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Bilderdiebstahl ahoi - automatisiert mit Office?

also wenn ich ein Auto kaufe, bin ich auch Schuld daran, dass es geklaut wird?! :eek:
Nicht beim Kauf. Aber beim Abstellen mit offenen Türen und steckendem Zündschlüssel kann man zumindest von Fahrlässigkeit sprechen ;)

Fakt ist: Google (und andere) indizieren
Fakt ist auch (wird hier oftmals vergessen): in vielen Ländern ist dies absolut legal (siehe zB. Fair Use)

Wichtig zu wissen: Google (und andere) indizieren bei Weitem nicht alles, was im Netz zu finden ist ... Bilder in Flash-Galerien, Background-Grafiken, anmeldepflichtige Seiten etc. sind von der Indizierung nicht betroffen.

Der unbedachte Umgang mit dem Internet ist auf beiden Seiten vorhanden, sowohl bei den Einstellern von Bildern wie auch bei denen, die sich (mal mehr mal weniger legal) 'bedienen'.
 

Kommt bei manchen aber so rüber. ;)


Aber beim Abstellen mit offenen Türen und steckendem Zündschlüssel kann man zumindest von Fahrlässigkeit sprechen ;)

Deswegen sind meine Bilder auch nciht bei Wikipedia oder Flickr. Auf meiner Internetpräsenz gibt's auch nur Gallerien die mit Flash erstellt sind, da wird es für den unbedarften User dann auch schon schwierig.

Und wenn jemand fragt, kann man über eine kostenlose Nutzung gerne reden, ich bin da recht offen. Aber wer das nicht tut, egal ob privat oder komerziell, der bekommt ein Problem. Eigentlich sind es zwei Probleme: Das eine bin ich, das andere ist eine größere Kanzlei ein paar Orte weiter.
 
Ich sehe das auch so, wie wohl die Mehrheit hier: das Problem ist doch nicht ein Schülerreferat - völlig abgesehen davon, daß so ein Schüler wohl kaum verklagt wird, wenn das grade mal 20-30 Leute ein paar Minuten lang sehen - rechtlich dürfte die Klage gegen sowas auch schwierig sein.

Was ich weiter oben meinte war, daß es mir schwerfällt zu glauben, daß jemand, der Bilder kommerziell nutzt, noch nie was von Urheberrecht gehört hat. Und selbst bei Ebay sind IIRC diverse Hinweise in den Nutzungsbedingungen (die natürlich kaum einer liest). Aber das ist doch wirklich nicht mein Problem. Wenn ich aber sehen würde, daß jemand mit meinen Bildern ohne Autorenzitat und ungefragt - womöglich sogar als eigene Bilder deklariert - Dinger verhökert, würde ich schon "negativ reagieren".

Irgendwie verstehe ich die Auffassung mancher nicht, daß es irgendwie problematisch wäre, solche Leute auch abzumahnen. Jeder akzeptiert doch auch, daß es viele Erwachsene gibt, die einen erheblichen Teil der Straßenverkehrszeichen nicht wirklich kennen - daß die aber trotzdem Ärger mit der Polizei bekommen, wenn sie diese Verkehrszeichen mißachten.

Wenn jetzt MS-Office mir bei meinen legalen Recherchen hilft, warum soll ich mich um die Leute kümmern, die es nicht für nötig erachten, sich um Urheberrechte zu scheren. Immerhin gibt es heute kaum noch jemand, der nicht zumindest weiß, daß ich Musik und Filme nicht legal runterladen kann. Und das beinhaltet noch nicht mal die kommerzielle Wiederverwendung. Ist es da so schwer als klardenkender Mensch anzunehmen, daß eine kommerzielle Verwendung anderer Leute Bilder illegal ist? Mir tun Leute, die sowas tun, nicht leid, wenn sie die Konsequenzen tragen müssen.

Ich sehe es nicht so, daß Schülerreferate und privat aufgepeppte Korrespondenz ein Problem darstellen. Ich denke, das dürfte bestenfalls für die allerübelsten "Hinterhofabmahnrechtsverdreher" ein Thema sein. Die werden aber auch von den Gerichten regelmässig in ihre Schranken gewiesen.

Von jemandem, der Geld verdienen möchte und dazu anderer Leute Eigentum nutzt, kann ich aber schon verlangen, daß er sich darüber Gedanken macht. Unwissen schützt vor Strafe nicht.
 
