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Abmahnung - jetzt hat es mich erwischt

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Ich habe zwar nicht den ganzen Fred gelesen, habe aber den verdacht, dass nicht die Frau sondern ein unterbeschäftigter Abmahnanwalt die treibende Kraft ist. Der ist in Wirklichkeit der Nutzniesser, denn er verdient an der Sache und hat nicht wirklich was zu verlieren.
Ich wäre es trotzdem beiden Leuten (Sportlerin und Anwalt) irgendwie vergönnt, wenn beim nächsten Mal ein russischer Fotograf sehr unvorteilhafte Fotos macht und diese Bilder auf einer indischen Website hostet. Dann kann unser Anwältchen zeigen, was er drauf hat.
 
Die Dame hat dem TO, laut eigener Auskunft, offensichtlich bereits ihre Gründe dafür genannt, warum sie keine Bilder von sich veröffentlicht sehen möchte.
Diese Gründe scheinen dem TO glaubwürdig und nachvollziehbar gewesen zu sein. Man sollte offen für die Möglichkeiten sein, das es durchaus viele berechtigte Gründe für eine solche Bitte geben kann.

Der TO ist ihrer Bitte ja auch sofort nachgekommen.

Für die besagte Dame ist das ganze offensichtlich keine "Lappalie", wie du es nennst, sonst würde sie sich nicht diese Mühe machen. Nochmal, die Abmahnung kam erst, nachdem der TO auf ihre Bitte hin bereits einige Fotos entfernt bzw. bearbeitet hatte, sie danach aber trotzdem noch weitere von sich entdeckte. Das deutet nicht darauf hin, daß es hier um "Abzocke" geht. Hätte der TO alle Bilder entfernt bzw. die Person unkenntlich gemacht, gäbe es keine Abmahnung. Und somit auch keine Möglichkeit Geld "abzuzocken".

Gruß
Christian

Und dann ist es unmöglich, eine zweite Mail zu schreiben und um Löschung der Bilder zu bitten, auf denen man noch im Hintergrund zu sehen ist und die der TO vermutlich lediglich übersehen hat bzw. sie sicherlich nicht mutwillig erneut eingestellt hat? Dann ist es normal und gerechtfertigt, gleich mit dem Anwalt zu kommen?

Wenn es wirklich nur um die Persönlichkeitsrechte gehen würde, dann hätte eine zweite Mail sicher schneller zum Ziel (das Löschen der Fotos) geführt, als der Gang zum Anwalt und die Abmahnung des TO. Jetzt kann es ihr passieren, dass sich der TO nicht beugt, die Bilder nicht entfernt und es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lässt, was wahrscheinlich einige Monate dauern kann, in denen die Bilder im Netz stehen und ihr Persönlichkeitsrecht weiter verletzt wird.

Meines Erachtens wird da mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
 
Wenn jetzt das Lokalfernsehen so einen Lauf aufnimmt und ausstrahlt, wie sollen die ohne vorher stundenlang zu recherchieren, dem Wunsch der Läuferin nachkommen können?
Ich hoffe das der TO auf guten Willen hin die Fotos entfernen muss, aber nicht dazu verdonnert wird, derartige Fälle im Vorwege zu vermeiden, das hätte ja schlimme Konsequenzen für uns alle.

Welche Gründe die Läuferin auch immer haben, es werden rein persönliche sein und dann laufe ich eben nicht in der Öffentlichkeit.
Soll sie doch maskiert laufen dann kann sie sich sicher sein nicht so schnell erkannt zu werden.
 
Wenn jetzt das Lokalfernsehen so einen Lauf aufnimmt und ausstrahlt, wie sollen die ohne vorher stundenlang zu recherchieren, dem Wunsch der Läuferin nachkommen können?
Ich hoffe das der TO auf guten Willen hin die Fotos entfernen muss, aber nicht dazu verdonnert wird, derartige Fälle im Vorwege zu vermeiden, das hätte ja schlimme Konsequenzen für uns alle.

Richtig, wenn man das alles im Vorfeld abklären muss, dann kann man auch die Bildagenturen verklagen, wenn ein Sportfoto in der Zeitung oder im Netz veröffentlicht wird, wo ich gut im Publikum zu erkennen bin und nicht in der Masse untergehe. Oder einen Fernsehsender, der ein Interview führt und wo ich zufällig im Hintergrund stehe.

