• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb August 2025.
    Thema: "Kurven"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum August-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Bilderdiebstahl ahoi - automatisiert mit Office?

So jetzt mach ich mich mal unbeliebt :D

Ihr seid ja schon fasst so schlimm wie die Musikindustrie...:ugly: Wenn die Bilder nicht gewerblich oder anstößig genutzt werden sollte aus meiner Sicht jeder alles für alles Benutzen können *duck*:rolleyes:

Ne mal ehrlich weil sich jemand ein schönes Bild auf den Hintergrund haut oder das in ein Referat reinbaut, oder es vielleicht sogar druckt den dann abmahnen zu wollen...

Was stelle ich Bilder ohne Wasserzeichen etc. denn ins Internet, wenn ich nicht will, dass Sie jemand anschaut... und wenn dann einer das Bild bei einer privaten Webseite benutz was solls...

Nah, ich will niemanden abmahnen. Ich sehe eher zwei Gefahren:

Auf der einen Seite sind Fotografen, die ihren Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Bildern verdienen. Das sind die leidtragenden, die ihre (zu Werbungszwecken) ins Netz gestellten Bilder plötzlich auf zig Homepages finden. Denn die Integration in Word verwischt die Grenzen zum Netz vollends: Auf der Homepage des Fotografen war noch dick ein Hinweis zum Urheberrecht (Finger weg! Meins! Wenn Du's willst, bezahl' mich!) zu finden; bei der Google-Bildersuche ist es schon nur noch ein diffuser Hinweis - und in einem Fenster auf dem Desktop ist die Herkunft endgültig so abstrakt, daß sich da keiner mehr Gedanken macht.

Auf der anderen Seite (und um die mach ich mir viel mehr Sorgen) sind die Nutzer, die - wegen der erwähnten Abstraktion - darauf hereinfallen und "irgendein nettes Bild" einbinden. Die erwähnten Studenten, Schüler, etc. veröffentlichen ihr Referat auf ihrer Homepage, in einer Referatesammlung (oder schlimmer: Einer ihrer Kumpels stellt die Datei ins Netz)... und plötzlich flattert eine Abmahnung herein. Das passiert nicht? Nun ja, ich erinnere an die Geschichte mit dem Homepagebaukasten von Strato und den Abmahnungen durch Getty - das traf auch in erster Linie Privatleute, die halt ahnungslos einfach das Default-Beispielsbildchen von Strato in ihrer Homepage dringelassen hatten...
Die populären Bilder sind fast immer urheberrechtlich geschützt. Und die werden sicher oft verwendet (hey, der erste Suchtreffer war ja auch ein richtig nettes Bild!) - und dann lohnt sich plötzlich die Abmahnerei, weil man ja viele "Opfer" hat. Ich erinnere mich nur an die Bockwurst aus Marions Kochbuch.
 
Nein. Aber was Du tun musst, und was regelmäßig "vergessen" wird:

Du musst dafür Geld bezahlen.

:eek::eek::eek:

§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

(4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

Und in dem Fall heißt die Frage dann eben nicht: "Hast Du auch eine Nutzungslizenz erworben?", sondern: "Hast Du auch an die VG Bild-Kunst bzw. VG Wort dafür bezahlt?"

Nein Tom, das is so nicht richtig, denn im Falle eines Referats gilt erstmal nicht die öffentliche Zugänglichmachung nach §52a, sondern erstmal § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch, davon dann Abs. 3 Nr.1:

(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

1.
zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder
2.
für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl

herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

Erst wenn ich die das Referat irgendwo dauerhaft ins netz für jeden zugänglich zum Download stelle, tritt §52a ein, oder wenn es für den UnterichtsGEBRAUCH verfielvältigt wird, würde auch ein einverständnis benötigt werden.

Wenn ich nur das Referat vor der Klasse/dem Kurs halte, und da Bilder drin habe, die den Inhalt dieser Arbeit veranschaulichen sollen, und ich da auch noch die Quelle benannt habe, dann gilt §53 Abs3. Nr1. und das ganze is rechtens, ohne Zahlen und ohne fragen.
 
Und wieder ein "Wie ist das Urheberrecht zu bewerten und anzuwenden?"-Thread. Ähnlich wie dieser und dieser, auf die ich, was meine Einstellung zu dem Thema betrifft, zusätzlich verweise.
Trotzdem nochmal zusammengefasst: Das Urheberrecht mit seinen Definitionen, was eine "Kopie" ist und wann sie wie zu bewerten ist, stammt aus einer anderen Zeit. Heute ist das verlustfreie Kopieren von Inhalten einfach für jedermann so trivial und allgegenwärtig, dass man da deutlich umdenken muss. Das hier diskutierte Tool ist meines Erachtens nicht Grund für sondern nur Symptom einer Sichtweise (oder eben Ignoranz) des Themas durch eine breite Masse.
Als das Urheberrecht entstand, waren "Kopien" und "Veröffentlichungen" im relevanten Sinn mit einem solchen Aufwand verbunden, dass sie praktisch nur von Profis ausgeführt wurden, von denen man auch erwarten konnte, dass sie auch in juristischem Zusammenhang wussten, was sie taten.

Klingt ja gut, ist in der praxis aber einfach lächerlich.
Die Arbeiten würden nie fertig.
Dem stimme ich zu. Ein gutes Beispiel dafür, dass es heute einfach nicht mehr realistisch oder zumutbar ist, dass sich jeder bei jedweder Kopie eines digitalen Inhalts Gedanken um das Urheberrecht machen muss.

Wer nicht antwortet, gibt somit das Bild nicht frei, ergo: keine Verwendung, weitersuchen...
Siehe oben: Wie soll das funktionieren? In diesem Fall würde es vielleicht noch gehen. Aber die Entwicklung geht weiter, das hier angesprochene Tool ist nur ein Steinchen auf diesem Weg. Bald wird man in immer mehr Situationen "Kopien" (im Sinne des aktuellen Urheberrechts) digitaler Inhalte machen, ohne es überhaupt zu merken. Spitzfindige Juristen haben ja sogar schon konstatiert, dass die Version eines online gezeigten Bilds auf einer Webseite im Browsercache ja eigentlich schon eine Kopie darstellt. Usw.