Irgendwie verstehe ich die Auffassung mancher nicht, daß es irgendwie problematisch wäre, solche Leute auch abzumahnen.

Problematisch finde ich nur, dass manche das Abmahnen als Sport betreiben. Und man sollte auch nicht immer die rechtswidrige Nutzung von Bildern aus dem Internet mit Diebstahl (sogar von Autos...) gleichsetzen.
Beides sieht wohl auch der Gesetzgeber so. Die Abmahnkosten wurden gedeckelt (zumindest wenn es nicht kommerziell ist) und wenn man sich das Strafmaß von Diebstahl und Urheberrechtsverletzung anschaut sieht man doch einen deutlichen Unterschied. Der Diebstahl verlangt doch wohl eine deutlich höhere kriminelle Energie.
 
Moin!

Also ich stelle die Inhalte meiner Houmpäitsch unter folgende Creative Comons Lizenz
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/

Das heißt: für die nichtkommerzielle Verwendung können Bilder und Texte unter Quellenangabe genutzt werden und alles was daraus entsteht muß auch frei zu den gleichen Bedingungen weitergegeben werden können.

Da kann ich prima damit leben. Sollte jemand Fotos oder Texte von mir für kommerzielle Projekte verwenden wollen, dann kann er immer noch fragen. Beim Flyer für die örtliche Kirmes oder beim Feuerwehrfest würde ich wahrscheinlich noch ned mal was verlangen, wenn allerdings das örtliche private Altenheim in seiner Werbebroschüre meine Bilder verwenden möchte, dann sollen sie gefälligst blechen... oder selber Bilder machen.

Auf der fotocommunity, wo ich annehme, daß mehr Kommerzielle wildern gehen, da setze ich dann auch schon mal einen ganz ordinären Copyrightvermerk drunter.

+++ Disclaimer +++ Dies ist keine Rechtsberatung. Für eine Rechtsberatung fragen Sie bitte einen Anwalt Ihres Vertrauens +++

Nochmal zum Thema Finanzamt und Firma anmelden. Mit den Bildern ist es wie mit den selbst genähten Klamotten, die in der Bucht versteigert werden. Bekommt man mal für ein Bild eine Aufwandsentschädigung, dann geht das üblicherweise als Geringfügig durch. Geschieht das regelmäßig, dann kann man schon annehmen, daß ein geschäftlicher Gedanke mit Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht und man kann damit rechnen, daß einem irgendwann die Steuerfahndung auf der Matte steht.

+++ Disclaimer +++ Dies war keine Rechtsberatung. Für eine Rechtsberatung fragen Sie bitte einen Anwalt Ihres Vertrauens +++

Gruß
Ro

Nachtrag: Viel schlimmer finde ich, daß mittlerweile Gebäude und die Bilder davon unter Copyright fallen...
 
Sollte jemand Fotos oder Texte von mir für kommerzielle Projekte verwenden wollen, dann kann er immer noch fragen.

Zusammenfassung:

Wie bereits geschrieben:

Im Punkt der kommerziellen Nutzung sind wir uns all einig, denke ich.

Was bleibt ist die private Nutzung:
Entweder durch Schüler für ein Referat, oder für jemand der ein geplantes Reiseziel präsentieren möchte (nicht Reisebüro) - oder was auch immer ähnliches...

Da gehen die Meinungen auseinander.
Manche meinen, es müsse gefragt werden und eine genaue Quellenangabe gemacht werden.
Andere (auch ich) sehen diese Nutzungsarten entspannter und sehen kein Problem, wenn seine Bilder in Office-Dokumenten ausgedruckt werden.
 
Ich frage mich nur immer wieder: wo ist denn das Problem mit privater Nutzung? Wer will einen da belangen, wenn es wirklich privat ist? Wenn ich Tante Erna und meinen 5 Freunden eine Urlaubspräsentation vorstelle, die auch ein paar geklaute Bilderchen beinhaltet - wo ist das Problem? Oder ladet Ihr immer Abmahnanwälte zu Euren Privatveranstaltungen ein?

Ich sehe jetzt irgendwie keine echte Privatnutzung, die problematisch sein könnte. Eine Nutzung fremder Bilder auf einer privaten Homepage ist dagegen ja schon nicht mehr sooo privat.
 