Welche Gründe die Läuferin auch immer haben, es werden rein persönliche sein und dann laufe ich eben nicht in der Öffentlichkeit.
Soll sie doch maskiert laufen dann kann sie sich sicher sein nicht so schnell erkannt zu werden.

Sehe ich auch so. Ich hätte Verständnis für ihr Vorgehen, wenn sich der TO querstellen würde oder sie nackt am FKK-Strand abgelichtet hätte. Aber so wie der Fall sich hier bisher darstellt, kann ich die Reaktion nicht nachvollziehen.
 
Wenn jetzt das Lokalfernsehen so einen Lauf aufnimmt und ausstrahlt, ....

Dann ist Zweck die Berichterstattung und nicht den abgebildeten Personen den Beitrag zu verkaufen.

Habe gerade mal auf der Homepage des TO gestöbert. Dort steht zu lesen:

Zitat:
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Vorschaubilder nur zum Anschauen sind und ein Herunterladen und/oder Veröffentlichen strengstens geahndet wird.

und Zitat:
Bitte beachten Sie das Urheberrecht. Jegliche Verwendung ohne die erforderliche Rechte wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.

Tja - wie man in den Wald ruft....
 
Zitat:
Bitte beachten Sie das Urheberrecht. Jegliche Verwendung ohne die erforderliche Rechte wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.

Macht er schon richtig so :top: weil sonst irgend ein heini ankommt und das Bild sich sichert ;-) oder es unbezahlt in eine Zeitung etc. kommt

Das is nur sein gutes Recht und macht sinn, die Frau reagiert einfach völlig über und denkt warscheinlich mehr ans Geld.
 
Mit meinen Bildern dürft Ihr machen was Ihr wollt. Runterladen, bearbeiten, ausdrucken, an die Wand hängen, unter Eurem Namen woanders veröffentlichen und wenn Ihr einen Dummen findet, auch verkaufen.

:top:

Danke für diesen wundervollen Satz (auch wenn er nicht von Dir ist). Den sollten sich hier einige (ich meine jetzt nicht den TO) mal zu Herzen nehmen, die sich und ihre Fotos viel zu ernst nehmen, die Rechte dieses unverschämten Pöbels, der sich erdreistet, ungefragt vor die Linse zu laufen, dagegen mit Füßen treten.
 
:top:

Danke für diesen wundervollen Satz (auch wenn er nicht von Dir ist). Den sollten sich hier einige (ich meine jetzt nicht den TO) mal zu Herzen nehmen, die sich und ihre Fotos viel zu ernst nehmen, die Rechte dieses unverschämten Pöbels, der sich erdreistet, ungefragt vor die Linse zu laufen, dagegen mit Füßen treten.

Der Vergleich hinkt ein wenig finde ich. Die Rechte der Frau werden überhaupt nicht mit Füßen getreten, sie werden beachtet und der TO hat sich bemüht, den Rechten nachzukommen.

Hier wurde weiter vorne von Doppelmoral geredet und davon, dass die Fotografen bei einer unerlaubten Nutzung ihrer Bilder gelassener reagieren und nicht gleich mit dem Anwalt kommen sollten. Völlig richtig, aber umgekehrt sollte es dann genauso gelten. ;)
 
Ich BIN Eventfotograf ;)

Ja genau - wie ist das denn mit diesen ganzen Eventfotos? Zum Beispiel, wenn da massenweise Bilder mit 1, 2 oder 3 Leuten drauf gemacht werden und nachher auf der Webseite der Disco oder Online-Redaktion einer Zeitung erscheinen?

Das würde mich sehr interessieren.
 
ich glaube einige vergessen hier, das es sich bei dem problem des TO um kommerzielle nutzung geht. eventseiten und berichterstattungen in zeitung, fernsehen sind etwas anderes.
 
ich glaube einige vergessen hier, das es sich bei dem problem des TO um kommerzielle nutzung geht. eventseiten und berichterstattungen in zeitung, fernsehen sind etwas anderes.

Klar, die machen das aus purer Nächstenliebe *kicher*

Trotzdem besteht natürlich ein Unterschied zwischen Berichterstattung und kommerzieller Portraitfotografie...

