Gerne - ich lade dann den Rest der Diskutanten zum Kaffee ein.
Wann?
Wo?
Bin dabei!

Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
In eigener Sache!
Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
Bitte hier weiterlesen ...
Gerne - ich lade dann den Rest der Diskutanten zum Kaffee ein.
Summilux35 schrieb:Klar und das Urheberrecht des Musikers beschränkt sich auf das Master-Band, es sei denn er kopiert die CDs selbst.
Und der Fotograf hat nur Rechte an der Datei oder dem Negativ, es sei denn er fertig die Prints selbst...
So ein Quatsch...
Der Architekt schuldet die Planung, nicht die Erstellung. Deswegen kann er auch für die Erstellung kein Urheberrecht haben, nur für die Planung.
Hier geht es überhaupt nicht um Original und Kopie, vielmehr um zwei unterschiedliche Dinge.
Ob das eine einen Urheberschutz fürs andere impliziert, ist dagegen wieder was ganz anderes...
Immer mehr Menschen nehmen sich heute IMO einfach viel zu wichtig und gehen mit diesem Getue anderen auf die Nerven.
Immer mehr Menschen nehmen sich heute IMO einfach viel zu wichtig und gehen mit diesem Getue anderen auf die Nerven.
Zur Abwechslung einmal einige Fakten:
Somit geht die Feststellung
"So ein Quatsch...
Der Architekt schuldet die Planung, nicht die Erstellung. Deswegen kann er auch für die Erstellung kein Urheberrecht haben, nur für die Planung.
..."
an der Realität vollkommen vorbei.
Wie bei mir unter Interessen angeführt ist, beschäftige ich mich u.a. auch mit der Entwicklung des Ingenieurwesens...
Zurück zu den Bildrechten am Eigenheim für den Fall, dass ein Architekt Planung und Überwachung der Umsetzung übertragen bekommen hat, möge sich jeder sein eigenes Bild machen und in Standardtexten bezüglich der Wahrnehmung des Hausrechtes nachlesen bzw. in konkreten Verträgen nachlesen und auch eine Abwägung des Schutzes besonderer Interessen und Rechte des Auftraggebers vornehmen bzw. sich bezüglich der konkreten fallbezogenen Spruchpraxis informieren und eine individuelle Vertiefung in der Rechtsmaterie vornehmen.
[…]
Zunächst hat der Architekt Rechte am eigenen WERK. Sein Werk ist die Planung, nicht die Ausführung...
Wer hat denn z.B. die Rechte, wenn bei der Ausführung von den Plänen abgewichen wird???
[…]
Den rechtlichen Teil einer Technikerprüfung mit einer "Anwaltsprüfung" (gemeint ist wohl das 2. Staatsexamen) zu vergleichen ist im Übrigen schlichtweg ne Frechheit.
Wo bitte war vom „rechtlichen“ Teil die Rede? Ich denke es geht dabei eher um die gesamte Ausbildung bzw. Qualifikation.