Zusammenfassung:

Wie bereits geschrieben:

Im Punkt der kommerziellen Nutzung sind wir uns all einig, denke ich.

Was bleibt ist die private Nutzung:
Entweder durch Schüler für ein Referat, oder für jemand der ein geplantes Reiseziel präsentieren möchte (nicht Reisebüro) - oder was auch immer ähnliches...

Da gehen die Meinungen auseinander.
Manche meinen, es müsse gefragt werden und eine genaue Quellenangabe gemacht werden.
Andere (auch ich) sehen diese Nutzungsarten entspannter und sehen kein Problem, wenn seine Bilder in Office-Dokumenten ausgedruckt werden.

Dem kann ich mich anschliessen. Ich finde aber das trifft nicht wirklich die Kernaussage des TO. Für mich geht es um das Bewusstsein was da getan wird. Meine Kinder reagierten mit absolutem Unverständnis, als ich darüber mit ihnen geredet habe. Fotos von einer Schulveranstaltung hab ich online zur Verfügung gestellt und mit einem Hinweis versehen, das meine Fotos nichtkommerziell frei verfügbar sind, andere Bilder im Internet aber ggf. nicht. Ich hab einige Mails bekommen, was ich denn damit meine. Eine Bekannte reagierte total verblüfft, als ich ihr sagte, das sie wegen dem kopierten Office - mit dem sie Ihrer Prüfungsunterlagen erstellt hat - Probleme bekommen kann :angel:

Da liessen sich noch viele weitere Beispiele anführen. Und das sind keine DAUs, sondern einfach Leute, die ihren PC als Werk- oder Spielzeug benutzen. Wenn jetzt so eine Funktion suggeriert, das das Kopieren und Verwenden von Bildern ganz einfach ist, wird sich niemand auch nur den Hauch eines Gedanken um die rechtliche Situation machen. Macht eine Zeitung sowas - selber schuld. Das berühmte Lieschen Müller ins offene Messer laufen zu lassen ist schon bedenklich, entspricht aber immerhin dem Zeitgeist ...

Gruss, Klaus
 
Ich sehe das auch so, wie wohl die Mehrheit hier: das Problem ist doch nicht ein Schülerreferat - völlig abgesehen davon, daß so ein Schüler wohl kaum verklagt wird, wenn das grade mal 20-30 Leute ein paar Minuten lang sehen - rechtlich dürfte die Klage gegen sowas auch schwierig sein.

Richtig. Für Forschung und Lehre darf nach UrhG recht großzügig kopiert und verteilt werden.
 
Werner P. schrieb:
Ich sehe das auch so, wie wohl die Mehrheit hier: das Problem ist doch nicht ein Schülerreferat - völlig abgesehen davon, daß so ein Schüler wohl kaum verklagt wird, wenn das grade mal 20-30 Leute ein paar Minuten lang sehen - rechtlich dürfte die Klage gegen sowas auch schwierig sein.

Nicht nur schwierig, für nen Schüler der ein Referat macht ist das nach dem Gesetz sogar klar erlaubt:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

[...]

(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

1.
zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder
2.
für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl

herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
 
Sonic, dann muss man ja nur jedes seiner Fotos als "für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt" deklarieren. :p
Ansonsten weiss der Laie natürlich nicht, ob der Veranschaulichen des Unterrichtes nicht vielleicht dem Lehrkörper alleine obliegt.

Tatsächlich aber werden da, denke ich, Probleme eher auftauchen, weil das Referat plötzlich auf der Webseite der Schule, bei Hausaufgaben.de oder sonstwo auftaucht -- veröffentlicht.


Zum Bilder"klau" gehört immer auch derjenige mit dazu, der seine Bilder zuerst überhaupt veröffentlicht.

Genau. So wie auch das Bordsteinparken gleichzusetzen ist mit dem Betteln nach Diebstahl des Wagens. Und die Vergewaltigungsdelikte würden auch zurück gehen, wenn Frauen einfach konsequent zuhause bleiben würden.



Klingt ja gut, ist in der praxis aber einfach lächerlich.
Die Arbeiten würden nie fertig.
Wieviele würden antworten? Würdest du? Schnell genug?

Welche Gesetze darf ein Schüler ausserdem noch brechen, um so wenig Zeit wie möglich in seine Ausbildung stecken zu müssen? Ich meine, es geht ja immerhin um ein höheres Ziel...