Gruß
Phishkopp
 
Das is nur sein gutes Recht und macht sinn, die Frau reagiert einfach völlig über und denkt warscheinlich mehr ans Geld.

An welches Geld denkt sie denn Deiner Meinung nach? Der Sinn und die Hintergründe einer Abmahnung sind Dir bewusst?

Ja genau - wie ist das denn mit diesen ganzen Eventfotos? Zum Beispiel, wenn da massenweise Bilder mit 1, 2 oder 3 Leuten drauf gemacht werden und nachher auf der Webseite der Disco oder Online-Redaktion einer Zeitung erscheinen?

Das würde mich sehr interessieren.

Genau deshalb lade ich auch keine Bilder von Events auf irgendwelche Shopseiten ;) Da kann der Discobesitzer suchen bis er schwarz wird, er wird nichts zum Klauen finden.

Geld verdienen lässt sich so natürlich nicht so einfach wie mit zu tausenden auf eine öffentliche Seite geklatschten Bildern. Aber dafür gibt es auch keinen Ärger mit den abgebildeten Personen :rolleyes:
 
ich glaube einige vergessen hier, das es sich bei dem problem des TO um kommerzielle nutzung geht. eventseiten und berichterstattungen in zeitung, fernsehen sind etwas anderes.

Darf ich fragen, wie du auf die Idee kommst? Ich zitiere einfach mal ein paar Paragraphen, die deutlich machen, dass man eben nicht alles veröffentlichen darf, wie man lustig ist.
§ 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
...
§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Einfach nur zu fotografieren ist übrigens nicht verboten, mal abgesehen von ein paar Ausnahmen, bloß das Veröffentlichen ist standardmäßig untersagt.

Und für alle, die immer noch denken, dass das Veröffentlichen von Bildern, die Personen zeigen, die nicht in die Veröffentlichung eingewillig haben, vollkommen okay wäre, noch mal der §33:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Wenn man sich jetzt mal den §23 anguckt, ist die Veröffentlichung entweder erlaubt, wenn man das Ganze als Ereignis der Zeitgeschichte oder Beiwerk ansieht, soweit der 2. Absatz nicht greift. Falls es nicht erlaubt ist, muss man sich aber auch nicht wundern, wenn man abgemahnt wird. Und wenn man so blauäugig ist und glaubt, dass mit der "Fotografieerlaubnis" des Veranstalters alles geregelt ist -> selber schuld. Das Gesetz ist (mehr oder weniger) eindeutig und wenn man sich nicht sicher ist, sollte man sich vorher informieren und im Zweifel die Finger davon lassen.

Besonders toll finde ich die Meinung, dass das Löschen (auf Aufforderung) widerrechtlich veröffentlicher Bilder ausreichend soll, sich von jeglichem Schadensersatz und Co freizumachen. Darf man auch Leuten einfach so 2,50€ aus der Tasche klauen und wenn es sie stört haben sie sich gefälligst zu melden, damit du das Geld zurückgeben kannst und damit ist dann alles erledigt? Und wenn sie nichts merken sowieso? Klar, das Beispiel ist natürlich wieder total unpassend, übertrieben und sonst was, aber beides ist verboten: Diebstahl und das Veröffentlichen dieser Bilder.
 
ich glaube einige vergessen hier, das es sich bei dem problem des TO um kommerzielle nutzung geht. eventseiten und berichterstattungen in zeitung, fernsehen sind etwas anderes.

Natürlich ist das etwas anderes, aber der TO hat bisher nur betont, dass die Dame etwas gegen die Veröffentlichung ihrer Bilder hat, kein Wort davon, dass sie eigentlich der Verkauf stört.



Siehe:
Nun hat eine Läuferin über ihren Anwalt mir eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung (Kostennote: 900 Euro) zukommen lassen, da sie nicht veröffentlicht werden möchte und weil ich ihre Persönlichkeitsrechte nicht achte.
Der Vollständigkeithalber muss ich dazuschreiben, dass sie mir schonmal per Email geschrieben hat, dass sie nicht im Internet erscheinen möchte und ich habe sie damals rausgelöscht.

