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Abmahnung - jetzt hat es mich erwischt

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Hm aber wo ist denn in diesem Fall eigentlich der Schaden entstanden? Der TO hat doch geschrieben, dass er die Bilder eh nur an die jeweiligen Läufer selbst verkauft und nicht an Dritte. Somit hat und wird er mit dem Foto keine Gewinne machen, solange es der abgebildete Läufer nicht selbst kauft. Also ist auch kein Schaden für den Abgebildeten entstanden und es wird auch zukünftig keiner entstehen.

Bei sowas wird aber nicht unbedingt nach dem entstandenen Schaden gerechnet, sondern es gibt auch die Schadensberechnung nach Lizenzanalogie, also einem Quasi-Lizenzvertrag, bei dem man zahlen muss, was man bei einem regulären Lizenzvertrag hätte zahlen müssen usw.
 
Hm aber wo ist denn in diesem Fall eigentlich der Schaden entstanden? Der TO hat doch geschrieben, dass er die Bilder eh nur an die jeweiligen Läufer selbst verkauft und nicht an Dritte. Somit hat und wird er mit dem Foto keine Gewinne machen, solange es der abgebildete Läufer nicht selbst kauft. Also ist auch kein Schaden für den Abgebildeten entstanden und es wird auch zukünftig keiner entstehen.

Ich denke mal, der Frau geht es nicht um den kommerziellen Charakter der ganzen Geschichte, sondern nur um die Veröffentlichung. Damit wären auch die 15.000€ zu erklären, die sie als mögliches Model wohl nicht bekommen hätte.

Eigentlich liegst du mit deiner Einschätzung zum Schaden auch richtig, seit einiger Zeit wird das aber anders gesehen. Hierzu empfehle ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 34, 269.
 
Vermutlich geht es vor Gericht und läuft auf einen Vergleich hinaus. Aber besser, als 900 Euro + die Folgen daraus zu bezahlen.

Einen Vergleich kann es nur geben, wenn dem beide Seiten zustimmen.
Be einem vergleich zahlt jeder seine Anwaltskosten selber. Und bei eiem Vergleich fällt für beide Anwälte nochmal ein zusätzlicher Honorarsatz ab... die Vergleichsgebühr... Deshalb LIEBEN Anwälte den Vergleiche so sehr.

Ich würde die Sache entscheiden lassen. Das kommt dich wahrscheinlich, selbst wenn Du verlierst - was ich für sehr unwahrscheinlich halte - auch nicht teurer, als ein Vergleich. Ausserdem braucht die Fotografengemeinde Urteile dieser Art.
 
Das sagt sich der Auftragsmörder auch. Allein, der Richter mag seiner Einlassung nicht folgen... :rolleyes:

Grüße
Ingo

P.S. Achtung: dieses Posting könnte Überhöhungen enthalten!

Bemerkenswert ist aus meiner Sicht, dass man als Fotograf ausgerechet in Fotoforen immer öfter mit Schwerstkriminellen auf eine Stufe gestellt wird. :ugly:

Stell Dir vor: ich werde heute mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren. Und trotzdem, und jetzt ganz genau aufgepasst, möchte ich abends kein Foto von meiner Heimfahrt im Internet wiederfinden.

Ich sag dazu nur: Äpfel und Birnen. :rolleyes:

Wenn man sich jetzt mal den §23 anguckt, ist die Veröffentlichung entweder erlaubt, wenn man das Ganze als Ereignis der Zeitgeschichte oder Beiwerk ansieht, soweit der 2. Absatz nicht greift. Falls es nicht erlaubt ist, muss man sich aber auch nicht wundern, wenn man abgemahnt wird.

Deine Argumentation hat meiner Ansicht nach einen logischen Fehler.
Die zitierst eine Formulierung, die eine Strafbarkeit definiert:
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. "


Und damit versuchst Du die Rechtmässigkeit einer Abmahnung - also eines zivilrechtlichen Anspruches - zu untermauern? Das will mir nicht ganz verständlich werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bemerkenswert ist aus meiner Sicht, dass man als Fotograf ausgerechet in Fotoforen immer öfter mit Schwerstkriminellen auf eine Stufe gestellt wird. :ugly:



Ich sag dazu nur: Äpfel und Birnen. :rolleyes:

Der Vergleich ist durchaus berechtigt.