Die neue Office-Funktion wird den gedankenlosen Bilderklau sicherlich fördern, das glaube ich auch. Betroffen werde ich davon nicht sein; weder auf der einen, noch auf der anderen Seite.
Ansonsten könnte von mir wahrscheinlich jeder alles (umsonst) haben, wenn er fragte. Bei ungefragter Veröffentlichung würd ich aber auch Anzeige erstatten. Sonst lernen "die" es nie, anderes Eigentum zu respektieren. (Und würd ich wirklich was bekommen, dann würde ich auch gerne den Betrag verdoppeln und an Unicef spenden. Ums Geld ginge es mir dabei nämlich überhaupt nicht.)
 
Genau. So wie auch das Bordsteinparken gleichzusetzen ist mit dem Betteln nach Diebstahl des Wagens. Und die Vergewaltigungsdelikte würden auch zurück gehen, wenn Frauen einfach konsequent zuhause bleiben würden.

Toller Vergleich! In diesem Fall will ich die Analogie nicht ziehen, aber die Bilder, um die es hier geht, sind im Internet frei zugänglich und verlinkt, oder irre ich mich da?
Es geht nicht um Bilder, die in irgendwelchen Verzeichnissen schlummern, auf die im Grunde niemand (kein Mensch) Zugang hat.

Ich finde die Diskussion ziemlich überhöht. Und ich frage mich, wo die Grenze im Privaten gezogen wird?

Bei einer kleinen Präsentation für die Familie? Soll ich da schreiben "Bildquelle =xxx.de"? Oder bei Hausarbeiten o.ä. - also Dingen, die doch bei zunehmender Qualität ohnehin detaillierte Quellen erfordern? Oder soll ich die geschätzten Profis hier fragen, ob ich denn ihr Bild auf meinem PC oder dem meiner Familie als Hintergrundbild nutzen darf?

Sicher, es gibt genug Leute, die nichts dabei finden, dass man kopierte Software einsetzt, oder die die Privatkopie bei CDs überstrapazieren und entsprechend für kommerzielle Zwecke Bilder verwenden, für die sie keine Lizenz haben - aber das ist hier wohl kaum das Problem, oder?
 
"Bei einer kleinen Präsentation für die Familie? Soll ich da schreiben "Bildquelle =xxx.de"? Oder bei Hausarbeiten o.ä. - also Dingen, die doch bei zunehmender Qualität ohnehin detaillierte Quellen erfordern? Oder soll ich die geschätzten Profis hier fragen, ob ich denn ihr Bild auf meinem PC oder dem meiner Familie als Hintergrundbild nutzen darf?"

Es geht um unerlaubte Veröffentlichungen, nicht um den nicht-öffentlichen privaten Gebrauch. Wenn du ein Bild als PC Hintergrundbild nutzen willst, in einem Referat oder in einer Hausarbeit, ist das völlig in Ordnung - auch ohne Einverständniseinholung.

Eine Ebay Auktion mit einem fremden Bild aufzupeppen ist eine Veröffentlichung. Damit bist du kein Supagangsta, aber verboten ist es trotzdem.

Grüße, Uwe
 
Wenn z.B. ein Schüler ein Referat macht, dann kann er doch nicht bei jedem Foto den Urheber fragen.

Geh einen Schritt weiter: in den Formatvorlagen meiner Uni steht ein Passus, in dem der Autor versichert, die Nutzungsrechte zu haben.

Ähnliches gabs auch in der Schule: alles, was man nicht selbst erstellt hat braucht ein Quellenangabe, aus der sich Verwendbarkeit ableiten lässt. Zwar im Gegensatz zur Uni nur mit shlechteren Noten als Sanktion, aber der Weg ist schon der Richtige.
 
Und wenn jemand fragt, kann man über eine kostenlose Nutzung gerne reden, ich bin da recht offen. Aber wer das nicht tut, egal ob privat oder komerziell, der bekommt ein Problem. Eigentlich sind es zwei Probleme: Das eine bin ich, das andere ist eine größere Kanzlei ein paar Orte weiter.
Klasse, ich bekomme langsam das Bild, dass jeder in Deutschland einen Anwalt hat und nur darauf wartet, dass irgendein Schüler eines seiner Bilder für ein Referat verwendet.. :rolleyes:
Ich gehe mit dir einig, dass es nicht ok ist, wenn die Bilder komerziell verwendet werden, aber privat..? Ist doch jetzt wirklich egal..
 