Leider sind die normalen Menschen höchst naiv im Umgang mit Rechten, ein Bekannter von mir hat mir auch stolz seine ebay Auktion gezeigt, die er locker mit Bildern aus dem Web aufgepeppt hatte ... dass man das vielleicht unterlassen sollte war ihm vollkommen fremd.
Mein Reden. Nur die Konsequenz, die ich ziehe, ist eine andere: Man kann - gerade in solchen Situationen, die wie gesagt zunehmen werden - da auch keine Sensibilität erwarten!

Irgendwie fällt es mir schwer zu glauben, daß es tatsächlich Leute gibt, die so dumm sind zu glauben, daß alles sozusagen "rechtefrei" für alles nutzbar ist. Mag sein, daß es solche Leute gibt. Aber Dummheit schützt irgendwie auch nicht vor Strafe.
Erstens: An so vielen anderen Stellen setzt man eine erhebliche Dummheit der Nutzer voraus. Ich erwähne da gerne das bereits anderswo angeführte Beispiel des Herds mit dem Warnhinweis: "Wird im Betrieb heiß!". Beim Urheberrecht wird vergleichsweise unheimlich viel Mitdenken und juristische wie technische Kompetenz vorausgesetzt.
Zweitens: Unwissenheit in diesem Zusammenhang ist nicht unbedingt Dummheit. Bevor ich mich im Rahmen der ganzen Kopierschutzdiskussion und später hier im Forum mit dem Thema auseinandergesetzt habe, hatte ich auch keine Ahnung und wäre mit großer Naivität an die heutigen technischen Möglichkeiten herangegangen.

Erst wenn Bilder kommerziell verwendet werden, direkt verkauft werden, als Drucke verkauft werden, in Shops und in Auktionen verwendet werden, oder eben (und da sehe die größte Gefahr) entstellt oder in entstellendem Kontext auf Homepages verwendet werden, und/oder dort auch als die eigenen ausgegeben werden - dann wirds m.E. erst Problematisch.
Dem würde ich mich anschließen. Wenn jemand ganz gezielt mit einem Bild, an dem er nicht die nötigen Rechte besitzt, Geld verdient - und nicht als Logo irgendwo in einer Ecke sondern - um einen Begriff aus der Fotografie zu benutzen - als "Hauptmotiv", dann weiß er, was er da tut.


So wie bei Google Pictures selbst?
"Das Bild ist möglicherweise urheberrechtlich geschützt."
Ich lach mich scheckig.
Was gibt es da zu lachen? Die Aussage ist korrekt und weist den Benutzer darauf hin, dass er dem Thema möglicherweise Aufmerksamkeit schenken muss. Wo ist das Problem?

Ihr seid ja schon fasst so schlimm wie die Musikindustrie...:ugly:
Wenn die Bilder nicht gewerblich oder anstößig genutzt werden
sollte aus meiner Sicht jeder alles für alles Benutzen können *duck*:rolleyes:
Naja, du überzeichnest es ja absichtlich etwas. Von der Grundidee her hast du aber nicht unrecht.

Ne mal ehrlich weil sich jemand ein schönes Bild auf den Hintergrund
haut oder das in ein Referat reinbaut, oder es vielleicht sogar druckt
den dann abmahnen zu wollen...

Was stelle ich Bilder ohne Wasserzeichen etc. denn ins Internet,
wenn ich nicht will, dass Sie jemand anschaut... und wenn dann
einer das Bild bei einer privaten Webseite benutz was solls...
:top:

Was ich weiter oben meinte war, daß es mir schwerfällt zu glauben, daß jemand, der Bilder kommerziell nutzt, noch nie was von Urheberrecht gehört hat. Und selbst bei Ebay sind IIRC diverse Hinweise in den Nutzungsbedingungen (die natürlich kaum einer liest).
... und mit dem letzten Teilsatz in Klammern enwertest du selbst das von dir zuvor Gesagte! An anderen Stellen wird soviel Wert auf Nutzerfreundlichkeit gelegt: "Man kann vom normalen Nutzer nicht erwarten, dass er diesen technischen Hintergrund hat / dass er sich soweit mit der Technik beschäftigt / dass sich sich vor der Benutzung so ausführlich damit beschäftigt / ...". Wer für die Benutzung eines Bügeleisens ein grobes Verständnis von sowas wie elektrischem Strom voraussetzt, wird belächelt. "Das muss jeder benutzen können! Man kann doch nicht erwarten, dass jeder..."
Aber bei Ebay - heutzutage etwas genauso trivialem und alltäglichen wie ein Bügeleisen - muss jeder Nutzer seitenweise Juristendeutsch lesen und verstehen? Es wird doch niemand ernsthaft erwarten, dass die Ebay-Nutzer (um bei dem Beispiel zu bleiben) über das Urheberrecht bescheid wissen, weil das doch in Paragraph 28, Absatz 5 der Nutzungsbedingungen erläutert wird!

Irgendwie verstehe ich die Auffassung mancher nicht, daß es irgendwie problematisch wäre, solche Leute auch abzumahnen.
Siehe oben: Ich teile diese Auffassung!

Von jemandem, der Geld verdienen möchte und dazu anderer Leute Eigentum nutzt, kann ich aber schon verlangen, daß er sich darüber Gedanken macht. Unwissen schützt vor Strafe nicht.
Dem würde ich grundsätzlich zustimmen. Allerdings sind da eben die Grenzen fließend. Wenn eben Lieschen Müller dein Bild ungefragt für eine Ebay-Auktion benutzt, verdient sie damit schon irgendwie Geld. Aber gilt hier schon das oben Gesagte?

