Ist überhaupt "vorbestellen" im Onlineshop bindend?
Ich kann mich noch erinnern, dass Amazon.de mal öfters durch falsche Kommersetzung 15,90€ für ein Notebook verlangt hat. Die haben aber eine Klausel die besagt "Der Vertrag kommt erst zu stande, bei der Auslieferung...!"
Kann ich mir gut vorstellen, dass falls der Preis beim Verkaufsstart erheblich ansteigt, die Vorbestellungen nichtig werden.
Die Onlinehändler haben sich da bestimmt gut abgesichert!
also hier gibt es zwei verschiedene Aspekte.
Wenn du online bestellst und du die Bestellbestätigung erhälst ist ein bindender Kaufvertrag zu stande gekommen.
Das was du hier erwähnst ist, dass der Preis nach Treu und Glauben "garnicht" Realistisch sein kann.
Somit kann der Käufer auch nicht auf dem Preis beharren.
Denn der Unterschied sind die Ausschreibungen.
Ausschreigungen (z.B. Preisschilder in Schaufenster) sind "nicht bindend".
Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zu stande.
Hier kommt auch wiederum die Möglichkeit zum tragen, wenn der Preis im Schaufenster ein anderer gewesen war, vom Rücktrittsrecht.
Hier ist es auch nicht im Sinne des Verkäufers so seine Kundschaft in den Laden zu locken, da wohl viele "verärgert" den Laden ohne Produkt wieder verlassen würden.
Bei Amazone.de muss der Käufer davon ausgehen, dass hier ein Kommafehler vorliegt, da es keine Notebooks für gerade mal 15.90Euro gibt.
Bestellst du jedoch die Ware online, und du bekommst die Bestellbestätigung zum bestellten Preis, ist dieser "bindend".
Einzige Möglichkeit ist die Preisanpassung durch den Verkäufer. Dieser muss aber diesen Vorgängig mitteilen.
Und bei "nicht gefallen" des Käufers, kann dieser vom Kaufvertrag zurücktretten.