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Verschlüsselte PhotoCD erhalten ohne erwähnung

_speedygonzales_

Themenersteller
Hallo,

Mich interessiert eure Meinung dazu.
Freunde haben sich bei einem Photograf ca. 10 Bilder machen lassen, dafür etwa 700,- EUR bezahlt, die Bilder haben sie 1x auf Papier und 1x auf CD bekommen.

Beim Vorgespräch wegen eines Kostenvoranschlags wurde gesagt, dass man die Bilder auf CD bekommt, von einer Verschlüsselung war nie die Rede.

Auf der CD ist nur ein verschlüsselter Container, und pro entwickelte Bild sollen sie 10 EUR zahlen.

Ich habe denen gesagt, sie sollen zum Photograf gehen und sich beschwerden, bringen wird es wahrscheinlich nichts, aber falls ihr paar Argumente habt die man verwenden kann, dann her damit.

Als ich die Geschichte einem Freund erzählte, kam dabei raus, dass seine Frau ebenso vor ein paar Jahre bei diesem Photograf war und auch, obwohl nicht erwähnt, nur eine verschlüsselte CD bekam.

Für mich ist das reinste Betrug, abzocke, und über die Qualität der Bilder will ich gar nicht erst sprechen.
 
Gibts was Schriftliches? Wenn nicht, wird es sicher schwierig.

Allerdings frage ich mich, warum sie überhaupt Abzüge wollen, wenn die Bilder so schlecht sind?

Muss man solche Bilder eigentlich ungesehen nehmen?
Bei einem Preis von 70 Euro pro Bild würde ich schon was Vernünftiges erwarten...
 
ich bin kein jurist und vermag daher zur rechtmässigkeit nichts einzuschätzen. eine meinung dazu habe ich aber schon.

- auch wenn das gebaren, nachträgliche abzüge nur gegen teures geld anzufertigen, immer mehr um sich greift und damit den grundsatz, als fotograf für meine leistung und nicht für das bestellen von abzügen *honoriert* werden zu wollen, imho ad absurdum führt, finde ich derartige praxis nicht wirklich förderlich im sinne von kundenbindung.

- die tatsache, eine cd mit den fotos herausgegeben zu haben, impliziert für mich die eindeutig erkennbare absicht, dem kunden das angefertigte und auf dem datenträger vorhandene bildmaterial auszuhändigen. wenn ohne zahlung weiterer (un)summen das nicht möglich ist, läuft das imho eben diesem gedanken zuwider und könnte somit rechtlich bedenklich sein. so wäre zumindest meine argumentation.

- handwerkskammer und fotografeninnung freuen sich möglicherweise über hinweise auf solche praktiken,und der betroffene fotograf sicherlich über werbung, die betroffene kunden für seine *dienstleistung* machen.

- vorher(!) alle releventen fragen, gerade hinsichtlich nutzungsrechten etc pp, abzuklären, bleibt dennoch eine notwendigkeit.


just city's 2 cent.
 
Mein morgendlicher Einkauf beim Bäcker berugt auf einem mündlichen Vertrag. Geld gegen Ware. Bin jedoch kein Kaufmann - soll ich meinen Brötcheneinkauf nun beanstanden?
 
Kassenzettel =D
Wir nehmen das zur Zeit durch, von dem her =)
Aber wie das beim Becker ist, keine Ahnung.

Unter e. Kfr. sind mündliche Verträge rechtsgültig, allerdings nicht zwischen e. Kfr. und "normalo".
 
bei dem, was mir so mancher bäcker schon angedreht hat, wünschte ich, die möglichkeit bestünde...

city ot. sorry.
 
Hier hat aber die Bezahlung und die Übergabe der Ware bereits stattgefunden. Damit dürfte eine übereinstimmende Willenserklärung vorliegen und der Vertrag ist rechtsgültig.
 
Wenn man alles zurückgibt, sich lautstark beschwert, was will er machen?

Wenn die Fotos aus noch mies sind würd ich so lange bleiben bis ich das Geld wieder habe.

Da gabs doch auch irgendwas, wenn er das mit dem verschlüsselt nicht genannt hat. Das darf er gar nicht, also er muss es bei der Übergabe sagen. Hab vergessen wie das heißt...
 
Ich bin zwar Schüler, jedoch Wirtschaftsschüler und habe Rechtslehre.

Wenn deine Freunde keine Kaufleute sind, sprich "normale" Arbeiter, Angestellte, Beamte etc, ist ein mündlicher Vertrag nicht rechtsgültig.

