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Deutsches Recht: Minderjährige in Dessous?

Also allein die Tatsache Reizwäsche anzuhaben stellt definitiv KEINE sexuelle Handlung dar. Wenn die Jurisdiktion tatsächlich so abstrus entscheiden sollte wird das sicher irgendwann an einer höheren Instanz zerschellen.

Es hat in der Vergangenheit ja nun schon so einige dumme Urteile gegeben, aber ich glaube bei dieser Thematik kann so ziemlich jeder Richter mitreden und sich vorstellen welche Konsequenzen ein dahingehendes Urteil (also das Tragen von Reizwäsche als sexuelle HANDLUNG zu werten) hätte. Wirklich dumme Urteile mit schlimmen Konsequenzen sind mir in letzter Zeit eigentlich nur im Medienrecht (insb. elektr. Medien) untergekommen (Beispielsweise der Fall Stefan Niggemeier). In den Bereichen kennen sich halt viele Richter einfach nicht genug aus um die Machbarkeit richtig zu beurteilen. Das wäre so ziemlich das Analogon zum Worst-Case in dieser Diskussion. Also unmöglich ist es nicht, dass man vor Gericht verliert. Aber der gesunde Menschenverstand wird einem schon sagen, dass das Tragen von Reizwäsche alleine keine sexuelle HANDLUNG im Sinne des StGB darstellen sollte.

Vorsichtig wäre ich wie gesagt nur bei Posen die auf solche implizieren.

Edit: Sexspielzeug (Accessoirs) sind natürlich völlig indiskutabel. Bei grenzwertigen Dingen wie Fesseln wäre ICH ebenfalls auf der Seite derjenigen, die eine sex. Handlung herausdeuten würden. Also wieder auf der Meinung Strafbarkeit. Leider habe ich noch keine Urteile zu solchen Dingen gefunden. Also bleibt das meine eigene Meinung. Sowas würde dann vor Gericht irgendwann geregelt (moralische Aspekte mal völlig außen vor gelassen (ob es wirklich notwendig ist, gerade minderjährige Models für solche aufnahmen nehmen zu müssen), es geht hier ja um die Rechtslage).

Übrigens... ich finde diese Frage (auf die ich selbst noch garnicht gekommen war, vor diesem Thema) sehr interessant. Dem Threadstarter gleich wieder moralische Defizite in den Mund zu legen oder zu unterstellen finde ich nicht ok. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Kinder (jugendliche) von einem Bekannten oder Verwandten sich an den Hobbyfotographen der Bekanntschaft wenden, um eben solche Fotos für Freund/Freundin oder (und da wirds sicher rechtlich gefährlich) gar erotische Päarchenfotos zu schiessen. Genauso natürlich erst recht für professionelle Fotographen, für die es noch viel schneller gefährlich werden könnte, denn wer verklagt schon einen befreundeten Hobbyfotographen... diesen Bonus hat man bei einem "fremden" professionellen Fotographen wohl kaum.

Und noch ein Nachtrag: Bei der 16er Grenze wird man bei der Rechtssprechung generell etwas großzügiger, vorallem wenn diese Modelle dann auch eher volljährig aussehen, als zu jung. Der optische Faktor macht also in beide Richtungen einen Unterschied.
 
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