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Verschlüsselte PhotoCD erhalten ohne erwähnung

Der Haken ist ja, daß es der Richter ist, der verbindlich erklärt, was rechtlich unter "online" zu verstehen ist. (Wobei es auch ein Armutszeugnis für einen Anwalt ist, daß er sich eine "Online-Nutzung" einräumen lässt, ohne genauer zu definieren, was damit gemeint ist.)
Deine Formulierung:
daß ein vereinbartes Nutzungsrecht für "Online-Zwecke" nicht die Veröffentlichung auf Websites umfasst.
Lässt viel Spielraum, wie sie denn der Anwalt jetzt genutzt hat. Auf einer privaten Webseite? Auf der Kanzleiwebseite? Was waren es für Fotos? Porträtfotos und die jetzt "gewerblich" genutzt? Dann wäre das Urteil zwar nachzuvollziehen, vor allem aufgrund der Gesetzlage.
Aber wie eben gesagt, dass der Richter etwas verbindlich entscheidet (Revision jetzt mal aussen vor) heisst noch lange nicht, dass die Entscheidung richtig, zweifelsfrei, gut etc. ist.
Meine Tochter wollte das angesichts des Preises so nicht hinnehmen, ist wieder hin, wollte reklamieren und die Kalender neu anfertigen lassen. Nichts dergleichen - da war es dann plötzlich aus mit der Freundlichkeit!...
Wir haben dann gesagt, lasse es, das bringt nichts, sie war vor zwei Jahren gerade auf Arbeitssuche und irgendwie bekam man mit, dort kannte jeder jeden und jeder war mit jedem verwandt oder bekannt - meine Tochter muss dort schießlich leben und arbeiten.
Die "Angst" keinen Job zu bekommen kann ich zwar nachvollziehen, aber bei so klaren Mängel am abgelieferten Arbeitsergebnis diskutiert man doch gar nicht, wenn der Fotograf nicht bereit ist nachzubessern, sondern klagt das ganze ein. Und die leeren Drohungen, sie könne dann zu keinem anderen Fotografen... Ich glaub ich hätte bei dem Fotografen mal kurz einen Lachanfall gekriegt.
 
Die "Angst" keinen Job zu bekommen kann ich zwar nachvollziehen, aber bei so klaren Mängel am abgelieferten Arbeitsergebnis diskutiert man doch gar nicht, wenn der Fotograf nicht bereit ist nachzubessern, sondern klagt das ganze ein. Und die leeren Drohungen, sie könne dann zu keinem anderen Fotografen... Ich glaub ich hätte bei dem Fotografen mal kurz einen Lachanfall gekriegt.

muss ich ehrlich sein, das können wir noch nicht. Wir Alten sind da zu vorsichtig und wir haben die Tochter ausgebremst. Nun ist es erledigt
Aber prinzipiell hast Du ja Recht . . .
Eine kleine Genugtuung haben wir aber trotzdem. Einige Freunde meiner Tochter, die den Kalender auch gesehen haben, starteten ihr fotografisches Event nicht dort, sondern woanders.
 
muss ich ehrlich sein, das können wir noch nicht. Wir Alten sind da zu vorsichtig und wir haben die Tochter ausgebremst.
Da seid ihr bei weitem nicht alleine. Das ist eines der Hauptprobleme, warum schlechte Dienstleister so lange gut arbeiten können. Die Kunden sind viel zu oft zu wenig konsequent, bei der Einforderung der versprochenen Leistung.
 
Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass einige alteingesessene Fotografen einen extra Lehrgang absolviert haben um Schei... als Gold zu verkaufen.
Da gibt es "Fotografen" mit Gesellenbrief und Gesellenjahren, die sind der Meinung, dass man alle Fotos nur in M-Stellung fotografiert. Über- und unterbelichtete Fotos können doch in Photoshop bearbeitet werden :top:
Oder
Jedes 08/15-Portrait ist ein Kunstwerk.
Gerne zahle ich für eine Dienstleistung, aber das schlichte Nachbestellen einer Datei zählt für mich nicht zu einer Dienstleistung, die aus einem 8Cent-Foto ein 8-Euro-Kunstwerk macht.
Dazu kommt ja, dass zu Zeiten der Analog-Fotografie jedes Bild, das aus dem "Fachlabor!!!" kam erstmal nachbearbeitet wurde (War zumindest in dem Studio wo ich gearbeitet habe so).
Heute entfällt dieser Arbeitsgang komplett.
Aber genau dieses "Kundenorientiertes" Arbeiten von Fotografen, die bei jedem Shooting schon in Goldrausch-Stimmung verfallen macht es den Hobbyisten so leicht seinem Hobby zu fröhnen, indem sie bei Freunden und Bekannten die Fotoarbeiten erledigen. :top:
Ich habe übrigens vor kurzem eine Hochzeit fotografiert, weil der zuerst gebuchte Fotograf eine horrende "Auslöse-Gebühr" für die digitalen Bewerbungsfotos haben wollte. - Für mich ist so was die beste Werbung :evil:
Bekommen habe ich dafür ein tolles Essen, habe tolle Frauen kennengelernt und hatte richtig viel Spass, weil ich meinem Hobby nachgehen konnte.
 
Und was lehrt uns das? Viele Fotostudios sind auch nicht anders als andere Pferdehändler. Da kann man gleich einen nebenberuflichen Hobbyfotografen nehmen, anstatt sich von solchen Studios professionell über den Tisch ziehen zu lassen.

Genau das ist die konsequente Marschroute, die ich als Folge der Mitgliedschaft in diesem Forum einschlagen werde. Wenn es um etwas anderes geht als Passbilder auf die Schnelle, sieht mich kein etabliertes Fotostudio von innen. Das Leben ist zu kurz, um sich diesem Driss auszusetzen.

Grüße, Uwe
 
Deine Formulierung: Lässt viel Spielraum, wie sie denn der Anwalt jetzt genutzt hat. Auf einer privaten Webseite? Auf der Kanzleiwebseite? Was waren es für Fotos? Porträtfotos und die jetzt "gewerblich" genutzt? Dann wäre das Urteil zwar nachzuvollziehen, vor allem aufgrund der Gesetzlage.
Darum ging es in dem Fall nicht.

Der Fall war, vereinfacht beschrieben, folgender: Ein Anwalt ließ sich von einem Fotografen Portraitfotos machen. Im Gespräch mit der Mitarbeiterin des Fotoladens/studios erklärte er, daß er auch ein Nutzungsrecht für "Online-Nutzung" haben wolle. Die Mitarbeiterin bestätigte dies, ein entsprechender Preis wurde ausgemacht.

Der Anwalt setzt das Foto auf seine Internet-Seite, und der Fotograf ließ ihn wegen Urheberrechtsverletzung abmahnen, weil er dem Anwalt kein Nutzungsrecht für eine Veröffentlichung eingeräumt habe.

Die Sache ging vor Gericht, und das LG Köln entschied: im Nutzungsrecht für "Online-Nutzung" ist eine Veröffentlichung (auf einer Internet-Seite) nicht enthalten.

:confused:

Begründung, vereinfacht zusammengefasst: unter Online-Nutzung habe die Mitarbeiterin nicht zwangsläufig auch eine Internet-Veröffentlichung verstehen müssen, und so sei diese eben dann auch als nicht vereinbart anzusehen, getreu dem Grundsatz der "geringstnötigen Rechteinräumung" des Urheberrechts.

Daran finde ich zwei Dinge einigermaßen absurd:

1.) daß ein Gericht unter "Online-Nutzung" nicht auch die Veröffentlichung auf Internet-Seiten versteht - für mich wäre das der geradezu typische Fall einer "Online-Nutzung". Wenn irgendwas dazu gehört, dann das.

2.) daß ein Anwalt es nicht fertig bekommt, statt des im juristischen Sprachgebrauch eher unüblichen Begriffs "Online-Nutzung" einfach ein "Nutzungsrecht für Veröffentlichungen (auf Internet-Seiten)" zu verwenden.