Meine Kinder reagierten mit absolutem Unverständnis, als ich darüber mit ihnen geredet habe. Fotos von einer Schulveranstaltung hab ich online zur Verfügung gestellt und mit einem Hinweis versehen, das meine Fotos nichtkommerziell frei verfügbar sind, andere Bilder im Internet aber ggf. nicht. Ich hab einige Mails bekommen, was ich denn damit meine. Eine Bekannte reagierte total verblüfft, als ich ihr sagte, das sie wegen dem kopierten Office - mit dem sie Ihrer Prüfungsunterlagen erstellt hat - Probleme bekommen kann :angel:
Genau. Gerade wenn man in einer Zeit aufgewachsen ist oder noch aufwächst, in der das Kopieren eines Inhalts nicht mehr Vorbereitung, Aufwand und gezielte Absicht erfordert, sondern nur einen einzelnen Mausklick (oder u.U. nicht mal den), ist es eine ziemlich Überraschende Information, dass etwas so Naheliegendes und Einfaches an so komplizierte juristische Bedingungen geknüpft ist (Nachfrage, Verwertunsgrechte, Quellenangabe, ...). Einerseits ist da natürlich eine gewisse Aufklärung und - im Fall von Kindern - Erziehung erforderlich. Andererseits aber auch eine Vereinfachung der rechtlichen Bedingungen. Dass in jedem solchen Fall der ganze Aufwand getrieben werden muss, ist nicht mehr realistisch.

Da liessen sich noch viele weitere Beispiele anführen. Und das sind keine DAUs, sondern einfach Leute, die ihren PC als Werk- oder Spielzeug benutzen. Wenn jetzt so eine Funktion suggeriert, das das Kopieren und Verwenden von Bildern ganz einfach ist, wird sich niemand auch nur den Hauch eines Gedanken um die rechtliche Situation machen. Macht eine Zeitung sowas - selber schuld.
Da stimme ich dir zu ... und ziehe wiederum den gegenteiligen Schluss:

Das berühmte Lieschen Müller ins offene Messer laufen zu lassen ist schon bedenklich,[...]
Genau. Aber anstatt jedes Lieschen Müller an die Hand zu nehmen und durch die Kurven und Schlingen des Urheberrechts zu führen, sollte man in deinem Bild einfach das Messer zuklappen und gut!

Das es guter wissenschaftlicher Praxis entspricht Quellen anzugeben ist selbstverständlich aber eine andere Baustelle.
:top:

Denn die Integration in Word verwischt die Grenzen zum Netz vollends: Auf der Homepage des Fotografen war noch dick ein Hinweis zum Urheberrecht (Finger weg! Meins! Wenn Du's willst, bezahl' mich!) zu finden; bei der Google-Bildersuche ist es schon nur noch ein diffuser Hinweis - und in einem Fenster auf dem Desktop ist die Herkunft endgültig so abstrakt, daß sich da keiner mehr Gedanken macht.
Richtig. Aber das ist eben nicht Ursache für die Entwicklung, sondern Symptom. Die eigentliche Ursache ist die technische Weiterentwicklung, die es jedem ermöglicht, jederzeit Daten verlustfrei von überall nach überall zu transferieren. Diese Entwicklung wird man nicht aufhalten können (auch wenn Techniken wie digitale Kopierschutzsysteme im Endeffekt genau das versuchen) und letztlich angesichts ihrer Vorteile auch nicht aufhalten wollen. Man muss aber das Urheberrecht entsprechend anpassen, um dem Rechnung zu tragen.
Und: Ja, in gewissen Sinne wäre das - um die Worte einiger Rechtinhaber zu verwenden - "Enteignung". Aber diese findet an anderen Stellen doch auch statt: Der Staat zwingt mich zur Abgabe eines großen Teils meines rechtmäßigen Einkommens (genannt "Steuern") im Sinne des Allgemeinwohls. Dass man bei Veröffentlichung (und nur dann!) digitaler Inhalte automatisch auf einen gewissen Teil seiner Rechte verzichtet, was die Nutzung und Wiederveröffentlichung durch Privatleute angeht, erscheint mir vergleichsweise vernachlässigbar.
 
Zitat von TomRohwer
Nein. Aber was Du tun musst, und was regelmäßig "vergessen" wird:

Du musst dafür Geld bezahlen.

§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

(4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

Und in dem Fall heißt die Frage dann eben nicht: "Hast Du auch eine Nutzungslizenz erworben?", sondern: "Hast Du auch an die VG Bild-Kunst bzw. VG Wort dafür bezahlt?"


Nein Tom, das is so nicht richtig, denn im Falle eines Referats gilt erstmal nicht die öffentliche Zugänglichmachung nach §52a, sondern erstmal § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch, davon dann Abs. 3 Nr.1:
Wir sprachen über die Möglichkeiten der Nutzung nach §52a UrhG. Und da wird natürlich dann die Vergütung fällig.

Außerdem: beim Referat kommt es auf den Einzelfall an - Zusammenhang mit einer Berufsausbildung ist keine "private Nutzung" mehr.

Erst wenn ich die das Referat irgendwo dauerhaft ins netz für jeden zugänglich zum Download stelle, tritt §52a ein, oder wenn es für den UnterichtsGEBRAUCH verfielvältigt wird, würde auch ein einverständnis benötigt werden.
Grenzwertig.

Wenn ich nur das Referat vor der Klasse/dem Kurs halte, und da Bilder drin habe, die den Inhalt dieser Arbeit veranschaulichen sollen, und ich da auch noch die Quelle benannt habe, dann gilt §53 Abs3. Nr1. und das ganze is rechtens, ohne Zahlen und ohne fragen.
Kommt auf den Zusammenhang an, in dem das Referat gehalten wird. Alles, was mit "Berufsausbildung" zu tun hat, ist nämlich kein "privater oder sonstiger eigener" Gebrauch mehr, sondern dient mittelbar Erwerbszwecken, und dann greift der §53 UrhG nicht mehr.
 
Oha - ganz schön umfangreiches Konzentrat ... ;)

...

Da stimme ich dir zu ... und ziehe wiederum den gegenteiligen Schluss:

Genau. Aber anstatt jedes Lieschen Müller an die Hand zu nehmen und durch die Kurven und Schlingen des Urheberrechts zu führen, sollte man in deinem Bild einfach das Messer zuklappen und gut!

