Hallo, Gemeinde!
Hier geht es zu wie an einem Stammtisch

. Um mal zwei Punkte aufzugreifen: Gewerbliche Nutzung und Strafwürdigkeit von Fotoveröffentlichungen, Mord und Totschlag.
Zur Gewerbefrage:
ich glaube einige vergessen hier, das es sich bei dem problem des TO um kommerzielle nutzung geht. eventseiten und berichterstattungen in zeitung, fernsehen sind etwas anderes.
der TO macht von einem öffentlichen event bilder. soweit so gut. er stellt diese bilder im rahmen einer berichterstattung online. bis dahin sehe ich auch kein problem.
jetzt möchte er aber mit den bilder geld verdienen. ab da, sehe ich ein problem. die abgebildeten personen müßen dem fotografen dafür eine einwilligung geben.
Welche Rolle spielt es, ob der TO mit den Bildern Geld verdienen will? Steht davon irgendwas im Gesetz? Wenn heute Nachmittag die Bundesliga-Spiele angepfiffen werden, stehen hunderte von Fotografen an den Spielfeldrändern und machen Fotos (auch vom Publikum, nebenbei bemerkt). Keiner von denen arbeitet ehrenamtlich. Alle VERKAUFEN! ihre Bilder. Die verdienen sich damit ihren Lebensunterhalt. Es gibt Agenturen, die kein einziges dieser Bilder direkt veröffentlichen. Deren ausschließlicher Geschäftszweck ist es, die Fotos an Dritte zu verkaufen. Trotzdem stellt die Veröffentlichung der Bilder im Rahmen der Sportberichterstattung keine "gewerbliche Nutzung" dar. Wird die Veröffentlichung dadurch zu einer gewerblichen Nutzung, dass mit eben dieser Veröffentlichung auch wieder jemand Geld verdient? Natürlich nicht. Die meisten Zeitungen werden verkauft und in den meisten Zeitungen finden sich zudem gewerbliche Anzeigen. Die meisten Zeitungen publizieren auch im Internet. Und die meisten Zeitungen haben Archive, aus denen Leser gegen Zahlung von zumeist kleineren Summen Fotos und Texte abrufen können. Übrigens keineswegs nur Fotos, auf denen die Kunden selbst zu sehen sind.
Alles das ist möglich, ohne dass auch nur einer der Abgebildeten um Erlaubnis gefragt oder gar an den Einnahmen aus dem Fotoverkauf beteiligt werden muss! Also redet bitte nicht immer von "gewerblicher Nutzung" der Fotos. Der TO hat seine Bilder schließlich nicht für einen Werbeflyer für Laufschuhe verhökert.
Und überhaupt: Was ist eigentlich so verwerflich daran, mit Fotografie Geld zu verdienen? Ihr alle lasst Euch für Eure Arbeit doch auch bezahlen, oder nicht? Wann Fotografie strafwürdig ist, steht im Gesetz, nicht im Vertrag über Fotohonorare.
Zur Totschlagfrage:
Der Vergleich ist durchaus berechtigt.
Klar ist die Verletzung des Persönlichkeitsrecht keine Tötung, aber in beiden Fällen wird ein Rechtsgut des "Opfers" (Ziel des Auftragsmörders / Ziel des Fotografen) verletzt. Es gibt hier scheinbar Leute, die das Persönlichkeitsrecht nicht besonders ernst nehmen ....
Das ist, mit Verlaub, Blödsinn. Mord stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen Rechtsgüter dar, die Veröffentlichung von Fotos hingegen nicht. Es werden täglich zahllose Bilder publiziert, ohne dass dadurch irgend ein Recht verletzt wird. Deshalb wird Mord von Staats wegen verfolgt, Fotoveröffentlichungen hingegen nur auf Antrag. Noch ein Unterschied: Kommt ein Gericht zu dem Urteil, dass ein Angeklagter einen Mord begangen hat, zieht das unvermeidlich eine Strafe nach sich (auch wenn die dann vielleicht aus psychiatrischen Gründen ausgesetzt wird). Kommt ein Gericht zu dem Urteil, dass ein Fotograf ein Foto veröffentlicht hat, wird keineswegs zwingend eine Strafe verhängt. Dazu muss dann erstmal nachgewiesen werden, dass mit der Veröffentlichung ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte verbunden war.
Es steht nun mal klipp und klar im Gesetz: keine Verbreitung oder Veröffentlichung ohne Einwilligung.
Im Gesetz steht auch klipp und klar, dass DOCH eine Verbreitung ohne Einwilligung möglich ist. Unter den Bedingungen des von Dir zitierten §23 nämlich.
Ob nun eine Ausnahme nach §23 besteht, kann man ohne Kenntnis der genauen Fakten natürlich nicht mit Sicherheit sagen. Für mich klingt es allerdings nicht so.
Stimmt. Mit Sicherheit kann man das nicht sagen. Aber warum klingt das für Dich nicht so? Der Link zu seiner Seite, den der TO im Eröffnungspost angegeben hat, ist leider gelöscht worden. Ich gehe aber mal davon aus, dass es sich um die Homepage handelt, die im Profil steht. Wenn man sich die Seite anschaut: Welche Hinweise findet man denn dort, die dafür sprechen, dass die Veröffentlichung unzulässig wäre?
Und nach eine Anmerkung dazu, dass der TO hier immer wieder gelobt worden ist, weil er auf Wunsch der Läuferin Bilder gelöscht hat:
Könnte es sein, dass er dazu gar nicht verpflichtet war? Könnte es sein, dass die erwähnte Läuferin aus seinem Entgegenkommen fälschlicherweise geschlossen hat, dass sie einen Rechtsanspruch auf Löschung hatte und dass sie daraus nun noch weiter gehende Forderungen ableitet? Dann wäre es Freundlichkeit des TO gewesen, die nun mit einem lästigen Rechtsstreit "belohnt" wird. Nur mal so als Denkanstoß: Es hat schon seinen Grund, dass die Presse
Forderungen, bestimmte Fotos oder Texte nicht zu veröffentlichen, grundsätzlich ablehnt. Einer
Bitte kann man natürlich im Einzelfall nachkommen...
MfG