Die Frage übrigens, ob die Veröffentlichung auf einer Kanzlei-Website oder auf einer privaten Website stattfand, oder ob es um Portraitfotos oder andere Fotos ging, ist urheberrechtlich unerheblich.

Was "Veröffentlichung" angeht, unterscheidet das UrhG nicht nach Zweck oder Art der Veröffentlichung. "Veröffentlichung" ist immer Veröffentlichung. (§12 UrhG)

Der "Besteller eines Bildnis" hat gemäß § 60 UrhG das Recht, das Bildnis zu vervielfältigen und die Vervielfältigungen zu nicht gewerblichen Zwecken zu verbreiten - veröffentlichen darf er aber ohne Erlaubnis des Urhebers nie, auch nicht zu "rein privaten Zwecken".

Aber der Punkt ist eben: der Anwalt hat durchaus erkannt, daß er ein Nutzungsrecht braucht, und mit "Online-Nutzung" wähnte er sich, wie wohl jeder außerhalb des LG Köln, auf der sicheren Seite für eine Internet-Seite. Das Gericht sah das anders, und meinte, hier übergenau vorgehen zu müssen, was die Einräumung von Nutzungsrechten angeht.

Ich führte dieses Urteil an, um zu zeigen, wie hoch die Rechtsprechung die Schranken bei der Nutzungsrechteinräumung ansetzt. Und gemessen daran, kann man dann eben nicht einfach unterstellen: "Heute ist als üblich anzunehmen, daß der Kunde die Fotos selber ausbelichten möchte, und daß ein solches Recht quasi automatisch als vereinbart gilt, wenn nicht ausdrücklich was anderes gesagt wurde."

Umgekehrt wird ein Schuh draus: was urheberrechtlich geschützte Werke betrifft (und dazu zählen ja auch Auftragsfotos), hat die Rechtsprechung die starke Tendenz, zu sagen: "Alles, was nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gilt im Zweifel als nicht vereinbart."

Was hier am Ende das Übergewicht hat, der Schutz der Urheberrechte durch das UrhG oder der Schutz der Verbraucherechte durch das BGB - spannende Frage. Tendenziell, vermute ich, der Urheber und das UrhG. (Erstaunlicherweise...)

Aber wie eben gesagt, dass der Richter etwas verbindlich entscheidet (Revision jetzt mal aussen vor) heisst noch lange nicht, dass die Entscheidung richtig, zweifelsfrei, gut etc. ist.
Ich bin ja nun wirklich "fotografen-freundlich" - aber dieses Urteil finde ich schlicht absurd. Ich kann auch nicht nachvollziehen, wie ein Fotograf auf die Idee kommt, unter "Online-Nutzung" nicht die Veröffentlichung auf Internet-Seiten zu verstehen. Ggf. muß man da eben nachfragen - "Wollen Sie das auf einer Internet-Seite veröffentlichen?"

(Einem Gewerbekunden würde ich sowas bei Personenfotos sowieso immer anbieten, weil ich davon ausgehe, daß er es will oder irgendwann wollen wird...)
 
Alleine, dass ein Fotograf bestimmen darf, was mit einem Bildnis von mir zu geschehen oder nicht geschehen hat, würde mich definitiv davon abhalten, zu einem gewerblichen Portraitfotografen zu gehen.

Dieses Gehampel um rechtliche Nickeligkeiten ist die Wirtschaftsbremse in Reinkultur in diesen Jahren. Niemand traut sich bald mehr irgendwas zu veröffentlichen. Die Welt ist gerade dabei, sich in juristischen Spitzfindigkeiten zu verlieren.
 
Wie sieht es dann aus, mit dem vielen Urlaubsbildern, die da herum gezeigt werden , und von den freunden und bekannten und Verwanden gesehen werden wollen? Dürfen die dann herum gezeigt werden? Ohne daß die Leute auf dem Bild gefragt werden.