...

Mit MEINEM Bild wird Lieschen Müller sicher kein Problem bekommen - eher ein Dankeschön für die Werbung und Wertschätzung dafür :)

Aber es gibt da etliche Zeitgenossen mit juristischer Ausbildung, die halt mit sowas gerne ihre goldene Nase aufpolieren. Das meinte ich mit dem "Messer".

Wie schon diverse Male geschrieben - wenn ein Profi Bilder klaut und verwendet hält sich das Mitleid arg in Grenzen. Aber die arbeiten für gewöhnlich auch nicht mit MS-Office an ihren Werken. Daher ist die Funktion viel gefährlicher für Privatleute, die dann zum gefunden Fressen im Haifischbecken werden. Oder der kleine Gewerbetreibende, der "mal eben" seinen Webauftritt aktualisiert und mit dem gefunden Bild dann gleich noch eine (HTML)-EMail an seine Interessenten verschickt.

Deshalb aber jetzt gleich das ganze Lizenz- und Urheberrecht umzubauen wäre ja so, als ob einfach nur genug Taschendiebstähle stattfinden müssen um Taschendiebstahl zu legitimieren. (OK - Vergleich hinkt etwas aber hoffentlich verdeutlicht er ...)

Gruss, Klaus
 
Richtig. Aber das ist eben nicht Ursache für die Entwicklung, sondern Symptom. Die eigentliche Ursache ist die technische Weiterentwicklung, die es jedem ermöglicht, jederzeit Daten verlustfrei von überall nach überall zu transferieren. Diese Entwicklung wird man nicht aufhalten können (auch wenn Techniken wie digitale Kopierschutzsysteme im Endeffekt genau das versuchen) und letztlich angesichts ihrer Vorteile auch nicht aufhalten wollen. Man muss aber das Urheberrecht entsprechend anpassen, um dem Rechnung zu tragen.
Und: Ja, in gewissen Sinne wäre das - um die Worte einiger Rechtinhaber zu verwenden - "Enteignung".
Hm, Du kennst Lawrence Lessig? Klingt fast so ;) Falls nein: Sein Buch Free Culture äußert relativ ähnliche Argumente...
 
Mit MEINEM Bild wird Lieschen Müller sicher kein Problem bekommen - eher ein Dankeschön für die Werbung und Wertschätzung dafür :)
Missverständnis: Mit "In deinem Bild" meinte ich die von dir verwendete Analogie des offenen Messers, in das Lieschen zu laufen droht. Ein Zuklappen des Messers wäre hier also eine Entschärfung des Urheberrechts.

Aber es gibt da etliche Zeitgenossen mit juristischer Ausbildung, die halt mit sowas gerne ihre goldene Nase aufpolieren. Das meinte ich mit dem "Messer".
Genau so habe ich das auch verstanden.

Wie schon diverse Male geschrieben - wenn ein Profi Bilder klaut und verwendet hält sich das Mitleid arg in Grenzen. Aber die arbeiten für gewöhnlich auch nicht mit MS-Office an ihren Werken. Daher ist die Funktion viel gefährlicher für Privatleute, die dann zum gefunden Fressen im Haifischbecken werden. Oder der kleine Gewerbetreibende, der "mal eben" seinen Webauftritt aktualisiert und mit dem gefunden Bild dann gleich noch eine (HTML)-EMail an seine Interessenten verschickt.
Genau! Meine These ist, dass sich eben nicht alle einzeln sorgsam vor dem Haifischbecken schützen müssen sollten, sondern dass man besser von Seiten des Gesetzgebers dem einen oder anderen Hai ein wenig die Zähne stutzen sollte.

Deshalb aber jetzt gleich das ganze Lizenz- und Urheberrecht umzubauen wäre ja so, als ob einfach nur genug Taschendiebstähle stattfinden müssen um Taschendiebstahl zu legitimieren. (OK - Vergleich hinkt etwas aber hoffentlich verdeutlicht er ...)
Das tut er beides: Verdeutlichen und hinken. ;-)
Eine ähnliche Diskussion habe ich schon mal hier bzw. hier mit TomRohwer geführt.
In einer demokratischen Gesellschaft, in der eine Mehrheit der Menschen bei ehrlicher Betrachtung und auch, wenn es ihnen selbst passiert, Taschendiebstahl in Ordnung findet, sollte er legalisiert werden, ja!
Warum dein Vergleich hinkt: Bei materiellem Diebstahl ist dem Durchschnittsbürger relativ leicht eine moralische Verwerflichkeit klar zu machen, da der Schaden, den der Bestohlene hat, offensichtlich ist. Jeder, der sich vorstellt, in die Situation zu geraten, dass einem die Tasche geklaut wird, wird das ähnlich negativ bewerten.
Beim "Diebstahl" (ein schwieriges Wort in diesem Zusammenhang) digitaler Inhalte ist die Sachlage viel komplizierter. Was genau ist denn der entstandene Schaden? Das Werk ist beim "Eigentümer" ja deswegen nicht verschwunden, der hat schließlich auch noch ein "Exemplar" (auch dieses Wort ist hier seltsam). Die Rechnung der Unterhaltungsindustrie, als finanzielle Schadenssumme einfach die Verkaufspreise aller unrechtsmäßigen Kopien aufzuaddieren, ist natürlich Unfug. Was ist also der entstehende Schaden? Eine Geldsumme? Entgangener Ruhm, entgangenes Ansehen? Das hängt sehr stark vom konkreten Einzelfall ab. Die Schwierigkeit den Schaden für den "Bestohlenen" anzugeben macht aber auch eine moralische Bewertung sehr viel komplizierter. In solch geringfügigen Fällen wie der Verwendung von Bildern in Word-Dokumenten mit Hilfe des hier diskutierten Tools ist es jedenfalls einer breiten Masse heutzutage kaum klarzumachen, wo dabei das Problem liegt. Ebensowenig wie bei der Kopie einer Audio-CD von einem Bekannten.
Die Unterhaltungsindustrie beklagt immer gerne, dass bei den Leuten "überhaupt kein Unrechtsbewusstsein vorhanden" sei. Ja, wenn das bei einer Mehrheit wirklich so ist, kann es sich dann in einer Demokratie überhaupt legitimerweise um Unrecht handeln? Muss das Unrechtsbewusstsein einer Mehrheit in Richtung der geltenden Gesetze umerzogen werden, oder müssen demokratischerweise nicht vielmehr die Gesetze an das Rechtsempfinden der Mehrheit angepasst werden? (Wohlgemerkt das Rechtsempfinden, nicht das Verhalten, das sind zwei verschiedene Dinge.)