Ich hoffe Deine Ausbildung kostet Dich nichts, denn was Du dort lernst ist falsch. Auch konkrete Rechtsberatung ist im Internet so eine Sache... Bei der Vertragsschließung gilt lt. BGB (heisst nicht ohne Grund "Bürgerliches Gesetzbuch) in den allermeisten Fällen Formfreiheit. Auch wenn mündliche Vereinbarungen immer schwer zu beweisen sind ist ein mündlicher Vertrag weder ungültig, noch würde er das nur weil es im Detail Missverständnisse gab/gibt. Es wurde ein Werklieferungsvertrag(!) abgeschlossen, davon nach einem durchgeführten Shooting und Lieferung der Bilder zurückzutreten funktioniert nicht. Und auch wenn es bei den stolzen Preisen nicht kundenfreundlich erscheint, verbleibt das Uhrheberrecht immer beim Fotografen. Wenn ein Fotograf eine Verwendung verhindern möchte die nicht in seinem Sinn ist, so kann er dazu sicherlich Maßnahmen ergreifen. Dumm gelaufen, aber wenn es um eine Leistung zu so einem hohen Honorar geht, lohnt es sicherlich immer etwas schriftlich genau zu fixieren. Wenn man sich für 700 Euro ein Möbelstück anfertigen lässt, würde man sicherlich genauer auflisten wie es am Ende aussehen soll, damit es den gewünschten Zweck auch erfüllt. Das ist einfach dumm gelaufen und man kann nur daraus lernen.
 
Ich bin zwar Schüler, jedoch Wirtschaftsschüler und habe Rechtslehre.

Wenn deine Freunde keine Kaufleute sind, sprich "normale" Arbeiter, Angestellte, Beamte etc, ist ein mündlicher Vertrag nicht rechtsgültig.

Was soll denn so ein Unsinn? Das hast Du gewiss nicht in der Schule gelernt - oder das Schulsystem ist wirklich nicht mehr das, was es einmal war.
 
Ich lasse mich gerne korrigieren, aber ich bin mir sehr sicher das wir das so gelernt haben.

Irgendwas war da...
Ich finds nur grad in meinem BWAII nicht...

Kann sein das ich mich irre, dann tut mir dies leid, jedoch habe ich da irgendwas im Hinterkopf.
 
Ich lasse mich gerne korrigieren, aber ich bin mir sehr sicher das wir das so gelernt haben.

Irgendwas war da...
Ich finds nur grad in meinem BWAII nicht...

Kann sein das ich mich irre, dann tut mir dies leid, jedoch habe ich da irgendwas im Hinterkopf.

Gibt da bestimmte Verträge die können nur von Kaufleuten formfrei geschlossen werden. Aber das is die Ausnahme...
 
Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe, lautete der mündliche Vertrag (Abmachung) 10 Bilder auf Papier und die Bilddaten auf CD, Richtig?

Was geliefert wurde war aber was anderes:

10 Bilder auf Papier und verschlüsselte Daten auf CD.

Genauso könne er die Papierbilder im Tresor liefern und für den Schlüssel extra abkassieren, das wär genau das gleiche.

Es wurden keine Bilddaten auf CD geliefert.

Er verlangt also 800 Euro für das Gesamtpaket und das muss auch so vereinbart sein, sonst ist es in meinen Augen Betrug.


Gruß Jörg,

der kein Jurist ist und hier auch keine Rechtsberatung gibt, sondern nur seine Meinung mit gesundem Rechtsempfinden wiedergibt

P.S. "pro Bildabzug soll es 10Euro extra kosten" für jeden Abzug? oder jedes Bild? wie will er das kontrollieren? Wenn man die Bilddaten freigeschaltet hat könnte man doch Abzüge machen so viel man will?
 
womit man wieder sieht, wie sehr sich eine rechtschutzversicherung lohnt. die kostet auch nicht die welt.
zum jetzigen fall, ich würde zu ihm gehen und ihm sagen, dass ich das mit der verschlüsselten cd für ne unverschämtheit halte, weil es so nicht ausgemacht war. und ich mir vorbehalten würde, mich bei handwerkskammer und rechtsanwalt schlau zu machen, sollte er nicht einlenken. und er sich ja nicht einfallen lassen soll, die bilder irgendwie kommerziell zu nutzen, dein freund hat ja wohl kein modelrelease unterschrieben, oder?
 
Ich bin zwar Schüler, jedoch Wirtschaftsschüler und habe Rechtslehre.

Wenn deine Freunde keine Kaufleute sind, sprich "normale" Arbeiter, Angestellte, Beamte etc, ist ein mündlicher Vertrag nicht rechtsgültig.

Sprich: Die sollen ihm die Papierabzüge sowie die CD und das Geld zurück geben, und sind somit vollkommen raus aus der Sache.

Dann sollen sie sich Fotos von dir machen lassen =)

Ohje wer hat dir denn sowas beigebracht? :eek:

Vorsicht keine RECHTSBERATUNG, nur meine Gedanken:


******* weg

Wie gesagt keine Rechtsberatung, bin kein Jurist, habe auch nicht Die Ahnung um das alles beurteilen zu können.
Die beste Methode wird wohl sein, sich zu beschweren und bei Nicht-Einigung den Fotografen zu meiden in ZUkunft, er verbaut sich sein Geschäft ja selbst.

mfg
 
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