SooniC
 
Man kann solche Threads echt nicht lesen, ohne permanent den Wunsch zu haben, den Kopf gegen die Wand zu schlagen.

Wieso müssen immer so viele Menschen so einen Unsinn zu juristisch relevanten Themen schreiben?

Von dem, was ich hier überflogen habe, hat glaube ich die "Sittenwidrigkeit" den Vogel abgeschossen...

Ach ja, der Letzte mit dem Aufruf zu illegalen Handlungen ist auch super...
Falls hier mal gute ratschläge standen (wovon ich ausgehe), sind sie für totale Laien wenigstens schon lange nicht mehr rauszufiltern.
 
...falls irgendwem mal jemand über den Weg läuft, der 700,- für ein Shooting zahlt, kann er ihn gerne gerne zu mir schicken......

:D
 
Eigentlich ist dieser Fall ein echtes Trauerspiel und in meinen Augen nur negative Werbung für den Fotografen. Wir haben bei unseren Hochzeitsfotos auch gefragt, ob wir diese auf CD bekommen können. Da wir in fotografischen Fragen recht unbedarft waren, hätten wir bei "Foto-CD" natürlich auch an unverschlüsselte Fotos gedacht. Wie wohl jeder Laie... Jetzt kommt aber der Punkt, der unseren Fotografen von dem hier im konkreten Fall unterscheidet. Wir bekamen eine Liste, in der genau stand, welche Größe man zu welchem Preis bekommen konnte. Und das erwarte ich eigentlich von einem gutem Fachmann, der einem Laien etwas verkauft. Aufklärung und Offenheit! Wäre die Aussage gewesen sie bekommen 10 Bilder + eine CD, mit der sie aber im Prinzip nichts anfangen können, hätte sich der Auftraggeber das wahrscheinlich überlegt. Wenn im Gespräch nichts von Verschlüsselung erwähnt wurde, ist das in meinen Augen Abzocke.

700 Euro für 10 Fotos und eine verschlüsselte CD, da wäre mir die Freude an den Fotos vergangen. :(

Gruß
Markus
 
Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass der Fotograf schonmal genannten Satz: "...für Nachbestellungen erhalten Sie eine CD mit den Fotos" gesagt hat.
Selbst wenn dieser Satz genau so gefallen ist, würde ich - wäre ich nicht vor allem durch Lektüre in diesem Forum vorgebildet - das so verstehen, dass ich die Abzüge mit Hilfe dieser CD auch anderswo machen lassen kann.

Ich kenne es aus den letzten 20 Jahren auch gar nicht anders:
Meine Güte. Wann hören die Leute endlich auf, das als Argument zu verwenden? Es ist keins.

Fakt ist: Das war im Fotografengewerbe schon immer so - spätere Abzüge kosten Geld, private Vervielfältigung ist eigentlich nicht erlaubt
Siehe oben. Nur weil etwas "schon immer so" war, ist es nicht gut. Und Dinge ändern sich. In letzter Zeit gerade bei sowas auch rapide. Wenn man darüber spricht, was ein (in dieser Hinsicht naiver, unbedarfter) Kunde vermutlich erwartet, geht es nicht darum, was in einer Branche zig Jahre lang üblich war, sondern womit der Kunde rechnet. Das sind zwei verschiedene Dinge.

NETTERWEISE gehen aber die wenigsten Fotografen rechtlich dagegen vor, wenn Bilder von ihnen gescannt und in Online-Portalen verwendet werden.
NETTERWEISE - es wäre ihr Recht!
Diesen guten Willen bekommen sie leider nicht anerkannt - und daraus entstand die Meinung: "Ich bezahle für die Bilder, es sind MEINE Bilder und damit kann ich machen, was ich will"
Nun... das ist eine MEINUNG, aber entspricht nicht geltendem Recht.
Stimmt. Fragt sich nun, was sich da eigentlich ändern sollte: Die weitverbreitete Meinung oder das Recht? Ich habe das (ich glaube, es war im Dorffotografen-Thread) auch schon mal zu bedenken gegeben: Wenn eine sehr breite Mehrheit ein völlig anderes Rechtsempfinden hat, als es im Gesetz festgeschrieben ist, muss dann in einer Demokratie das Rechtsempfinden geändert werden oder das Gesetz?

