AW: Rechtliches: Minderjährige in Dessous?
Ich pers. kann mir nicht vorstellen, dass das Fotografieren einer Minderjährigen überhalb des Schutzalters (CH: 16y) und mit Genehmigung der Eltern in Reizwäsche rechtlich (!) ein Problem darstellt. Es ist ja per se keine sexuelle Handlung.
Da hier jedoch bereits aufgezeigt wird, wie weit moralische Vorstellungen auseinander gehen, würde ich es dem Ruf zuliebe unterlassen.
Das halte ich für Unsinn. Von wo hast du das? Sind dann also Aktfotos ebenfalls Pornographie wenn das Model Reizwäsche trägt?Ach ja, und Reizwäche zählt als Pornografie, oder war das nicht die Schweiz wo Jugendschützer gegen Quelle vorgingen, wegen einigen Fotos im Katalog? Kann mich da auch irren.
Ich pers. kann mir nicht vorstellen, dass das Fotografieren einer Minderjährigen überhalb des Schutzalters (CH: 16y) und mit Genehmigung der Eltern in Reizwäsche rechtlich (!) ein Problem darstellt. Es ist ja per se keine sexuelle Handlung.
Da hier jedoch bereits aufgezeigt wird, wie weit moralische Vorstellungen auseinander gehen, würde ich es dem Ruf zuliebe unterlassen.