Klar ist die Verletzung des Persönlichkeitsrecht keine Tötung, aber in beiden Fällen wird ein Rechtsgut des "Opfers" (Ziel des Auftragsmörders / Ziel des Fotografen) verletzt. Es gibt hier scheinbar Leute, die das Persönlichkeitsrecht nicht besonders ernst nehmen und wenn diese Personen nichts dagegen haben, dass ihr Bildnis veröffentlicht wird, ist das schön und gut, deshalb sollte man aber nicht gleich von sich auf alle anderen schließen.
Es steht nun mal klipp und klar im Gesetz: keine Verbreitung oder Veröffentlichung ohne Einwilligung. Ob nun eine Ausnahme nach §23 besteht, kann man ohne Kenntnis der genauen Fakten natürlich nicht mit Sicherheit sagen. Für mich klingt es allerdings nicht so. Wenn dies so ist, ist das natürlich schade für den Fotografen, aber in diesem Falle wiegt das Persönlichkeitsrecht wohlt deutlich schwerer als sein Interesse, genau auf diese Weise sein Geld zu verdienen.

Wer nun aber gerne, Leute, die nicht ins Internet "gestellt werden" möchten, unter "Hausarrest" stellen will, sollte vielleicht einmal grundlegend seine Einstellung zu diesem Thema überarbeiten. Dabei mögen manche, auf den ersten Blick vielleicht absurden Vergleiche, vielleicht ganz hilfreich sein.
 
Und damit versuchst Du die Rechtmässigkeit einer Abmahnung - also eines zivilrechtlichen Anspruches - zu untermauern? Das will mir nicht ganz verständlich werden.

Damit wollte ich nur manchen Leuten verdeutlichen, dass die Veröffentlichung ohne Einwilligung nicht nur ein kleiner rechtlicher Fehltritt ist, sondern sogar im Gefängnis enden kann. Dass dies mir an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in diesem Falle nicht passiert, spielt keine Rolle. Es gibt wohl Leute, die denken, was nicht durch das StGB verboten ist, ist erlaubt.

Das ist also nur als Gratiszugabe für alle zu sehen, die nach dem §22 immer noch nicht verstanden haben, dass solch ein Vorgehen nicht rechtens ist. Das sollte man meinen Formulierung eigentlich auch entnehmen können. Falls nicht, bitte ich um Nachsicht.
 
Dass es nicht rechtens ist, ist ja noch nicht heraußen.
Wenn sie eine Person der (relativen) Zeitgeschichte darstellt*, oder in den Anmeldebedingungen der Laufveranstaltung ein entsprechender Passus enthalten ist wäre eine Veröffentlichung rechtens.

*Ob eine Veröffentlichung nur im Rahmen einer journalistischen Berichterstattung erlaubt ist, oder auch durch Anbieten der Bilder zum Kauf kann wahrscheinlich nur ein Gericht klären. Daher, wie ich schon früher und auch lab61 geschrieben haben hilft hier nur eine gerichtliche Klärung, allein schon um Rechtssicherheit für die Zukunft zu haben.
 
Nun... ich habe mir gerade auch einmal die entsprechende Homepage angesehen. Viele Läufer sind dort mit mehrenen aufeinanderfolgenden Bildern vertreten, die nicht immer vorteilhaft sind. Hier hätte der TO dort ein bißchen vorsortieren sicher schon Ärger vermeiden können.
Er bietet dann die Bilder für kleines Geld zum Kauf an. ABER: Er bietet auch auf Anfrage an, das kommerzielle Nutzungsrecht zu erwerben.
Übrigens steht auf der Seite auch NIRGENS, dass lediglich der Läufer selbst sein Bild kaufen kann.

Gr Torsten
 
Hallo,

ich habe mich aus der Diskussion ein bisschen zurückgehalten, weil ich noch nichts neues zum Thema weiss. Muss dann aber doch antworten.

Er bietet dann die Bilder für kleines Geld zum Kauf an. ABER: Er bietet auch auf Anfrage an, das kommerzielle Nutzungsrecht zu erwerben.

