Hallo,
es kommt drauf an, was vereinbart wurde.
Eine CD mit Bildern wurde übergeben. Er kann mit der CD jederzeit zum Fotografen gehen und der kann einen Abzug machen. Der Fotograf erspart sich so die Archivierung.
Sollte vereinbart worden sein, dass die Bilder digital übergeben werden, dann stellt die Verschlüsselung einen Mangel da. Wenn der Fotograf den Mangel nicht beheben möchte hilft nur der Rechtsweg...
Viele Grüße,
aighes
es kommt drauf an, was vereinbart wurde.
Eine CD mit Bildern wurde übergeben. Er kann mit der CD jederzeit zum Fotografen gehen und der kann einen Abzug machen. Der Fotograf erspart sich so die Archivierung.
Sollte vereinbart worden sein, dass die Bilder digital übergeben werden, dann stellt die Verschlüsselung einen Mangel da. Wenn der Fotograf den Mangel nicht beheben möchte hilft nur der Rechtsweg...
Viele Grüße,
aighes