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Verschlüsselte PhotoCD erhalten ohne erwähnung

Hallo,
es kommt drauf an, was vereinbart wurde.
Eine CD mit Bildern wurde übergeben. Er kann mit der CD jederzeit zum Fotografen gehen und der kann einen Abzug machen. Der Fotograf erspart sich so die Archivierung.

Sollte vereinbart worden sein, dass die Bilder digital übergeben werden, dann stellt die Verschlüsselung einen Mangel da. Wenn der Fotograf den Mangel nicht beheben möchte hilft nur der Rechtsweg...


Viele Grüße,
aighes
 
Und da fragen sich die Profis warum sich immer mehr Leute sich vom Hobby-Fotografen fotografieren lassen. :D
Solche Geschäftsgebaren sprechen Bände und sind Werbung für jeden ambitionierten Hobbyfotograf :top:
Also für diesen Fotografen würde ich jede Menge Mund-zu-Mund-Propaganda machen. :angel:
 
Wie war das den zu analogen Zeiten, wurden die Negative auch an den Kunden weitergegeben?
Wie kommt man überhaupt als Fotograf dazu, etwas anderes als Abzüge zu verkaufen.
Albert
 
Wie war das den zu analogen Zeiten, wurden die Negative auch an den Kunden weitergegeben?
Wie kommt man überhaupt als Fotograf dazu, etwas anderes als Abzüge zu verkaufen.
Albert

Wie der Fotograf dazu kommt ist ja seine Sache. Er hat es jedenfalls gemacht. Und bei dem Preis hätte ich auch zu analogen Zeiten die Negative verlangt...
 
Wie der Fotograf dazu kommt ist ja seine Sache. Er hat es jedenfalls gemacht. Und bei dem Preis hätte ich auch zu analogen Zeiten die Negative verlangt...

Die hättest du von mir nicht erhalten. Du kaufst ein Fertigprodukt und das beinhaltet nicht Teile der Fertigung.
Ein Fotograf der sowas herausgibt pfeift wahrscheinlich aus dem letzten Loch und sollte den Beruf wechseln.
Albert
 
Wie war das den zu analogen Zeiten, wurden die Negative auch an den Kunden weitergegeben?
Wie kommt man überhaupt als Fotograf dazu, etwas anderes als Abzüge zu verkaufen.
Albert

Ich habe das so verstanden, dass der Fotograf dem Auftraggeber die Fotos mit PhotoCD verkauft hat. Wenn nun diese PhotoCD verschlüsselt ist, dann hätte er ebenso gut Datenmüll auf die CD packen können - da mit beidem der Kunde nichts anfangen kann.
Entschuldige aber Fakt ist doch, dass die Fotos MIT PhotoCD Vertragsbestandteil war.
Wenn ich früher zu einem Fotograf bin und er mir die Fotos inkl. Negative verkauft, konnte ich auch davon ausgehen, dass ich die Negative wo zu den Fotos passe erhalte und nicht irgendwelche Testtafeln. ;)

Ich weiss: Jeden Tag steht ein Doofer auf und der Fotograf vertraut nun darauf, dass dieser den Weg zu ihm findet um ihn dann mit dubiosen Methoden das Geld aus der Tasche zu ziehen.
 
Ich habe das so verstanden, dass der Fotograf dem Auftraggeber die Fotos mit PhotoCD verkauft hat. Wenn nun diese PhotoCD verschlüsselt ist, dann hätte er ebenso gut Datenmüll auf die CD packen können - da mit beidem der Kunde nichts anfangen kann.
Entschuldige aber Fakt ist doch, dass die Fotos MIT PhotoCD Vertragsbestandteil war.
Wenn ich früher zu einem Fotograf bin und er mir die Fotos inkl. Negative verkauft, konnte ich auch davon ausgehen, dass ich die Negative wo zu den Fotos passe erhalte und nicht irgendwelche Testtafeln. ;)

Der TO schreibt, dass der Kunde auch Abzüge erhalten hat!
 
Richtig! Aber die PhotoCD war Vertragsbestandteil!
Was will ein Kunde mit der PhotoCD anfangen, wenn er auf die Fotos nicht zugreifen kann?
 