Was das referat an der schule betrifft gilt sowieso §52a UrhG. Für die Verwendung an Schile und Uni braucht man niemanden um Erlaubnis zu fragen. Das es guter wissenschaftlicher Praxis entspricht Quellen anzugeben ist selbstverständlich aber eine andere Baustelle.

§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
(1) Zulässig ist,

1.
veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder
2.
veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung

öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
(2) Die öffentliche Zugänglichmachung eines für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werkes ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Die öffentliche Zugänglichmachung eines Filmwerkes ist vor Ablauf von zwei Jahren nach Beginn der üblichen regulären Auswertung in Filmtheatern im Geltungsbereich dieses Gesetzes stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
(3) Zulässig sind in den Fällen des Absatzes 1 auch die zur öffentlichen Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen.
(4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
 
Na, das dürfte wohl ein Feature werden, das für viel Freude (sowohl seitens der betroffenen Fotografen als auch der gedankenloser Benutzer) sorgen wird: Das Office-Plugin OffiSync integriert die Google-Bildersuche direkt in Word - beworben wird das ganze mit "noch einfacher als copy-'n-paste".

Meine Güte, wenn's wenigstens eine Flickr-Suche mit der Möglichkeit der Lizenzwahl (Default: Creative Commons oder eine noch freiere Lizenz) gewesen wäre... aber das... ich muß echt den Kopf schütteln... die Abmahn-Anwälte von Kochbuch & Co. werden vor lauter Arbeit kaum noch nachkommen... :grumble:

Ich denke nicht, dass es dadurch schlimmer wird, als es schon ist.
Bei Dingen, die am Ende professionell veröffentlicht oder verwertet werden sollen (Drucksachen, Bücher, Web) kommt Word als Programm eh nicht zum Einsatz. Das wird sich zumeist auf privaten Einsatz beschränken.
 
Bei Dingen, die am Ende professionell veröffentlicht oder verwertet werden sollen (Drucksachen, Bücher, Web) kommt Word als Programm eh nicht zum Einsatz. Das wird sich zumeist auf privaten Einsatz beschränken.


Das denke ich auch!

Eine Ebay Auktion mit einem fremden Bild aufzupeppen ist eine Veröffentlichung. Damit bist du kein Supagangsta, aber verboten ist es trotzdem. Grüße, Uwe

Und damit ist man doch schon fast im kommerziellen Bereich!

Daher erneut meine Einschätzung: Großen Grund zur Aufregung wegen ungefragter Verwendung im privaten Bereich gibt es nicht.

Grundsätzlich gibt es sicher ein Problem mangelnder Sensibilisierung. Aber was ist die Alternative zu den Hinweisen zum Urheberrechtsschutz, die man bei der google Bildersuche oder bei ebay findet? Die Einstellung der Bilderssuche?

Weiteres Bsp.: studivz u.ä. - In vielen Profilen oder Gruppen sieht man Bilder, die irgendwo geladen wurden. Und die sicher nicht lizenziert oder gekauft oder sonst wie freigegeben wurden.
Aber will man sich darüber aufregen? Natürlich ist das nicht ok und ich würde solche Bilder nicht verwenden. Aber im Grunde fällt so was doch unter 'Geringfügigkeit'
 
Wenn man sich überlegt, wie pissig sich Microsoft anstellt, wenn einer - völlig rechtmäßig - gebrauchte Microsoft-Software bei Ebay verkaufen will... Wäre etwas mehr Sensibilität schon angebracht, in Redmond.
 
Was das referat an der schule betrifft gilt sowieso §52a UrhG. Für die Verwendung an Schile und Uni braucht man niemanden um Erlaubnis zu fragen.
Nein. Aber was Du tun musst, und was regelmäßig "vergessen" wird:

Du musst dafür Geld bezahlen.

:eek::eek::eek:

§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

(4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

Und in dem Fall heißt die Frage dann eben nicht: "Hast Du auch eine Nutzungslizenz erworben?", sondern: "Hast Du auch an die VG Bild-Kunst bzw. VG Wort dafür bezahlt?"
 
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