Das kommerzielle Nutzungsrecht ist so gedacht: Wenn Läufer einer Firma mitlaufen, dann kann die Firma Fotos von ihren Läufern/Läuferinnen erhalten. Das kostet dann etwas mehr als 4 Euro. Das bekommt man aber auf eine Nachfrage mitgeteilt.

Übrigens steht auf der Seite auch NIRGENS, dass lediglich der Läufer selbst sein Bild kaufen kann.

Das mag sein, wird aber per Email geklärt.

Gruss
H.
 
... Der TO hat sich absolut kooperativ verhalten und ist ihrem Wunsch zur Wahrung ihres Persönlichkeitsrechtes sofort nachgekommen. Es hätte völlig gereicht, eine weitere Email zu schreiben mit: "Vielen Dank bisher, ich bin noch auf den Fotos 2, 6 und 9 im Hintergrund zu sehen, bitte auch noch wegmachen".,.

Hier ist möglicherweise ein Missverständniss; ich habe es anders verstanden: siehe b).
deshalb mal die Bitte um Klarstellung an den Sir...

wie ist es zu verstehen?

a) Du hast nur bei diesem einen Lauf Bilder von der Sportlerin gemacht, und diese sofort nach ihrer Intervention entfernt, bzw. unkenntlich gemacht. Dabei hast Du vieleicht das eine oder andere Bild übersehen.

oder

b) Du hast bei einem Früheren, ganz anderen Lauf Bilder von Ihr gemacht, und diese dann nach Ihrer Intervention entfernt. Bei diesem Lauf, um den es jetzt geht, hast Du die Sportlerin nicht wiedererkannt, und deshalb aus Versehen wieder neue Bilder von Ihr gezeigt.

Dirk
 
Einen Vergleich kann es nur geben, wenn dem beide Seiten zustimmen.
Be einem vergleich zahlt jeder seine Anwaltskosten selber.
Es sei denn, man vereinbart anderes.
Ich würde die Sache entscheiden lassen. Das kommt dich wahrscheinlich, selbst wenn Du verlierst - was ich für sehr unwahrscheinlich halte - auch nicht teurer, als ein Vergleich. Ausserdem braucht die Fotografengemeinde Urteile dieser Art.
Es ist immer sehr leicht, das Geld anderer Leute auszugeben.
 
Hier ist möglicherweise ein Missverständniss. deshalb mal die Bitte um Klarstellung an den Sir...

Ich versuche es.


Es war eher c). Ich habe sie auf verschiedenen Läufen fotografiert. Sie hat mir Läufe geschrieben, auf denen sie war und dort habe ich sie geschwärzt, rausgestempelt oder gelöscht. Allerdings sind noch Bilder von anderen Läufen zu sehen, wo man sie sieht. Das habe ich erst durch das Schreiben vom Anwalt erfahren, nachgeschaut und sie tatsächlich gefunden und dann auch gelöscht.

Interessant ist auch ein Schriftwechsel von ihr zu mir. Sie schrieb, auf welchen Läufen sie war und ich soll die Bilder löschen. Von den anderen Läufen schrieb sie nichts. Ich habe darauf geantwortet: "Solltest Du noch Bilder von Dir irgendwo auf meiner Webseite sehen, würde ich mich freuen, wenn Du mir mitteilst, wo Du zu sehen bist. Die entfernten Bilder von den o.g. Läufen sind die, die mir jetzt auf die Schnelle eingefallen sind.". Sie hat mir dann auch geantwortet, aber über ihren Anwalt. :(

Gruss
Holger
 
"Solltest Du noch Bilder von Dir irgendwo auf meiner Webseite sehen, würde ich mich freuen, wenn Du mir mitteilst, wo Du zu sehen bist. Die entfernten Bilder von den o.g. Läufen sind die, die mir jetzt auf die Schnelle eingefallen sind."

Vielleicht hat sie über den Anwalt geantwortet, weil du sie gedutzt hast? Oder kennst du sie persönlich? Dann würde sie dich doch nicht verklagen?
 
Ein Gesicht kann man sich noch halbwegs merken, aber was ist bei 20 oder mehr Gesichter?
Hier ist der Veranstalter gefragt, der eindeutig die Sache mit dem Fotografieren regeln müsste, finde ich.
 
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