Hm, Du kennst Lawrence Lessig? Klingt fast so ;) Falls nein: Sein Buch Free Culture äußert relativ ähnliche Argumente...

Konkret den kannte ich noch nicht, nein. Allerdings bin ich natürlich nicht der einzige, der eine grundlegende Änderung des Urheberrechts befürwortet. Auch anderswo und in anderem Zusammenhang wird darüber diskutiert.
 
Also, ich kann nicht nachvollziehen, daß bei Bilder- und Musikdiebstahl kein materieller Schaden entsteht. Das wäre eine ähnliche Argumentation, wie daß bei Beleidigung kein Schaden entsteht.

Es ist doch so: viele Leute leben von den Urheberrechten. Kein Künstler würde mehr etwas produzieren - es gäbe bestenfalls noch unteres Mittelmaß.

Klar - es wird auch tlw. Schindluder mit Urheberrechtsklagen getrieben (siehe das berühmte Kochbuch). Aber das ist doch kein Grund, das Urheberrecht außer Kraft setzen zu wollen.

Und was Deine Statements zur Demokratie angeht: laß eine kleine Blödzeitungskampagne gegen Kindermörder starten und 70% der Deutschen fordern die Einführung der Todesstrafe. Demokratie ist schön und gut, aber nicht jede Modeströmung sollte sofort Einzug in's Gesetz finden. Ich bin bestimmt kein Heiliger, aber das Urheberrechtsdelikt oder den Taschendiebstahl zu legitimieren wäre doch etwas haarsträubend.
 
Also, ich kann nicht nachvollziehen, daß bei Bilder- und Musikdiebstahl kein materieller Schaden entsteht. Das wäre eine ähnliche Argumentation, wie daß bei Beleidigung kein Schaden entsteht.
Ich habe nie behauptet, dass kein Schaden entsteht!
Was ich meine, ist, dass dieser Schaden
1. abstrakter ist als bei einem materiellen Diebstahl, bei dem das entsprechende Objekt eben einfach weg ist und dem Bestohlenen fehlt,
2. schwerer zu beziffern ist, da man nicht einfach soetwas wie Wiederbeschaffungskosten ausrechnen kann,
3. sehr viel stärker vom Einzelfall abhängt.
Das macht es sehr viel schwieriger, eine moralische Einordnung der "Tat" vorzunehmen, bzw. mit anderen Bewertungen abzuwägen und festzulegen, was man legitim erlauben und verbieten sollte.

Es ist doch so: viele Leute leben von den Urheberrechten. Kein Künstler würde mehr etwas produzieren - es gäbe bestenfalls noch unteres Mittelmaß.
Das ist viel zu einfach. Zum Einen fordert niemand ernsthaft die Abschaffung des Urheberrechts oder eine Regelung im Sinne von "Jeder darf grundsätzlich alles". Es geht nur um eine Vereinfachung der Situation vor allem für Privatleute (oder Professionellen auf anderen Gebieten), wenn es um das Urheberrecht geht. Es soll nicht verboten oder unmöglich gemacht werden, mit geistigen Inhalten Geld zu verdienen.
Zu weiteren Details verweise ich auch mal auf die im letzten Posting verlinkten Seiten.

Klar - es wird auch tlw. Schindluder mit Urheberrechtsklagen getrieben (siehe das berühmte Kochbuch). Aber das ist doch kein Grund, das Urheberrecht außer Kraft setzen zu wollen.
Nochmal: Von außer Kraft setzen spricht niemand.

Und was Deine Statements zur Demokratie angeht: laß eine kleine Blödzeitungskampagne gegen Kindermörder starten und 70% der Deutschen fordern die Einführung der Todesstrafe. Demokratie ist schön und gut, aber nicht jede Modeströmung sollte sofort Einzug in's Gesetz finden.
Da gebe ich dir völlig recht. Ich bin auch keineswegs Fan von ungefilterter Basisdemokratie.
Bei diesem Thema hier sieht es für mich aber durchaus danach aus, dass es eine dauerhafte und deutliche Diskrepanz zwischen Gesetz und dem Empfinden für Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit einer breiten Masse gibt. Einfach bedingt durch im Rahmen der technischen Entwicklung stark veränderte Lebenswirklichkeiten bzw. Vorgänge, die als alltäglich oder "normal" empfunden werden.
Wo früher eine Veröffentlichung eine Menge Geld und Aufwand erforderte, habe ich zu Zeiten des Web 2.0 einen Haufen Zeugs mit zwei Klicks auf eine Webseite befördert.
Wo früher eine Kopie viel technischen Aufwand und u.U. einen Spezialisten erforderte, braucht es heute auch nur eben diese zwei Klicks.
Wo es früher verhältnismäßig war, etliche juristische Details zu beachten, bei Rechteinhabern nachzufragen, zu verhandeln, ..., ist das heute einfach nicht mehr praktikabel.
Wo man es früher von denjenigen, die die Fähigkeiten zu Veröffentlichung oder Kopie hatten und den Aufwand auf sich genommen haben, erwarten konnte, auch einschlägige rechtliche Kenntnisse zu besitzen, kann die genannten Klicks heute jeder ausführen, der vom Urheberrecht noch nie etwas gehört hat.