Aber dem Fotografen hier etwas zu unterstellen... keiner war mit anwesend, wir urteilen hier auf Grundlage einer Aussage von verärgerten Personen. Sollte klar sein, dass dies tendenziell eher gegen den Fotografen ausfällt und nicht wie "hm, ja, kann sein, dass er sowas erwähnt hat, hab ich nicht nochmal nachgefragt weil ich dachte, das kann so nicht sein"

Hier im Forum wird irgendwie gerne von Abzocke und Betrug geschrieben, ohne dass jemand wirklichen Einblick hat...
DAS ist allerdings wahr. Eventuell sollte man diese Diskussion hier beenden und mal einen allgemeineren Thread aufmachen mit einem Titel wie: "Ist das Urheberrecht in Bezug auf Fotografie noch zeitgemäß?". Offensichtlich gibt es da ja hier nicht nur viele unterschiedliche Meinungen, sondern auch die Motivation zur Diskussion, wie verschiedene Threads gezeigt haben.

Ist doch auch noch nie anders gewesen.... Selbst zu Analog-Zeiten [...]
*seufz*

Das Problem ist doch recht einfach: Die Sichtweise der Leute steht in direkter Verbindung mit dem technisch Möglichen. Die etwas Jüngeren (vielleicht unter 30 oder so?) sind heute in einer Zeit aufgewachsen, in der es einfach selbstverständlich ist, dass man so ziemlich alles nicht-materielle einfach so kopieren kann. Obwohl man es in etlichen Fällen eigentlich damals schon nicht gedurft hätte, wurde danach aber nie gefragt und Verstöße praktisch niemals verfolgt. Somit sind viele einfach völlig überrascht davon, plötzlich juristischen Ärger zu bekommen, "nur" weil sie etwas von irgendwo irgendwohin kopiert haben. (Ich überzeichne es jetzt etwas, aber im Grunde ist es so.)
Wenn ich Jemandem dadurch etwas "klaue", d.h. etwas, mit dem ich sonst nichts zu tun habe, kopiere und vielleicht noch unter meinem Namen weitergebe, ist den meisten noch klar zu machen, dass das ein Problem ist. Spätestens, wenn ich aber dafür bezahlt habe - im Extremfall auch noch auf einem Foto selbst drauf bin, es gar selber habe machen lassen - ist aus heutiger - juristisch naiver - Sicht vom Rechtsgefühl her einfach vollkommen unplausibel, warum ich damit nicht machen darf, was ich will.

Ja, sicher, das Urheberrecht ist, wie es ist. Da etliche Lobbyverbände dran hängen (allen voran die Unterhaltungsindustrie, bei den Printmedien ist es erst am Kommen), wird es sich auch sobald nicht ändern, stückweise sogar noch verschärft werden.
Dementsprechend hat der Fotograf - soweit er das mit der Verschlüsselung tatsächlich irgendwie dazu gesagt hat - vermutlich juristisch korrekt gehandelt - oder zumindest so, dass er damit vor Gericht durchkommen würde. Wenn wir aber hier davon sprechen, was ein Kunde, der sich mit dem Thema Fotografie und Urheberrecht noch nie befasst hat, erwartet, dann ist das etwas völlig anderes, als hier von einigen angenommen wird und als es das Urheberrecht nahelegt. Wenn ich ein Bild von mir machen lasse, erwarte ich eigentlich selbstverständlich kein Stück Papier (ausdrucken kann man ja alles überall in jeder Qualität), sondern eine Datei.
 