Sie hat mir ja im Vorfeld geschrieben, dass sie nicht veröffentlicht werden möchte und ich kenne auch die Hintergründe (die ich nicht öffentlich machen möchte).

Insofern sehe ich keinen großen Unterschied zwischen einer Anhäufung von Läuferfotos, Gruppenbilder auf einer Webseite.
Ich könnte mir als Stalker ebenso aus jeder Livesendung "ihr" Bild raus schneiden und an die Wand hängen.
Wenn sie primär etwas gegen den Verkauf hätte, sollte der TO das natürlich erwähnen.
 
Darf ich fragen, wie du auf die Idee kommst? Ich zitiere einfach mal ein paar Paragraphen, die deutlich machen, dass man eben nicht alles veröffentlichen darf, wie man lustig ist.

meine aussage bezieht sich allein auf den TO.
ich versuche mich mal zu erklären:
der TO macht von einem öffentlichen event bilder. soweit so gut. er stellt diese bilder im rahmen einer berichterstattung online. bis dahin sehe ich auch kein problem.
jetzt möchte er aber mit den bilder geld verdienen. ab da, sehe ich ein problem. die abgebildeten personen müßen dem fotografen dafür eine einwilligung geben.
wenn er jetzt die bilder an agenturen geben würde, müßte er meines wissens nach, auch einen modelrelease vertrag nachweisen können!

die situation ist in meinen augen die, das ich als abgebildete person selber entscheiden will, ob jemand mit meinem gesicht geld verdienen kann oder nicht.
wenn ich in einem pulk von läufern, in diesem fall, abgebildet bin und in der zeitung ein bild erscheint, indem vom andrang an teilnehmern berichtet wird, ist das durch die zeitung als berichterstattung eingestuft. für mein dafürhalten kein kommerzieller hintergrund.

kann ja sein, das ich da einen komplett falschen gedankengang habe. aber genau mit diesem thema beschäfftige ich mich seit geraumer zeit aus diversen gründen. und das was ich geschrieben habe, ist meine ergebniss bisher.
 
Der TE sollte bitte den Thread nochmal in die richtige Richtung lenken. Hier fehlen Infos und Aktualisierungen. Was sagt der Anwalt nun?
 
@ingo
ich gebe dir recht. es ist mir nicht gelungen, in dem wust an antworten, eine klärung rauszulesen, ob der verkauf stört.
der ton der email der dame und auch die konversation ist uns nicht bekannt. als galleriebetreiber hätte ich aber genau hingeschaut, wo die dame noch zu sehen ist und entsprechend das online gestellte material sortiert.
 
Besonders toll finde ich die Meinung, dass das Löschen (auf Aufforderung) widerrechtlich veröffentlicher Bilder ausreichend soll, sich von jeglichem Schadensersatz und Co freizumachen. Darf man auch Leuten einfach so 2,50€ aus der Tasche klauen und wenn es sie stört haben sie sich gefälligst zu melden, damit du das Geld zurückgeben kannst und damit ist dann alles erledigt? Und wenn sie nichts merken sowieso? Klar, das Beispiel ist natürlich wieder total unpassend, übertrieben und sonst was, aber beides ist verboten: Diebstahl und das Veröffentlichen dieser Bilder.

Hm aber wo ist denn in diesem Fall eigentlich der Schaden entstanden? Der TO hat doch geschrieben, dass er die Bilder eh nur an die jeweiligen Läufer selbst verkauft und nicht an Dritte. Somit hat und wird er mit dem Foto keine Gewinne machen, solange es der abgebildete Läufer nicht selbst kauft. Also ist auch kein Schaden für den Abgebildeten entstanden und es wird auch zukünftig keiner entstehen.
 
So richtig interessant wäre zu wissen was für Klauseln auf der Anmeldung standen.

Wenn da z.B. folgendes drauf stand:
Ich erkläre mich
einverstanden, dass die im Zusammenhang mit dem XYZ Lauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden können.

Ja dann wäre der TO fein raus und die Dame, respektive Ihr Anwalt, hätte ein Problem.
Nebenbei wäre es auch fein zu wissen was für Bilder entfernt wurden und welche Art Bilder zun Gegenstand der Abmahnung sind. Aber bitte jetzt nicht genau diese Bilder hier posten :-).
 
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