich persönlich habe das Vertrauen an den Rechtsstaat verloren. Es kann unter Umständen wirklich an der Auslegung eines einzelnen Staatsanwalt liegen. Richter hin oder her... aber ich hätte keine Lust dass bei mir einige Polizisten an der Tür klingeln und nichts als Ärger verursachen, nur weil ich einem Mädel einen Gefallen getan habe.
 
AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?

Was für eine Frage! Wieso muss es denn eigentlich unbedingt eine 16jährige sein? O-Ton: "Wie weit darf ich da gehen???":grumble:

Lasst es doch einfach und nehmt volljährige Frauen. Da könnt Ihr Euch ausleben.
regensburger


Ich möchte noch mal ganz klar machen, dass es nicht mein Wunsch ist solche Bilder zu machen.

Bezüglich der Aussage "wie weit darf ich da gehen", wollte ich eher zum Ausdruck bringen, dass die Grenzen ja sehr fliessend sind. Ich frage mich zur Zeit zum Beispiel, ob ein Netzoberteil, bei dem man den BH darunter sieht, schon unter Dessous oder Reizwäsche fällt.

Da ich noch nicht sehr lange Fotoshootings mit Models mache, und bisher aber schon drei 18-jährige dabei waren, frage ich mich, ob ich bisher evtl. auch zu leichtgläubig war. In diesen Fällen habe ich nämlich nicht nach einem gültigen Ausweis gefragt. Was ich in Zukunft ganz sicher machen werde.

Ich möchte mich ganz einfach nicht in Schwierigkeiten bringen und habe gehofft, dass mir hier jemand sagen könnte "Ja mit der Unterschrift der Eltern ist das ganze kein Problem"

Scheinbar habe ich diese Thematik aber bisher unterschätzt und es bleibt mir vermutlich nichts anderes übrig, als von den bisherigen Models nachträglich einen gültigen Ausweis zu verlangen. Und für das nächste Shooting die Eltern telefonisch zu Kontaktieren. Denn wie schon jemand gesagt hat, könnte die Unterschrift ja auch gefälscht sein. Aber selbst dann bin ich ja nicht auf der Sicheren Seite, falls dann die Eltern meinen ein Bild sei zu weit gegangen und dann plötzlich ihre Meinung ändern.:confused::confused::confused:

Andererseits frage ich mich weshalb es denn überhaupt in verschiedenen Modelkartein 16-jährige Models gibt, welche dort Shootings in Unterwäsche anbieten. Und weshalb in jedem TFP-Vertrag steht, dass eine Unterschrift der Eltern bei Minderjährigen genügt.

Ich werde in Zukunft mit Sicherheit vorsichtiger sein. Auf Shootings mit Minderjährigen gar nicht mehr eingehen und immer einen Ausweis verlangen.

Habe trotzdem gehofft, hier könne mir jemand etwas klarer Auskunft geben. Irgendwo müssen ja auch die Fotografen sein, welche die Models in den verschiedenen Modelkarteien abgelichtet haben. Und dort habe ich schon Bilder von minderjährigen gesehen die meiner Meinung schon über Unterwäscheshootings hinausgehen. Z.B. eine 16-jährige mit ein paar Aluminiumfolienfetzchen beklebt.

Nochmals: Ich habe kein persönliches Interesse an solchen Bildern! Ich bin aber seit heute total verunsichert.
Merkt man glaub ich auch an meinem etwas unstrukturierten Posting;)

LG
Dave
 
Also ich gehe mal als Nicht-Anwalt davon aus, dass das OK ist, was jeder Versandkatalog in der Schweiz an Bildern hat. Normale Unterwäsche ist bei Kindern und Teenagern da überall zu sehn. Wie soll man denn auch anders Versandhandel machen?
Reizwäsche ist hingegen tabu bei unter 18 jährigen. Ist ja irgendwie auch klar.
 
Also ich gehe mal als Nicht-Anwalt davon aus, dass das OK ist, was jeder Versandkatalog in der Schweiz an Bildern hat. Normale Unterwäsche ist bei Kindern und Teenagern da überall zu sehn. Wie soll man denn auch anders Versandhandel machen?
Reizwäsche ist hingegen tabu bei unter 18 jährigen. Ist ja irgendwie auch klar.

Dann muß der Begriff "Reizwäsche" ganz genau definiert werden.
Den einen reizen weisse Baumwollschlüpfer - allgemeine als züchtige Unterwäsche bezeichnet;
Der nächste geht bei blickdichten schwarzen Strumpfhosen ab - wat soll man dazu sagen....
Wer heute noch Reize empfindet bei schmuddelig grauen zerfransten Strings, die aus viel zu kurzen sogenannten Hüftjeans raushängen - na danke...
 
Selbst beim Anrufen der Eltern.. Woher möchtest du sicher sein, das du nicht die Freundin des Models am Aperat hast, die dann ok sagt :)

Ansonsten musst du ja erst mal davon ausgehen das die Unterschrift von der Mutter/dem Vater ist und wenn das nicht so ne krakel Unterschrift wie bei nem 10 jährigen ist, wird das auch rechtlich bestand haben, allerdings sehe ich auch das Problem mit dem Nachträglichen Einwand der Eltern.
Da würde es helfen die Mutter/den Vater mit im Set zu haben, ABER dann hat man im Zweifelsfall 2 "Zeugen" gegen sich, wenn was sein sollte.

Ich fänd sowas sehr grenzwertig für dich, weil es zu viele Möglichkeiten gibt, wie du dann einen auf den Deckel bekommen kannst. Von daher würde ich sie einfach bitten in spätestens 2 Jahren wieder zu kommen.
 
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