Wenn mir ein Fotograf sagt "ich bekomme die Bilder auf CD", dann hab ich eigentlich sofort ne recht genaue Vorstellung was ich erwarte:

Ne CD die ich in Notebook, DVD-Player, etc. packen kann und auch in ordentlicher Auflösung (HDReady) anschauen kann. In den digitalen Bilderrahmen muss es natürlich auch passen, und ich kann Bilder auch per Email verschicken. Einfache JPEGs halt...
Zuerst denk ich mir zwar toll, da bekomm ich die volle Auflösung. Mit nochmal nachdenken: ok, halt die Qualität die am Rechner reicht, so 1200-1500 Pixel Breite; taugt dann noch für kleinere Abzüge aber nicht mehr für 20x30. Die Hoffnung bleibt, dass es mehr wird.

Musst halt sehen was der Fotograf genau gesagt hat und was die Kunden bei seiner Formulierung erwartet hatten. Den Ärger kann ich jedenfalls verstehen. Ich persönlich würde so einem auch auf die Füße treten wollen.
Alternative zu nem Anwalt könnte auch Verbraucherzentrale oder ein Konkurrent sein der dem Kollegen schon lange eins verpassen wollte.
 
Der TO schreibt, dass der Kunde auch Abzüge erhalten hat!

Das Shooting, 10 Abzüge und die CD für 700,- Euro ist doch schon eher
hochpreisig?! Da muß aber schon eine gute Qualität herauskommen.

Und der Vergleich mit den Negativen hinkt etwas.
Heutzutage hat fast jeder einen PC um mit den Bildern etwas basteln zu
können oder per e-mail verschicken, digitaler Bilderrahmen, etc.
Die Möglichkeiten sind heute ganz andere, auch nur für die rein private
Verwendung.
 
Richtig! Aber die PhotoCD war Vertragsbestandteil!
Was will ein Kunde mit der PhotoCD anfangen, wenn er auf die Fotos nicht zugreifen kann?


Laut TO war es keine PhotoCD sondern die Photos auf CD.
Genaugenommen hat er diese ja auch geliefert, wenn auch verschlüsselt.

Aber ich versteh nicht, wie man bei so einem Preis nichts schriftlich festhält?
Hat der Photograph nicht irgendwo die Angebote an Shootings etc schriftlich in seinem Laden? So als Angebotsmappe z.B.! Dann müsste doch da bestimmt auch drinstehen, das diese Photos nur als verschlüsselte Datei kommen. Kleingedrucktes halt irgendwo.
Wohl leider wie so oft, irgendwo stehts, keiner beachtet es und hinterher ist das Geschrei da.

Gruß

Frank
 
Die hättest du von mir nicht erhalten. Du kaufst ein Fertigprodukt und das beinhaltet nicht Teile der Fertigung.
Ein Fotograf der sowas herausgibt pfeift wahrscheinlich aus dem letzten Loch und sollte den Beruf wechseln.
Albert

Dazu sollte sich der TO mal äußern. Wir verkaufen auch die bereits abgezogenen Bilder auf CD - aber in weitaus schlechterer Qualität als JPG, keinesfalls als "Origonal". Wüßte nicht, was es dagegen einzuwenden gibt.
Und natürlich hat jeder Konsument das Recht, gegen entsprechende - nicht billige - Bezahlung auch originale zu erhalten, per Vertrag auch durchaus zur kommerziellen Nutzung nach strengen Richtlinien.
Deinen letzten Satz halte ich für - unangebracht.

...Wohl leider wie so oft, irgendwo stehts, keiner beachtet es und hinterher ist das Geschrei da...

Mit diesem Satz sagst du zwei Dinge:
- du findest es okay, wenn essentielle Vertragsbedingungen im Kleingedruckten verschwinden,
- du findest es okay, das der Verkäufer nicht auf essentielle Vertragsbedingungen - vor allem finanzielle - deutlich hinweist.
Für mich grenzt beides an Betrug. Egal, ob es ein Fotograf oder eine Telefongesellschaft macht.
 
Noch mal ganz klar - wenn der Fotograf eine Bilder-CD liefert und nicht ungefragt darauf hinweist, das zusätzlich zum bereits bezahlten Entgelt eine "Entschlüsselungsgebühr" hinzukommt, verschweigt er wichtige, grundlegende Produkteigenschaften. Da hilft hier auch kein Lamentieren, es ist nicht rechtens. Dafür brauche ich kein Anwalt sein :D - wenn nicht mal die mächtige Musikindustrie mit ihren Un-CDs Recht bekam, die lediglich nicht in allen Fällen nutzbar sind/waren, ist die Praxis eines Fotografen, bei dem eine CD mit Inhalt überhaupt nicht bzw. nur gegen eine vorher nicht genannte Gebühr nutzbar ist, definitiv nicht in Ordnung. Nur, wenn das so im Vertrag steht und vom Nutzer akzeptiert wurde, was hier aber nach den Aussagen des TO nicht der Fall war.
 