Die hättest du von mir nicht erhalten. Du kaufst ein Fertigprodukt und das beinhaltet nicht Teile der Fertigung.
Ein Fotograf der sowas herausgibt pfeift wahrscheinlich aus dem letzten Loch und sollte den Beruf wechseln.
Albert

Das ist ganz einfach: Wenn ich einen Fotografen so teuer zahle, will ich auch die Negative/RAW Daten (oder zumindest einen höchstauflösenden 16 Bit TIFF Scan der Negative). Wenn du sie mir nicht geben willst, dann finde ich einen anderen Fotografen, der das tut. Wer zahlt, befielt (in einem Markt, wo das Angebot überwiegt).
Für nur Abzüge würde ich nie 700 Euro zahlen. Sondern nur ein Bruchteil.
 
...falls irgendwem mal jemand über den Weg läuft, der 700,- für ein Shooting zahlt, kann er ihn gerne gerne zu mir schicken......

:D


Das habe ich mir auch gedacht. :D
700 Euro für 10 Bilder zahlen ........... Also wer das macht und sich dann noch nicht einmal das Kleingedruckte bei den Konditionen des Fotografen anschaut - Naja. :rolleyes:

Andreas
 
Wenn es mir gelänge, die Verschlüsselung zu knacken, mache ich mich dann strafbar?

Ist sowas heutzutage normal, dass der Fotograf verschlüsselte CDs mitgibt?

Die letzten Fotos, die ich hab machen lassen, wurden noch auf Film gebannt, die Negative hat der Fotograf in seinem Archiv, nachbestellen kann ich also nur bei ihm.

Gruß

Kai
 
Der Einsatz entsprechender Software ist in Deutschland illegal. Hat ja keinen gestört das Gesetz damals...
ich kenne die deutsche lage ja nicht, wie siehts aus? verboten, erlaubt?

ansonten denke ich, tuts am meisten weh sich bei entsprechenden stellen zu beschweren oder auch einen leserbrief an eine zeitung, deren ombutsmann (frau) was auch immer.
ob das rufschädigung ist? ich weiß es nicht, ich würde das 'info' nennen.
 
Alleine, dass ein Fotograf bestimmen darf, was mit einem Bildnis von mir zu geschehen oder nicht geschehen hat, würde mich definitiv davon abhalten, zu einem gewerblichen Portraitfotografen zu gehen.
Äh...

Das ist beim nicht-gewerblichen Fotografen kein Stückchen anders... Das ist immer so, wenn Du Dich fotografieren lässt.
 
Zitat von Tyndal
Ich kenne es aus den letzten 20 Jahren auch gar nicht anders:

Meine Güte. Wann hören die Leute endlich auf, das als Argument zu verwenden? Es ist keins.
Jein. Es wird schnell zu einem wichtigen Argument, wenn vor Gericht zu klären ist, was "üblich", was "übliche Geschäftsbräuche" sind.

Wenn man darüber spricht, was ein (in dieser Hinsicht naiver, unbedarfter) Kunde vermutlich erwartet, geht es nicht darum, was in einer Branche zig Jahre lang üblich war, sondern womit der Kunde rechnet. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Jein. Was ein Kunde erwarten darf, hat sehr wohl eine Menge damit zu tun, was in der Branche zig Jahre lang üblich war. Denn das ist durchaus das, was der Kunde kennt bzw. was man ihm unterstellt, was er kennen müsste.

Und in der gesamten Rechstsprechung zum Urheberrecht (und das wird hier massiv tangiert) gibt es keinerlei Trend dazu, daß die Rechtsprechung sagen würde: "Was üblich ist, hat sich geändert - also ändert sich auch die Rechtslage." Es ist z.B. ausgesprochen üblich, das im Internet Urheberrechtsverletzungen begangen werden - als rechtliches Argument, der User habe sich darauf verlassen dürfe, daß er das also auch machen dürfe, wurde es bislang noch nicht anerkannt.

Wenn eine sehr breite Mehrheit ein völlig anderes Rechtsempfinden hat, als es im Gesetz festgeschrieben ist, muss dann in einer Demokratie das Rechtsempfinden geändert werden oder das Gesetz?
Meistens das Volksempfinden.