Ich bin bestimmt kein Heiliger, aber das Urheberrechtsdelikt oder den Taschendiebstahl zu legitimieren wäre doch etwas haarsträubend.
Der Taschendiebstahl war ja gerade ein Beispiel der Gegenseite. Den wird niemand ernsthaft legalisieren wollen.
Und: Was ist "das Urheberrechtsdelikt"? Ich sage doch, das hängt alles sehr stark vom Einzelfall ab. Wenn ich hingehe, eine CD im Laden kaufe, die Inhalte kopiere, 10000 CDs davon pressen lasse und unter meinem Namen verkaufe, wird niemand etwas dagegen haben, dass ich böse bestraft werde. Wenn ich sowas mache, weiß ich was ich tue - oder zumindest kann man das von mir verlangen.
Wenn ich hingegen - und darum geht es in diesem Thread - für meine Hompage etwas zusammenklicke und dabei in einer Ecke ein Bild verwende, das ich irgendwo gefunden habe, komme ich ohne Vorbildung in dieser Richtung weder auf die Idee, dass das verboten sein könnte, noch habe ich in meinem naiven Rechtsgefühl irgendwie den Eindruck, dass es verboten sein sollte.
 
Bei diesem Thema hier sieht es für mich aber durchaus danach aus, dass es eine dauerhafte und deutliche Diskrepanz zwischen Gesetz und dem Empfinden für Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit einer breiten Masse gibt. Einfach bedingt durch im Rahmen der technischen Entwicklung stark veränderte Lebenswirklichkeiten bzw. Vorgänge, die als alltäglich oder "normal" empfunden werden.
Wo früher eine Veröffentlichung eine Menge Geld und Aufwand erforderte, habe ich zu Zeiten des Web 2.0 einen Haufen Zeugs mit zwei Klicks auf eine Webseite befördert.
Wo früher eine Kopie viel technischen Aufwand und u.U. einen Spezialisten erforderte, braucht es heute auch nur eben diese zwei Klicks.
Wo es früher verhältnismäßig war, etliche juristische Details zu beachten, bei Rechteinhabern nachzufragen, zu verhandeln, ..., ist das heute einfach nicht mehr praktikabel.
Wo man es früher von denjenigen, die die Fähigkeiten zu Veröffentlichung oder Kopie hatten und den Aufwand auf sich genommen haben, erwarten konnte, auch einschlägige rechtliche Kenntnisse zu besitzen, kann die genannten Klicks heute jeder ausführen, der vom Urheberrecht noch nie etwas gehört hat.

Naja, ich finde es zwar leicht, etwas zu kopieren. Aber das Kopierte wieder in's Web zu stellen ist dann doch nicht ganz so trivial - klar, das kann man lernen - ich verweise aber nur mal auf die Schwierigkeiten, die viele Anfänger damit haben und die sich auch aus den häufigen immer wiederkehrenden Fragen im Net ergeben. Das halte ich zumindest für so schwer, wie sich darüber Gedanken zu machen, ob man was kopieren und als eigenen Inhalt einstellen darf oder nicht. Wohlgemerkt, hier geht es auch primär um kommerzielle Sachen wie z.B. Ebay-Angebote. Aber selbst bei einer privaten Homepage braucht man einerseits einige Kenntnisse jenseits des berühmten einzelnen Klicks und andererseits könnte man schon verlangen, sich Gedanken zu machen.

Und gerade z.B. Ebay-"Zweitverwerter" sind ja sehr oft noch "rotzig", wenn sie auf das Urheberrecht anderer angesprochen werden - dazu gibt es auch zig Threads. Ebenso viele Homepagebetreiber. Es mag schon sein, daß es das "unschuldige Lieschen Müller" öfters mal gibt, daß das in den meisten Fällen so ist, möchte ich schon bezweifeln. Ist genauso wie beim Kopieren von Musik, Filmen etc. - fast jeder weiß, daß es ... naja, nicht so ganz legal ist ... wenn man erwischt oder abgemahnt wird, ist das Gejammer groß.

Wenn ich hingegen - und darum geht es in diesem Thread - für meine Hompage etwas zusammenklicke und dabei in einer Ecke ein Bild verwende, das ich irgendwo gefunden habe, komme ich ohne Vorbildung in dieser Richtung weder auf die Idee, dass das verboten sein könnte, noch habe ich in meinem naiven Rechtsgefühl irgendwie den Eindruck, dass es verboten sein sollte.

Ich weiß nicht, aber ich glaube viele von Euch erklären die Leute für doofer, als sie sind. Nicht daß es diese Naivität gar nicht gibt, aber ...
 
Ich weiß nicht, aber ich glaube viele von Euch erklären die Leute für doofer, als sie sind.

:top: Ein wahrer Satz! Das ist eben auch eine Möglichkeit, sich arrogant und elitär über seine Mitmenschen zu erheben: in gönnnerhafter Sorge um die ganz große Masse, die es leider nicht zu meiner Intelligez und Einsicht gebracht hat! :D

Gruß
Roland
 
Allerdings bin ich natürlich nicht der einzige, der eine grundlegende Änderung des Urheberrechts befürwortet. Auch anderswo und in anderem Zusammenhang wird darüber diskutiert.
Eine "grundlegende Änderung des Urheberrechts" wird immer nur in den Grenzen der Garantie des Eigentumsrechts durch das Grundgesetz stattfinden können.

Insofern sind ihr so oder so enge Grenzen gesetzt. Davon abgesehen ist der Gesetzgeber ohnehin nicht frei darin, das Urheberrecht nach Belieben zu ändern, denn die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat des WIPO-Abkommens und anderer Abkommen, die den weltweiten Schutz des geistigen Eigentums garantieren.

Unter das Schutzlevel der WIPO-Verträge kann der Gesetzgeber genausowenig gehen wie unter die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.

Insofern wird das nichts werden mit "grundlegenden Änderungen".
 
Naja, ich finde es zwar leicht, etwas zu kopieren. Aber das Kopierte wieder in's Web zu stellen ist dann doch nicht ganz so trivial
Hmmm, bei Videos: Auf der YouTube-Seite einloggen, auf "Upload Video" klicken... Nicht wirklich schwer.
Bei Picasa dürfte es mit Fotos nicht schwieriger sein.