Hallo,

freut mich über die Resonanz vom Thema, danke für eure Kommentare und Tipps.

Da die Frage hier schon mehrfach kam, der Photograph sagte dem Auftragsgeber, bei der Angebotserstellung, dass sie zusätzlich eine CD mit den Bildern bekommen würden, wie gesagt, dass Wort Verschlüsselung war nie im Spiel.

Für Computerlaien wie meine bekannten, heißt das „ich kann mir die Bildern am PC anschauen“

Er kennt mich ja nicht, ich werde wenn ich etwas zeit habe tagsüber hingehen und mir einen „Angebot“ erstellen lassen, ich werde ausdrücklich nach einer CD mit Bildern fragen.
 
"CD mit den Bildern" hört sich für mich nach voller Auflösung an.
Dass ich mir die Bilder am PC anschauen kann ist m.E. selbstverständlich.

"Angebot" auf jeden Fall gut dokumentieren. Zeugen, etc. wären sicher auch kein Schaden. Evtl. machts aber auch Sinn sich vorher beraten zu lassen um sich nichts zu verbauen...
 
Mit diesem Satz sagst du zwei Dinge:
- du findest es okay, wenn essentielle Vertragsbedingungen im Kleingedruckten verschwinden,
- du findest es okay, das der Verkäufer nicht auf essentielle Vertragsbedingungen - vor allem finanzielle - deutlich hinweist.
Für mich grenzt beides an Betrug. Egal, ob es ein Fotograf oder eine Telefongesellschaft macht.

Ich habe nicht gesagt, das dies ok ist. Sondern eher leider gängige Praxis ist.
Jetzt nicht nur bei Photographen, sondern im allgemein. Wichtige Dinge werden irgendwo versteckt: Kleingedrucktes, AGB´s, Hausordnungen ins letzte Eck gepinnt etc...
Ich finde das nicht ok. Aber leider ist das die Praxis.
Und er hat gesagt, Bilder auf CD. Wie und in welchem Umfang? Da ist ein riesengroßer Spielraum bei der Interpretation.
Das andere, naja, vielleicht hat der Photograph auch gesagt, was weitere Entwicklungen kosten und die Kunden gedacht haben, warum zahlen, wir bekommen ja die CD...
Wir wissen nicht, was wirklich ausgemacht wurde und leider auch nicht was im (mündlichen) Auftrag ausgemacht wurde.

Wie gesagt, das soll nicht heissen, das ich die Vorgehensweise des Photographen gut finde.
 
Manchmal frage ich mich, ob ich hier im falschen Film bin.
Da schreibt der TO, das seine Bekannte Abzüge und die Bilder auf CD ausgehandelt haben. Das erinnert mich an den anderen Thread, bei dem der Auftraggeber das nicht tat und nun auch keine bekam. Da wurde gesagt, er hatte das vorher nicht ausgehandelt und nun ist das so.
Hier nun wurde es ausgehandelt, nur das es die Daten verschlüsselt gibt, wovon wohl vorher keine Rede war und es finden sich tatsächlich Leute, die sagen, das sowas vorher schriftlich vereinbart werden müsse.. sagt mal: gehts noch?
Woran soll man als Auftraggeber eurer Meinung nach noch denken? Das sich die Bilder auf einer standardgemäß beschriebenen UDF-formatierten CD befinden müssen, im jpg-Format, im 3:2 Verhältnis, mit einer Kantenlänge von nicht weniger als 1500px und unverschlüsselt? Das die CD nicht verkratzt oder beschmiert sein darf und aus Polycarbonat und nicht Esspapier bestehen müsse?

Wie nannten sich noch die Fabelwesen, von denen man sich was wünschen darf aber aufpassen muss, wie man den Wunsch formuliert, da er sonst zwar erfüllt wird aber nicht unbedingt zum Vorteil des Wünschenden? An die fühle ich mich hier erinnert.

Gruß
Phishkopp
 
Meine (nicht als rechtsberatend aufzufassende) Meinung:

Da ein Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht/unbrauchbar ist,
gibt es hier nur eins: Mängelrüge mit den üblichen Optionen: Preisminderung, Nachbesserung etc.

Gruss,
jeggy
 
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