Gast_301811
Guest
Eine andere Frage ist, ob der Architekt ein Recht darauf hat, diese zu veröffentlichen und zwar vor dem Hintergrund, den Fokus auf eben jenes Haus zu lenken, die Bauart, Fensterkonstruktionen etc. und das womöglich noch unter Angabe von Einzelheiten und Standort.
Ein "Panoramafotograf" macht diese nämlich nicht.
Die "Panoramafreiheit" hat nichts mit Panoramafotografie oder Panoramakameras zu tun, sondern deckt auch Fotos einzelner Häuser oder sogar von Fassadendetails ab.
Und natürlich darf auch jeder unter seine Urlaubsfotos drunterschreiben in welchem Ort und in welcher Straße er die gemacht hat.
Denn insoweit ist das Recht am Bild
Es gibt kein "Recht am Bild".
Und das "Recht am eigenen Bild" erstreckt sich nicht auf die Fassade des eigenen Wohnsitzes, sondern nur auf die Person.
Häh?
Jeder darf das Haus von der Straße aus fotografieren, ich meine Oma und der liebe Gott!
Ich habe den Eindruck, daß in vielen Fällen letzteres den Atheisten ein ziemlicher Dorn im Auge ist.