Ich weiß nicht, aber ich glaube viele von Euch erklären die Leute für doofer, als sie sind.

:top: Ein wahrer Satz! Das ist eben auch eine Möglichkeit, sich arrogant und elitär über seine Mitmenschen zu erheben: in gönnnerhafter Sorge um die ganz große Masse, die es leider nicht zu meiner Intelligez und Einsicht gebracht hat! :D
Es geht nicht mal um Intelligenz. Um Einsicht in ein bestimmtes Thema vielleicht schon eher.
Ich nehme mich doch nicht aus: In Bereichen, von denen ich keine (juristische) Ahnung habe, muss ich mich auch ein Stück weit darauf verlassen, dass die Gesetze in etwa so sind, wie ich mir das auf Grund meines Rechtsempfindens denke. Nicht bei jedem Schritt vor die Haustür kann ich vorher Gesetzestexte wälzen, um festzustellen, ob es da irgendwelche Fallstricke gibt.
Mit dem Thema Urheberrecht habe ich mich damals im Zusammenhang mit der Hochzeit der Tauschbörsen und den ersten Klagen der Rechteinhaber aus Interesse mal beschäftigt - und hier im Forum darüber gelesen. Wäre beides nicht der Fall, hätte ich selbst eine völlig falsche Vorstellung davon, was ich alles darf und was nicht! Ich hätte z.B. gedacht, dass ich einmal veröffentlichte Dinge jederzeit wieder veröffentlichen darf, solange ich sie nicht für meine eigenen ausgebe. Ist doch ohnehin öffentlich, was ändere ich denn?
In keinem anderen Bereich kann man mit so wenig Aufwand und so wenig Unrechtsbewusstsein so massiven Ärger bekommen.

Eine "grundlegende Änderung des Urheberrechts" wird immer nur in den Grenzen der Garantie des Eigentumsrechts durch das Grundgesetz stattfinden können.

Insofern sind ihr so oder so enge Grenzen gesetzt. Davon abgesehen ist der Gesetzgeber ohnehin nicht frei darin, das Urheberrecht nach Belieben zu ändern, denn die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat des WIPO-Abkommens und anderer Abkommen, die den weltweiten Schutz des geistigen Eigentums garantieren.
Ich denke, dass sich die ganze Sichtweise ändern muss, geistiges Eigentum möglichst ähnlich zu behandeln wie materielles. Es ist einfach etwas grundlegend Anderes. Insofern sehe ich den Zusammenhang zu einem Grundrecht auf Eigentum auch nur sehr eingeschränkt. Und internationale Verträge sind auch nur Verhandlungssache.
 
Ich denke, dass sich die ganze Sichtweise ändern muss, geistiges Eigentum möglichst ähnlich zu behandeln wie materielles. Es ist einfach etwas grundlegend Anderes. Insofern sehe ich den Zusammenhang zu einem Grundrecht auf Eigentum auch nur sehr eingeschränkt. Und internationale Verträge sind auch nur Verhandlungssache.
Und wo ist der Unterschied zwischen geistigem und materiellen Eigentum?

Wieso ist das Eigentum, das z.B. der Tischler erschafft, weniger wert oder weniger schützenswert als das Eigentum, das z.B. der Romanautor erschafft?

Der Tischler arbeitet 8 Stunden an einem Tisch und verkauft ihn - maßgefertigt - für 500 Euro.

Der Romanautor arbeitet zwei Jahre an einem Roman und bekommt dafür einen Autorenanteil von 500 Euro.

Im übrigen: das geistige Eigentum ist jetzt schon deutlich schlechter gestellt als das materielle. Es hat nämlich ein Verfallsdatum...

Wenn mein Ururururgroßvater als Kaufmann fleißig geackert hat und ein Haus erbaut hat - dann kann ich das 300 Jahre später von meinem Vater erben, und kann mit dem Haus, das mein Ururururgroßvater gebaut hat, im Jahr 2009 Mieteinnahmen erzielen.

Wenn mein Urgroßvater als Autor fleißig geackert hat und ein umfangreiches Werk von Romanen geschaffen hat - dann ist das 70 Jahre nach seinem Tod gemeinfrei, und ich kann damit kein Geld mehr verdienen.

Im übrigen: das geistige Eigentum grundsätzlich anders zu behandeln als das materielle Eigentum, würde ebenfalls wieder mit Grundrechten kollidieren, nämlich mit der Gleichbehandlung vor dem Gesetz bzw. durch das Gesetz.
 
Und wo ist der Unterschied zwischen geistigem und materiellen Eigentum?

Ich denke dass der Hauptunterschied darin liegt dass es de facto unmöglich geistigem "Eigentum" zu erstellen ohne auf fremdem geistigen Eigentum zurück zu greifen. In anderen Worten: Jedes geistiges Werk baut auf die Werke seiner Vorgänger auf.

Oder anders gesagt: Es wird unmöglich sein geistige Werke zu produzieren wenn Kopien, Plagiate, Abwandlungen usw. immer strenger verfolgt werden. Dass wäre dann das Ende unsere Kultur.
 
Das erinnert ein wenig an das dummdreiste "Es gibt nun mal nur 12 Töne, da muss es ja mal Ähnlichkeiten geben" von Drei-Akkorde-Man Dieter Bohlen, als - vorsichtig ausgedrückt - der Verdacht nahe lag, er könne abgekupfert haben.
Dass es aufgrund der Fülle schon vorhandener Werke unmöglich sei, noch etwas eigenes und neues zu machen, halte ich für eine Ausrede der Unkreativen.

Nichtsdestotrotz finde ich es aber falsch z.B. Remixkünstlern dann eine reinzuwürgen, wenn sie aus Samples irgendwelche Mash-Ups basteln und die dann (meist kostenlos) veröffentlichen.
 