Weil: Gesetze sind dazu da, das Volksempfinden unter Kontrolle zu halten. Wenn die Gesetze sich nach dem Volksempfinden richten würden, würdest Du hier nicht mehr leben wollen. Und ich auch nicht.

Eventuell sollte man diese Diskussion hier beenden und mal einen allgemeineren Thread aufmachen mit einem Titel wie: "Ist das Urheberrecht in Bezug auf Fotografie noch zeitgemäß?".
Die Antwort liegt auf der Hand:

Solange sich der Diskutant in der Position des Urhebers befindet, sagt er: JA! Ich will gefälligst Geld, wenn Leute meine Werke nutzen!

Sobald er sich in die Position des Nutzers begibt, sagt er: NEIN! Ich will die Werke anderer Leute gefälligst kostenlos nutzen können!

An der Stelle kommt man nicht weiter... :D

Das Problem ist doch recht einfach: Die Sichtweise der Leute steht in direkter Verbindung mit dem technisch Möglichen. Die etwas Jüngeren (vielleicht unter 30 oder so?) sind heute in einer Zeit aufgewachsen, in der es einfach selbstverständlich ist, dass man so ziemlich alles nicht-materielle einfach so kopieren kann.
Die etwas Jüngeren sind auch in einer Zeit aufgewachsen, in der es einfach selbstverständlich ist, irgendwelche Behauptungen, insbesondere verleumderische, über andere Menschen im WWW zu verbreiten.

Das finden sie exakt so lange ganz normal, bis sie selbst mal zum Opfer werden.

Dann ist das Geschrei regelmäßig groß, und manchmal setzt sogar ein Nachdenken ein.

Das Urheberrecht ist gut so wie es ist, es hat sich 100 Jahre lang bei der Einführung neuer Techniken immer wieder bewährt, und es gibt keinen Grund, daran grundsätzlich etwas zu ändern.

Der Umstand, daß jedes Jahr ein paar 100.000 Fahrräder in Deutschland geklaut werden, veranlasst uns ja auch nicht, den Paragraphen gegen Diebstahl zu ändern.

Obwohl man es in etlichen Fällen eigentlich damals schon nicht gedurft hätte, wurde danach aber nie gefragt und Verstöße praktisch niemals verfolgt. Somit sind viele einfach völlig überrascht davon, plötzlich juristischen Ärger zu bekommen, "nur" weil sie etwas von irgendwo irgendwohin kopiert haben.
Es gibt Mafia-Bosse, die eines schönen Tages, nach 20 oder 30 Jahren Mafia-Tätigkeit, verhaftet werden und vor Gericht landen.

Die sind dann fassungslos, daß sie nicht einfach andere Leute ermorden dürfen - obwohl sie das doch 20 Jahre lang gemacht haben, ohne daß irgendwer gemeckert hat.

(Ich überzeichne es jetzt etwas, aber im Grunde ist es so.)
Wenn ich Jemandem dadurch etwas "klaue", d.h. etwas, mit dem ich sonst nichts zu tun habe, kopiere und vielleicht noch unter meinem Namen weitergebe, ist den meisten noch klar zu machen, dass das ein Problem ist. Spätestens, wenn ich aber dafür bezahlt habe - im Extremfall auch noch auf einem Foto selbst drauf bin, es gar selber habe machen lassen - ist aus heutiger - juristisch naiver - Sicht vom Rechtsgefühl her einfach vollkommen unplausibel, warum ich damit nicht machen darf, was ich will.
Ich sage dann immer: "Stell Dir mal vor, Du wirst von einem Unternehmen als Arbeitnehmer angestellt. Und dann kommt Dein Chef und sagt: Ich kann mit Ihnen machen, was ich will! Sie sind schließlich mein Angestellter! Würdest Du das akzeptieren?"

Wenn ich ein Bild von mir machen lasse, erwarte ich eigentlich selbstverständlich kein Stück Papier (ausdrucken kann man ja alles überall in jeder Qualität), sondern eine Datei.
Wenn ich ein Bild von mir machen lasse, frage ich vorher, was ich bekomme. Bzw. sage, was ich haben möchte.
 
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