Und wo ist der Unterschied zwischen geistigem und materiellen Eigentum?
Oje, die Frage ist fast einen neuen Thread wert.
Ich versuche mich kurz an ein paar Stichpunkten:

- Dinge, die geistigem Eigentum unterliegen, sind de facto nichts anderes als Informationen, Daten. Diese können heutzutage verlustfrei kopiert, übertragen, herumgeschoben werden. Ein wesentlicher Unterschied zu materiellem Eigentum besteht also schon mal darin, dass man etwas von jemandem nehmen kann, ohne dass er es hinterher nicht mehr hat. Das verkompliziert die Sache keineswegs nur in der Praxis, sondern - das habe ich schon geschrieben - verändert auch grundlegend einerseits die moralische Bewertung und andererseits deren Einsehbarkeit durch Andere.

- Ein zweiter Punkt ist, dass ich - jetzt mal aus der anderen Richtung betrachtet - ein materielles Ding jemandem wegnehmen kann. Danach hat er es nicht mehr. Mit zunehmenden Möglichkeiten der Datenverarbeitung wird es immer schwieriger bis nahezu unmöglich, Daten nicht mehr zu haben. Wenn ich dir sage, was ich gestern zum Frühstück gegessen habe, wirst du es, selbst wenn du es selbst willst, nicht schaffen, das zu einem definierten Zeitpunkt zu vergessen. Gescheige denn kann ich dich dazu zwingen. Dank moderner Technik gilt das aber eben nicht nur für so einfache Informationen / geringe Datenmengen, sondern zunehmend auch für ganze "Werke". Versuch mal, nur von deinem Rechner ein JPEG so zu entfernen, dass es nicht doch noch aus irgendeinem Winkel wiederherzustellen ist. Das ist noch möglich, aber schon nicht ganz trivial. Mit zunehmender Komplexität, Vernetzung und Leistungsfähigkeit technischer Systeme wird das immer schwieriger.
Das sieht man auch an der praktischen Unmöglichkeit, jemanden heute zur Vernichtung eines Bildes zu zwingen.
Auch von daher ist ein geistiger Inhalt - also potentiell ein Objekt geistigen Eigentums - grundsätzlich anders geartet als ein materieller.

Weitere Punkte würden mir sicher einfallen, führen hier aber wohl auch zu weit. Was ich grundsätzlich kritisiere, ist der krampfhafte Versuch, geistige Inhalte - und damit das Eigentum an ihnen - materiellen Dingen gleichzusetzen. Das nimmt solche aberwitzigen Formen an wie etwa der verzweifelte und krampfhafte Versuch der Musikindustrie, Audiodaten per Kopierschutz irgendwie an Plastikscheiben zu binden. Ich soll die CD abspielen, aber nicht kopieren können. Mal etwas abstrahiert bedeutet das nichts anderes als: Ich soll die Daten zwar lesen können, aber dabei bloß nicht die Daten lesen können! Das ist paradox. Entweder habe ich die Daten oder ich habe sie nicht. Und wenn ich sie habe, kann ich alles damit machen, was ich mit Daten eben machen kann. Zum Glück hat die Musikindustrie da inzwischen ein Einsehen, im Filmbereich steht das leider noch aus. Das eigentlich grundsätzliche mittelfristige Nicht-Funktionieren von Kopierschutzsystemen trotz teilweise extrem hohem Aufwand verdeutlicht sehr schön den grundlegenden Unterschied zwischen Informationen und materiellen Dingen. Und dieser setzt sich eben auch auf so etwas Abstraktes wie Eigentum an diesen Dingen fort.

Tja, so kurz ist das jetzt doch wieder nicht geworden, aber ich hoffe, dass die Idee ankommt.

Wieso ist das Eigentum, das z.B. der Tischler erschafft, weniger wert oder weniger schützenswert als das Eigentum, das z.B. der Romanautor erschafft?
DAS habe ich nirgendwo gesagt. Über größeren oder kleineren Wert des einen oder anderen habe ich mich nicht geäußert, so pauschal würde ich das auch nicht tun. Im Gegenteil halte ich auf Grund der grundlegenden Unterschiede auch einen Vergleich für schwierig bis unmöglich.


Im übrigen: das geistige Eigentum ist jetzt schon deutlich schlechter gestellt als das materielle. Es hat nämlich ein Verfallsdatum...

Wenn mein Ururururgroßvater als Kaufmann fleißig geackert hat und ein Haus erbaut hat - dann kann ich das 300 Jahre später von meinem Vater erben, und kann mit dem Haus, das mein Ururururgroßvater gebaut hat, im Jahr 2009 Mieteinnahmen erzielen.

Wenn mein Urgroßvater als Autor fleißig geackert hat und ein umfangreiches Werk von Romanen geschaffen hat - dann ist das 70 Jahre nach seinem Tod gemeinfrei, und ich kann damit kein Geld mehr verdienen.
Ich habe es hier (im letzten Absatz) bereits geschrieben. Ich halte das Urheberrecht von seiner ursprünglichen Idee her für ein Persönlichkeitsrecht. Ein "Vererben" halte ich daher eigentlich gar nicht für sinnvoll. Dass einige Rechte auch über den Tod einer Person hinaus bestehen bleiben, würde ich eher im Zusammenhang mit dem Schutz deren Andenkens und ihrer Persönlichkeit auch nach ihrem Tod in Verbindung bringen.

Im übrigen: das geistige Eigentum grundsätzlich anders zu behandeln als das materielle Eigentum, würde ebenfalls wieder mit Grundrechten kollidieren, nämlich mit der Gleichbehandlung vor dem Gesetz bzw. durch das Gesetz.
Na, den Zusammenhang sehe ich jetzt so noch nicht. Gleichbehandlung von wem denn? Von den Erschaffern geistiger und materieller Werke? Die können doch für ihre Arbeitszeit gleichermaßen entlohnt werden.

Eigentum ist ohnehin schon ein recht abstrakter Begriff. Zu sagen, dass etwas jemandem "gehört", ist das Herstellen einer abstrakten Verknüpfung zwischen einer Sache und einer Person. Wenn nun diese Sache schon etwas schwer Greifbares, Abstraktes ist, wird es noch deutlich komplizierter...
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten